Rente mit 60 Jahren möglich?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Dunningen
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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?

Ungelesener Beitrag von Dunningen » Mo 9. Jan 2012, 22:26

Der Ablehnungsbescheid war am 3 Dezember übrigens

Werde dich weiter auf dem laufenden halten Doppeloma ,für heute habe ich genug ,mein alter Computer macht Ärger.

liebe Grüße ARNOLD

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Doppeloma
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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 10. Jan 2012, 00:15

Hallo Arnold, :smile:

na, dann hoffen wir mal, dass dein PC noch ein Weilchen durchhält, hatte mich schon etwas gewundert über die ganzen "Bruchstücke"... :Gruebeln:
Der Sachbearbeiter von der KK.verneinte das,er habe keine Nachricht von der DRV. erhalten wegen eines Widerspruches von mir an die DRV.
DAS stimmt ja auch, die Rentenkasse braucht da die KK NICHT drüber informieren, DARUM bekommst DU ja DIREKT von deiner KK ein Schreiben, wo danach gefragt wird, ob du Widerspruch gegen die Renten-Ablehnung einreichen wirst.

Das kommt von einer anderen Stelle der KK (jedenfalls bei unserer), da werden die Rentner (auch die eventuell zukünftigen!) "verwaltet", bei uns ist das sogar ein anderer Ort als die KK-Stelle mit der wir sonst zu tun haben.
Aus deinem Schreiben geht hervor das die KK.immer Bescheid bekommt von der DRV.bei einer Ablehnung,ist das richtig? dann hat er mich angelogen .
JA, die bekommen aber NUR die Information, ob eine Rente bewilligt ODER abgelehnt wurde, DARUM wird ja BEI DIR nachgefragt, ob du Widerspruch einlegen wirst oder nicht... :aha:
Wir bekamen da extra ein Formular zum Bestätigen, dass man WIderspruch gegen die Renten-Ablehnung (später bei der Klage noch mal) eingelegt hat und das kam auch direkt von dieser KK-Rentner-Stelle und musste auch DAHIN zurück.

Die WISSEN also NUR die Hälfte, wie es weitergehen wird teilst DU dann mit.
Ich habe ein Schreiben von der KK.erhalten für das Arbeitsamt,zur Vorlage § 312 Abs SGB.3- Buch SGB III
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/312.html

Verstehe ich nicht, darin geht es um die Bescheinigung des Arbeitgebers für die Arbeitsagentur, die KK ist doch nicht dein Arbeitgeber ???
Der Ablehnungsbescheid war am 3 Dezember übrigens
WELCHER ??? der für den Reha-Antrag oder der für den EM-Renten-Antrag, WANN wurde die REHA abgelehnt... :confused: :Gruebeln:

Es ist gut, dass du jetzt mit dem Sozialverband zusammen arbeitest, ich HOFFE (für dich), dass die bei dir vor Ort BESSER sind als bei mir. :ic_up:
Da scheint mir nämlich auch bei der DRV schon wieder so Einiges schief zu laufen.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?

Ungelesener Beitrag von Dunningen » Di 10. Jan 2012, 22:29

Hallo,Doppeloma

Auf die Fragen ,wann die Ablehnungen kamen :Ende -Oktober kam die Reha -Ablehnung danach 3 Dezember die von der DRV.

Du bist mit deinem Sozialverband nicht so zufrieden ?Warum,haben die nicht überall die gleichen erfahrenen Leute vor Ort ?

Ich hoffe,daß ich da gut aufgehoben bin ,das wird sich ja erst im Verlauf der Dinge zeigen.Aber du bist da schon länger bei denen da kann ich noch nicht mitreden!

Werde mich regelmäßig melden,bis dann.

Liebe Grüße von ARNOLD

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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?

Ungelesener Beitrag von Dunningen » Mi 11. Jan 2012, 12:45

Hallo an alle ,die im Forum sind und sich mit den gleichen Problemen auseinandersetzen müssen.

Betr: GUTACHTER: Von einem erfahrenen GUTACHTER ausgesprochen.

Er sagt und schreibt folgendes,von und über seine KOLLEGEN von der ZUNFT,und das sagt alles :



EIN TRAURTGES KAPITEL SIND KOLLEGEN;DIE ALS NIEDERGELASSENE DEN RVT-RENTENVERSICHERUNGSTRÄGERN ZUARBEITEN !



Auch sehr positiv als Creme unserer Zukunft zu bezeichnen.Endlich gesteht mal einer und hat den Mut es auszusprechen.

Mein Gutachter war und ist ein DELITAND und gehört zu der Katogorie wie oben angesprochen.



Mit freundlichem Gruß

ARNOLD :teufel:

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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?

Ungelesener Beitrag von Dunningen » Do 12. Jan 2012, 09:01

Hallo,Doppeloma den Bericht über diesen Gutachter den du in das Forum gestellt hast ist wirklich aufschlußreich.

War gerade beim Arbeitsamt wegen meiner ALM. habe Anfang März meine Aussteuerung von der KK. vorliegen.

Die hat mir Fragebögen mitgegeben das die Heide wackelt.

Ich soll so schnell wie möglich bis spätestens Montag diese Unterlagen-SCHWEIGEPFLICHTSERKLÄRUNG von den ÄRZTEN von allen plus die von der DRV.in der Agentur abgeben.

Kann ich das machen den die bekommen ja die Unterlagen sowieso irgendwie?

Den die haben meine DATEN von mir im COMPUTER noch gespeichert betr. SCHWERBEHINDERUNG usw.

Kannst du mir einen RAT geben .


Liebe Grüße von

ARNOLD

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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?

Ungelesener Beitrag von Esuse » Do 12. Jan 2012, 10:02

Die Schweigepflichtsentbindung und der Gesundheitsfragebogen sind freiwillig. Das steht irgendwo ganz klein.
Du kannst die Befunde, die Du dem Gutachter zeigen willst, zu dem Termin bei ihm mitnehmen.
Aber vermutlich wird die Afa das nicht so einfach hinnehmen. Dazu findest Du hier Einiges.
Liebe Grüße

Esuse

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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?

Ungelesener Beitrag von Dunningen » Fr 13. Jan 2012, 18:52

Hallo ,Doppeloma und andere in der Runde,habe mal eine Frage ?

Wie schaut das aus bei der BfA. mit dem Arbeitslosengeld denn aus, nach der Aussteuerung von der KK.ist das daselbe wie das Krankengeld ?oder fällt das niedriger aus ?

Mein Fall war folgendes,arbeitslos geworden durch Auslagerung ins Ausland.Anspruch damals auf 18 Monate Arbeitslosengeld 1,danach öffteres krank gewesen Arbeitslosengeld für 5 Monate bezogen danach nach längerer Krankheit ,Krankengeld von der KK.bezogen.bis zur baldigen Aussteuerung.

Nach damaligen Recht, müßte mir noch 13 Monate von dem damaligen Bezug zustehen ?Die Höhe des damaligenArbeitslosengeldes ?

Oder berechnen die was einem zugemutet werden könnte, Stundenmäßige Arbeitszeit zb.12-15-20 Std.die Woche?

Wäre lieb wenn Doppeloma ,oder jemand von euch der mit sich mit der Materie auskennt ,ist für mich auch Neuland !

Mir eine entsprechende Auskunft geben könnte.


Schon im voraus vielen Dank für eure Mühe

ARNOLD

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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?

Ungelesener Beitrag von Dunningen » Fr 13. Jan 2012, 19:00

Nachtrag bin jetzt 59 Jahre alt,hat das noch eine andere Auswirkung auf die Laufzeit , des Anspruches auf den Arbeitslosenbezug ?

Gruß

ARNOLD

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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 17. Jan 2012, 17:34

Hallo Arnold, :smile:

tut mir leid wenn du auf Antwort warten musstest, aber so hin und wieder übersehe ich auch mal was und/oder muss mich zeitweise auch mal um meinen eigenen Kram kümmern, auch wenn ich mich statt dessen eigentlich lieber mal ins Forum "flüchte"... :Ohnmacht:
Kann ich das machen den die bekommen ja die Unterlagen sowieso irgendwie?
WENN die das ALLES sowieso bekämen, dann wären deine Unterschriften dafür ja völlig überflüssig, ansonsten hat dir ja @Esuse schon die richtige Antwort dazu gegeben. :lesen:

Gewöhne dir bitte an, SEHR genau zu LESEN, was man von dir unterschrieben haben will und wenn da (irgendwo) drauf steht FREIWILLIG, dann IST DAS AUCH FREIWILLIG...wobei Unterschriften IMMER freiwillig sind, darum sollte man ja GENAU lesen, ob man Sachen die vorgelegt werden, überhaupt unterschreiben WILL /SOLLTE... :jaa:

"Sagt" man dir, du würdest sonst kein Geld bekommen, dann verlange schriftlich die Rechtsgrundlage dafür, die SB "erzählen gerne viel, wenn der Tag lang ist", am Besten nimmst du dir IMMER Begleitung (Beistand nach § 13 SGB X) mit zu den Terminen bei der AfA. :ic_up: :lesen:
Wie schaut das aus bei der BfA. mit dem Arbeitslosengeld denn aus, nach der Aussteuerung von der KK.ist das daselbe wie das Krankengeld ?oder fällt das niedriger aus ?
Wenn dein Krankengeld-Betrag bereits aus (DAVOR) gezahltem Arbeitslosengeld stammt, dann ändert sich daran (wahrscheinlich) nicht viel, dein Anspruch wird ja trotzdem JETZT NEU berechnet, weil die Zeit der Krankengeldzahlung wieder weitere (zusätzliche) Ansprüche an die AfA bewirkt.
Mein Fall war folgendes,arbeitslos geworden durch Auslagerung ins Ausland.Anspruch damals auf 18 Monate Arbeitslosengeld 1,danach öffteres krank gewesen Arbeitslosengeld für 5 Monate bezogen danach nach längerer Krankheit ,Krankengeld von der KK.bezogen.bis zur baldigen Aussteuerung.
WANN IST DAMALS, ein wenig genauer wäre schon ganz nett, seit WANN bekommst du JETZT durchgehend dein Geld von der Krankenkasse ???
Aus welchem Grund du ALO geworden bist, spielt für deinen aktuellen Anspruch KEINE Rolle, wichtig ist, ob du aus dem Arbeitsverhältnis ODER aus der ALG-Zahlung zur Krankenkasse abgegeben wurdest und wie lange das mit dem Arbeitsverhältnis her ist (weniger oder mehr als 2 Jahre ???).
Nach damaligen Recht, müßte mir noch 13 Monate von dem damaligen Bezug zustehen ?Die Höhe des damaligenArbeitslosengeldes ?
Wahrscheinlich hast du einen neuen Anspruch (aus dem Krankengeld) und je nach dem wie lange das her ist auch noch einen Rest-Anspruch, insgesamt, höchstens (Altersbedingt) 24 Monate.

Ob dein alster ALG-Betrag wieder auflebt ODER das aktuelle Krankengeld (vorheriges ALG vom Betrag her) weitergezahlt wird, DAS KANN dir nur konkret die AfA ausrechnen, WENIGER als jetzt (von der Krankenkasse) darf es eigentlich NICHT werden.
Oder berechnen die was einem zugemutet werden könnte, Stundenmäßige Arbeitszeit zb.12-15-20 Std.die Woche?
NAJA, das können und dürfen nicht die Sachbearbeiter entscheiden, sondern deswegen sollst du ja den ganzen Kram für den Med. Dienst vorbereiten.
Je gründlicher du das machst (ALLES brav ausfüllen und abgeben), umso geringer ist die Aussicht, dass du tatsächlich einem Arzt vorgestellt wirst und man die wirklichen Gegebenheiten berücksichtigt.

DU SELBER MUSST dich (in JEDEM FALLE) det Vermittlung zur Verfügung stellen, im Rahmen deiner gesundheitlichen Möglichkeiten auch Vollzeit.

SONST hast du GAR KEINEN Anspruch auf ALGI, es handelt sich aber um eine "fiktive Verfügbarkeit" (man tut so als ob), den Rest (mit den Stunden) entscheidet der Amtsarzt, vom Prinzip her hast du Anspruch auf dein VOLLES ALGI nach § 125 SGB III

Hier kannst du wichtige Dinge dazu nachlesen und ein "Muster-Antrag" ist auch dabei, denn für die Ausgesteuerten gibt es KEINEN speziellen Antrag bei der AfA (Agentur für Arbeit), im zweiten Beitrag stehen auch wichtige Informationen zu den Gesundheits-Unterlagen und der amtsärztlichen Untersuchung.

viewtopic.php?f=3&t=1751

Schau dir das erst mal in Ruhe an und lies es, wenn notwendig mehrfach durch, ich weiß, dass es ein schwieriges Thema ist.

Zusätzliche Fragen stellst du dann bitte wieder hier in deinem Thema, ich werde mich bemühen nichts zu übersehen. :amen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?

Ungelesener Beitrag von Dunningen » Mi 18. Jan 2012, 00:54

Hallo ,Doppeloma erst mal wieder vielen Dank für deine ausführliche Hilfe .

Werde mich wieder melden bei dir ,wenn ich neues vom Arbeitsamt und den Bericht vom Amtsarzt vorliegen habe !

Zur Zeit geht es mir nicht so gut,immer wieder solch neue Stresssituwationen.

Den Antrag wegen der Aussteuerung habe ich für die AfA nach deinem Musterantrag ausgefüllt.

Jetzt muß ich abwarten bis ich da eine Antwort bekomme,habe wohl einen Termin bekommen Anfang Februar, ob der ausreicht wegen der Bearbeitung vom Amtsarzt das ist noch offen .

Bis dann,liebe Grüße von

ARNOLD

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