Hallo Fulgora,
Ich habe mich mal mit dem damals für mich zuständigen SB über dieses Thema unterhalten. Es scheint wohl so zu sein das die Afa nur in Ausnahmefällen überhaupt nach §125 Leistungen bewilligt. Und zwar nur dann wenn vorher absolut nichts Ablehnendes von der DRV verfügbar ist.
Es war die Meinung deines zuständigen SB und es gibt dazu ungefähr soviele unterschiedliche Meinungen und Verfahrensweisen wie es in D AfAs und SB gibt...
Dopa war schon in der Klage und bekam nach der Aussteuerung ALGI für 1 Jahr und 3 Monate gezahlt, er hat sich NIE ernsthaft "bewerben müssen", obwohl der Amtsarzt eine Leistungsfähigkeit von 3 - unter 6 Stunden festgestellt hatte!
Im Bescheid stand der § 117, wegen der Eingeschränkten Verfügbarkeit wurde sein ALG (nach dem GA) auf den Betrag für 29.9 Stunden pro Woche gekürzt (dürfte bei § 125 NICHT sein, aber wir haben es damals hingenommen), die ganze Zeit war der AfA bekannt, dass eine Dauer-AU-Bescheinigung vorhanden ist, wurde dort aber nicht verlangt oder (regelmäßig) vorgelegt.
Sein Arbeitsplatz war vorhanden, eine Kündigung wurde NICHT verlangt (wäre auch gar nicht rechtens!)
ICH habe den EM-Renten-Antrag erst gestellt NACH der Aussteuerung, auf Grund des Amtsarzt-GA dazu aufgefordert von der AfA.
Im Schreiben dazu hieß es, dass ich lt. GA NICHT Leistungsfähig sei und daher (weiterhin!!!) ALG I nach § 125 erhalten würde, wenn ich innerhalb 4 Wochen die EM-Rente beantrage, in meinem Bescheid stand § 117, das blieb auch 1,5 Jahre so
Und dann stellen die sich auch auf den Standpunkt:
Durch §125 ist der Antragsteller verpflichtet einen Rentenantrag zu stellen. Wird dieser Abgelehnt, wird auch sofort §125 aberkannt und nur noch Leistungen nach §117 gezahlz mit allen Konsequenzen (Bewerbungen, ggf. Eigenkündigung etc.)
Mein Antrag wurde abgelehnt und ich habe Widerspruch eingelegt, es gab eine Rückfrage (direkt vom Med. Dienst der AfA!!!) was ich jetzt zu tun gedenke und ob ich bereit wäre die Gutachten der DRV freizugeben...
Der Gedanke hat mich NICHT begeistert, denn diese GA führten ja zur Ablehnung meines EM-Antrages, mein Anwalt hat mir dann geraten die Freigabe trotzdem zu erteilen.
Danach passierte NICHTS weiter, ich bekam bis zum Ende meines Anspruches monatlich mein ALG überwiesen, hatte NIE einen SB, KEINEN einzigen Termin, brauchte mich NICHT bewerben und wurde auch NIE aufgefordert meinen Job zu kündigen...
Hatte schlicht und einfach meine RUHE, bis ich H4 beantragen MUSSTE, weil die DRV noch immer nicht akzeptiert, dass es nicht mehr geht...
Die Ablehnung des Widerspruches (und Einreichen der Klage) kam übrigens auch noch während ich ALGI bekommen habe, darauf hat die AfA überhaupt NICHT mehr reagiert, hat einfach bis zum Schluß weitergezahlt
Wir waren übrigens BEIDE bei der selben AfA, aber bei verschiedenen SB...
Wenn man es genau nimmt zahlt sie ja IMMER noch, denn auch H4 läuft über die AfA
Meinen Job habe ich übrigens immer noch und den werde ich auch ganz sicher NICHT selber kündigen, mir ist KEINE Rechtsgrundlage dafür bekannt, dass irgendein Amt DAS von mir verlangen könnte.
Und das wird wohl intern so gehandhabt, weil die AfA bei 125ern immer ein dickes Minus macht. Und die AfA darum keine Leistungen erbrigen will, die eigentlich die RV leisten müsste.
Es wird so Manches intern "irgendwie" gehandhabt, wo eigentlich die DRV leisten müsste, in JEDEM anderen Bereich haben beitragsfinanzierte Ansprüche VORRANG...
Na wenigstens hat das Jobcenter jetzt die Leistungen (von Dezember - März) für den Dopa von der DRV zurückbekommen, zumindest größtenteils
Dafür wollen sie jetzt seine Urlaubsabgeltung (von der Firma) für die letzten 4 Jahre voll (auf meine zukünftige Leistung!) anrechnen, da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen... ABER DAS ist schon wieder ein anderes Thema
Liebe Grüße von der Doppeloma