Überprüfung der 78 Wochen Frist vor Aussteuerung

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Kicki
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Re: Überprüfung der 78 Wochen Frist vor Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Kicki » Do 21. Feb 2013, 17:59

Rrahmenfrist vom 11.8.10-10.8.13, am 7.11. ist der KG-Anspruch ausgeschöpft.

Da ist def. ne AU untern Tisch gefallen: vom 26.1.-29.1.10 - hab in der Praxis angerufen und bekam die AU bestätigt. <muß nochmal mit der ärztin reden, damit ich ein Duplikat davon bekomme - wenns was bringt. Bin mir aber ziemlich sicher, daß da auch schon Überlastung als Diagnose draufstand.

wär ja fast interessant, bekäme ich dann jetzt wieder KG, wenn ich "wieder" krankgeschrieben bin? z.b. deshalb aus dem ALG1 herausfallen würde?

Danke, liebe Vrori und gute Besserung Deinem Finger!

Vrori
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Re: Überprüfung der 78 Wochen Frist vor Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 22. Feb 2013, 13:00

Hallo,

du mußt dir das genau ausrechnen...nicht das die 3-Jahres-Frist dann geändert wird und du noch 3Tage früher ausgesteuert wirst..

wenn du am 11.8.2013 in einem Versicherungsverhältnis mit Krankengeldanspruch bist und zwischendurch zweifelsfrei arbeitsfähig warst....durch die Bereitschaft auf dem allgem. Arbeitsmarkt tätig zu sein, müßte der punkt m.E. geregelt sein...hast du wieder einen neuen Anspruch auf KG für diese Erkrankung..

aber stell dir das nicht so einfach vor...einige KK werden dich wohl zum MDK einbetellen und der wird dann bestimmt feststellen, dass du noch gar nicht erwerbsfähig warst....auch wenn du gearbeitet hättest...
da mach dich auf ein Gerichtsverfahren gefaßt...

sprich mal mit jemandem bei einer anderen KK...die werden dich da neutral beraten...nimm die ganzen Krankmeldungen bzw. die Ausdrucke mal mit zu dem Gespräch...
mit der Aussage der anderen KK gehst du dann zu deiner KK und fragst dort genau so...und wenn die Antworten dann abweichend sind, sprichst du die Auskunft der anderen KK an....

viel Erfolg

dem Finger gehts bescheiden..gestern abend beim Malen hab ich ihn wieder "aufgequetscht" weil ich mir so stark die Hände gewaschen habe...konnte gleich wieder einen Verband anlegen...
aber heute ist schon etwas besser...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Kicki
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Re: Überprüfung der 78 Wochen Frist vor Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Kicki » Fr 22. Feb 2013, 18:59

Ach nee, lieber nicht. Da hab ich besseres zu tun, als mich mit solchen dingen auch noch zu belasten, aber lieben Dank, dass Du drauf geschaut hast Vrori!

Mir dreht sich da der Magen rum bei dem Gedanken, was sich dann rückwirkend gleich wieder alles ändert. Neeeee, lieber nicht. Mir reicht schon am Montag das nächste Problem in der afa...

Lg

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