ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 15. Jan 2013, 16:19

Hallo Pfirsich, :smile:

kann mich @maday eigentlich nur anschließen, im Moment genügt es, dass die Bescheid bekommen über die Bewilligung der EM-Rente,damit die das alles abschließen können mit der DRV (bezüglich Erstattung) und du dann bald deine restliche Nachzahlung bekommen wirst. :ic_up:
Jedes Wort, welches ich denen noch mitgeteilt hätte, wäre für mich ein Wort zuviel gewesen. Das hatten sie nicht verdient.
Zu dieser Überlegung bin ich inzwischen auch gekommen und der Dopa meinte auch gleich, "was soll er denn da noch zu schreiben, das interessiert die doch sowieso nicht und irgendwann wird er mal wieder hin müssen" ... :confused: :Gruebeln:

So ganz Unrecht hat er ja da auch nicht, es bringt dir aktuell wirklich NIX mehr, ob du da nochmal Bambule machst oder nicht, teile denen mit, dass du die EM-Rente jetzt bekommst, so wie es @maday beschrieben hat und gut.
Ich werde das erst einmal per Fax machen. Das werden die so oder so bekommen, denn es geht ja darum, dass sie eben NICHT mehr zahlen müssen. Also werden die dann sicher nicht mit dem Argument kommen "Wir haben nichts erhalten" oder "Wir können hier keinen Eingang feststellen".
Da stimme ich dir sofort zu, in diesem Falle brauchst du dich nicht zu sorgen, dass man den Eingang leugnen wird, der Aufhebungsbescheid wird "turboschnell" bei dir sein und dann hast du auch die endgültigen Zahlen/Daten von der AfA mit denen du endgültig "rechnen" kannst. :ic_up:
Und reicht es der AfA einfach zu Schreiben, dass ich die eben rückwirkend zum 01. September 2012 die EM-Rente genehmigt bekommen habe oder soll ich auch Schreiben, dass ich somit keine Leistungen der AfA mehr benötige ???
Ab wann genau steht ja im Renten-Bescheid und die AfA hebt das dann mit Freuden auf :jaa: und beendet die Zahlungen, ab dem XXX weil du dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehst.
Auch wenn du die (Geld-) Leistung noch benötigen würdest stellen die das ein, weil die DRV entschieden hat, dass du Erwerbsgemindert bist (zumindest auf Zeit), das beendet den Anspruch nach § 145 SGB III, unabhängig davon wann tatsächlich die erste Rente gezahlt wird.

Dieser Anspruch lebt wieder auf wenn deine Zeitrente nicht verlängert werden würde, aber darüber solltest du im Moment noch gar nicht weiter nachdenken.
Beim AG kannst du ALLES schwärzen was den NIX angeht, der braucht nur den Zeitraum für den du EM-Rente bekommst, mehr geht den nichts an, bei einer Verlängerung machst du das dann genauso (meine EM-Rente wurde verlängert bis XXX).
Das habe ich auch nur an meine Personal-Abteilung gefaxt, hat sich noch Keiner gemeldet, dass es nicht reichen würde, seither bekomme ich aber keine monatliche "Lohnabrechnung" mehr zugeschickt, ist aber nicht schlimm, stand sowieso nur drauf, dass eine Überweisung in Höhe von 0,00 € erfolgen wird ... :lachen: :groehl:
..... man man da hat man ja in deinem Text richtig gemerkt, dass du nicht so gut zu frieden bist, weil dich das schreiben mit dem alten Laptop (oder PC ?) ziemlich an Da wurden ja zwischen den Zeilen genervte Giftpfeile geworfen da hat dir deine längere Entspannungspause bestimmt SEHR gut getan.
Ach du Armer, war aber nicht persönlich gemeint :koepfchen: , JAAA es nervt mich insgesamt ungemein, das Läppi ist schon fast 10 Jahre alt (wir sind ja soweit zufrieden, dass es noch lauft :jaa: ) entsprechend "laaangsamer" /gemächlicher geht alles voran, bin nur froh, dass ich im Moment keine dringende Behörden- oder Gerichtspost bearbeiten muss ... :Heiss:
bei kleinen Wehwechen, was man so per Ferndiagnose machen kann, helfe ich gerne Das kann man dann alles per PN regeln/lösen.
Super, nehme ich bei Bedarf gerne in Anspruch ... :ic_up:

Dann melde dich jetzt einfach bei der AfA ordentlich ab und bis zum Ende der Woche hast du dann bestimmt schon den Aufhebungsbescheid und vielleicht sogar schon die Info dazu wieviel die genau bei der DRV einfordern werden als Erstattung.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Mi 16. Jan 2013, 16:13

Hallo :icon_e_wink: ,

also von der KK habe ich heute schon ein Schreiben wegen der Bewilligung der Rente bekommen. Ich bekomme zuviel bezahlte Beiträge für Arbeitslosen- und Pflegeversicherung in Höhe von 81,90 Euro zurücküberwiesen von der KK. Na das klingt doch schon mal sehr gut :grinser: .

Desweiteren steht noch auf dem Schreiben
Ihre geleisteten Rentenversicherungsbeiträge können sich später, beispielsweise bei einer Altersrente, rentensteigernd auswirken. Deshalb dürfen wir Ihnen diese nicht erstatten.
Was bedeutet das genau?

Liebe Grüße

Pfirsich :umarm:
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 16. Jan 2013, 16:53

Hallo Pfirsich, :smile:
Was bedeutet das genau?


dass diese Beträge bei der DRV bleiben und später mal bei einer Altersrente mit einbezogen werden.
Das ist aber abhängig davon, ob und wieviele Jahre du später noch berufstätig sein wirst und wieviel du dann verdienst.

Dann kommen da ja (hoffendlich) noch weitere (echte) Beiträge dazu, die später für eine Altersrente zählen, aktuell besteht ja deine EM-Rente zum großen Teil aus der fiktiven Annahme (Hochrechnung), dass du bis zum 60. Lebensjahr das gleiche Einkommen "hättest" wie bisher, solange du jetzt EM-Rente bekommst ändert sich daran auch nichts.

Kannst du später wieder arbeiten gehen, zählen für das Alter (die Altersrente) nur noch die tatsächlich gezahlten Beiträge aus deiner gesamten Erwerbstätigkeit, die Altersrente kann dann also durchaus geringer ausfallen, je nach zukünftigem Einkommen.

NUR bei direktem Übergang aus EM-Rente in eine Altersrente darf der Betrag nicht weniger werden als vorher, liegen dazwischen weitere Jahre mit Berufstätigkeit, hängt das ganz von deinem zukünftigen Einkommen ab, welchen Betrag es mal als Altersrente geben wird.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » So 20. Jan 2013, 00:05

Hallo und ein schönes Rest-Wochenende :icon_e_wink:

ich wollte hier einfach nur mal wieder was aktuelles schreiben.
Die "superschnellen Flitzer" der AfA haben mir am Freitag doch gleich den Aufhebungsbescheid zugeschickt, da ich nicht mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten könne und mir daher die Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt wurde.
Ich könnte noch Widerspruch einlegen. Und dann steht in dem Schreiben noch, dass ich solange ich nicht ALG 1 nach dem §36 SGB III beziehe, NICHT kranken-und pflegeversichert wäre und um Nachteile zu vermeiden, soll ich mich umgehend an meine Krankenkasse wenden und mich da über meinen weiteren Versicherungsschutz beraten lassen. Sollte ich über das Ende meines Anspruchs auf Arbeitslosengeld hinaus arbeitsunfähig erkrankt sein, dann soll ich mich über mögliche Leistungsansprüche erkundigen. :confused: :confused: :confused: :confused: Die haben doch selbst geschrieben, dass ich die Rente bewilligt bekommen habe, warum soll ich mich dann an die KK wenden? Einfach nur hohle Standartsprüche. :Ohnmacht: :schlecht:

Dann war noch ein zweiter Brief dabei. Ein Aufhebungs-/Erstattungsbescheid

Dort steht :
Ihnen wurde Arbeitslosengeld gem. §136 SGB III bis 18.01.2013 gezahlt
Na dann hätte ich den Betrag vom 01.01.2013 bis zum 18.01.2013 ja eigentlich am 18.01.auch auf meinem Konto haben müssen. Denn das Schreiben ist datiert auf den 16.01.2013. Ich hoffe die überweisen diesen letzten Betrag auch noch und holen sich diesen nicht "einfach so" von der DRV zurück obwohl eben nichts gezahlt wurde an mich. So ein Ärger hat @Doppeloma ja auch mit dem JC, zumindest so ähnlich, dass Zahlungen an den Dopa, dennoch von Ihr abgezogen wurde ....so ähnlich habe ich es verstanden.


Also wenn die Afa mir den letzten Betrag noch überweist bzw. der Betrag Montag auf meinem Konto ist, dann stimmt die "Überbezahlung" die die AfA von der DRV zurückfordert.

Dann ist das Thema "Bundesagentur für Arbeit" :teufel: endlich ....vorerst.... für mich erledigt.

Liebe Grüße

Pfirsich :koepfchen:
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 20. Jan 2013, 03:52

Hallo Pfirsich, :koepfchen:
Die "superschnellen Flitzer" der AfA haben mir am Freitag doch gleich den Aufhebungsbescheid zugeschickt, da ich nicht mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten könne und mir daher die Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt wurde.
nicht ärgern, "nur wundern" ... habe dir doch angekündigt, dass man dir die Aufhebung gar nicht schnell genug schicken kann... :jaa: :cool:
Dann war noch ein zweiter Brief dabei. Ein Aufhebungs-/Erstattungsbescheid
Dort steht : Ihnen wurde Arbeitslosengeld gem. §136 SGB III bis 18.01.2013 gezahltNa dann hätte ich den Betrag vom 01.01.2013 bis zum 18.01.2013 ja eigentlich am 18.01.auch auf meinem Konto haben müssen. Denn das Schreiben ist datiert auf den 16.01.2013.
da gehe ich mal von aus, dass du dieses Geld noch auf dein Konto bekommst, da hat sich aber gleich einer "gesputet" das fertig zu machen ... :cool:
Ich hoffe die überweisen diesen letzten Betrag auch noch und holen sich diesen nicht "einfach so" von der DRV zurück obwohl eben nichts gezahlt wurde an mich. So ein Ärger hat @Doppeloma ja auch mit dem JC, zumindest so ähnlich, dass Zahlungen an den Dopa, dennoch von Ihr abgezogen wurde ....so ähnlich habe ich es verstanden.
NA, ich will die AfA ja auch nicht unbedingt loben, aber deren Rechnung hat immerhin gestimmt bei der Erstattung aus meiner EM-Rente bekamen die ja auch noch 3,5 Monate, das haben die wirklich auf den Cent hinbekommen. :ic_up:
Mit dem JC darfst du das denn doch nicht so schnell vergleichen, die sind ein ganz anderes Kaliber, sei mal froh wenn die AfA sich da die erforderliche Zeit gönnt, das korrekt auszurechnen.
Ich könnte noch Widerspruch einlegen. Und dann steht in dem Schreiben noch, dass ich solange ich nicht ALG 1 nach dem §36 SGB III beziehe, NICHT kranken-und pflegeversichert wäre und um Nachteile zu vermeiden, soll ich mich umgehend an meine Krankenkasse wenden und mich da über meinen weiteren Versicherungsschutz beraten lassen. Sollte ich über das Ende meines Anspruchs auf Arbeitslosengeld hinaus arbeitsunfähig erkrankt sein, dann soll ich mich über mögliche Leistungsansprüche erkundigen. Die haben doch selbst geschrieben, dass ich die Rente bewilligt bekommen habe, warum soll ich mich dann an die KK wenden? Einfach nur hohle Standartsprüche.
Ja, das sind Standardsprüche, da du über die Rente weiterhin versichert bist brauchst du dir darüber den Kopf nicht zerbrechen, sowas muss man nicht verstehen (wollen) ...
Dann war noch ein zweiter Brief dabei. Ein Aufhebungs-/Erstattungsbescheid
Auf welche Rechtsgrundlage beruft man sich da genau :confused: :Gruebeln: , einen "Erstattungsbescheid" darf es da gar nicht geben, NUR einen Aufhebungsbescheid wegen Änderung der Verhältnisse für die Zukunft (!!!), denn DU brauchst ja der AfA NIX "erstatten", dafür ist die DRV zuständig und wenn es dort nicht genug geben sollte, dann haben die bei der AfA einfach Pech gehabt.

Da bleibt wirklich zu überlegen dagegen Widerspruch einzulegen, du kannst aber auch warten ob die einen Forderungs-Bescheid schicken, falls sie glauben die DRV hätte zu wenig erstattet, das versuchen die sich dann schon gerne mal beim "Kunden" zu holen.
Dafür muß aber ein weiterer Bescheid mit der konkreten Forderung (eine tatsächliche Rechtsgrundlage gibt es dafür nicht :ic_down: ) kommen, also sei wachsam ...was die von der DRV bekommen hat zu genügen, die haben kein Recht von dir die Differenz zu fordern weil dein ALGI höher war, als deine Rente gewesen wäre.
Also wenn die Afa mir den letzten Betrag noch überweist bzw. der Betrag Montag auf meinem Konto ist, dann stimmt die "Überbezahlung" die die AfA von der DRV zurückfordert.
Haben die da die "Aufrechnung" (für die DRV) auch schon mitgeschickt :confused: , das ist ja keine "Überzahlung", DIR hat das Geld zunächst mal zugestanden und von der DRV dürfen die NUR das bekommen, was du im SELBEN Zeitraum als Rente bekommen hättest.
Schau bitte nochmal in den Beitrag wo ich dir das erklärt habe worauf du da achten solltest.
Dann ist das Thema "Bundesagentur für Arbeit" endlich ....vorerst.... für mich erledigt.
Richtig, dann kannst du dich erst mal etwas intensiver um deine Gesundheit und deine kleine Familie kümmern ...

Liebe Grüße und schönen Sonntag von der Doppeloma :umarm:
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Mo 28. Jan 2013, 04:16

Hallo :grinser:

mich hatte die Grippewelle voll erwischt, deswegen war ich länger nicht mehr online, aber ich wollte noch mal zu der letzten Nachricht von @Doppeloma was schreiben usw.
da gehe ich mal von aus, dass du dieses Geld noch auf dein Konto bekommst, da hat sich aber gleich einer "gesputet" das fertig zu machen ...
ja das Geld war am 21.01. drauf, somit ist das ja alles glatt gelaufen.
Auf welche Rechtsgrundlage beruft man sich da genau , einen "Erstattungsbescheid" darf es da gar nicht geben, NUR einen Aufhebungsbescheid wegen Änderung der Verhältnisse für die Zukunft (!!!), denn DU brauchst ja der AfA NIX "erstatten", dafür ist die DRV zuständig und wenn es dort nicht genug geben sollte, dann haben die bei der AfA einfach Pech gehabt.

Da bleibt wirklich zu überlegen dagegen Widerspruch einzulegen, du kannst aber auch warten ob die einen Forderungs-Bescheid schicken, falls sie glauben die DRV hätte zu wenig erstattet, das versuchen die sich dann schon gerne mal beim "Kunden" zu holen.
Dafür muß aber ein weiterer Bescheid mit der konkreten Forderung (eine tatsächliche Rechtsgrundlage gibt es dafür nicht ) kommen, also sei wachsam ...was die von der DRV bekommen hat zu genügen, die haben kein Recht von dir die Differenz zu fordern weil dein ALGI höher war, als deine Rente gewesen wäre.
Also es kamen zwei Schreiben. Das erste am 17.01.2013 :

[IMG=http://img268.imageshack.us/img268/6286 ... gsbesc.jpg][/IMG]

Das zweite kam einen Tag später, war aber auf den gleichen Tag datiert:
Seite 1:
[IMG=http://imageshack.us/a/img210/6286/schr ... gsbesc.jpg][/IMG]

Seite 2:
[IMG=http://imageshack.us/a/img812/6286/schr ... gsbesc.jpg][/IMG]

Und bei dem zweiten war auch zusätzlich noch eine Entgeldbescheinigung bei:

[IMG=http://img15.imageshack.us/img15/6286/s ... gsbesc.jpg][/IMG]
also sei wachsam ...was die von der DRV bekommen hat zu genügen, die haben kein Recht von dir die Differenz zu fordern weil dein ALGI höher war, als deine Rente gewesen wäre.
also mein ALG1 war niedriger als meine jetzige EM-Rente. Somit habe ich ja hoffentlich keine Probleme, dass die AfA "denkt" sie würde zu wenig erstattet bekommen.
Haben die da die "Aufrechnung" (für die DRV) auch schon mitgeschickt , das ist ja keine "Überzahlung", DIR hat das Geld zunächst mal zugestanden und von der DRV dürfen die NUR das bekommen, was du im SELBEN Zeitraum als Rente bekommen hättest.
Schau bitte nochmal in den Beitrag wo ich dir das erklärt habe worauf du da achten solltest.
Meinst du mit Aufrechnung, das letzte Schreiben was ich beigefügt hatte, also die Entgeldbescheinigung? Also die haben mir genau geschrieben, wie viel Geld ich Netto bekommen hatte vom 04.11.2012- 18.01.2013 und nach meinen Rechnungen stimmt das dann auch.
Nur von der KK habe ich ja meine Zahlungen für die Arbeitslosen und Pflegeversicherung erstattet bekommen, für den gesamten Zeitraum, in dem ich Krankengeld erhalten hatte, so ca. 82 Euro.

In der Zeit in dem ich ALG 1 bekommen habe, wurden ja z.B. auch die KK Beiträge gezahlt und die DRV zahlt rückwirkend auch wieder die KK Beiträge (zur Hälfte).......hat das irgendwelche Auswirkungen für mich?


Zum Schluß noch was kurioses :groehl:

Ich hatte ja die Reisekosten noch nicht erstattet bekommen vom 19.11.2012 und musste ja am 04.01.2013 wieder zur AfA. Ein paar Tage vorher schickte ich noch ein "Erinnerungsfax". Die Teamleiterin zeigte mir das Fax und sagte, dass es bearbeitet wird. Ich gab wieder ein Erstattungschreiben ab, für den 04.01.2013. Am 07.01.2013 erhielt ich dann den Betrag für den 04.01.......aber immer noch nichts vom 19.11.2012....das hätten die doch sogar noch davor zahlen müssen :confused: :Gruebeln: :blacky: :Verwirrt:

also schickte ich noch mal ein etwas "böseres" :teufel: Fax, diesmal an die Dame, die mir die Bestätigung der Zahlung vom 04.01. zugeschickt hatte. Also auf dem Schreiben stand ihre Faxnummer. Dann ging es plötzlich schnell und das Geld war am 14.01. auf meinem Konto.
Nun das Kuriose:

Am 16.01. erhielt ich noch mal den gleichen Betrag. Bei den anderen Überweisungen stand in dem Verwendungszweck :
UEBERWEI­SUNGSGUT­SCHRIFT
BUNDESAG­ENTUR FUER ARBEIT
76001601 / 76000000
REISEKOS­TEN ZUR AGENTUR
VOM 19.­11.2012
aber in dem Verwendungszweck vom 16.01. stand folgendes:
UEBERWEI­SUNGSGUT­SCHRIFT
BUNDESAG­ENTUR FUER ARBEIT
76001601 / 76000000
REISEKOS­TEN NACH SEC. 309
04009691­362/2200­00308034­2
Keine Ahnung was diese "SEC. 309" heißt, aber zumindest haben die doppelt gezahlt. :grinser: :grinser: Selbst Schuld so hohl wie die sind. Waren zwar immer "nur" 10 Euro, aber immerhin :Zunge_zeigen:

Doppeloma :umarm: :umarm: :Bussi: , hast du denn noch mal Zeit für mich, um da noch mal ein "böses" Abschiedsschreiben hinzuschicken, weil der ÄD ja laut Teamleiterin "allmächtig" ist und der Hausarzt und Facharzt ja nicht entscheiden könnten, ob man in seinem Beruf oder überhaupt noch arbeiten könnte :Verwirrt: :Verwirrt: :schimpfen:

So jetzt wünsche ich erst mal Allen einen wunderschönen Wochenstart. :icon_e_wink:

Liebe Grüße
Pfirsich


P.S. @Doppeloma, habt ihr euer Baby (PC) wieder gesund und alles läuft wieder wie geschmiert? Sonst darfst du immer gerne den PC-Freak Pfirsich :cool: fragen, oft geht ja per Ferndiagnose schon mal was :icon_e_wink:
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 29. Jan 2013, 02:57

Hallo Pfirsich, :smile:
Meinst du mit Aufrechnung, das letzte Schreiben was ich beigefügt hatte, also die Entgeldbescheinigung? Also die haben mir genau geschrieben, wie viel Geld ich Netto bekommen hatte vom 04.11.2012- 18.01.2013 und nach meinen Rechnungen stimmt das dann auch.
Nein, das ist die übliche Entgeldbescheinigung, hat mit der Verrechnung überhaupt nichts zu tun, die gibt es immer, auch wenn man "normal" arbeitslos gewesen ist...wirst du vermutlich nicht weiter brauchen, aber bitte trotzdem wegheften /aufbewahren.
In der Zeit in dem ich ALG 1 bekommen habe, wurden ja z.B. auch die KK Beiträge gezahlt und die DRV zahlt rückwirkend auch wieder die KK Beiträge (zur Hälfte).......hat das irgendwelche Auswirkungen für mich?
Diese Anforderung der Erstattung (an die Rentenkasse) meine ich (das ist ein Extra-Schreiben), da stehen dann auch die Beträge für die Versicherungen mit drauf, auf dich hat das keine Auswirkungen, habe ich irgendwo weiter oben schon mal erklärt ...

Die DRV zahlt NICHT "rückwirkend" an die KK, bei der KK bleibt das Geld was schon von der AfA kam und die DRV erstattet rückwirkend (auch diese Versicherungsbeiträge) an die AfA, damit hast du aber NIX zu tun, du bekommst nur ein Info-Schreiben dazu.
Eigentlich zunächst von der AfA, aber spätestens (nach Abschluß der ganzen Erstattungs-Aktion) noch von der DRV, als Auflistung wer, wieviel aus deiner Nachzahlung bekommen hat und was jetzt noch für dich zur Auszahlung/Überweisung übrig bleibt.

Wenige Tage danach wird dann dieser (von der DRV) genannte Rest-Betrag auch auf deinem Konto sein. :ic_up:
Dann ging es plötzlich schnell und das Geld war am 14.01. auf meinem Konto.
Nun das Kuriose:

Am 16.01. erhielt ich noch mal den gleichen Betrag. Bei den anderen Überweisungen stand in dem Verwendungszweck :
UEBERWEI­SUNGSGUT­SCHRIFT
BUNDESAG­ENTUR FUER ARBEIT
76001601 / 76000000
REISEKOS­TEN ZUR AGENTUR
VOM 19.­11.2012

aber in dem Verwendungszweck vom 16.01. stand folgendes:
UEBERWEI­SUNGSGUT­SCHRIFT
BUNDESAG­ENTUR FUER ARBEIT
76001601 / 76000000
REISEKOS­TEN NACH SEC. 309
04009691­362/2200­00308034­2
Naja, die 309 deutet auf den § 309 SGB III hin (Meldetermin), ich denke mal das liegt daran, wer das gerade in den PC eingibt ...

Würde ich nicht weiter hinterfragen ...mir hat man mal eine "Nachzahlung" von gut 30 € überwiesen damals, ich habe dann versucht herauszufinden wofür...die Herrschaften der AfA konnten mir das nicht erklären ...OK dann eben NICHT... :Sturkopf:

Sowas scheint in den Kreisen öfter mal vorzukommen, so ähnlich auch mal später beim JC, es kamen Gelder die mit keinem Bescheid in Einklang zu bringen waren, eine Erklärung gibt es bisher nicht dafür, an Hand der Zahlenfolgen (auf der Überweisung) kann man das auch nicht orten...Verwendungszweck "laut Bescheid" naja, wenn das da so steht ... :confused: :Gruebeln: :teufel:

Andererseits behauptet das JC gegenüber dem SG, dass ich in einem Monat Geld erhalten habe, in dem (lt. gültigem Bescheid) NIX überwiesen wurde, man habe Nachweise dafür ...ich habe noch Keine gesehen, obwohl ich das natürlich im Zuge der Akteneinsicht gefordert habe und man sich diesen Betrag (gut 300 €) immerhin aus meiner Rentennachzahlung "erstatten" ließ ... :pfeif: :teufel:

Ich bin da nicht so großzügig, habe nichts an Behörden zu verschenken ...
Selbst Schuld so hohl wie die sind. Waren zwar immer "nur" 10 Euro, aber immerhin :Zunge_zeigen:


Genau, freu dich und fertig ...
hast du denn noch mal Zeit für mich, um da noch mal ein "böses" Abschiedsschreiben hinzuschicken, weil der ÄD ja laut Teamleiterin "allmächtig" ist und der Hausarzt und Facharzt ja nicht entscheiden könnten, ob man in seinem Beruf oder überhaupt noch arbeiten könnte
Ich dachte wir waren uns schon darüber einig, dass die soviel Aufwand und "Gehirnschmalz" gar nicht mehr wert sind, was die TL da von sich gegeben hat (unter 4 Augen) kannst du sowieso nicht beweisen und dass der ÄD nicht "allmächtig" ist dürfte sie ja (zumindest deinen Fall betreffend, ist die DRV NOCH mächtiger gewesen :glotzen: ) inzwischen auch schon wissen ... meine Wut diesbezüglich ist da inzwischen schon ziemlich verraucht ...

Die machen sich da doch sowieso Nichts draus, ob man sich darüber noch unnötig aufregt, wir beide werden denen das leider auch nicht abgewöhnen können, ich bin aber überzeugt, dass die dich auch so nicht in besonders guter Erinnerung behalten werden ... :grinser: :lachen: :cool:
P.S. @Doppeloma, habt ihr euer Baby (PC) wieder gesund und alles läuft wieder wie geschmiert? Sonst darfst du immer gerne den PC-Freak Pfirsich fragen, oft geht ja per Ferndiagnose schon mal was
JAAA ... :Yeah: der war gar nicht krank und auf das Problem sind wir letztlich alleine gekommen, denn interessanterweise hatten nichtmal die von der Werkstatt den "zündenden" Einfall, nach fast einer Woche bekamen wir den PC ohne (notwendige) Reparatur zurück ...es sei ALLES in bester Ordnung, hätten die durchgeführten Tests ergeben... :jaa: :cool:

Und zu Hause angekommen ging natürlich wieder NICHTS, aber wir dachten dann, dass unser Monitor ja auch schon so einige Jährchen auf dem Buckel hat und siehe da...jetzt haben wir einen tollen (fast doppelt so großen :applaus: ) neuen Monitor und der PC läuft wieder einwandfrei ... schon traurig, wenn Fachleute an sowas überhaupt nicht denken...

Ja, ich glaube da wärst du per Ferndiagnose auch drauf gekommen, ob es vielleicht am Monitor liegen könnte, wenn man ab und zu was hört (wie das BS startet im Dunkeln), aber NIX mehr sieht, werde ich beim nächsten Notfall gerne drauf zurückkommen ... :ic_up:

Die "Aufrüst-Ambitionen" der Werkstatt haben wir dann schnell ausgebremst, weil "wir uns sowieso bald einen Neuen PC leisten werden"...auch da wollten sie direkt beratend behilflich sein (hatten ja den ganzen Laden voll damit), aber Preise wie in der Apotheke und da haben wir durchaus schon ziemlich genaue Vorstellungen, "was der dann so alles können soll" (und vor allem wieviel er kosten darf :grinser: ), ich glaube da kaufen wir dann lieber wo anders ein ...

Für jetzt erst mal liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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