ist die SÜÜÜSSS, ein richtiger "Wonneproppen", von der Doppeloma, wie meine Enkelchen auch mal waren (süß sind die immer noch aber die schlafen nicht mehr so viel ), das mit dem guten Gewicht bei einer zarten Mutter, scheint wohl an der Mischung des Elternpaares zu liegen...
Meine Tochter ist auch nur 1,60 Meter, schlanke Figur und beide Babys hatten gute 4000 Gramm, der Papa dazu ist allerdings auch fast 2 Meter groß, die Enkeline scheint ihm "nachzueifern", trug schon mit knapp 4 Jahren die Kleidergröße, die ihrer Mutter gerade mal (mit knapp 7 Jahren) zur Einschulung passte..
Der kleine Bruder macht ein bischen "gemächlicher" mit dem Wachsen, kommt da wohl jetzt eher nach der Mama ???
Aber zurück zum "Tagesgeschäft" und deinen Fragen ...
Hatte ich auch bisher keinen Zweifel dran, dass es dein Ziel und Wunsch ist wieder arbeiten zu können, drücken wir mal alle die Daumen, dass dieser Wunsch irgendwann in Erfüllung gehen wird, aber jetzt steht ja erst mal "bezahlter Hausmann" vor der Türe.Wenn es mir aber gesundheitlich richtig gut geht, dann möchte ich definitiv wieder arbeiten....falls es nicht geht, werde ich wohl auf die "Hausmann" Schiene umwandeln und meine Freundin geht arbeiten. Steht alles noch in den Sternen. Eigentlich möchte ich lieber mein Geld selbst verdienen, so wie ich es die letzten 14 Jahre bereits tat.
Ganz einfach, weil du im Bezug von ALGI den EM-Renten-Bescheid bekommst, bleibt dein Anspruch auf ALGI (§ 145 SGB III) erhalten falls deine Verlängerung (nach Ablauf der Zeitrente) nicht schnell genug oder gar nicht mehr erfolgt.Wie meinst du das "bei dir eben für die AfA" ? Wenn ich die rente bekomme, dann gehen von dem Betrag doch bei mir auch nur die Kranken- und Pflegeversicherung ab. Der Berater von der VdK sagte mir einmal, dass von dem genannten Betrag auf der Renteninformation noch ca. 10 % für die Sozialabgaben abgezogen werden.
Dafür werden aus DEINER Rente zusätzlich Beiträge an die AfA abgeführt, so dass auch dein Rest-Anspruch (der jetzt dann verbleibt) wieder aufgefüllt wird, schau dann einfach ganz genau in deinen Bescheid, da steht das alles drin.
Das gilt NUR in Fällen wo man noch ALGI bezogen hat zum Zeitpunkt der Renten-Bewilligung, bei mir z.B. entfällt das, weil ich schon raus war bei der AfA, ich könnte nur noch in HARTZ 4 zurück, wenn die (Voll-) Rente (wegen der Arbeitsmarktlage) nächsten Sommer nicht verlängert wird.
Du musst dich auch 3 Monate vor Ablauf der Befristung wieder (vorsichtshalber) dafür bei der AfA melden, wenn du bis dahin (noch) keinen Bescheid über die Verlängerung hast.
Vergiss den VDK in der Hinsicht, von den speziellen Sachen im Bezug auf Ansprüche nach Nahtlosigkeit haben die einfach KEINE Ahnung, die kommen ja damit nicht mal nach der Aussteuerung klar und das kommt ja wirklich häufiger mal vor bei ihren Mitgliedern.
Du bekommst die Befristung ja (vermutlich) deswegen erst konkret mitgeteilt wenn du dich entschieden hast, wann deine EM-Rente nun beginnen soll.Was würdest du denn in meinem Fall machen Doppelomi ? Also welchen "Startbeginn" der Rente auswählen? Also wenn ich wüsste, dass ich die EM-Rente nur für 1 Jahr bekomme, dann wäre die Wahl auf den 01.02.2012 wohl nicht so gut für mich, denn dann bekomme ich nachher die Genehmigung der EM-Rente und die ist gleichzeitig wieder aufgehoben, da dass Jahr bereits rum ist.
Die werden sicher nicht rückwirkend nur für 1 Jahr bewilligen, wenn das dann praktisch schon fast vorbei ist.
Wie war das jetzt, dein Krankengeld war höher als das was du als NETTO-Rente zu erwarten hast , zieh einfach mal pauschal diese 10% ab von der Brutto-Rente, das kommt schon ungefähr hin.
Wenn ich das jetzt richtig behalten habe, dann bekommst du aus der Nachzahlung für die Zeit des Krankengeld-Bezuges GAR NICHTS mehr aus einer rückwirkend bewilligten EM-Rente ausgezahlt ...
Das bekommt dann ALLES die KK "erstattet", du bekommst höchstens noch was (als Differenz zu deinen Gunsten) für die Zeit bei der AfA, damit wäre MEINE Entscheidung der Renten-Antrag = 09/ 2012, von dem früheren Beginn hast du dann doch überhaupt KEINEN Vorteil, nicht mal finanziell ...erholen kann man sich "rückwirkend" sowieso nicht, das hat bei mir bisher jedenfalls auch nicht funktioniert...
Eine EM-Rente mit Befristung wird nicht "aufgehoben", die endet automatisch mit dem darin angegebenen Datum, es sei denn es wurde bereits rechtzeitig eine Verlängerung beantragt und auch bewilligt, dann gilt im Anschluß (nahtlos) der nächste Bewilligungs-Bescheid.
Es ist daher nicht anzunehmen, dass man dir ab 02/12 nur ein Jahr bewilligen würde, den Verlängerungs-Antrag soll man nämlich bereits ca. 4 - 5 Monate vor dem Ablauf der Befristung stellen, bekommt man dann übrigens rechtzeitig zugeschickt von der DRV.
NUR bringt dir das nichts, wenn es nichtmal einen finanziellen Vorteil für dich hätte, weil die KK die ganze Rente pro Monat bekommen würde ab 02/12 bis zur Aussteuerung.
Nein, das läuft GANZ ANDERS und zurückbuchen (von deinem Konto ???) dürfen die schon mal GAR NICHTS, wäre ja noch schöner, wenn die sich auch noch direkt an unseren Konten bedienen können...Kann es dann auch sein, dass die AfA die Zahlungen zurückfordern? Mal ein Beispiel. Ich bekomme am 28.12.2012(Freitag) rückwirkend für den Dezember das ALG 1 und einen Tag später am Samstag die Bestätigung, dass ich die Em-Rente bekomme, sagen wir rückwirkend zum September 2012. Können die denn den Betrag für Dezember wieder zurückbuchen oder aber zurückfordern?
Ich versuche es mal an folgendem Beispiel, wie es bei dir sein KÖNNTE, wenn du dich für den Beginn deiner EM-Rente ab dem Monat 09/2012 entscheidest und das noch vor Weihnachten der DRV mitteilst.
Angenommen du bekommst dann den EM-Renten-Bescheid Ende Dezember /Anfang Januar und das Geld von der AfA (für Dezember) ist bereits auf deinem Konto.
Im Bescheid von der DRV steht dann drin, dass man dir ab dem 01.09.2012 die volle EM-Rente bewilligt, befristet bis z.B. 31.08.2014, die laufenden Zahlungen deiner EM-Rente werden (z.B) ab dem 01.02.2013 aufgenommen, die Nachzahlung (ab 01.09.2012) erfolgt erst nach Abrechnung der Ansprüche bei den Vorleistern (in deinem Falle die KK vom 01.09. bis zum 03.11.2012 und die AfA vom 04.11.2012 - 31.12.2012) ...
Da die Rente immer zum monatsletzten Banktag gezahlt wird, käme also (in diesem Beispiel) deine erste reguläre Renten-Zahlung von der DRV ENDE Februar 2013, bis dahin sind aber die Abrechnungen mit den Vorleistern (üblicherweise) längst abgeschlossen (dauert in Normalfall so 2 - 3 Wochen ab Renten-Bescheid).
Wenn das erledigt ist, bekommst du von der DRV eine Abrechnung dazu (KK hat von/bis Anspruch erhoben auf die Summe XXX/ Afa hat von/bis Anspruch erhoben auf die Summe YYY), die Überweisungen sind erfolgt, der verbleibende Nachzahlungsbetrag in Höhe von XYXY wird auf ihr angegebenes Konto überwiesen.
Nachdem du der AfA mitgeteilt hast (Ende Dezember/Anfang Januar je nachdem wann du den hast und die AfA geöffnet ist wegen der Feiertage) dass du den EM-Renten-Bescheid erhalten hast, bekommst du von dort einen Aufhebungs-Bescheid, da du wegen der EM-Rente der Vermittlung nicht mehr zur Verfügung stehst.
Ich nehme jetzt mal als gegeben an, dass du den Betrag für Dezember (am 28.12.) schon erhalten hast, BEVOR der Bescheid von der DRV bei dir ist, das ALGI wird also spätestens zum Januar aufgehoben.
Die AfA stellt Erstattungs-Antrag an die DRV für den Zeitraum 04.11. bis (z.B) 31.12.2012 und bekommt den entsprechenden Betrag (höchstens im Rahmen deiner Netto-Rente) aus deiner Nachzahlung (die ja noch bei der DRV liegt) erstattet, ebenso wird der entsprechende Betrag an die KK gezahlt.
Üblicherweise hast du selber also mit diesen ganzen Verrechnungen gar nichts zu tun.
Bis Ende Januar /Anfang Februar sollte das zeitlich alles geregelt sein, dann bekommst du die restliche Nachzahlung von der DRV überwiesen, da wäre dann in diesem Beispiel auch die komplette EM-Rente für den Januar 2013 schon dabei, denn für Januar hast du ja (in diesem Beispiel) KEIN Geld mehr von der AfA erhalten.
Ich habe keine Ahnung, ob die DRV das noch alles schaffen kann und will und vielelicht schon für Januar die regulären Renten-Zahlungen ankündigt, das kann ich dir auf Wunsch noch mal ganz genau mit den realen Daten erklären, wenn der Bescheid dir dann vorliegt.
Im Moment ist das wirklich nur ein "Denkspiel", damit du eine ungefähre Vorstellung hast, wie das dann mit den Zahlungen der KK und der AfA geklärt wird, üblicherweise hast du selber damit GAR NICHTS zu tun.
Den Renten-Bescheid kannst du bei der AfA erst vorlegen wenn du ihn selber zur Verfügung hast, solange müssen die eben warten, die Feiertage zum Jahresende können auch für Verzögerungen sorgen (auch bei der DRV), wenn die AfA geschlossen ist kannst du denen NIX mitteilen, so ist das Leben.
Bei mir ging das Alles recht zügig vonstatten, ich bekam den EMR-Bescheid Anfang August mit erster Zahlung zum 01.09. und die Überweisung der Restzahlung war Ende August auf dem Konto, so brauchten wir nicht um "Überbrückung" beim JobCenter zu betteln für den September.
Denn der Bescheid über die Aufhebung von HARTZ 4 kam sehr schnell bereits zum 01.09. und die zahlen ja im Voraus, wir hatten also das letzte Geld von denen bereits Ende JULI (für den August!!!) bekommen ...das sehen die aber nicht "so verbissen", wenn man keine Nachzahlung von der DRV bekommt (weil die Vorleister ALLES bekommen) oder nicht rechtzeitig, dann muss man eben sehen, wie man die Zeit bis zur ersten Renten-Überweisung (Ende September) "überlebt"
Ich hoffe du bist jetzt nicht ganz verwirrt, dann lies dir das Beispiel noch einige Male durch, dann verstehst du das schon.
Liebe Grüße von der Doppeloma