Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Peja
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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Peja » Mi 20. Apr 2011, 18:01

...ich habe heute die Post bekommen , von der KK - muss ich nun gleich losrennen , habe ein Problem wegen der Osterferien ...beim Anwalt ein Termin am 3. Mai ......der hat auch Urlaub ...geht um den Widerspruch , er hat Akteneinsicht .

Vroni ....du musst dich bewerben ...ich bin ja noch nicht gekündigt , habe noch mein Arbeitgeber , Doppeloma hat mir geraten nicht zu kündigen ...

ich hoffe das ist besser für mich .

die DRV hat mich BU geschrieben , aber ich kann noch als Empfangsdame , vollzeit arbeiten :schimpfen:

...wenn ich erst am 2. Mai zum AA gehe ist das zu spät ?

lg peja

Vrori
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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 20. Apr 2011, 20:24

Hallo Peja,


auch ich muß mich eigentlich nicht bewerben - ich stehe seit 40 Jahren in einem ungekündigtem Beschäftigungsverhältnis und mir wird auch nicht gekündigt werden.
Ich will nur die Zeit bis zur evtl. Rentenbewilligung überbrücken...nämlich mit ALG I nach § 125 SGB.....
aber der Vermittler will unbedingt eine Bewerbungsmappe von mir haben...
hab ich ihm auch bereits übermittelt....

Danke Doma, den Gleichstellungsantrag hab ich mir mal ausgedruckt...ich hab das immer verschoben, weil ich es nicht so wichtig empfand, da ich ja nicht rausfliegen kann bei uns....das geht einfach nicht...mir kann nicht gekündigt werden...

aber jetzt werde ich mich mal nach Ostern mit den Kollegen in der Personalabteilung in Verbindung setzen...die werden mir beim Ausfüllen helfen..soweit ich verstanden habe, soll ich denen den Antrag sowieso zuschicken...die schreiben dann einen bestimmten Passus in den Antrag und dann geht alles an die AfA...

Peja, du müßtest dich eigentlich heute oder morgen telefonisch bei der AfA melden und um Termine bitten...

LG
Vrori


Edit: warum krieg ich KOR nicht über den I-Explorer? bin jetzt über Chrome reingekommen....????
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Fulgora

Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Mi 20. Apr 2011, 21:11

Hallo, es gibt da ein kleines Problem, wenn die den 125er nicht anerkennen wollen.
Denn ist der Antragsteller zu Beginn seiner Arbeitslosigkeit arbeitunfähig, wird durch die Agentur für Arbeit die persönliche Arbeitslosmeldung nur aufgenommen, wenn das Ende der Arbeitsunfähigkeit bereits absehbar ist.

Der Arbeitslose hat bei einer Arbeitsunfähigkeit am ersten Tag seiner Arbeitslosigkeit, ohne Einhaltung der sechs Wochen Lohnfortzahlung, grundsätzlich einen Anspruch auf Krankengeld, was bei Aussteuerung aber logischerweise entfällt.

Erst nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit ist eine persönliche Arbeitslosmeldung möglich. Der Anstragsteller sollte darauf achten, dass er sich danach, spätestens am ersten Tag nach seiner Arbeitsunfähigkeit melden muss.

Andernfalls gilt der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht nahtlos ab dem Ende des Krankengeldbezuges, sondern erst ab dem Tag der Meldung.

Es ist also so das man sich es nach dem Willen der AfA geht, nicht Arbeitslos melden kann. Denn für die Bewilligung nach §117 ist eine Verfügbarkeit bei Antragsstellung zwingend erforderlich.

Ich habe mich mal mit dem damals für mich zuständigen SB über dieses Thema unterhalten. Es scheint wohl so zu sein das die Afa nur in Ausnahmefällen überhaupt nach §125 Leistungen bewilligt. Und zwar nur dann wenn vorher absolut nichts Ablehnendes von der DRV verfügbar ist.

Und dann stellen die sich auch auf den Standpunkt:
Durch §125 ist der Antragsteller verpflichtet einen Rentenantrag zu stellen. Wird dieser Abgelehnt, wird auch sofort §125 aberkannt und nur noch Leistungen nach §117 gezahlz mit allen Konsequenzen (Bewerbungen, ggf. Eigenkündigung etc.)

Und das wird wohl intern so gehandhabt, weil die AfA bei 125ern immer ein dickes Minus macht. Und die AfA darum keine Leistungen erbrigen will, die eigentlich die RV leisten müsste.

Als Beispiel:
Jemand bekommt 11 Monate lang Leistungen von der AfA in Höhe von 1000 Euro und wird dann rückwirkend befristet berentet ( 500 Euro Rente) ab Antragstellung. Dann wird der AfA nur 11 mal 500 Euro erstattet und der Rentner hätte wenn seine Rente nicht verlängert wird wieder vollen Anspruch auf ALG1.
Und das möchten die AfA aus o.G. Gründen nicht.

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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 21. Apr 2011, 02:00

Hallo Fulgora,
Ich habe mich mal mit dem damals für mich zuständigen SB über dieses Thema unterhalten. Es scheint wohl so zu sein das die Afa nur in Ausnahmefällen überhaupt nach §125 Leistungen bewilligt. Und zwar nur dann wenn vorher absolut nichts Ablehnendes von der DRV verfügbar ist.
Es war die Meinung deines zuständigen SB und es gibt dazu ungefähr soviele unterschiedliche Meinungen und Verfahrensweisen wie es in D AfAs und SB gibt... :Ohnmacht:

Dopa war schon in der Klage und bekam nach der Aussteuerung ALGI für 1 Jahr und 3 Monate gezahlt, er hat sich NIE ernsthaft "bewerben müssen", obwohl der Amtsarzt eine Leistungsfähigkeit von 3 - unter 6 Stunden festgestellt hatte!
Im Bescheid stand der § 117, wegen der Eingeschränkten Verfügbarkeit wurde sein ALG (nach dem GA) auf den Betrag für 29.9 Stunden pro Woche gekürzt (dürfte bei § 125 NICHT sein, aber wir haben es damals hingenommen), die ganze Zeit war der AfA bekannt, dass eine Dauer-AU-Bescheinigung vorhanden ist, wurde dort aber nicht verlangt oder (regelmäßig) vorgelegt. :ic_up:

Sein Arbeitsplatz war vorhanden, eine Kündigung wurde NICHT verlangt (wäre auch gar nicht rechtens!)

ICH habe den EM-Renten-Antrag erst gestellt NACH der Aussteuerung, auf Grund des Amtsarzt-GA dazu aufgefordert von der AfA.
Im Schreiben dazu hieß es, dass ich lt. GA NICHT Leistungsfähig sei und daher (weiterhin!!!) ALG I nach § 125 erhalten würde, wenn ich innerhalb 4 Wochen die EM-Rente beantrage, in meinem Bescheid stand § 117, das blieb auch 1,5 Jahre so :ic_up:
Und dann stellen die sich auch auf den Standpunkt:
Durch §125 ist der Antragsteller verpflichtet einen Rentenantrag zu stellen. Wird dieser Abgelehnt, wird auch sofort §125 aberkannt und nur noch Leistungen nach §117 gezahlz mit allen Konsequenzen (Bewerbungen, ggf. Eigenkündigung etc.)
Mein Antrag wurde abgelehnt und ich habe Widerspruch eingelegt, es gab eine Rückfrage (direkt vom Med. Dienst der AfA!!!) was ich jetzt zu tun gedenke und ob ich bereit wäre die Gutachten der DRV freizugeben... :confused: :Gruebeln:
Der Gedanke hat mich NICHT begeistert, denn diese GA führten ja zur Ablehnung meines EM-Antrages, mein Anwalt hat mir dann geraten die Freigabe trotzdem zu erteilen.

Danach passierte NICHTS weiter, ich bekam bis zum Ende meines Anspruches monatlich mein ALG überwiesen, hatte NIE einen SB, KEINEN einzigen Termin, brauchte mich NICHT bewerben und wurde auch NIE aufgefordert meinen Job zu kündigen... :cool: :applaus:

Hatte schlicht und einfach meine RUHE, bis ich H4 beantragen MUSSTE, weil die DRV noch immer nicht akzeptiert, dass es nicht mehr geht... :Ohnmacht: :keule:
Die Ablehnung des Widerspruches (und Einreichen der Klage) kam übrigens auch noch während ich ALGI bekommen habe, darauf hat die AfA überhaupt NICHT mehr reagiert, hat einfach bis zum Schluß weitergezahlt :ic_up:

Wir waren übrigens BEIDE bei der selben AfA, aber bei verschiedenen SB... :grinser:

Wenn man es genau nimmt zahlt sie ja IMMER noch, denn auch H4 läuft über die AfA :aha:

Meinen Job habe ich übrigens immer noch und den werde ich auch ganz sicher NICHT selber kündigen, mir ist KEINE Rechtsgrundlage dafür bekannt, dass irgendein Amt DAS von mir verlangen könnte.
Und das wird wohl intern so gehandhabt, weil die AfA bei 125ern immer ein dickes Minus macht. Und die AfA darum keine Leistungen erbrigen will, die eigentlich die RV leisten müsste.
Es wird so Manches intern "irgendwie" gehandhabt, wo eigentlich die DRV leisten müsste, in JEDEM anderen Bereich haben beitragsfinanzierte Ansprüche VORRANG... :Ohnmacht: :keule: :keule: :keule:

Na wenigstens hat das Jobcenter jetzt die Leistungen (von Dezember - März) für den Dopa von der DRV zurückbekommen, zumindest größtenteils :cool:

Dafür wollen sie jetzt seine Urlaubsabgeltung (von der Firma) für die letzten 4 Jahre voll (auf meine zukünftige Leistung!) anrechnen, da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen... ABER DAS ist schon wieder ein anderes Thema :Heiss:

Liebe Grüße von der Doppeloma :smile:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Esuse » Do 21. Apr 2011, 07:40

Mein Mann war auch ausgesteuert und bekam 117, wir waren damals noch nicht gut informiert. Er mußte nicht kündigen, die Firma hat einfach auf ihr Direktionsrecht verzichtet.
Da er einen Arbeitsplatz hat und trotzdem Alg beantragt hat, ist wohl klar, daß er krank ist. Probleme gab es nachdem ersten Besuch von mir nicht mehr....
Liebe Grüße

Esuse

Fulgora

Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Do 21. Apr 2011, 07:48

@Doma was das Thema SB und Meinungen betrifft, stimme ich dir voll und ganz zu. Traurig das obwohl es Gesetze gibt, sind Leistungsabteilungen der AfA meinen darüber hinwegsetzen zu konnen.

Was das eigentlich Thema betrifft, hier ist es so das wenn man Ausgesteuert wurde und weiter AU ist, man keine Leistungen nach 117 bewilligt bekommt. Und hier sehe ich das Problem.

Die AfA zahlt nur wenn man "Arbeitsfähig" ist und die DRV argumentiert man wäre ja "Arbeitsfähig" und daher bekommt man keine Rente.

Geht man auf dieses Spielchen nicht ein, bekommt man überhaupt keine Leistungen.

Prinzipiell müsste §125 ohne wenn und aber zur Anwendung kommen, wenn man von der KK ausgesteuert wird. Ohne irgendwelche Gutachter der AfA.
Denn sollte eine "Restleistung" bestehen, dann hätte die KK wohl die besseren Möglichkeit dieses festzustellen, als ein AfA Gutachter in einer "5 Minutenbegutachtung"
Das Problem ist das die DRV nur Gutachten akzeptiert die in ihrem Sinne, also vollschichtig arbeitsfähig, ausfallen.

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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Esuse » Do 21. Apr 2011, 08:02

Dafür hätte ich eine einfache Lösung: Die AfA bekommt nur Geld zurück, wenn der "Kunde" nach § 125 eingestuft war - ansonsten hätten sie ja vermitteln können.
Nachteil für den Antragsteller wäre, daß er seine Anspruchsdauer nicht zurückbekommt.
Liebe Grüße

Esuse

Fulgora

Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Fulgora » Do 21. Apr 2011, 12:08

Das mit dem vermitteln ist ja das was mich so wundert.

Nehmen wir mal einen Beispielfall:

Arbeitnehmer 15 Jahre in der Firma als "Bürohengst" erkrankt an einer psychosomatischen Schmerzerkrankung.
Seine Ärzte schreiben ihn dauerhaft AU, die KK zwingt ihn zu einem Reha-Antrag, der wird angelehnt weil er bereits vor 2 Jahren wegen eines Bannscheibenvorfalls in der Reha war. Der Patient wird nun ausgesteuert. Welches Fragen stellen sich nun:

1) Kann der Patient überhaupt einen "normalen" Antrag auf ALG1 stellen, da er ja weiterhin AU ist?
2) Da der Patient ja ungekündigt ist, was passiert in Falle das er "nur" ALG1 nach §117 bekommt und er vermittelt werden sollte? z.B. mit noch ausstehen innerbetrieblichen Leistungen, wie Urlaub, Abfindung etc. wer zahlt das dann?
3) Muss nicht z.B. der Resturlaub ausgezahlt werden siehe Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 20.01.2009 - C-350/06, C-520/06. Wenn ja, wie verhält sich das mit den Leistungen der AfA?
4)Kann die AfA mich zur Eigenkündigung zwingen? Wenn ja, was passiert dann wenn ich z.B. nach 2 Wochen wieder entlassen werde, weil der neue Arbeitgeber merkt das es gesundheitlich nicht geht. Denn dann hätte ich ja theoretisch noch 10 Wochen Sperre aufgrund der Eigenkündigung.

Sehr Informativ auch dieses Schreiben des Bundestages

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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von deJ.Ulla » Do 21. Apr 2011, 15:22

ich habe meinen Arbeitsplatz auch noch.Das hat meine Dienststelle sogar in die Unterlagen zum Ausfüllen wegen ALG 1 unter Bemerkungen geschrieben.

Ich bin kurz vor der Aussteuerung zum AFA gegangen, mit meiner letzten Krankmeldung.
Dann bekam ich nur den Auftrag EM Rente zu beantragen, was ich auch tat. Bewerben brauchte ich mich nicht.

Anfang der Woche hatte ich wieder einen Termin bei meiner SB, Sie erklärte mir mein Gutachten nach Aktenlage in dem ich nach §125 bin.
Also weiterhin Krank.
Auch sagre mir meine SB das ich nun weiter nichts von ihr hören werde. ich muß mich melden, wenn ich was neues wegen meiner Rente erfahre....

So bekomme ich mein ALG 1 nach §125

LG Ulla

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Re: Meine Fragen zum ALG 1 Antrag nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Do 21. Apr 2011, 18:57

Zumindest ich kann heute mal was positives vom AfA berichten - meine SB hat eingesehen, dass ich Ende April keinen Termin mehr brauche - auch wenn der Kurs erst Anfang Juli beginnt :applaus:

Sie meinte ja sogar, dass ich mich noch bewerben soll - aber die Zeitarbeitsfirmen, die ich anrief, haben sich fast totgelacht als sie von meinen Einschränkungen erfuhren und von meiner Bitte um Arbeit hörten :groehl:

Frohes Osterfest Bild

wünscht Gabi
:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

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