Hallo Pfirsich,
möchte und das Zusammenwohnen verschweigen würde habe ich nur geschrieben, weil es immer mal Leute in Foren gibt, die einem das dann unterstellen wollen, weil sie eben nicht richtig gelesen haben.
bleib mal "ganz locker"

, ich weiß was es so für Leute in manchen Foren gibt, meine Überlegungen gingen in eine ganz andere Richtung.
Üblicherweise braucht man sich erst als "Einstehensgemeinschaft" im SGB II berechnen lassen, wenn man bereits EIN VOLLES JAHR lang zusammen wohnt, aber bei Versorgung eines gemeinsamen Kindes funktioniert das natürlich nicht mehr, das wäre also völlig LEGAL gewesen darauf hinzuweisen, trifft aber auf eure Situation (bald) nicht (mehr) zu.
Ich heiße das keineswegs GUT, was da mit unverheirateten Paaren gemacht wird, denn schon bei der K-Versicherung wird wieder festgestellt, dass man ja NICHT verheiratet sei und diese "Privilegien" daher nicht in Anspruch nehmen kann...das geht bis zum Finanzamt...allerdings gibt es da jetzt wohl zumindest die Möglichkeit finanzielle Unterstützung steuermindernd geltend zu machen.
Aber das wäre schon wieder ein anderes Thema, das du vielleicht im nächsten /übernächsten Jahr bei der Steuererklärung berücksichtigen solltest.
wenn ich ALG 1 bekommen würde, wäre das auch nicht unbedingt nötig.
Aktuell bin ich noch ziemlich optimistisch, dass du ALGI bekommen wirst, es freut mich wenn ihr dann relativ Problemlos leben könnt, SOOO toll ist die Abhängigkeit vom JobCenter ja nun auch wieder nicht.
aber das erstellte Gutachten zu meiner Person? Also du meinst von der AfA? Ich war ja bis jetzt nur bei einem Gutachter der DRV Bund.
Ja, ich meine das Gutachten von der AfA, bin mir ziemlich sicher, dass da schon eins nach "Aktenlage" erstellt wurde, die Behörden besitzen schließlich auch FAX und PC mit Internet-Anschluß, die Anforderung (der Kopie) ist erst mal "ein Schuß ins Blaue" aber dann wissen die schon Bescheid, dass du zumindest einige deiner Rechte schon kennst...
Andererseits wäre die Zusendung (der GA-Kopie von der AfA) praktisch eine Eingangs-Bestätigung für die Widerrufe deiner Schweigepflicht-Entbindungen, war ja ALLES im selben Schreiben...wenn denen da was nicht gefällt, werden die sich schon dazu äußern...
Das DRV-GA KANNST du nur direkt von der DRV bekommen, ich denke auch nicht dass es schon fertig ist, so schnell sind die eher nicht.
bist ja ganz schön fleißig, da werde ich mal deine letzten Fragen (zumindest wohl für jetzt) auch noch beantworten.
Wenn die AfA mich jetzt vermitteln würde wollen z.B. sagen Sie: Hier als Kinokartenabreißer können Sie morgen anfangen......da habe ich ja schon gelesen, dass dann erst die Kündigungsfrist eingehalten werden muss.
OHH, ich bitte dich, entspricht denn der "Kinokarten-Abreißer" den Anforderungen (vom Einkommen her ???) des § 140 SGB III, kann ich mir nicht vorstellen...außerdem ist das ein Fantasie-Job der DRV bei Renten-Ablehnungen, was glaubst du wohl wieviele freie (Vollzeit-) Stellen es da so gibt in deiner Nähe ???
Aber müsste ich dann darauffhin meinen alten Job selbst kündigen?
Ja sicher, wenn man dich irgendwo einstellen möchte (NUR mit sicherem schriftlichen Vorvertrag bitte!!!), dann musst du deinen bisherigen Arbeitsvertrag selbst fristgerecht ordentlich kündigen, kannst ja schlecht zwei (Vollzeit-) Arbeitgeber zugleich haben, ODER ???
Ich glaube aber das sollte deine kleinste Sorge sein,
HIER zumindest wurde noch NIE ein Ausgesteuerter in irgendwas Sinnvolles tatsächlich "vermittelt" und man braucht ja eben noch NICHT ALLES machen wie im ALG II-Bereich.
Noch nicht Einer hat tatsächlich seinen noch vorhandenen Arbeitsplatz dafür aufgeben müssen...
Ich habe sogar JETZT noch meinen alten Job, war sogar fast 2 Jahre im ALG II, kam auch Keiner und wollte mich unbedingt einstellen...
Wie ist das dann mit den Urlaubstagen? Ich habe noch 12 Tage aus 2011 und bis jetzt 22 Tage. Also würde ich zum 1. Januar gekündigt werden, dann müsste mir ja der Chef 37 Urlaubstage auszahlen, weil ich die wegen der Krankheit nicht nehmen konnte. Ist das so richtig?
Das zu berechnen lohnt sich erst WENN der AG kündigt und dann zählt nur noch der Anspruch für höchstens 15 Momate rückwirkend, dazu gibt es schon einige einschlägige Urteile, ich glaube du machst dir im Moment wirklich schon den Kopf heiß, um "ungelegte Eier" ...
Das war auch eine Frage in dem Antragsbogen der Afa, ob man noch irgendwelche Ansprüche geltend machen will . da habe ich aber nein angekreuzt, weil die AfA das erhaltene Geld ja nicht mit einrechnen darf für ALG 1.
Völlig richtig, bei der Frage geht es NUR um ausstehenden Lohn z.B. Abfindungen und sowas, auf die Urlaubsabgeltung hat man noch gar KEINEN Rechts-Anspruch, solange das Arbeitsverhältnis ruhend weiter besteht.
Ebenfalls darf die AfA ja das private BUR Geld nicht mit anrechnen, erst wenn ich einen Antrag auf ALG 2 stellen würde.
Meines Wissens dürfen Leistungen aus privaten Absicherungen im ALGI nicht berücksichtigt werden, im ALG II ist ALLES Einkommen, (fast) egal wo es herkommt.
noch ergänzend zu deinem PS
Hier anbei mal das Schreiben vom ärztlichen Dienst. Da steht rein gar nichts von "freiwillig".
Das Anschreiben läßt aber offen, ob du das schickst oder nicht schickst, "in einem angemessenen Zeitraum" ist natürlich "Gummi" und dass der Begutachtungs-Auftrag dann an den SB zurückgeht, ist MURKS, denn DANN MUSS man dich eben zur Untersuchung einladen, der SB kann ja das GA nicht machen...nicht "Fisch, nicht Fleisch" dieser Wisch und natürlich OHNE jede Rechtsgrundlage (es wird nicht ein einziger § genannt der dich dazu verpflichtet, das ALLEINE bedeutet schon, dass es freiwillig ist).
Außerdem steht es auf den Unterlagen (Gesundheitsfragebogen /Schweigepflichtentbindungen) drauf die du bekommen hast, natürlich schreiben die das da nicht wörtlich rein, die wollen ja Arbeit sparen und die AfA Geld, denn eine Untersuchung ist natürlich teurer, als NUR wo "abschreiben"...
P.S. Noch eine Frage wegen den Schweigepflichtsentbindungen. Wenn ich die jetzt zurücknehme und der medizinische Dienst hätte noch keine Unterlagen da, dann wüsste er aber auch nicht warum ich so lange AU war.
Das wissen die auch nicht MIT Schweigepflichtentbindungen, denn die Ärzte die das wissen (deine Ärzte) werden sowieso nicht gefragt, die DRV oder Reha-Klinik weiß auch nicht wie lange du genau schon AU-geschrieben bist...
Wenn ich dann zu einem Gutachtertermin muss und ich erzähle alles von meiner Krankheit etc. was wäre wenn er mir nicht glaubt?
Da nimmst du Befunde /Berichte (von deinen behandelnden Ärzten) und die AU-Bescheinigung (aus der das hervorgeht) mit zur Untersuchung, sagt ja keiner, dass du das nicht irgendwie "beweisen musst" was du selbst erzählst, nur DANN wählst DU auch SELBER aus, was deine Aussagen unterstützt.
Was die sich mit den Schweigepflichtentbindungen holen das weißt du aber NICHT und gerade die Reha-Berichte und DRV-GA sind nicht immer den Tatsachen entsprechend.
Ich habe damals NUR meine Hausärztin von der Schweigepflicht befreit, die hatte auch ALLE Facharzt-Unterlagen, sie wurde GAR NICHT angeschrieben... habe dann zur Untersuchung einige Unterlagen (in Kopie) selber mitgenommen und bekam somit auch ein anständiges AfA-GA, das meinem aktuellen Gesundheitszustand entsprochen hat.
Mein Reha - Bericht sagte auch aus, dass ich Vollzeit arbeiten gehen soll, aber nicht mehr in meiner Firma, genauso wie bei dir, diese AfA-Ärztin zumindest hat dann tatsächlich EIGENE Feststellungen getroffen, durch ihre Untersuchungen, ergänzt durch meine mitgebrachten ärztlichen Unterlagen (von meinen Behandlern !!!) bescheinigte sie dann, dass ich aus gesundheitlichen Gründen NICHT mehr vermittelbar bin...ich habe nie einen Vermittler der AfA kennengelernt.
Sollte dann EM-Rente beantragen (das AfA-GA wurde mitgeschickt) und bekam problemlos ALGI gemäß § 125 SGB III, meine EM- Rente wurde aber trotzdem von der DRV abgelehnt, die waren bis zum Sozialgericht (knapp 3 Jahre später) weiterhin der Ansicht, dass ich Vollzeit arbeiten gehen soll, NUR nicht mehr in meinem vorhandenen Job als Telefonistin....
Bis später, wie du feststellen konntest bin ich eher die Nachteule, also bis demnächst.
Liebe Grüße von der Doppeloma
