ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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pfirsich30
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Mo 5. Nov 2012, 01:18

Noch mal ne Frage:

Wenn die AfA mich jetzt vermitteln würde wollen z.B. sagen Sie: Hier als Kinokartenabreißer können Sie morgen anfangen......da habe ich ja schon gelesen, dass dann erst die Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Aber müsste ich dann darauffhin meinen alten Job selbst kündigen?
Wie ist das dann mit den Urlaubstagen? Ich habe noch 12 Tage aus 2011 und bis jetzt 22 Tage. Also würde ich zum 1. Januar gekündigt werden, dann müsste mir ja der Chef 37 Urlaubstage auszahlen, weil ich die wegen der Krankheit nicht nehmen konnte. Ist das so richtig?
Das war auch eine Frage in dem Antragsbogen der Afa, ob man noch irgendwelche Ansprüche geltend machen will . da habe ich aber nein angekreuzt, weil die AfA das erhaltene Geld ja nicht mit einrechnen darf für ALG 1. Ebenfalls darf die AfA ja das private BUR Geld nicht mit anrechnen, erst wenn ich einen Antrag auf ALG 2 stellen würde.

Lieben Gruß

P.S. Noch eine Frage wegen den Schweigepflichtsentbindungen. Wenn ich die jetzt zurücknehme und der medizinische Dienst hätte noch keine Unterlagen da, dann wüsste er aber auch nicht warum ich so lange AU war. Wenn ich dann zu einem Gutachtertermin muss und ich erzähle alles von meiner Krankheit etc. was wäre wenn er mir nicht glaubt?
Hier anbei mal das Schreiben vom ärztlichen Dienst. Da steht rein gar nichts von "freiwillig".

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 5. Nov 2012, 02:36

Hallo Pfirsich, :smile:
möchte und das Zusammenwohnen verschweigen würde habe ich nur geschrieben, weil es immer mal Leute in Foren gibt, die einem das dann unterstellen wollen, weil sie eben nicht richtig gelesen haben.
bleib mal "ganz locker" :koepfchen: , ich weiß was es so für Leute in manchen Foren gibt, meine Überlegungen gingen in eine ganz andere Richtung.
Üblicherweise braucht man sich erst als "Einstehensgemeinschaft" im SGB II berechnen lassen, wenn man bereits EIN VOLLES JAHR lang zusammen wohnt, aber bei Versorgung eines gemeinsamen Kindes funktioniert das natürlich nicht mehr, das wäre also völlig LEGAL gewesen darauf hinzuweisen, trifft aber auf eure Situation (bald) nicht (mehr) zu.

Ich heiße das keineswegs GUT, was da mit unverheirateten Paaren gemacht wird, denn schon bei der K-Versicherung wird wieder festgestellt, dass man ja NICHT verheiratet sei und diese "Privilegien" daher nicht in Anspruch nehmen kann...das geht bis zum Finanzamt...allerdings gibt es da jetzt wohl zumindest die Möglichkeit finanzielle Unterstützung steuermindernd geltend zu machen.

Aber das wäre schon wieder ein anderes Thema, das du vielleicht im nächsten /übernächsten Jahr bei der Steuererklärung berücksichtigen solltest.
wenn ich ALG 1 bekommen würde, wäre das auch nicht unbedingt nötig.
Aktuell bin ich noch ziemlich optimistisch, dass du ALGI bekommen wirst, es freut mich wenn ihr dann relativ Problemlos leben könnt, SOOO toll ist die Abhängigkeit vom JobCenter ja nun auch wieder nicht.
aber das erstellte Gutachten zu meiner Person? Also du meinst von der AfA? Ich war ja bis jetzt nur bei einem Gutachter der DRV Bund.
Ja, ich meine das Gutachten von der AfA, bin mir ziemlich sicher, dass da schon eins nach "Aktenlage" erstellt wurde, die Behörden besitzen schließlich auch FAX und PC mit Internet-Anschluß, die Anforderung (der Kopie) ist erst mal "ein Schuß ins Blaue" aber dann wissen die schon Bescheid, dass du zumindest einige deiner Rechte schon kennst... :jaa: :grinser:

Andererseits wäre die Zusendung (der GA-Kopie von der AfA) praktisch eine Eingangs-Bestätigung für die Widerrufe deiner Schweigepflicht-Entbindungen, war ja ALLES im selben Schreiben...wenn denen da was nicht gefällt, werden die sich schon dazu äußern...

Das DRV-GA KANNST du nur direkt von der DRV bekommen, ich denke auch nicht dass es schon fertig ist, so schnell sind die eher nicht. :Gruebeln:

bist ja ganz schön fleißig, da werde ich mal deine letzten Fragen (zumindest wohl für jetzt) auch noch beantworten. :respekt:
Wenn die AfA mich jetzt vermitteln würde wollen z.B. sagen Sie: Hier als Kinokartenabreißer können Sie morgen anfangen......da habe ich ja schon gelesen, dass dann erst die Kündigungsfrist eingehalten werden muss.
OHH, ich bitte dich, entspricht denn der "Kinokarten-Abreißer" den Anforderungen (vom Einkommen her ???) des § 140 SGB III, kann ich mir nicht vorstellen...außerdem ist das ein Fantasie-Job der DRV bei Renten-Ablehnungen, was glaubst du wohl wieviele freie (Vollzeit-) Stellen es da so gibt in deiner Nähe ???
Aber müsste ich dann darauffhin meinen alten Job selbst kündigen?
Ja sicher, wenn man dich irgendwo einstellen möchte (NUR mit sicherem schriftlichen Vorvertrag bitte!!!), dann musst du deinen bisherigen Arbeitsvertrag selbst fristgerecht ordentlich kündigen, kannst ja schlecht zwei (Vollzeit-) Arbeitgeber zugleich haben, ODER ???

Ich glaube aber das sollte deine kleinste Sorge sein, HIER zumindest wurde noch NIE ein Ausgesteuerter in irgendwas Sinnvolles tatsächlich "vermittelt" und man braucht ja eben noch NICHT ALLES machen wie im ALG II-Bereich.
Noch nicht Einer hat tatsächlich seinen noch vorhandenen Arbeitsplatz dafür aufgeben müssen... :Verwirrt: :Hilfe:

Ich habe sogar JETZT noch meinen alten Job, war sogar fast 2 Jahre im ALG II, kam auch Keiner und wollte mich unbedingt einstellen...
Wie ist das dann mit den Urlaubstagen? Ich habe noch 12 Tage aus 2011 und bis jetzt 22 Tage. Also würde ich zum 1. Januar gekündigt werden, dann müsste mir ja der Chef 37 Urlaubstage auszahlen, weil ich die wegen der Krankheit nicht nehmen konnte. Ist das so richtig?
Das zu berechnen lohnt sich erst WENN der AG kündigt und dann zählt nur noch der Anspruch für höchstens 15 Momate rückwirkend, dazu gibt es schon einige einschlägige Urteile, ich glaube du machst dir im Moment wirklich schon den Kopf heiß, um "ungelegte Eier" ...
Das war auch eine Frage in dem Antragsbogen der Afa, ob man noch irgendwelche Ansprüche geltend machen will . da habe ich aber nein angekreuzt, weil die AfA das erhaltene Geld ja nicht mit einrechnen darf für ALG 1.


Völlig richtig, bei der Frage geht es NUR um ausstehenden Lohn z.B. Abfindungen und sowas, auf die Urlaubsabgeltung hat man noch gar KEINEN Rechts-Anspruch, solange das Arbeitsverhältnis ruhend weiter besteht.
Ebenfalls darf die AfA ja das private BUR Geld nicht mit anrechnen, erst wenn ich einen Antrag auf ALG 2 stellen würde.
Meines Wissens dürfen Leistungen aus privaten Absicherungen im ALGI nicht berücksichtigt werden, im ALG II ist ALLES Einkommen, (fast) egal wo es herkommt.

noch ergänzend zu deinem PS
Hier anbei mal das Schreiben vom ärztlichen Dienst. Da steht rein gar nichts von "freiwillig".
Das Anschreiben läßt aber offen, ob du das schickst oder nicht schickst, "in einem angemessenen Zeitraum" ist natürlich "Gummi" und dass der Begutachtungs-Auftrag dann an den SB zurückgeht, ist MURKS, denn DANN MUSS man dich eben zur Untersuchung einladen, der SB kann ja das GA nicht machen...nicht "Fisch, nicht Fleisch" dieser Wisch und natürlich OHNE jede Rechtsgrundlage (es wird nicht ein einziger § genannt der dich dazu verpflichtet, das ALLEINE bedeutet schon, dass es freiwillig ist).

Außerdem steht es auf den Unterlagen (Gesundheitsfragebogen /Schweigepflichtentbindungen) drauf die du bekommen hast, natürlich schreiben die das da nicht wörtlich rein, die wollen ja Arbeit sparen und die AfA Geld, denn eine Untersuchung ist natürlich teurer, als NUR wo "abschreiben"...
P.S. Noch eine Frage wegen den Schweigepflichtsentbindungen. Wenn ich die jetzt zurücknehme und der medizinische Dienst hätte noch keine Unterlagen da, dann wüsste er aber auch nicht warum ich so lange AU war.
Das wissen die auch nicht MIT Schweigepflichtentbindungen, denn die Ärzte die das wissen (deine Ärzte) werden sowieso nicht gefragt, die DRV oder Reha-Klinik weiß auch nicht wie lange du genau schon AU-geschrieben bist...
Wenn ich dann zu einem Gutachtertermin muss und ich erzähle alles von meiner Krankheit etc. was wäre wenn er mir nicht glaubt?
Da nimmst du Befunde /Berichte (von deinen behandelnden Ärzten) und die AU-Bescheinigung (aus der das hervorgeht) mit zur Untersuchung, sagt ja keiner, dass du das nicht irgendwie "beweisen musst" was du selbst erzählst, nur DANN wählst DU auch SELBER aus, was deine Aussagen unterstützt.

Was die sich mit den Schweigepflichtentbindungen holen das weißt du aber NICHT und gerade die Reha-Berichte und DRV-GA sind nicht immer den Tatsachen entsprechend.
Ich habe damals NUR meine Hausärztin von der Schweigepflicht befreit, die hatte auch ALLE Facharzt-Unterlagen, sie wurde GAR NICHT angeschrieben... habe dann zur Untersuchung einige Unterlagen (in Kopie) selber mitgenommen und bekam somit auch ein anständiges AfA-GA, das meinem aktuellen Gesundheitszustand entsprochen hat.

Mein Reha - Bericht sagte auch aus, dass ich Vollzeit arbeiten gehen soll, aber nicht mehr in meiner Firma, genauso wie bei dir, diese AfA-Ärztin zumindest hat dann tatsächlich EIGENE Feststellungen getroffen, durch ihre Untersuchungen, ergänzt durch meine mitgebrachten ärztlichen Unterlagen (von meinen Behandlern !!!) bescheinigte sie dann, dass ich aus gesundheitlichen Gründen NICHT mehr vermittelbar bin...ich habe nie einen Vermittler der AfA kennengelernt. :glotzen:

Sollte dann EM-Rente beantragen (das AfA-GA wurde mitgeschickt) und bekam problemlos ALGI gemäß § 125 SGB III, meine EM- Rente wurde aber trotzdem von der DRV abgelehnt, die waren bis zum Sozialgericht (knapp 3 Jahre später) weiterhin der Ansicht, dass ich Vollzeit arbeiten gehen soll, NUR nicht mehr in meinem vorhandenen Job als Telefonistin.... :Verwirrt: :Hilfe:

Bis später, wie du feststellen konntest bin ich eher die Nachteule, also bis demnächst.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Mo 5. Nov 2012, 03:14

Hallo Doppeloma,

Ja ich bin auch eher die Nachteule, werde aber jetzt für heute Mal Schluss machen. Ich muss um 8 Uhr zur Blutentnahme, da ich morgen früh um 7:30 Uhr bereits eine Untersuchung in einem Krankenhaus mit Vollnarkose habe.

Also du darfst mich nicht falsch verstehen, es war definitiv nicht auf dich bezogen, dass ich geschrieben habe, dass es Leute in Foren gibt, die so denken. Ich kenne das nur aus anderen Foren. Da schreibt man, dass man eine Freundin hat und schon schrieben sie, dass man dann ne Bedarfsgemeinschaft wäre und warum sie überhaupt Hartz 4 bekommt, das wäre illegal und bla bla :Wut: :glotzen:

Mit dem Rest hast du natürlich Recht. Wohnt man zusammen, zählt mal bei der AfA als Bedarfsgemeinschaft. Bei der Krankenkasse muss man die Beiträge des Partners mitzahlen, wenn sie/er kein Geld bekommt, aber möchte man die Partnerin oder den Partner in einer Familienversicherung aufnehmen, das geht nicht, man ist ja nicht verheiratet. :Laber:

Ich habe mir überlegt, dass ich das nicht Faxen werden, sondern morgen direkt da vorbeibringen werde und die Annahme unterzeichnen lasse. Der ärztliche Dienst ist ca. 40 Km entfernt und ich muss morgen eh in die Richtung, dann bietet sich das an.

Ja das stimmt, ich grübel wirklich sehr viel und frage lieber alles noch mal nach. Ich habe irgendwo gelesen, dass es jetzt aktuell nur noch 15 Monate rückwirkend Urlaubsgeld geben würde. Einerseits ist das aber auch etwas ungerecht, weil momentan mir dann viele Urlaubstage wegfallen würden. Bei meiner letzten Arbeitsstelle gab es 24 Tage Urlaub im Jahr und die bezahlung war "unter aller Sau" als ausgebildete Fachkraft. Es wurde weit unter Tarif bezahlt. Die 12 Jahre in der anderen Firma gab es übertarifliche Zahlung und Urlaubs/Weihnachtsgeld, sowie Schicht und Nachtzuschläge und Wochenendzuschläge, da habe ich sehr gut verdient. Was ich da Netto hatte, bekam ich dann in der neuen Firma brutto, bzw. sogar noch weniger. Da gab es auch 30 Tage Urlaub.
Nur momentan habe ich aus 2011 12 Tage Resturlaub und 2012 ja Ende Dezember 24 Tage. Das sind 36 Tage. Würde man dann irgendwann wegen Kündigung das Geld bekommen, dann nur 15 Monate ...also in meinem Fall maximal 30 Tage. Ich mein das jetzt nur persönlich und als Info, weil ich sowas nicht unbedingt in Ordnung finde. Die Firma hat mich so schlecht bezahlt und auch keine Überstunden und ich musste teilweise 16 Stunden am Tag arbeiten und dann kommen sie zuletzt auch noch so gut dabei weg. hmmm :schimpfen:

Und noch mal kurz zum Thema Kinokarten-Abreißer. Das war nur ironisch und als Beispiel gemeint. Ich hätte auch Politiker mit Sitz im Bundestag schreiben können....obwohl da hätte ich mehr als genug Geld :grinser:

Und zum Thema selbst kündigen: Also ich denke dann immer zu weit vorraus. Beispiel: Ich muss mich jetzt wegen meiner Mitwirkungspflicht irgendwo bewerben und die nehmen mich sofort. Dann wäre der Antrag auf EM-Rente ja gleichzeitig hinüber, denn ich "kann" ja wieder arbeiten. Ich hoffe du verstehst wie ich das meine. Sicherlich kann ich auch falsch liegen, ich habe da leider momentan gar keine Ahnung von.

Und zuletzt noch mal die eine für mich momentane Frage. Wenn ich jetzt die Schweigepflichtsentbindungen zurücknehme und der ÄD hätte noch keine Unterlagen angefordert. Wie geht es denn dann weiter? Dann untersuchen die mich doch und befragen mich zu meinen Gesundheitszustand. Soll man denn dann Befunde vorzeigen? Wie gesagt, dann glaubt er mir ja evtl. nicht? Mal ein krasses Beispiel: ein Mann wird ausgesteuert und war wegen Rückenprobleme so lange AU und beantragt ALG 1 nach §145. Er gibt dem ärztlichen Dienst keine Befunde und auch keine Schweigepflichtentbindungen, dann laden Sie ihn zu einem ärztlichen Gutachten ein. Dann kann er ja sonst was behaupten: Ich habe immer Kopfschmerzen, falle alle 5 Minuten bewusstlos um und spucke Blut.
Ich weiß, dass ist jetzt ein blödes Beispiel, aber darf der ärztliche Dienst wirklich nichts anfordern?

So ich wünsche dir erst mal noch eine schöne Nacht, ich leg mich kurz hin und muss ja "gleich" schon zum Blut abzapfen ;-) ich freue mich über deine Antwort und werde um sieben Uhr Mal schauen, ob du schon Zeit für einen Antwort gefunden hast.

Ganz lieben Gruß
Pfirsich :umarm:
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Di 6. Nov 2012, 01:04

Hallo,

so ich habe mit sofortiger Wirkung die Schweigepflichtsentbindungen widerrufen und mir die Annahme des Schreibens quittieren lassen. Also persönlich das Schreiben in der AfA abgegeben, wo auch der ärztliche Dienst "praktiziert". Danke noch mal für den Tipp Doppeloma, wie ich den Text verfasse und gleichzeitig eine Kopie des erstellten Gutachtens erbitte.

Witzig fand ich auch den letzten Satz : Vielen Dank für Ihre Bemühungen! :smile: denn genau das Gleiche hat der ärztliche Dienst ja unter Ihrem Schreiben gesetzt, mit der Bitte um die Unterschriften für die Schweigepflichtsentbindungen.

Ich weiß, dass das ja freiwillig war, diese zu unterschreiben und ich tat dieses erst, nahm das mit dem heutigen Schreiben aber zurück. Nur hoffe ich jetzt, dass der ärztliche Dienst mir jetzt nicht doch blöd kommt, von wegen Mitwirkungspflicht nicht eingehalten oder wir konnten in Ihrem Fall nicht entscheiden, da Sie die Schweigepflichtsentbindungen zurückgenommen haben .....etc. ? Auf jeden Fall bin ich dann schon mal im Recht, weil es eben freiwillig war.

Lieben Gruß
Pfirsich
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 6. Nov 2012, 03:28

Hallo Pfirsich, :smile:
Also du darfst mich nicht falsch verstehen, es war definitiv nicht auf dich bezogen, dass ich geschrieben habe, dass es Leute in Foren gibt, die so denken. Ich kenne das nur aus anderen Foren. Da schreibt man, dass man eine Freundin hat und schon schrieben sie, dass man dann ne Bedarfsgemeinschaft wäre und warum sie überhaupt Hartz 4 bekommt, das wäre illegal und bla bla
keine Sorge, ich verstehe so schnell nichts falsch und Mißverständnisse kann man auch vernünftig klären, das kommt schon mal vor, gerade wenn man nur das "geschriebene Wort" vor sich hat, geht das manchmal auch ungewollt ganz schnell.
Mir wurde auch schon "angekreidet" dass ich nicht ehrlich sei, wenn ich beim JC-Antrag ankreuze, dass ich mich in der Lage sehen würde mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten ...
Damit würde ich mir (eigentlich meiner Bedarfsgemeinschaft) "unberechtigt Sozial-Leistungen erschleichen", weil ich ja schon seit Jahren AU geschrieben war und ein EM-Renten-Antrag bearbeitet wurde...TJA ...anders bekommt man aber KEIN ALGII und solange die DRV der Meinung ist ich SEI "erwerbsfähig", da BIN ich es eben rechtlich gesehen auch und dann ist nun mal das JobCenter zuständig ...

Vielleicht hätte mich /UNS dieser "Kritiker" lieber unter einer Brücke gesehen :confused: :Gruebeln: , auch dass wir unser uraltes Auto nicht verkaufen wollten, damit mein Dopa (vielleicht) Geld aus dem SGB XII bekommen KÖNNTE (ca. 20 - 30 € monatlich wurden ihm da von den SB angekündigt "wenn überhaupt" :Gruebeln: ), weil es dort unzulässiges Vermögen darstellt...konnten manche Leute auch nicht verstehen, man HAT eben nach fast 40 Jahren Arbeit absolut NICHTS mehr zu besitzen, wenn man KRANK wird... :Ohnmacht:

Da MUSS man OPFER bringen, wenn man Geld vom Staat will (weil die DRV auf der zustehenden Versicherungsleistung SITZT), auch wenn die alte Karre keinen CENT mehr gebracht hätte...das ist im SGB XII VERMÖGEN und das MUSS erst "verbraucht werden"... :glotzen:
NAJA, wir haben das Auto behalten (wollen), damit wir wenigstens noch ab und zu mal unsere Kinder und Enkel besuchen fahren können...selber Schuld, dass wir dann unter dem existenziellen Mindest-Bedarf dahin-vegetieren mussten...WARUM sind wir auch so störrisch ... :Verwirrt: :Hilfe:

Unseren kleinen "roten Flitzer" haben wir nun also in die EM-Renten gerettet und mit etwas Glück kommt er nächstes Jahr sogar noch mal durch den TÜV, dann ist er "Volljährig" :grinser: , aber zurück zu dir ...
Ich habe irgendwo gelesen, dass es jetzt aktuell nur noch 15 Monate rückwirkend Urlaubsgeld geben würde. Einerseits ist das aber auch etwas ungerecht, weil momentan mir dann viele Urlaubstage wegfallen würden.
Hier ist schon mal ein gutes Thema dazu, da sind auch die aktuellsten Urteile dabei, natürlich weiß kein Mensch ob sich da noch wieder was ändert bis es mal soweit sein wird (bei DIR und /oder bei MIR), denn der Anspruch auf Urlaubs-Abgeltung (nicht Urlaubs-GELD) entsteht generell erst bei Ende des Arbeitsverhältnisses, wenn der Urlaub wegen Krankheit nicht mehr auf die übliche Weise genommen werden konnte. :ic_up: :lesen:

viewtopic.php?f=52&t=3255

Die ganze theoretische Rechnerei wird dich da aktuell nicht wirklich weiter bringen, das lohnt sich erst zu gegebener Zeit.

Was wir in der Firma mal geleistet haben ist sowieso vergessen, wenn wir nicht mehr KÖNNEN, sowas wie "Dankbarkeit /Belohnung " darf man da nicht erwarten, als (Dauer-) Kranke sind wir vielleicht noch "nützliches Beiwerk", zum Sparen von Schwerbehinderten-Abgaben ...
Na gut ich will nicht ungerecht sein, habe letztes Jahr zu Weihnachten einen Riesen-Strauß über Fleu*op bekommen, im Namen aller meiner Kollegen wünschte mir der (NEUE) Chef gute Besserung, mal sehen ob die auch merken, dass ich die Tage 60 werde...bin immerhin seit 2000 dort beschäftigt, mein 10-Jähriges Betriebs-Jubiläum ging jedenfalls irgendwie unter...:confused: :Gruebeln: :teufel:
Und noch mal kurz zum Thema Kinokarten-Abreißer. Das war nur ironisch und als Beispiel gemeint.
DU meinst das ironisch :lachen: , die DRV meint sowas aber todernst und da gibt es auch die Empfehlung für den "Pförtner an der Nebenpforte" oder den "Parkplatz-Einwinker", haben wir hier ALLES schon an Bord ... die suchen Alle noch... :jaa: :cool: :applaus:
Und zum Thema selbst kündigen: Also ich denke dann immer zu weit vorraus.


Das wird NICHT passieren und aus anderen Gründen solltest du dich auf keinen Fall hinreißen lassen, deinen Arbeitsplatz SELBER "freiwillig" aufzugeben ...
Beispiel: Ich muss mich jetzt wegen meiner Mitwirkungspflicht irgendwo bewerben und die nehmen mich sofort.


KEINER kann dich SOFORT nehmen, du bist erst FREI wenn die Kündigungsfrist bei deinem AG abgelaufen ist ...und so lange wartet heute kein AG mehr auf einen "dringend benötigten Mitarbeiter", wie man sich da passend bewirbt, das kann man erst orten wenn es tatsächlich so wäre, warte erst mal das GA ab, da fallen schon "automatisch" so einige Möglichkeiten weg....
Dann wäre der Antrag auf EM-Rente ja gleichzeitig hinüber, denn ich "kann" ja wieder arbeiten. Ich hoffe du verstehst wie ich das meine. Sicherlich kann ich auch falsch liegen, ich habe da leider momentan gar keine Ahnung von.
Ich denke mal da liegst du total falsch, es gab schon Einige hier, die auch glaubten, dass man mit einem "Packen Arbeits-Angebote auf sie wartet", wenn sie zum Gespräch über ihre berufliche Zukunft eingeladen wurden, dazu wirst du vorher noch genug Infos bekommen.
Auf jeden Fall solltest du dir einen Beistand (§ 13 SGB X) organisieren, es macht Vieles einfacher wenn man nicht ALLEINE zum Termin kommt und jemand im Hintergrund "fleißig Protokoll schreibt". :grinser: :ic_up:
Wie geht es denn dann weiter? Dann untersuchen die mich doch und befragen mich zu meinen Gesundheitszustand. Soll man denn dann Befunde vorzeigen?
Schau dir bitte meine letzten Beiträge nochmal an, da hatte ich schon was dazu geschrieben, JAAA sicher solltest du Befunde (Kopien) mitnehmen und auch dort lassen, die berechtigen ja den ÄD NICHT, weitere Infos dazu bei den Ärzten abzufordern.
aber darf der ärztliche Dienst wirklich nichts anfordern?
Wenn du es NICHT erlaubst...NEIN
und werde um sieben Uhr Mal schauen, ob du schon Zeit für einen Antwort gefunden hast.
NÖÖÖ, um diese Zeit eher nicht, es sei denn es sind noch Antworten der letzten Nacht übrig geblieben...um diese Zeit schläft die Doppeloma süß und seelig, da gibt es von mir hier nur ganz selten was Neues zu lesen...es sei denn ICH MUSS früh zur Blutabnahme ... passiert aber erst Ende November wieder ... :lachen: :groehl:
so ich habe mit sofortiger Wirkung die Schweigepflichtsentbindungen widerrufen und mir die Annahme des Schreibens quittieren lassen. Also persönlich das Schreiben in der AfA abgegeben, wo auch der ärztliche Dienst "praktiziert". Danke noch mal für den Tipp Doppeloma, wie ich den Text verfasse und gleichzeitig eine Kopie des erstellten Gutachtens erbitte
.

Na dann bin ich mal gespannt auf die Reaktion, da bekommst du bestimmt bald wieder Post von der AfA, ob es nette Post sein wird kann ich dir noch nicht versprechen, vielleicht aber dann tauglich für eine Beschwerde direkt in Nürnberg, das Schreiben was du da bisher hast ist zuviel "Wischi-Waschi", man schreibt du sollst, dann wieder du brauchst aber nicht ...BLA, BLA, BLA ...
Witzig fand ich auch den letzten Satz : Vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Bin halt immer ein netter Mensch, sogar noch wenn ich die Leute gerade schriftlich "zusammengefaltet habe" (aber IMMER absolut sachlich und handfest!!!), ich weiß eben was sich gehört ... :lachen: :groehl:
Nur hoffe ich jetzt, dass der ärztliche Dienst mir jetzt nicht doch blöd kommt, von wegen Mitwirkungspflicht nicht eingehalten oder wir konnten in Ihrem Fall nicht entscheiden, da Sie die Schweigepflichtsentbindungen zurückgenommen haben .....etc. ? Auf jeden Fall bin ich dann schon mal im Recht, weil es eben freiwillig war.
Dann haben wir Munition für Nürnberg und fangen an "scharf zu schießen" ... :jaa: :cool:
Auf jeden Fall bin ich dann schon mal im Recht, weil es eben freiwillig war.
GENAU deswegen :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Di 6. Nov 2012, 23:32

Hallo Doppeloma, :smile:

ja das glaube ich sogar, dass die DRV solche Berufe vorschlägt. Aber in meinem Fall könnte ich selbst die nicht machen. Wenn ich die Durchfälle habe und wegen den Schmerzen die langen Toilettensitzungen, dann könnte in der Zeit jeder in den Seiteneingang rein, weil der Pförtner nicht da ist, genauso würden fast alle Kinogäste mit ungerissenen Karten im Kino sitzen und dann draussen die Karte wieder verkaufen an den nächsten, da sie nicht entwertet wurden. Und draussen können die Autos nicht mehr raus fahren, da sie alle kreuz und quer geparkt haben, weil der Parkplatzeinwinker nicht da war. Ich glaube nicht, dass es den Kinobesuchern freuen würden, wenn sie die Kinokarten zum Klo mitbringen und unter den Türschlitz schieben müssten.......evtl. benutzt man das dann sogar als Klopapier, wenn die Rolle leer ist :aha: :grinser: :schlecht:

Ja ich muss wohl einfach mal auf das GA warten. Leider habe ich heute immer noch nicht die Vorberechnung des ALG bekommen und weiß immer noch nicht, wie viel Geld ich bekommen würde. Du sagtest ja, dass die am Servicetelefon wohl nicht wirklich Bescheid wissen und man lieber alles schriftlich machen soll. Wie könnte ich das den am Besten schreiben:

"Ich sollte eine "Vorberechnung" des Leistungsbescheides bekommen, aber der bearbeitende SB hatte Probleme mit dem PC und so sollte es mir zugeschickt werden. Leider ist dies immer noch nicht bei mir angekommen. Desweiteren habe ich bereits einen Gesprächstermin am 19. November erhalten. Ist der Antrag denn somit bewilligt worden?"

Also so grob erst mal formuliert. Vielleicht kannst du mir helfen, du hast da eindeutig immer sehr gute Tipps und weißt auch, welche Gesetzestexte ich da mit rein nehmen könnte. Die AfA wirft ja auch gerne mit Gesetzen um sich.


Ich denke mal da liegst du total falsch, es gab schon Einige hier, die auch glaubten, dass man mit einem "Packen Arbeits-Angebote auf sie wartet", wenn sie zum Gespräch über ihre berufliche Zukunft eingeladen wurden, dazu wirst du vorher noch genug Infos bekommen.
Auf jeden Fall solltest du dir einen Beistand (§ 13 SGB X) organisieren, es macht Vieles einfacher wenn man nicht ALLEINE zum Termin kommt und jemand im Hintergrund "fleißig Protokoll schreibt".


Wen könnte ich denn als Beistand mitnehmen? Einen Bekannten? Ich darf momentan eh nicht selbst Auto fahren und mein Kumpel sitzt im Rollstuhl und hat immer Zeit, er könnte mit. ich habe auch keine Geheimnisse vor ihm. Oder ist mit Beistand eher eine Rechtsperson gemeint z.B. VdK?

so ich habe mit sofortiger Wirkung die Schweigepflichtsentbindungen widerrufen und mir die Annahme des Schreibens quittieren lassen. Also persönlich das Schreiben in der AfA abgegeben, wo auch der ärztliche Dienst "praktiziert". Danke noch mal für den Tipp Doppeloma, wie ich den Text verfasse und gleichzeitig eine Kopie des erstellten Gutachtens erbitte
.

Na dann bin ich mal gespannt auf die Reaktion, da bekommst du bestimmt bald wieder Post von der AfA, ob es nette Post sein wird kann ich dir noch nicht versprechen, vielleicht aber dann tauglich für eine Beschwerde direkt in Nürnberg, das Schreiben was du da bisher hast ist zuviel "Wischi-Waschi", man schreibt du sollst, dann wieder du brauchst aber nicht ...BLA, BLA, BLA ...


du meinst das Schreiben vom ärztlichen Dienst, was ich hier hochgeladen habe? ALso das darin nicht mal steht, das dieses Freiwillig wäre?


Hehe Doppeloma, ich meinte, dass ich um 7 Uhr mal schauen wollte, ob du davor nachts bereits als betitelte Nachteule eine Antwort verfasst hast, nicht das du um 7 Uhr morgens eine schreibst.

Heute morgen lag ich bereits ab 7:30 Uhr auf einer Liege und wartete auf meinen OP Termin. Um 10:30 Uhr kam ich endlich dran. Es wurde im OP eine Rektaluntersuchung gemacht mit Vollnarkose. Leider wurde wieder ein Analpolyp gefunden und dann aber herausgeschnitten und eine unbekannte Verhärtung im Enddarm. Und zuguter letzt noch ein Verdacht auf Beckenbodeninsuffienz, also das man den Darm nicht komplett entleeren kann und der Darm sogar teilweise mit rauskommt. Ich hoffe, dass es nicht so schlimm ist, muss jetzt aber die Probenergebnisse abwarten. Ich habe aber jetzt heftige Schmerzen und kann nicht mal schlafen, selbst wenn ich wollte. Also schlag ich mir noch etwas die Nacht um die Ohren.
Diese Befunde würde ich aber auch gerne den Landesamt für Soziales zukommen lassen. Ich bekam ja auf Anhieb einen GdB von 40. Habe aber widerspruch eingelegt. Meine Hoffnung war und ist es ja, dass ich GdB 60 bekommen würde, denn dann könnte ich auf Grund von Morbus Crohn einen orangen Parkausweis bekommen. Damit kann man dann in Parkhäusern, überall wo Parken Geld kostet umsonst für max. 24 Stunden parken, auch auf Einwohnerparkplätze und in Halteverboten.
Aber so einen GdB zu bekommen, ich glaube da müsste ich schon den kompletten Darm weg haben und zusätzlich einen STOMA. Dann lieber fürs Parken bezahlen. Naja mal abwarten

Lieben Gruß
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 7. Nov 2012, 02:01

Hallo Pfirsich, :smile:

nette Vorstellung hast du da von der Kombination der Lieblings-Verweis-"Berufe" der DRV, ist allerdings auch nötig, denn ich glaube einzeln gibt es das als Vollzeit-Job gar nicht :Gruebeln: ...GUT, dass wir über solchen Unsinn noch lachen können... :lachen: :cool:
Leider habe ich heute immer noch nicht die Vorberechnung des ALG bekommen und weiß immer noch nicht, wie viel Geld ich bekommen würde. Du sagtest ja, dass die am Servicetelefon wohl nicht wirklich Bescheid wissen und man lieber alles schriftlich machen soll. Wie könnte ich das den am Besten schreiben:
Sowas werden die dir auch nicht schicken, das wäre mir neu, die schicken einen Leistungs-Bescheid, eventuell einen "vorläufigen" aber keine "Vorberechnung", also frage konkret nach deinem Leistungs-Bescheid (!!!) wenn du magst auch erst mal telefonisch, labern die nur rum kann man immer noch schriftlich "nachlegen", hast du eine Fax-Nummer von deiner AfA, am besten von der Leistungs-Abteilung ???
Sonst soll man dir auf der Hotline wenigstens Eine geben, damit du dich dort direkt erkundigen kannst. :ic_up:
Also so grob erst mal formuliert. Vielleicht kannst du mir helfen, du hast da eindeutig immer sehr gute Tipps und weißt auch, welche Gesetzestexte ich da mit rein nehmen könnte. Die AfA wirft ja auch gerne mit Gesetzen um sich.
Danke "für die Blumen" :grinser: aber man braucht nicht unbedingt mit §§ um sich werfen, wenn bei denen ALLES vorliegt, dann gibt es keinen Grund den Bescheid zurückzuhalten, der ganze Gesundheits-Kram ist NICHT leistungsrelevant.
Du verlangst also keine "Vorberechnung" sondern deinen dir zustehenden Leistungs-Bescheid, immerhin besteht dein Anspruch bereits seit dem XXX und die notwendigen Unterlagen wurden am YYY in der ...Abteilung komplett eingereicht.
Wegen der Einladung zum 19.11. gehst du davon aus, dass eine Bewilligung bereits erfolgt ist.


Im Moment bist du noch in der "schlechteren Position", weil deine Geld-Leistung (für November) erst ENDE November fällig wird (egal wann du bis dahin den Bescheid bekommst) und deine K-Versicherung ist aktuell auch noch nicht in Gefahr (durch die Nachversicherung für 4 Wochen), NUR die Gesundheits-Unterlagen /das ärztliche GA dürfen NICHT als Grund für diese Verzögerung herhalten.
Wen könnte ich denn als Beistand mitnehmen? Einen Bekannten? Ich darf momentan eh nicht selbst Auto fahren und mein Kumpel sitzt im Rollstuhl und hat immer Zeit, er könnte mit. ich habe auch keine Geheimnisse vor ihm. Oder ist mit Beistand eher eine Rechtsperson gemeint z.B. VdK?
JEDER KANN dein Beistand sein, also auch dein Kumpel, Klasse-Idee... :ic_up:
Bitte schau dir den § dazu mal genauer an UND am Besten ausdrucken und mitnehmen, manche SB sind da ein wenig resistent und meinen sie haben zu entscheiden, ob ein Beistand gemäß § 13 SGB X erlaubt sei oder nicht.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/13.html

Beachte besonders den Absatz (4), der Beistand braucht sich übrigens auch NICHT ausweisen oder seinen Namen nennen (er darf natürlich sagen wie er heißt, wenn er das gerne möchte), er IST DEIN BEISTAND ...PUNKT...

Bitte NICHT als "Zeugen" bezeichnen, ein Zeuge kann abgelehnt werden (auch eine "Rechtsperson", sofern sie das angibt :icon_e_wink: ), zum Zeugen wird der Beistand erst anschließend, wenn es erforderlich sein sollte. :ic_up:
Ich habe aber jetzt heftige Schmerzen und kann nicht mal schlafen, selbst wenn ich wollte. Also schlag ich mir noch etwas die Nacht um die Ohren.
Das tut mir leid :koepfchen: , da könnte ich mir aber auch vorstellen, dass du so einen SB-Termin nur ganz begrenzt ohne Klo-Gang aushalten kannst, ODER... :confused: :Gruebeln: selbstverständlich geht die SB dein konkretes Gesundheitsproblem NICHTS an, aber damit läßt sich wohl jeder Meldetermin zur Besprechung deiner beruflichen Zukunft ziemlich im ENGEN Zeit-Rahmen halten, denke ich mal so ganz naiv... :Gruebeln:

Vielleicht hat ja auch der Amtsarzt Erbarmen und ein wenig Ahnung von solchen Geschichten, dann wird es wohl halbwegs erträglich für dich ablaufen mit den Terminen ...ist natürlich alles reine Spekulation von mir, gerade nach deiner Schilderung, erst mal gut, dass du das soweit überstanden hast, ist sicher kein "Vergnügen" ... :Heiss:

Ich hatte bisher mal eine Darmspiegelung, das war auch genug (war OB), muss ich nicht unbedingt wiederholen... :Verwirrt: :Hilfe:
Habe aber widerspruch eingelegt. Meine Hoffnung war und ist es ja, dass ich GdB 60 bekommen würde, denn dann könnte ich auf Grund von Morbus Crohn einen orangen Parkausweis bekommen.
Ist mir so nicht bekannt, dass man mit GdB 60 "automatisch" einen solchen Parkausweis bekommt, gibt es meines Wissens NUR mit Merkzeichen aG (besonders schwere Gehbehinderung), die stellen sich ja schon an ein G zu geben, was einer da schon alles haben muss, damit das anerkannt wird, dass man stark eingeschränkte Beweglichkeit hat... :Verwirrt:

Bei meinem Dopa reichen die Einschränkungen durch seine WBS-und Knie-Probleme und chronische Schmerzkrankheit jedenfalls noch nicht mal dafür... :Gruebeln:

Dann wünsche ich dir erst mal, dass du noch etwas Schlaf finden kannst in dieser Nacht ...wir lesen uns wieder...

Liebe Grüße von der Doppeloma

PS.
HIER kannst du Zitieren üben, wenn du magst...

viewtopic.php?f=45&t=359
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von k@lle » Mi 7. Nov 2012, 08:36

Wen könnte ich denn als Beistand mitnehmen?
schau da mal rein:

Kennt ihr schon die Mitläufer?

viewtopic.php?f=28&p=41417#p41040
denn dann könnte ich auf Grund von Morbus Crohn einen orangen Parkausweis bekommen
da muss ich mich D-Oma anschließen....das wäre mir auch neu...
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Mi 7. Nov 2012, 09:39

Hallo Doppeloma, Hallo K@lle,

ich werde später noch mal ausführlicher antworten,da ich vor Schmerzen nicht sitzen kann, schreib grade mit einem Laptop im Liegen, dass ist nicht wirklich bequem. Jetzt nur einmal kurz zu dem orangen Parkausweis.
Ja es ist richtig, dass man den orangenen Parkausweis erst mit Merkzeichen bekommt, aber mit der Diagnose Morbus Crohn und einem GdB von mindestens 60 erhält man diesen Parkausweis auch. Der Grund ist, dass ein Morbus Crohn Patient jederzeit Toilleten erreichen soll. Fährt man z.B. mit dem Auto durch eine Großstadt und der Druck geht Plötzlich los, dann darf man auch eben fast überall Parken, ausser natürlich auf Behindertenparkplätze, was ich persönlich sehr begrüße. Ich war schon so oft mit meinem Kumpel unterwegs, er sitzt im Rollstuhl und fährt im umgebauten Auto. Die B-Parkplätze sind ja eh immer nur wenige und oft sind die besetzt. Plötzlich kommt so ein Jungspund aus dem Laden gehüpft springt mit so einem Eifer ins Auto und fährt los....und wo parkte er natürlich? Das ist wirklich sehr oft.

Ich schicke hier anbei Mal was auf der Seite der VdK zum Thema orangener Parkausweis steht, die Infos gibt es aber auch woanders:

Parkerleichterungen mit dem orangenen Ausweis
Neben dem europaweit gültigen blauen Parkausweis gibt es als Ausnahmegenehmigung auch noch den orangenen Ausweis. Dieser orangene Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, er bietet jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim Parken. Einen Anspruch auf die orangene Ausnahmegenehmigung und somit auf die Parkerleichterungen haben:

schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt.
schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.
Inhaber des orangenen Parkausweises dürfen ...
im eingeschränkten Halteverbot mit Parkscheibe bis zu drei Stunden parken,
im Zonenhaltverbot über die zugelassene Zeit hinaus parken,
an Stellen, die als Parkplatz ausgeschildert sind, über die zugelassene Zeit hinaus parken,
in Fußgängerzonen während der freigegebenen Ladezeit parken,
in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen parken, ohne jedoch den durchgehenden Verkehr zu behindern,
an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitlich unbegrenzt parken,
auf Parkplätzen für Bewohnerinnen und Bewohner bis zu drei Stunden parken,
in Einzelfällen (daher bitte vorher erkundigen) kostenlos auf Kundenparkplätzen an Bahnhöfen der Deutschen Bahn parken.
Kraftfahrzeuge mit einer Parkerleichterung dürfen an diesen Stellen höchstens 24 Stunden geparkt werden.


P.S.: Liebe Doppeloma, danke für deinen Tipp mit dem zitieren, das wäre nämlich meine nächste Frage geworden, ich habe das so irgendwie nicht finden können :grinser: Die Antwort zu deiner Nachricht schreibe ich etwas später. :umarm:

Liebe Grüße
Pfirsich
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von k@lle » Mi 7. Nov 2012, 14:18

so ...wieder was dazu gelernt.....

hab mal den Passenden Link dazu rausgesucht...

http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de ... gonpEA32Ln

@pfirsich30 /@ Alle....bitte stellt als den entsprechenden Link mit ein.....so kann man es als Relevanz besser nutzen
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