ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Doppeloma
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 12. Dez 2012, 04:02

Hallo Pfirsich-Papa, :Bussi:

ist die SÜÜÜSSS, ein richtiger "Wonneproppen", :Bussi: von der Doppeloma, wie meine Enkelchen auch mal waren (süß sind die immer noch aber die schlafen nicht mehr so viel :lachen: :groehl: ), das mit dem guten Gewicht bei einer zarten Mutter, scheint wohl an der Mischung des Elternpaares zu liegen... :Gruebeln: :teufel:

Meine Tochter ist auch nur 1,60 Meter, schlanke Figur und beide Babys hatten gute 4000 Gramm, der Papa dazu ist allerdings auch fast 2 Meter groß, die Enkeline scheint ihm "nachzueifern", trug schon mit knapp 4 Jahren die Kleidergröße, die ihrer Mutter gerade mal (mit knapp 7 Jahren) zur Einschulung passte.. :jaa: :cool:
Der kleine Bruder macht ein bischen "gemächlicher" mit dem Wachsen, kommt da wohl jetzt eher nach der Mama ???

Aber zurück zum "Tagesgeschäft" und deinen Fragen ...
Wenn es mir aber gesundheitlich richtig gut geht, dann möchte ich definitiv wieder arbeiten....falls es nicht geht, werde ich wohl auf die "Hausmann" Schiene umwandeln und meine Freundin geht arbeiten. Steht alles noch in den Sternen. Eigentlich möchte ich lieber mein Geld selbst verdienen, so wie ich es die letzten 14 Jahre bereits tat.
Hatte ich auch bisher keinen Zweifel dran, dass es dein Ziel und Wunsch ist wieder arbeiten zu können, drücken wir mal alle die Daumen, dass dieser Wunsch irgendwann in Erfüllung gehen wird, aber jetzt steht ja erst mal "bezahlter Hausmann" vor der Türe. :ic_up:
Wie meinst du das "bei dir eben für die AfA" ? Wenn ich die rente bekomme, dann gehen von dem Betrag doch bei mir auch nur die Kranken- und Pflegeversicherung ab. Der Berater von der VdK sagte mir einmal, dass von dem genannten Betrag auf der Renteninformation noch ca. 10 % für die Sozialabgaben abgezogen werden.
Ganz einfach, weil du im Bezug von ALGI den EM-Renten-Bescheid bekommst, bleibt dein Anspruch auf ALGI (§ 145 SGB III) erhalten falls deine Verlängerung (nach Ablauf der Zeitrente) nicht schnell genug oder gar nicht mehr erfolgt.
Dafür werden aus DEINER Rente zusätzlich Beiträge an die AfA abgeführt, so dass auch dein Rest-Anspruch (der jetzt dann verbleibt) wieder aufgefüllt wird, schau dann einfach ganz genau in deinen Bescheid, da steht das alles drin.

Das gilt NUR in Fällen wo man noch ALGI bezogen hat zum Zeitpunkt der Renten-Bewilligung, bei mir z.B. entfällt das, weil ich schon raus war bei der AfA, ich könnte nur noch in HARTZ 4 zurück, wenn die (Voll-) Rente (wegen der Arbeitsmarktlage) nächsten Sommer nicht verlängert wird.
Du musst dich auch 3 Monate vor Ablauf der Befristung wieder (vorsichtshalber) dafür bei der AfA melden, wenn du bis dahin (noch) keinen Bescheid über die Verlängerung hast.
Vergiss den VDK in der Hinsicht, von den speziellen Sachen im Bezug auf Ansprüche nach Nahtlosigkeit haben die einfach KEINE Ahnung, die kommen ja damit nicht mal nach der Aussteuerung klar und das kommt ja wirklich häufiger mal vor bei ihren Mitgliedern.
Was würdest du denn in meinem Fall machen Doppelomi ? Also welchen "Startbeginn" der Rente auswählen? Also wenn ich wüsste, dass ich die EM-Rente nur für 1 Jahr bekomme, dann wäre die Wahl auf den 01.02.2012 wohl nicht so gut für mich, denn dann bekomme ich nachher die Genehmigung der EM-Rente und die ist gleichzeitig wieder aufgehoben, da dass Jahr bereits rum ist.
Du bekommst die Befristung ja (vermutlich) deswegen erst konkret mitgeteilt wenn du dich entschieden hast, wann deine EM-Rente nun beginnen soll.
Die werden sicher nicht rückwirkend nur für 1 Jahr bewilligen, wenn das dann praktisch schon fast vorbei ist.

Wie war das jetzt, dein Krankengeld war höher als das was du als NETTO-Rente zu erwarten hast :confused: :Gruebeln: , zieh einfach mal pauschal diese 10% ab von der Brutto-Rente, das kommt schon ungefähr hin.

Wenn ich das jetzt richtig behalten habe, dann bekommst du aus der Nachzahlung für die Zeit des Krankengeld-Bezuges GAR NICHTS mehr aus einer rückwirkend bewilligten EM-Rente ausgezahlt ... :confused: :confused: :confused: :Gruebeln:

Das bekommt dann ALLES die KK "erstattet", du bekommst höchstens noch was (als Differenz zu deinen Gunsten) für die Zeit bei der AfA, damit wäre MEINE Entscheidung der Renten-Antrag = 09/ 2012, von dem früheren Beginn hast du dann doch überhaupt KEINEN Vorteil, nicht mal finanziell ...erholen kann man sich "rückwirkend" sowieso nicht, das hat bei mir bisher jedenfalls auch nicht funktioniert...

Eine EM-Rente mit Befristung wird nicht "aufgehoben", die endet automatisch mit dem darin angegebenen Datum, es sei denn es wurde bereits rechtzeitig eine Verlängerung beantragt und auch bewilligt, dann gilt im Anschluß (nahtlos) der nächste Bewilligungs-Bescheid.

Es ist daher nicht anzunehmen, dass man dir ab 02/12 nur ein Jahr bewilligen würde, den Verlängerungs-Antrag soll man nämlich bereits ca. 4 - 5 Monate vor dem Ablauf der Befristung stellen, bekommt man dann übrigens rechtzeitig zugeschickt von der DRV.

NUR bringt dir das nichts, wenn es nichtmal einen finanziellen Vorteil für dich hätte, weil die KK die ganze Rente pro Monat bekommen würde ab 02/12 bis zur Aussteuerung.
Kann es dann auch sein, dass die AfA die Zahlungen zurückfordern? Mal ein Beispiel. Ich bekomme am 28.12.2012(Freitag) rückwirkend für den Dezember das ALG 1 und einen Tag später am Samstag die Bestätigung, dass ich die Em-Rente bekomme, sagen wir rückwirkend zum September 2012. Können die denn den Betrag für Dezember wieder zurückbuchen oder aber zurückfordern?
Nein, das läuft GANZ ANDERS und zurückbuchen (von deinem Konto ???) dürfen die schon mal GAR NICHTS, wäre ja noch schöner, wenn die sich auch noch direkt an unseren Konten bedienen können...

Ich versuche es mal an folgendem Beispiel, wie es bei dir sein KÖNNTE, wenn du dich für den Beginn deiner EM-Rente ab dem Monat 09/2012 entscheidest und das noch vor Weihnachten der DRV mitteilst.

Angenommen du bekommst dann den EM-Renten-Bescheid Ende Dezember /Anfang Januar und das Geld von der AfA (für Dezember) ist bereits auf deinem Konto.

Im Bescheid von der DRV steht dann drin, dass man dir ab dem 01.09.2012 die volle EM-Rente bewilligt, befristet bis z.B. 31.08.2014, die laufenden Zahlungen deiner EM-Rente werden (z.B) ab dem 01.02.2013 aufgenommen, die Nachzahlung (ab 01.09.2012) erfolgt erst nach Abrechnung der Ansprüche bei den Vorleistern (in deinem Falle die KK vom 01.09. bis zum 03.11.2012 und die AfA vom 04.11.2012 - 31.12.2012) ...

Da die Rente immer zum monatsletzten Banktag gezahlt wird, käme also (in diesem Beispiel) deine erste reguläre Renten-Zahlung von der DRV ENDE Februar 2013, bis dahin sind aber die Abrechnungen mit den Vorleistern (üblicherweise) längst abgeschlossen (dauert in Normalfall so 2 - 3 Wochen ab Renten-Bescheid).

Wenn das erledigt ist, bekommst du von der DRV eine Abrechnung dazu (KK hat von/bis Anspruch erhoben auf die Summe XXX/ Afa hat von/bis Anspruch erhoben auf die Summe YYY), die Überweisungen sind erfolgt, der verbleibende Nachzahlungsbetrag in Höhe von XYXY wird auf ihr angegebenes Konto überwiesen.

Nachdem du der AfA mitgeteilt hast (Ende Dezember/Anfang Januar je nachdem wann du den hast und die AfA geöffnet ist wegen der Feiertage) dass du den EM-Renten-Bescheid erhalten hast, bekommst du von dort einen Aufhebungs-Bescheid, da du wegen der EM-Rente der Vermittlung nicht mehr zur Verfügung stehst.

Ich nehme jetzt mal als gegeben an, dass du den Betrag für Dezember (am 28.12.) schon erhalten hast, BEVOR der Bescheid von der DRV bei dir ist, das ALGI wird also spätestens zum Januar aufgehoben.

Die AfA stellt Erstattungs-Antrag an die DRV für den Zeitraum 04.11. bis (z.B) 31.12.2012 und bekommt den entsprechenden Betrag (höchstens im Rahmen deiner Netto-Rente) aus deiner Nachzahlung (die ja noch bei der DRV liegt) erstattet, ebenso wird der entsprechende Betrag an die KK gezahlt.
Üblicherweise hast du selber also mit diesen ganzen Verrechnungen gar nichts zu tun.

Bis Ende Januar /Anfang Februar sollte das zeitlich alles geregelt sein, dann bekommst du die restliche Nachzahlung von der DRV überwiesen, da wäre dann in diesem Beispiel auch die komplette EM-Rente für den Januar 2013 schon dabei, denn für Januar hast du ja (in diesem Beispiel) KEIN Geld mehr von der AfA erhalten.

Ich habe keine Ahnung, ob die DRV das noch alles schaffen kann und will und vielelicht schon für Januar die regulären Renten-Zahlungen ankündigt, das kann ich dir auf Wunsch noch mal ganz genau mit den realen Daten erklären, wenn der Bescheid dir dann vorliegt.

Im Moment ist das wirklich nur ein "Denkspiel", damit du eine ungefähre Vorstellung hast, wie das dann mit den Zahlungen der KK und der AfA geklärt wird, üblicherweise hast du selber damit GAR NICHTS zu tun.

Den Renten-Bescheid kannst du bei der AfA erst vorlegen wenn du ihn selber zur Verfügung hast, solange müssen die eben warten, die Feiertage zum Jahresende können auch für Verzögerungen sorgen (auch bei der DRV), wenn die AfA geschlossen ist kannst du denen NIX mitteilen, so ist das Leben.

Bei mir ging das Alles recht zügig vonstatten, ich bekam den EMR-Bescheid Anfang August mit erster Zahlung zum 01.09. und die Überweisung der Restzahlung war Ende August auf dem Konto, so brauchten wir nicht um "Überbrückung" beim JobCenter zu betteln für den September.
Denn der Bescheid über die Aufhebung von HARTZ 4 kam sehr schnell bereits zum 01.09. und die zahlen ja im Voraus, wir hatten also das letzte Geld von denen bereits Ende JULI (für den August!!!) bekommen ...das sehen die aber nicht "so verbissen", wenn man keine Nachzahlung von der DRV bekommt (weil die Vorleister ALLES bekommen) oder nicht rechtzeitig, dann muss man eben sehen, wie man die Zeit bis zur ersten Renten-Überweisung (Ende September) "überlebt" :Verwirrt: :Hilfe:

Ich hoffe du bist jetzt nicht ganz verwirrt, dann lies dir das Beispiel noch einige Male durch, dann verstehst du das schon. :glotzen: :grinser: :jaa: :cool:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 12. Dez 2012, 10:42

Hallo,

alles wunderbar erklärt...

im übrigen weiß die KK schon längst, dass du einen Rentenantrag gestellt hast..sie bekommen automatisch eine Information darüber.

Das ist übrigens ein Datentatbestand, der unter das Thema: Übermittlung von Daten fällt...
diese Daten dürfen übermittelt werden und unterliegen nicht dem Sozialdatenschutz..
andere Daten..wie hoch dein Blutdruck ist, warum Depressionen vorliegen und wer Schuld oder nicht Schuld hat, dürfen nicht übermittelt werden und man hat keinerlei Verpflichtung, diese Sozialdaten irgendwo preiszugeben oder vorzulegen..auch wenn Afa und Co. das noch so gerne möchten..mein muss nichts..
§ 35 SGB I, Absatz 3...
LG
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Mi 12. Dez 2012, 16:48

Hallo Doppeloma, :umarm:

ja dann liegt es wirklich wohl an der Mischung, Frau klein + Mann Groß = Baby Riese :Yeah:

Ganz einfach, weil du im Bezug von ALGI den EM-Renten-Bescheid bekommst, bleibt dein Anspruch auf ALGI (§ 145 SGB III) erhalten falls deine Verlängerung (nach Ablauf der Zeitrente) nicht schnell genug oder gar nicht mehr erfolgt.
Dafür werden aus DEINER Rente zusätzlich Beiträge an die AfA abgeführt, so dass auch dein Rest-Anspruch (der jetzt dann verbleibt) wieder aufgefüllt wird, schau dann einfach ganz genau in deinen Bescheid, da steht das alles drin.
Hmmm ist das allgemein bei ALG oder nur bei ALG nach §145? Denn dann würde die AfA ja daraus keine Zahlungen bekommen, denn sie haben mir ja schwarz auf weiß geschrieben, dass ich eben nicht nach dem §145 bezahlt werde. ?!?


Was ich persönlich auch merkwürdig finde, sind die Beitragsrückerstattungen. Als Beispiel man hatte 1000 Euro Krankengeld bekommen und dann 1000 Euro EM-Rente. Diese Rente wird für 10 Monate rückwirkend erstattet. Dann meldet sich die KK und fordert für die 10 Monate das gezahlte KG zurück. Also hat die KK dann sozusagen keine "Verluste" gemacht und dennoch war man vorher ausgesteuert und hat trotzdem keinen Anspruch mehr auf Krankengeld, falls man dann in einem Jahr wieder krank werden sollte.

In meinem Fall würde die KK ja viel Geld zurück bekommen, wenn ich den 01.02.2012 als Starttermin der EM-Rente wähle, wähle ich den 01.09.2012 dann bekommen sie nur vom 01.09. bis zum 03.11. das Geld erstattet. Also Vor oder Nachteile entstehen für mich persönlich dann ja nicht.
Wie war das jetzt, dein Krankengeld war höher als das was du als NETTO-Rente zu erwarten hast , zieh einfach mal pauschal diese 10% ab von der Brutto-Rente, das kommt schon ungefähr hin.
Ja das Krankengeld war ca. 160-200 Euro mehr als die EM-Rente die ich bekommen würde (nach den ca. 10 % Abzügen)
du bekommst höchstens noch was (als Differenz zu deinen Gunsten) für die Zeit bei der AfA, damit wäre MEINE Entscheidung der Renten-Antrag = 09/ 2012, von dem früheren Beginn hast du dann doch überhaupt KEINEN Vorteil, nicht mal finanziell ...erholen kann man sich "rückwirkend" sowieso nicht, das hat bei mir bisher jedenfalls auch nicht funktioniert...
Ja das ALG für den Monat November ist niedriger als die EM-Rente (nach den 10 % Abzügen), dann müsste ich dafür ja zumindest ne Nachzahlung bekommen.
Den Renten-Bescheid kannst du bei der AfA erst vorlegen wenn du ihn selber zur Verfügung hast, solange müssen die eben warten
Also die KK wird von der DRV über den EM-Entscheid informiert, die AfA aber nicht oder wie verstehe ich das? Weil ich dann die AfA ja selbst darüber informieren muss. Obwohl, das mag ja ein Vorteil sein, denn würde die AfA heute schon erfahren, dass ich bald die EM-Rente genehmigt bekomme, vielleicht würden sie jetzt schon die Zahlungen einstellen???

Hallo Vrori,
im übrigen weiß die KK schon längst, dass du einen Rentenantrag gestellt hast..sie bekommen automatisch eine Information darüber.
Und ist das denn bei der AfA genau so, dass sie automatisch informiert werden?


Liebe Grüße
Pfirsich :icon_e_wink:
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 12. Dez 2012, 19:00

Hallo,

da bin ich mir nicth so sicher...hab nur bei einer KK gearbeitet....aber vorstellen könnte ich mir durchaus, dass auch die Afa eine Info darüber hat...
aber erst dann, wenn tatsächlich der Bescheid auch zugestellt wird....und nicht vorher schon, so nach dem Motto: Der X, der kriegt von uns bald ne Rente...

ich denke da eher, dass KK, AFA und Antragsteller in etwas zur gleichen Zeit informiert werden..
LG
Vrori

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 13. Dez 2012, 03:15

Hallo Pfirsich, :smile:
Hmmm ist das allgemein bei ALG oder nur bei ALG nach §145? Denn dann würde die AfA ja daraus keine Zahlungen bekommen, denn sie haben mir ja schwarz auf weiß geschrieben, dass ich eben nicht nach dem §145 bezahlt werde. ?!?
Nun wird dir auf diesem Umweg bestätigt was ich schon öfter hier geschrieben habe, der § 145 SGB III ist die Rechtsgrundlage dafür, dass man nach einer Aussteuerung aus dem Krankengeld überhaupt einen Anspruch auf ALGI hat und selbstverständlich wird das auch im AfA-PC zu deiner Person /Kunden-Nummer genau damit hinterlegt.

Was man DIR dazu schriftlich gegeben hat ist jetzt unwichtig, selbstverständlich macht die AfA dann gegenüber der DRV ihren "Erstattungs-Anspruch" geltend, das war ja mal (auch für die AfA) der tiefere Sinn dieser gesetzlichen Regelung, leider funktioniert das nur noch selten so schnell und "reibungslos" wie bei dir und darum trixen die inzwischen rum ohne Ende, um möglichst gar nicht mehr zahlen zu müssen nach der Aussteuerung.

Sehr oft bekommen sie nämlich (fast) NICHTS davon wieder, wenn die EM-Rente gar nicht oder erst in einem Gerichtsverfahren erstritten wird, wie bei mir nach fast 3 Jahren seit der Antragstellung.
Ich bekam 1,5 Jahre ALGI und erstattet wurden der AfA davon gerade mal magere 3,5 Monate, für den Dopa bekamen sie z.B. überhaupt NICHTS zurück, er erhielt ja seine Rente erst nach einem erneuten Antrag, daraus hatten die dann keinen Erstattungs-Anspruch mehr, wir waren inzwischen im Hartz 4 - Bezug.

So wie dein GA "angepasst wurde", so wird auch dein Leistungs-Hintergrund § notfalls angepasst, wenn es dann doch eine EM-Rente gibt, aus "normalem" ALGI wird ja eher selten Jemand direkt berentet wegen Erwerbsminderung, bei längerer Krankheit wird man ja üblicherweise (nach 6 Wochen) zur Krankengeldzahlung an die KK abgegeben.
Was ich persönlich auch merkwürdig finde, sind die Beitragsrückerstattungen. Als Beispiel man hatte 1000 Euro Krankengeld bekommen und dann 1000 Euro EM-Rente. Diese Rente wird für 10 Monate rückwirkend erstattet.


Nicht ganz, die Rente wird nicht "erstattet" sondern nachgezahlt, du wirst (finanziell) so gestellt, als hättest du die Renten-Zahlungen von Beginn an erhalten.
Dann meldet sich die KK und fordert für die 10 Monate das gezahlte KG zurück.
Die KK bekommt aber nur was die Rente auch hergibt, hattest du MEHR Krankengeld macht sie immer noch Verlust, denn DU brauchst es NICHT "erstatten".
Also hat die KK dann sozusagen keine "Verluste" gemacht und dennoch war man vorher ausgesteuert und hat trotzdem keinen Anspruch mehr auf Krankengeld, falls man dann in einem Jahr wieder krank werden sollte.
Darum geht es gar nicht, ein Krankengeld -Anspruch besteht NICHT für einen EM-Rentner, egal ob der vorher mal ausgesteuert wurde oder nicht.
Ein Krankengeld-Anspruch entsteht NUR durch versicherungspflichtige Tätigkeit (oder "normales" ALGI) und nach SGB V gilt IMMER der Versicherten-Status bei Beginn der aktuellen Erkrankung mit AU-Bescheinigung, wenn du in einem Jahr wieder krank bist, hast du keinen Anspruch weil du als EM-Rentner lt. SGB V eben keinen Anspruch auf Krankengeld hast.

Die Aussteuerung ergibt sich aus den Blockfristen für die Krankheit, wegen der du AU (ab ersten Tag AU = 3 Jahre, dann beginnt eine neue Blockfrist von 3 Jahren usw.) gewesen bist, das wird nicht "aufgehoben" durch die Erstattung von Krankengeld an die KK durch die DRV, diese FESTE (KK-) Blockfrist bleibt trotzdem bestehen und die Tatsache, dass dein Anspruch auf KG, 78 Wochen innerhalb (GENAU) dieser Blockfrist abgelaufen ist, bleibt auch bestehen.
Das sind zwei komplett verschiedene Rechtskreise, die Rechtsgrundlagen für Krankengeld und KK (SGB V) sind ganz anders, als die für ALGI im SGB III, daher gilt dann die Nahtlosigkeit erneut (FÜR DICH) ab Ende der Befristung der EM-Rente falls diese nicht (rechtzeitig) verlängert wird, beginnt das AfA-Spiel dann von vorne.

Das Ende der Zeitrente zählt dann praktisch wie eine Aussteuerung aus dem Krankengeld, KG gäbe es erst wieder, wenn du versicherungspflichtig arbeiten gehen kannst, dann greift sofort wieder ein Anspruch auf Krankengeld, VORHER NICHT.
In meinem Fall würde die KK ja viel Geld zurück bekommen, wenn ich den 01.02.2012 als Starttermin der EM-Rente wähle, wähle ich den 01.09.2012 dann bekommen sie nur vom 01.09. bis zum 03.11. das Geld erstattet. Also Vor oder Nachteile entstehen für mich persönlich dann ja nicht.
Das würden sie sicher auch sehr gerne haben wollen, an deinem Beispiel kann man sogar mal die Wirkung des "Dispositionsrechtes" erkennen und erklären, dass sich die KK gerne sichert (bei der DRV), wenn sie einen Reha-Antrag verlangt, in der Hoffnung auf eine Umdeutung in EM-Rente. :lesen: :ic_up:

Diese Sicherung (des Dispositionsrechtes) liegt der DRV in deinem Falle (von deiner KK) offenbar nicht vor, sonst dürftest du nämlich gar nicht selber entscheiden, wann deine EM-Rente nun (eventuell zum Nachteil der KK) beginnen soll, dann könnte die KK bestimmen, dass der Termin genonmmen wird, wo sie die höchste Erstattung bekommen kann.
In diesem Falle dann auch ohne Rücksicht darauf, ob du selber überhaupt einen Vorteil davon hast oder nicht.
Also die KK wird von der DRV über den EM-Entscheid informiert, die AfA aber nicht oder wie verstehe ich das?
Logisch wird die KK informiert, sie "überwacht" doch das ganze EM-Renten-Verfahren schon über die Krankenversicherung der Rentner (KvdR), da wirst du doch schon seit der Antragstellung (als "Renten-Anwärter") geführt, hast auch den Antrag darauf zusammen mit dem auf EM-Rente ausgefüllt und abgegeben.
Sobald die EM-Rente bewilligt ist, wird dieser Status (als Rentner bei der KK) endgültig bei der KK festgestellt und du bekommst dann auch eine andere Versicherungs-Karte mit dem Status 5 (als Rentner krankenversichert), die DRV überweist doch dann auch deine Beiträge (aus der Brutto-Rente) an die KK (so wie früher dein AG), wäre schon komisch, wenn die davon bei der KK NIX merken würden, ODER... :Gruebeln: :teufel:
Weil ich dann die AfA ja selbst darüber informieren muss.
Richtig, sogar aus zwei Gründen, denn du bist ERSTENS nach SGB III dazu verpflichtet ALLE relevante Veränderungen in deinen (vor allem auch finanziellen) Verhältnissen umgehend der AfA mitzuteilen und eine Bewilligung der EM-Rente ist ganz sicher relevant genug.

Zweitens ist ja nicht jeder bei der AfA, wenn die EM-Rente bewilligt wird, warum also sollte die DRV bei jedem EM-Rentner die AfA davon informieren, kann schon sein, dass die sich dazu Daten austauschen, weil ja auch deine Meldezeiten/Bezugszeiten dort für den endgültigen Renten-Betrag (sind ja Beitragszeiten) eine Rolle spielen, darauf solltest (und DARFST) du dich aber besser nicht verlassen, es gehört unbedingt zu deinen Mitteilungs- und Informationspflichten, wenn du Leistungen bei der AfA oder beim JobCenter beziehst, das SELBER umgehend dort bekannt zu geben.
Obwohl, das mag ja ein Vorteil sein, denn würde die AfA heute schon erfahren, dass ich bald die EM-Rente genehmigt bekomme, vielleicht würden sie jetzt schon die Zahlungen einstellen???
Schon richtig, es gilt aber üblicherweise erst der rechtsgültige Bescheid dafür und davon kopierst du auch nur die unbedingt notwendigen Seiten, die AfA hat KEINEN Anspruch auf den kompletten Bescheid inclusive aller Berechnungs-Daten deines ganzen bisherigen Arbeitslebens.
Das brauchen die nicht um deinen Bescheid (für die Zukunft !!!) aufzuheben und ihren Erstattungs-Anspruch an die DRV geltend zu machen, dafür reicht Beginn und Ende der Rente /wann wird gezahlt/wieviel wird gezahlt Brutto /Netto /Abzüge für die Versicherungen...MEHR NICHT...falls da irgendwo medizinische Sachen dabei sind, kannst du das (auf der Kopie) unkenntlich machen, das geht die SB NIX an.

Gerade durch die kommenden Feiertage kannst du das wahrscheinlich noch gut ausjonglieren, dass du erst nach Eingang der nächsten Zahlung deinen Bescheid bei der AfA vorlegst, außerdem weiß ja im Moment noch Keiner genau, wann du den überhaupt in den Händen haben wirst.
Musst ja erst mal deine Entscheidung zum gewünschten Beginn hinschicken und danach wird es schon noch ein paar Tage dauern bis zum Renten-Bescheid.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Do 13. Dez 2012, 23:50

Hallo,

erst einmal dankeschön für eure Antworten, besonders die sehr ausführlichen von Doppeloma :umarm: :umarm: :umarm:

Ich werde mich auch wohl für den September entscheiden, hätte ja nichts davon, wenn ich den Februar wähle. Nur um der KK was gutes zu tun, damit sie mehr Beiträge zurückbekommen? Neeee

Heute bekam ich Post von dem ärztlichen Dienst der AfA. Auf der Kopie von meinem Schreiben, haben sie einen gelben PostID Zettel geklebt: Anbei Ihr Gutachten Frohe Weihnachten!
Dann wurde der Teil A und der Teil B geschickt.
Im Teil A steht das Gleiche wie beim ersten Gutachten, auch von der gleichen Ärztin ausgefüllt.
Der Teil B ist jetzt viel ausführlicher und ich füge Ihn hier mal anbei. Das Gutachten ist datiert auf den 20.11.2012. Komischerweise einen Tag, nachdem ich das erste Mal den Termin bei der AfA hatte, wo mein Kumpel als Beistand dabei war. Und das Gutachten wurde wieder nach Aktenlage gefertigt :lesen: :Wut:
Kann mir ja im Moment ganz egal sein, aber wenn ich nach der EM-Rente noch wieder an die AfA verwiesen werde, dann geht das Spiel ja von vorne los. Den Termin, den ich hätte heute morgen haben sollen, habe ich ja abgesagt, mit dem Hilfeschreiben von Doppeloma, also etwas abgeändert, habe ich geschrieben, dass ich alles nur schriftlich haben möchte, wegen meiner Beschwerde in Nürnberg´etc.

So hier mal der Teil B :
[IMG=http://img571.imageshack.us/img571/2796 ... uteilb.jpg][/IMG]

Ist ja schon wieder Makaber: Die DRV schreibt, ich bin VOLL Erwerbsunfähig und die AfA entscheidet nach Aktenlage, dass ich vollschichtig einsatzbereit bin.

Wie ist das denn jetzt als EM-Rentner? Muss ich vom Arzt weiterhin eine Kopie von meinem Auszahlschein unterschreiben lassen oder AU Scheine sammeln? Den letzten Auszahlschein, den ich für mich behalten habe, da hat der Arzt krank bis auf Weiteres bis zum 31.12.2012 reingeschrieben. Muss ich meinem Arbeitgeber das mitteilen? Evtl. kündigt er mich dann? Muss ich meinem Arbeitgeber jetzt meinen Schwerbehindertenausweis zuschicken, damit die Bescheid wissen? Ich bin eigentlich froh zur Zeit nichts mit denen zu tun zu haben, denn sie haben mich ganz schön ausgenutzt damals, das war schon moderne Sklaverei. Bis zu 15 Stunden am Tag arbeiten, Überstunden sollten wenn dann schwarz ausbezahlt werden und nur 5 Euro Stunde usw. usw. Deswegen würde ich mich auch freuen, wenn die mir mal die ganzen Urlaubstage, die ich nicht nehmen konnte ausbezahlen müssten.


Mal noch ein andere Frage, vielleicht kann Vrori mir da helfen, denn sie hat ja jahrelang bei einer KK gearbeitet.

Meine Freundin hat ja eine 2 3/4 jährige Tochter. Sie hat, weil sie alleinerziehend war, auch die ganze Zeit jetzt Hartz 4 bekommen. So jetzt ist sie seit Dezember bei mir eingezogen und hat dem Jobcenter gemeldet, dass sie die Unterstützung ab 01. Dezember nicht mehr benötigt, da sie jetzt ab dann in einer eheänlichen Gemeinschaft wohnt.
So nun wurden ja von dem Hartz 4 ihre Krankenkassenbeiträge bezahlt.
Unsere Tochter ist aber bereits am 26.11.2012 geboren. Meine Freundin hat den Antrag auf Elterngeld bereits vor der Geburt ausgefüllt und wollte das gleich nach der Geburt versenden.Da musste sie ja länger im Krankenhaus bleiben und kam ja erst am 02. Dezember raus. Gleich am Montag, dem 03. Dezember fuhren wir zum Landkreis und gaben den Elterngeldantrag ab. Von dem Elterngeld werden ja die Krankenkassenbeiträge gezahlt.

Nun bekam sie ja auch Ende November ein Schreiben von der TK, dass sie fast 150 Euro im Monat an Beiträgen zahlen muss.
Gestern rief sie bei der TK an und fragte nach, wie das läuft, denn die Beiträge werden ja von dem Elterngeld übernommen.

Der Mitarbeiter sagte, dass wenn sie den Elterngeldantrag im November noch abgegeben hätte, dass sie dann nichts hätte bezahlen müssen, weil die KK die Beiträge übernimmt, wenn sie den Elterngeldantrag allerdings erst im Dezember abgegeben hat, dann müsste sie einmalig diesen Monatsbeitrag zahlen. Sie solle doch vorsorglich den Beitrag der TK überweisen, wenn es dann doch anders ist, dann bekäme sie das Geld " auf heller und Pfennig" wieder.
Aber das ist doch sehr merkwürdig?

1. ist sie doch noch bis zum 30.11.2012 von dem Jobcenter versichert gewesen, bzw. zahlten sie die Beiträge. Und ab dem 26.11. mit der Geburt des Kindes hat sie doch Anspruch auf Elterngeld.
2. konnte sie den Antrag ja nicht mehr im November abgeben, denn sie war ja im Krankenhaus und hatte weiß Gott andere Probleme. Ausserdem war da ja auch noch das Wochenende dazwischen.

Also ich sehe das sogar so, dass sich das doch überschneidet. Das Jobcenter hat bis 30.11.2012 gezahlt und somit auch die KK Beiträge. Ab 26.11. hat meine Freundin aber Anspruch auf Elterngeld. Und davon werden die Beiträge übernommen.
Was ist den jetzt mit den Tagen 26. 27. 28. 29. 30. 11.2012 ? Für die 5 Tage hat die TK die Beiträge dann bereits von dem Jobcenter bekommen und bekommt es zusätzlich noch mal von der Elterngeldstelle??? Hätte da das Jobcenter nicht Anrecht, die Beiträge zurückzuverlangen? Und wieso soll meine Freundin dann AUCH noch zusätzlich SELBST die Beiträge aus eigener Tasche zahlen ???? Da ist doch irgendwo der Wurm drin ??? :confused: :Wut: :glotzen:

Ich hoffe, das mir da jemand helfen kann???


Liebe Grüße
Pfirsich
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 14. Dez 2012, 02:33

Hallo Pfirsich, :smile:
Ich werde mich auch wohl für den September entscheiden, hätte ja nichts davon, wenn ich den Februar wähle. Nur um der KK was gutes zu tun, damit sie mehr Beiträge zurückbekommen? Neeee
so sehe ich das auch, du selber hast doch nichts davon (ab Februar) und deiner KK brauchst du keinen Gefallen tun, die werden einfach damit leben müssen... :jaa:
Heute bekam ich Post von dem ärztlichen Dienst der AfA. Auf der Kopie von meinem Schreiben, haben sie einen gelben PostID Zettel geklebt: Anbei Ihr Gutachten Frohe Weihnachten!
Spassvögel, denen werden wir dann noch ein wenig die gute Laune verderben, wenn du alles in "Sack und Tüten" hast, jedenfalls wenn du das auch möchtest, hast ja noch die Mail-Addy von der Dame die dir (aus Nürnberg) geschrieben hatte, ODER ???
Dann wurde der Teil A und der Teil B geschickt.
Im Teil A steht das Gleiche wie beim ersten Gutachten, auch von der gleichen Ärztin ausgefüllt.
Der Teil B ist jetzt viel ausführlicher und ich füge Ihn hier mal anbei. Das Gutachten ist datiert auf den 20.11.2012.
Ich denke mal das (erste) GA war tatsächlich noch nicht fertig, das ist nämlich der Teil den ich eigentlich beim 1. Mal vermißt habe, wo die Kreuze sind, was man noch darf /soll und was nicht, da klingt das ja auch schon ganz anders, was deine Rückkehr in die letzte Tätigkeit betrifft.
NUR weiß ich ja auch nicht, wie die verschiedenen AfA das so handhaben, ein wenig gewundert hatte ich mich schon über den merkwürdigen Teil B, was den Teil A und die Entscheidung nach Aktenlage natürlich keineswegs besser macht.
Komischerweise einen Tag, nachdem ich das erste Mal den Termin bei der AfA hatte, wo mein Kumpel als Beistand dabei war. Und das Gutachten wurde wieder nach Aktenlage gefertigt

Den Termin, den ich hätte heute morgen haben sollen, habe ich ja abgesagt, mit dem Hilfeschreiben von Doppeloma, also etwas abgeändert, habe ich geschrieben, dass ich alles nur schriftlich haben möchte, wegen meiner Beschwerde in Nürnberg´etc.
Ich denke mal es wurde einfach nur "ergänzt" (und etwas präzisiert /abgemildert) was man beim ersten Mal "vergessen" hatte, eine Erklärung dafür, wieso du nun von der DRV zum Voll-EM-Rentner erklärt bist /wirst kann man ja dann nochmal bei der AfA (in Nürnberg :grinser: ) einfordern, da dir eine schriftliche Stellungnahme dazu (wie von dir gefordert, zuletzt in deinem Schreiben vom XXX, wegen des Termines am XXX) bisher nicht zugegangen ist ... :jaa: :cool: :groehl:

Man möge doch nun wenigstens nachträglich erkennen und akzeptieren, dass man die Gesundheit eines Menschen (nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld) ganz offensichtlich NICHT nach NUR Aktenlage realistisch beurteilen KANN, denn auch die ergänzende ärztliche Stellungnahme vom XXX geht an den Tatsachen komplett vorbei.
Wieviel Verantwortung übernehmen solche "Ärzte" eigentlich für ihr Handeln, bei dem sie die Gesundheit der Ausgesteuerten ALGI- Bezieher aufs gröblichste in Gefahr bringen, sowas sollte verboten werden und unter Strafe gestellt... :Wut: :schimpfen:

Mich juckt es echt in den Fingern, denen nochmal eins auf die Rübe zu geben, das Meiste wird sowieso wieder mal "unter den Teppich gekehrt", dir kann doch NIX mehr passieren, wenn das soweit alles "in trockenen Tüchern ist"... :icon_e_wink: :pfeif:
Kann mir ja im Moment ganz egal sein, aber wenn ich nach der EM-Rente noch wieder an die AfA verwiesen werde, dann geht das Spiel ja von vorne los.


Darum soltest du dir JETZT noch gar keine "krausen Gedanken" machen, wahrscheinlich haben die bis dahin schon vergessen, dass es dich überhaupt gibt und wenn sie deine Akte dann aufrufen, sollte ihnen schnell klar werden, dass sie dir besser nicht quer kommen sollten, weil das schon einmal fast "in die Hose gegangen wäre". :glotzen: :Heiss:

Noch ist ja gar nicht sicher wann und ob du da sobald wieder hin mußt, das kommt ja nur zum Tragen, wenn es nicht rechtzeitig eine Bewilligung für die Verlängerung gibt, das kann u.U. noch Jahre dauern, je nachdem wie lang jetzt deine Verschnaufpause werden wird und dann die Nächste...
Bei wesentlicher Besserung deines Zustandes hindert dich ja niemand, eigenständig wieder an deiner beruflichen Zukunft zu arbeiten und den Weg zurück zur AfA vielleicht komplett zu vermeiden, Unterstützung auf diesem Wege brauchst du dort nicht ernsthaft erwarten, auch dann nicht wenn du ohne Aussteuerung wirklich vermittelt werden möchtest. :Verwirrt: :Hilfe:

Gewöhne dich direkt an den Gedanken, dass du dir dann NUR SELBER wirklich helfen kannst, in die Arbeitswelt zurückzukehren, alles andere ist eine Illusion, die gesamte Lage am Arbeitsmarkt wird sich ganz bestimmt nicht bessern bis dahin, speziell auch nicht für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. :Verwirrt: :ic_down:
So hier mal der Teil B :
Ist ja schon wieder Makaber: Die DRV schreibt, ich bin VOLL Erwerbsunfähig und die AfA entscheidet nach Aktenlage, dass ich vollschichtig einsatzbereit bin.
Ja, so wandelbar ist das mit der Gesundheit bei den verschiedenen Institutionen, jeder sieht das so wie er das am besten gebrauchen kann, wobei mir diese "Gesundbetungen" bei der AfA nicht wirklich "logisch" erscheinen, denn zahlen müssen sie ja trotzdem und ich wüßte nicht, dass jemals ein Ausgesteuerter schon in Arbeit vermittelt wurde, mit seinem Vollzeit "Restleistungs-Vermögen" nach "Aktenlage"... :glotzen: :Verwirrt: :confused: :Gruebeln:
Wie ist das denn jetzt als EM-Rentner? Muss ich vom Arzt weiterhin eine Kopie von meinem Auszahlschein unterschreiben lassen oder AU Scheine sammeln? Den letzten Auszahlschein, den ich für mich behalten habe, da hat der Arzt krank bis auf Weiteres bis zum 31.12.2012 reingeschrieben.


Als EM-Rentner brauchst du natürlich KEINE AU-Bescheinigung mehr, wer AU ist der ist zwar nicht automatisch erwerbsgemindert, AAABER wer von der DRV anerkannt Voll erwerbsgemindert ist und eine EM-Rente bekommt deswegen, der ist AUCH gleichzeitig Arbeits-Unfähig im üblichen Zeit-Rahmen. :lesen: :ic_up:

Mein DOC hat dann den Schein für die KK (im unteren Teil) beendet NUR mit dem Hinweis, dass ab dem XXX eine EM-Rente bewilligt wurde, auf meinem Schein war noch so ein Feld, ob man weiterhin behandlungsbedürftig sei, das hat er auch angekreuzt, Stempel /Unterschrift, FERTIG.
Den Schein habe ich mir natürlich auch für meine Akte kopiert und dann an die KK geschickt, das vermerken die dann schon entsprechend in ihrem PC.
Muss ich meinem Arbeitgeber das mitteilen? Evtl. kündigt er mich dann? Muss ich meinem Arbeitgeber jetzt meinen Schwerbehindertenausweis zuschicken, damit die Bescheid wissen?


Die beendete AU-Bescheinigung (Diagnosen beim Kopieren abdecken) und die erste Seite vom EM-Renten-Bescheid (wo drauf steht ab wann bis wann du die Volle EM-Rente bekommst) UND eine Kopie deines Schwerbehinderten-Ausweises, solltest du deinem AG zusammen mit einem kleinen Anschreiben als Information zukommen lassen.

Du bist verpflichtet dem AG die Renten-Bewilligung mitzuteilen (natürlich auch ohne Angaben zu konkreten gesundheitlichen Dingen), hier handelt es sich auch um eine Mitteilungs-/Informations-Pflicht, die üblicherweise in jedem Arbeitsvertrag drin steht.
Der Schwebi ist wichtig, falls dein AG wirklich vor haben sollte dich zu kündigen, üblicherweise "ruht" das Arbeitsverhältnis einfach weiter während einer Zeitrente, bei einer beabsichtigten Kündigung braucht dein AG jetzt die Zustimmung des Integrations-Amtes, sonst wäre die Kündigung unwirksam.

Kann er das dort durchsetzen (was du rechtzeitig erfahren würdest) dann besteht neben deinem normalen (mindestens gesetzlichem) Urlaub auch Anspruch auf die 5 Zusatz-Tage für Schwerbehinderte, ab Geltung der Schwerbehinderung,
Deswegen würde ich mich auch freuen, wenn die mir mal die ganzen Urlaubstage, die ich nicht nehmen konnte ausbezahlen müssten.


...deine Erwartungen an eine Urlaubsabgeltung solltest du aber nicht zu hoch ansetzen, im Moment gibt es eine Begrenzung auf 15 Monate rückwirkend, es wird also nicht unbegrenzt gezahlt, für die gesamte Krankheitszeit.
Anspruch darauf hast du erst wenn das Arbeitsverhältnis tatsächlich endgültig endet und du bis dahin (wegen Krankheit /Bezug einer EM-Zeitrente) keine Möglichkeit mehr hattest den Urlaub auf die übliche Weise in Anspruch zu nehmen.
Ich bin eigentlich froh zur Zeit nichts mit denen zu tun zu haben, denn sie haben mich ganz schön ausgenutzt damals, das war schon moderne Sklaverei. Bis zu 15 Stunden am Tag arbeiten, Überstunden sollten wenn dann schwarz ausbezahlt werden und nur 5 Euro Stunde usw. usw.
Du musst ja NICHTS mit deinem AG direkt zu tun haben, das kannst du ALLES (bitte nachweislich, wie immer !!!) auf dem Postwege (FAX-Wege ???) erledigen, zuständig für diese Informationen ist allgemein die Personal-Abteilung, reden brauchst du darüber mit Niemandem von deiner Firma.

Ich habe das auch nur an die Perso-Abteilung gefaxt, bisher hat sich von meiner Firma noch Keiner deswegen gemeldet, eine Kündigung habe ich aber auch noch nicht bekommen, obwohl die WISSEN, dass ich ganz sicher nicht wieder zum Arbeiten kommen werde, ich war schon seit Anfang 2008 nicht mehr persönlich an meinem Arbeitsplatz oder auch nur in meiner Firma im Gebäude.

Allerdings bin ich zumindest (von der AfA) einem Schwerbehinderten gleichgestellt und genieße somit fast den gleichen hohen Kündigungsschutz, daher bräuchten die auch die Zustimmung des Intergrationsamtes, wenn sie mich entlassen wollten.
Ich denke mal bei mir warten die jetzt ab, bis sich das "Problem" durch Zeitablauf und Übergang in die Altersrente "von ALLEINE erledigt", könnte ja auch (eher theoretisch) noch passieren, dass man mir nächstes Jahr die Volle EM-Rente ohne Befristung bewilligt, dann endet mein Arbeitsvertrag auch "automatisch" SOFORT und OHNE Kündigung.

Zu deinen restlichen Fragen kann dir bestimmt @Vrori besser antworten, davon habe ich so gut wie gar keine Ahnung.

Mach alles in Ruhe fertig und komm ein wenig runter, es ist so gut wie vorbei mit der AfA, du bekommst erst mal die Volle EM-Rente auf Zeit, freu dich darauf, dass du Zeit haben wirst deine Kleine aufwachsen zu sehen, alles Andere wird sich finden... :Bussi: :umarm:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Fr 14. Dez 2012, 03:28

Hallo Doppeloma, :smile:

du gefällst mir :icon_e_wink: die brauchen bei der AfA wirklich noch mal Feuer unterm Arsch von mir :teufel:
Spassvögel, denen werden wir dann noch ein wenig die gute Laune verderben, wenn du alles in "Sack und Tüten" hast, jedenfalls wenn du das auch möchtest, hast ja noch die Mail-Addy von der Dame die dir (aus Nürnberg) geschrieben hatte, ODER ???
Sehr gerne möchte ich das. Hilfst du mir dabei? Du kannst immer so schöne "fiese" Texte verfassen :icon_e_wink: Also die erste Reaktion von Nürnberg kam von einem Mann, der mit seiner persönlichen Mail-Addy geantwortet hat, dass er nur für Nürnberg zuständig sei, aber alles weitergeleitet hat. Die Dame die mir dann auf die beiden Beschwerden geantwortet hat, schrieb mir einfach unter der email :Kundenreaktionen@arbeitsagentur.de
Die Dame schrieb auch:
Die Antwort wird i. d. R. schriftlich erfolgen
Leider kam da bis jetzt noch nichts. Die einzige Reaktion war ja die Einladung für gestern, dass sie mit mir darüber "reden" und "abstimmen" wollten.
eine Erklärung dafür, wieso du nun von der DRV zum Voll-EM-Rentner erklärt bist /wirst kann man ja dann nochmal bei der AfA (in Nürnberg ) einfordern, da dir eine schriftliche Stellungnahme dazu (wie von dir gefordert, zuletzt in deinem Schreiben vom XXX, wegen des Termines am XXX) bisher nicht zugegangen ist ...
Das wiederum könnte ich doch dann besser erst erwähnen, wenn der Bescheid da ist oder? Sonst werden die bei der AfA noch hellhörig......VOLL-EM-Rente? Wann? Wie? Aufhebungsbescheid geht heute noch per Heli raus. :glotzen:
Mich juckt es echt in den Fingern, denen nochmal eins auf die Rübe zu geben, das Meiste wird sowieso wieder mal "unter den Teppich gekehrt", dir kann doch NIX mehr passieren, wenn das soweit alles "in trockenen Tüchern ist"...
:icon_e_wink: :ic_up: eben mich auch, denn die sollen ruhig wissen, dass man nicht alles mit sich machen lässt und die AfA nicht "ALLMÄCHTIG" ist :keule:
Mein DOC hat dann den Schein für die KK (im unteren Teil) beendet NUR mit dem Hinweis, dass ab dem XXX eine EM-Rente bewilligt wurde, auf meinem Schein war noch so ein Feld, ob man weiterhin behandlungsbedürftig sei, das hat er auch angekreuzt, Stempel /Unterschrift, FERTIG.
Den Schein habe ich mir natürlich auch für meine Akte kopiert und dann an die KK geschickt, das vermerken die dann schon entsprechend in ihrem PC.
Muss man das denn der KK dann noch wieder zur Info schicken, bzw. wofür ist das wichtig? Also die aktuelle Blockfrist geht bei mir bis 31. Oktober 2013. Erst dann hätte ich wieder Anspruch auf Krankengeld, soweit ich dann Arbeiten würde oder normales ALG bekommen sollte.
Ich persönlich finde es nur nicht so toll, dass man maximal 78 Wochen Krankengeld bekommt. Dann wird man Ausgesteuert und wenn man dann EM-Rente z.B. rückwirkend für 78 Wochen bekommt, dann hat die KK ihr komplettes Geld wieder, falls es 1:1 verrechnet wird, aber es bleibt bei der Aussteuerung. Würde ich z.B. jetzt wieder gesund und fange einen Job an, werde aber im Juni 2013 krank, dann würde ich nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung dennoch kein Krankengeld bekommen, weil die Blockfrist bis zum 31. Oktober 2013 bestehen bleibt.....denn die KK hat das KG ja zurückbekommen. Also meine persönliche Meinung.
Wenn ich jetzt eh über den 31.Oktober 2013 hinaus EM-Rentner sein sollte, dann wäre das eh egal, vorher hätte ich dann sowieso keinen Anspruch auf KG.......aber ich meinte das ganze jetzt vom Prinzip her. Man bekommt rückwirkend EM-Rente, die KK bekommt ihr gezahltes KG zurück, man war also "offiziell" gar nicht krank geschrieben, da man ja EM-Rente bekommen hat.......aber die Aussteuerung bleibt bestehen, bzw. wenn man doch arbeitet und wieder krank wird, guckt man in die Röhre. :lesen: :Sturkopf:
Die beendete AU-Bescheinigung (Diagnosen beim Kopieren abdecken)
Welche meinst du da? Wenn der Arzt mir noch mal was ausfüllen würde?
Du musst ja NICHTS mit deinem AG direkt zu tun haben, das kannst du ALLES (bitte nachweislich, wie immer !!!) auf dem Postwege (FAX-Wege ???) erledigen, zuständig für diese Informationen ist allgemein die Personal-Abteilung, reden brauchst du darüber mit Niemandem von deiner Firma.
Das ist das Problem, denn die Firma ist sehr klein. Sozusagen ist die Personal-Abteilung auch der AG. Denn ich hatte 3 Chefs, ( 2 Brüder und ein "Sich Eingekaufter Chef") die machen alles da. Lohnabrechnungen, Einstellungen, Auftragsannahme und Bearbeitung, sogar teilweise die Aufträge per Stapler auf nen LKW laden, sowie die Aufträge zum Kunden bringen etc.
Mit den Chefs selber war jeder per Du, sie sind auch eigentlich sehr sympatisch und jung geblieben, aber sie sind halt sehr geizig und sparsam, stecken sich gerne die Taschen voll, aber die anderen sollen am besten 24 Stunden am Tag arbeiten und am Monatsende noch Geld für die Chefs mitbringen.
Deswegen meinte ich ja, dass ich es schön finden würde, wenn sie mir zumindest die kompletten Urlaubstage ausbezahlen müssten, dann bekämen die auch mal einen auf den Deckel.......ja ich weiß, du hattest mir das schon mal unter einem anderen Thema beantwortet, dass man aktuell nur max. 15 Monate bekommt....aber ich gebe die Hoffnung nicht auf, irgendwann mal doch mehr zu bekommen. :icon_e_wink: :warte:
dass man mir nächstes Jahr die Volle EM-Rente ohne Befristung bewilligt, dann endet mein Arbeitsvertrag auch "automatisch" SOFORT und OHNE Kündigung.
Da drück ich dir aber auch mal die Daumen :ic_up: du hilfst hier jedem so viel in diesem Forum, da muss dir auch mal was gutes widerfahren :icon_e_wink: Wie lange müsstest du denn aktuell arbeiten um in Altersrente zu gehen? Bis 63?
Wenn du einen GdB von mindestens 50 aktuell hättest, dann könntest du doch evtl. noch früher. ?

Liebe Grüße
Pfirsich
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 17. Dez 2012, 00:37

Hallo Pfirsich, :smile:
du gefällst mir die brauchen bei der AfA wirklich noch mal Feuer unterm Arsch von mir
Super, ich wußte doch schon immer, dass ich einen guten Draht zur "jungen Generation habe"... :jaa: :cool: :lachen:
Sehr gerne möchte ich das. Hilfst du mir dabei? Du kannst immer so schöne "fiese" Texte verfassen Also die erste Reaktion von Nürnberg kam von einem Mann, der mit seiner persönlichen Mail-Addy geantwortet hat, dass er nur für Nürnberg zuständig sei, aber alles weitergeleitet hat. Die Dame die mir dann auf die beiden Beschwerden geantwortet hat, schrieb mir einfach unter der email :Kundenreaktionen@arbeitsagentur.de
Die Dame schrieb auch: Die Antwort wird i. d. R. schriftlich erfolgen
Ja, ich liebe es mal so nette kleine "Nadelstiche" zu verteilen :Yeah: , wo es angebracht ist, habe ich auch in meinem Verfahren gegen das JC schon gut anwenden können, wenn ich die Stellungnahmen zu deren "Ergüssen" geschrieben habe, zuletzt hatte ich da aber keine Lust mehr drauf ...es war SOOO ermüdend 3 MAL das gleiche sinnfreie "Geseier zu lesen" ... :Sturkopf:

Das Gericht hat mir ja aktuell die Entscheidung überlassen, ob ich dazu nochmals Stellung nehmen möchte oder es einfach nur "zur Kenntnis nehme", ich habe mich entschieden es bei der Kenntnisnahme zu belassen, meine Argumente habe ich eigentlich schon mehrfach bei Gericht abgeliefert, ich habe auch keine Lust (mehr) mich ständig zu wiederholen ... :Verwirrt: :Hilfe:

Also regele erst mal in Ruhe was zu regeln ist, warte deinen EM-Renten-Bescheid ab und kläre die Verrechnungen der AfA mit der DRV (bzw. warte dort auch den Vollzug ab) und dann kann man ja noch mal nachfragen, wo denn nun die schriftliche Stellungnahme zu den gutachterlichen Vorgängen und deinen Beschwerden bleibt... :jaa: :cool: :groehl:

Zeit genug hatten die ja dann eigentlich dafür ... :Gruebeln:
Das wiederum könnte ich doch dann besser erst erwähnen, wenn der Bescheid da ist oder?
Richtig, aktuell solltest du besser keine (noch) schlafenden Hunde wecken, mit dem Bescheid musst du dich dann sowieso bei der AfA melden. :ic_up:
Muss man das denn der KK dann noch wieder zur Info schicken, bzw. wofür ist das wichtig?
Dafür, dass auch bei denen deine AU-Bescheinigte Zeit (erst mal) ordnungsgemäß abgeschlossen wird, mit der nächsten Blockfrist hat das im Moment überhaupt NICHTS zu tun.
Könnte aber mal wichtig sein, dass deine Aussteuerung bereits in dieser (alten) Blockfrist erfolgte, wenn du in der nachfolgenden (ab 01.11.2013 bis zum 30.10.2016 für genau diese Krankheit !) irgendwann wieder arbeiten solltest und mit Krankengeld-Anspruch AU geschrieben wirst.

Es geht ja aktuell NUR um die zuletzt ausgesteuerte Krankheit, für alle anderen "Weh-Wehchen" hast du ja dann (bei pflichtversicherter Tätigkeit (!!!) sowieso einen ganz normalen Anspruch, praktisch ab dem ersten Arbeitstag. :lesen: :ic_up:
Man bekommt rückwirkend EM-Rente, die KK bekommt ihr gezahltes KG zurück, man war also "offiziell" gar nicht krank geschrieben, da man ja EM-Rente bekommen hat.......
Ja, die Rente bekommst du aber auch nicht weil du gesund bist, es hat eben der "falsche Leistungsträger gezahlt" und ab Beginn der nächsten (festen/folgenden) Blockfrist entsteht doch sowieso ein NEUER Anspruch auf Krankengeld (für die vollen 78 Wochen), nur nicht sofort wieder für die ausgesteuerte Krankheit ... da gibt es kein Zurück, das ist im Krankenkassenrecht (SGB V) so festgelegt und die Blockfristen sind FEST und bleiben FEST, egal was bei anderen Leistungsträgern passiert.

Auch OHNE Renten-Bewilligung wäre die alte Blockfrist bei der KK abgelaufen und eine Neue hätte begonnen, da wäre auch kein Anspruch auf KG mehr dagewesen bis zum 31.10.2013, jedenfalls NICHT mehr für die ausgesteuerte Krankheit, es hätte dir tatsächlich passieren können, dass du wieder arbeitest, (eigentlich auch auf Krankengeld versichert bist) und bei der selben Krankheit (vor November 2013) hätte dir KEINER mehr was gezahlt, mit viel Glück noch der AG die 6 Wochen Lohnfortzahlung ...

Bei allen anderen Krankheiten würdest du aber Krankengeld bekommen, sofern sie nicht direkt mit der aktuell "ausgesteuerten" Krankheit im Zusammenhang stehen, brichst du dir (z.B.) einen Arm oder ein Bein bekommst du natürlich Krankengeld, sofern du in einem Arbeitsverhältnis stehst (versicherungspflichtig, auch schon VOR dem Oktober 2013), vielleicht kannst du das jetzt etwas besser verstehen.

Mach dich deswegen JETZT nicht so verrückt, warte erst mal ab wie lange du die EM-Rente bekommen wirst, die Gesetze der KK wirst du ganz sicher nicht ändern können, das ist auch im Moment gar nicht wichtig für dich, bis du tatsächlich mal wieder arbeiten kannst /sollst/wirst, haben sich (vermutlich) die Fragen der aktuellen Blockfrist und deiner aktuellen Aussteuerung sowieso längst erledigt.
ja ich weiß, du hattest mir das schon mal unter einem anderen Thema beantwortet, dass man aktuell nur max. 15 Monate bekommt....aber ich gebe die Hoffnung nicht auf, irgendwann mal doch mehr zu bekommen
Egal wie groß oder klein die Firma ist, werden die ja wohl eine Postanschrift haben, wo du die genannten Unterlagen hinschicken kannst, für die Urlaubsabgeltung müßte man dich erst mal kündigen, vorher hast du darauf sowieso keinen Anspruch.
Dann lass dich doch einfach überraschen, was man dir dann anbieten würde, geben die mehr als sie müßten brauchst du es ja nicht auszuschlagen...bei meiner Firma würde ich in dem Falle gar keine konkreten Zahlen nennen, einfach schriftlich die Auszahlung meiner aufgelaufenen Urlaubstage forden, weil ich die ja jetzt nicht mehr nehmen kann, bevor der Arbeitsvertrag endet ... :teufel:

Gut, mein "Laden" ist ziemlich groß, da bin ich bestimmt kein Einzelfall und die werden wohl die einschlägige Rechtsprechung dazu kennen, OK, wenn sie sich daran halten, Ärger mit Doma wenn sie gar nicht zahlen wollen... :keule: :keule: :keule:
Wie lange müsstest du denn aktuell arbeiten um in Altersrente zu gehen? Bis 63?
Richtig, in 3 Jahren mache ich den "Sack auf jeden Fall zu", würde jedoch eine EM-Rente unbefristet bis dahin bevorzugen, gegenüber einer mit erneuter Befristung (die müssen ja nicht die vollen 3 Jahre bewilligen, die ich noch brauche ... :Gruebeln: ), wäre einfach mehr RUHE drin in der Sache bis dahin.
Wenn du einen GdB von mindestens 50 aktuell hättest, dann könntest du doch evtl. noch früher. ?
Das ist richtig, in die Schwebi-Rente "könnte" ich nächsten Sommer (Juni 2013), leider wurden mir die Anträge auf Erhöhung bis (wenigstens) GdB 50 immer abgelehnt und mit GdB 40 ist das nicht möglich, werde wahrscheinlich noch mal einen Verschlimmerungs-Antrag stellen, aber im Moment habe ich keinen Nerv das fertig zu machen, die Ablehnung des letzten Widerspruches ist noch nicht so besonders lange her ...

NaJa, auch die Doma kann nicht alles haben, zur Not überstehe ich diese 3 Jahre jetzt auch noch mit Verlängerungs-Anträgen betreffs "Arbeitsmarktrente", ein ENDE ist ja zum Glück schon absehbar. :jaa: :cool: :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Vrori
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mo 17. Dez 2012, 11:57

hallo ,

ich würde dir da gerne helfen, aber mein Bereich war eher im Leistungswesen...

ab wann wurde deiner Freundin denn das Elterngeld zugesagt?
wenn es nahtlos ist, müßte m.E. der Beitrag nicht gezahlt werden..
wenn über das Elterngeld noch nciht entschieden ist, dann wollen die den Beitrag nur "überbrückungsweise" haben und erstatten ihn nach nahtloser Bewilligung zurück.

aber wie gesagt, da müßte ich wissen, ab wann das Elterngeld bewilligt wird..vermutlich erst ab Antragsdatum?
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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