ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Vrori
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 5. Dez 2012, 10:33

Hallo,

für die EM-Rente kämpfe ich seit 2/2010....
vor ein paar Tagen war das wohl letzte Gutachten...die Gutachterin war von meine rRechtsschutzversicherung bezahlt, Gutachten nach § 109 SGG war das wohl...
sie wird sich der Aussage des letzten (von 6)DRV-Gutachters anschliessen....nur noch 3 bis unter 6 Stunden...das hieße für mich die halbe EMR...

was leider nicht klar wurde: die Gutachter haben bisher immer geschrieben, ich wäre in meinem Beruf im Außendienst nur noch 3 bis unter 6 Stunden erwerbsfähig, in meinem Beruf im Innendienst allerdings vollzeitig...

das ist weder warm noch kalt...das ist gar nichts...ich kann nicht mehr im Außendienst arbeiten, aber im Innendienst noch voll...ja witzig...dafür gibt es keinen Arbeitsplatz bei uns..dafür müßte ich dann täglich Hinweg 110 km zur nächsten Arbeitsmöglichkeit fahren...
hoffentlich schreibt diese Gutachterin nun, dass ich insgesamt nur 3 bis unter 6 Stunden erwerbsfähig bin...dann hätte ich in meinen Augen das VErfahren gewonnen...wenn auch nur als kleiner Erfolg....also heißt es wieder abwarten...

die Afa hat ihre Zahlung nach 6 Monaten Drohbriefen zu Schweigepflichtentbindungen im Febr. 2012 eingestellt...

im Mai 2011 habe ich schriftlich um einen Gutachtertermin gebeten, mir wurde nicht geantwortet...aber der Brief liegt vor, weil der SB einmal daraus zitiert hatte: sehen Sie nicht, sie schreiben doch, dass sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen?
ich daraufhin: lesen sie richtig..ich habe geschrieben, im Rahmen meiner Restleistungsfähigkeit...wann bekomme ich einen Begutachtungstermin..
er: sie verstehen es nicht.
ich: und sie wollen nicht verstehen..

im Sept. 2011 hat mich dann die Beschwerdetante der Afa angeschrieben und mir mitgeteilt, dass nunmehr eine Begutachtung eingeleitet wird...davon habe ich nichts mehr gehört..
statt dessen kamen wiederum die Forderungen nach Schweigepflichtentbindungen...

und da ich mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch bei der Afa ausüben darf, habe ich die Schweigepflichtentbindungen nicht unterschrieben..statt dessen umfangreiche Unterlagen an den ärztlichen Dienst geschickt...

und wiederum tat sich nichts, statt dessen ein Schrieb des ärztl. Dienstes: die Unterlagen sind bei uns eingegangen, sie haben nur die Schweigepflichtentbindungen nicht unterschrieben.

da ich das eh nicht vor hatte, hab ich mich auch darum nicht weiter gekümmert..
dann kam kurz vor Weihnachten ein neuer Schrieb: wie wir aus den Unterlagen ersehen können, wollen sie die Unterschrift auf Schweigepflcihtentbindungen nur im Büro des ärztl.Dienstes abgeben...(gelogen, kann nicht in meinen Akten stehen)...dazu geben wir Ihnen Gelegenheit...am...und am..und am...
keine Rechtsgrundlagen nichts...
natürlich bin ich dort nicht hingefahren..weil ich weiterhin nicht vor hatte, diese Unterschriften abzugeben..(freiwillig)...
dann kam noch eine Meldeaufforderung, zu dem Termin bin ich dann gefahren und dort ging es um die unterschriften...den Termin habe ich dann abgebrochen, weil ich mich nicht anschreien lasse...
und hab dann dem Geschäftsstellenleiter der Afa gesagt: nciht in diesem Ton, sie hören von meinem Anwalt...

dann bekam ich eine Postzustellungsurkunde mit einer weiteren Einladung...ich wieder hingetrottet..da ging das wieder von vorne los...ich wiederum aufgestanden...alles weitere schriftlch...auf wiedersehen..

naja und dann kam Ende Januar 2012 der Aufhebungsbescheid des ALG I zu 2.2.2012...

vorher hatte ich etliche Male mit meinem Anwalt gesprochen...mein Verhalten war letztendlich auch mit ihm abgesprochen...
wir wollten unbedingt wieder ein Verfahren bzgl. der Anwendung des Nahtlosigkeits§§ erreichen....denn die Afa führte mich nicht nach § 145 sondern verneinte die Anwendung..., da die DRV ja bereits eine Rentenablehnung ausgesprochen hatte...
die Rentenablehnung führte allerdings dazu, dass ich Widerspruch und Klage erhoben hatte..somit ist über den Rentenantrag noch nicht rechtskräftig entschieden...
die Afa meint aber, es wäre entschieden...

naja und dann ging Widerspruch, Klage usw...und jetzt fordert das Sozialgericht lfd. Stellungnahmen an und wir befinden uns jetzt sicherlich in den endgültig letzten Zügen..mehr möchte ich jetzt zu den jeweiligen Stellungnahmen nicht schreiben..kann ja sein, dass die mitlesen..
ich berichte später darüber, wenn alles entschieden ist..

vor 40 Jahren habe ich eine private Absicherung abgeschlossen..zu einer Zeit als die "Renten noch sicher" waren...und nun bekomme ich aus dieser Pensionskasse meine Bezüge...davon zahle ich noch KK-Beiträge und Steuern...somit habe ich finanziell zum Glück keine Probleme...
ansonsten hätte ich das so rigoros sicherlich nicht durchgezogen..

ich weiß auch, was die Afa unbedingt von mir haben will...das DRV-Gutachten...welches zur Ablehnung der Rente führte...das haben sie ganz offen angefordert und als ich dieses nicht einreichte, bekam ich sogar einen brief von meinem SB..."reichen Sie uns ein: Telefonnummer und DRV-Gutachten"..

der hat wohl noch nie etwas über Sozialdaten gehört und gelesen..und wäre der nicht so plump vorgegangen, hätte ich mich vielleicht sogar anders verahalten...
LG
Vrori

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lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Di 11. Dez 2012, 18:26

Hallo,

mal wieder was ganz aktuelles von meiner Seite,ich hoffe jemand kann mir da auch Tipps geben.

Heute bin ich zur AfA Vechta gefahren und habe da meinen Antrag der Neuberechnung meines ALG abgegeben, da ich ja seit 26.11.2012 Vater geworden bin. Gleichzeitig gab ich da auch ein Schreiben ab, worin ich darum Bitte mir das neue Gutachten Teil A und Teil B zuzuschicken, falls es bereits ein neues gibt.
Nun kam ich vorhin wieder nach Hause und im Briefkasten war ein Brief von der DRV Bund.

Sie akzeptieren meinen EM-Rentenantrag :Yeah: :Yeah: :Yeah: :Yeah:
Ihre Erwerbsfähigkeit ist nach unserer Feststellung bereits eingeschränkt [X] auf Zeit und [X] voll
Nun wird in dem Schreiben aber darum gebeten, dass ICH ? den Zeitraum des Beginns der EM-Rente bestimme.
Sie haben den Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben im Jahr 2011 berücksichtig und wollen diesen dann Als Beginn der Prüfung auf EM-Rente nehmen und demnach würde meine EM Rente ab 01.02.2012 rückwirkend beginnen.
Wenn ich aber den 06.09.2012 als Erstantrag auf die EM-Rente nehmen möchte, dann würde die EM Rente am 01.09.2012 rückwirkend beginnen.

WAS WÄRE JETZT FÜR MICH BESSER?

In dem Schreiben steht noch nicht, wie lange ich die Rente bewilligt bekomme. Wenn es nur 1 Jahr ist, dann läuft im Februar 2013 die Rente schon wieder aus, dann müsste ich ja JETZT bereits schon wieder einen Antrag auf Weiterführung bzw. Neubeantragung stellen oder?
Da aber am 03.11.2012 meine Blockfrist endete und ich ausgesteuert wurde, müsste das dann ja wieder anders sein, da ich ja dann sozusagen in der Zeit vom Februar 2012 bis 03.11.2012 gar kein Krankengeld bekommen hätte. Das wäre somit ja gut, denn dann wäre die Blockfrist noch nicht beendet, falls ich mal wieder AU werde oder?

Dann hätte ich noch zur Auswahl den 01.09.2012 als Beginn der Em-Rente. Wenn die Rente dann für ein Jahr genehmigt wäre, hätte ich noch bis September 2013 Ruhe.

Jetzt weiß ich nicht was besser wäre. Das erhaltene Krankengeld sowie das erhaltene ALG 1 wird doch dann so weit ich weiß verrechnet.
Wäre es dann nicht gerade wegen dem Krankengeld besser, ich würde den 01.02.2012 als Beginn wählen? Nur wenn ich wirklich erst nur 1 Jahr genehmigt bekomme und erfahre es dann Ende Dezember 2012, dann würde ich nur noch den Januar 2013 haben und müsste dann sofort Anfang Januar wieder einen Antrag auf EM-Rente stellen.
Ist etwas kompliziert.

Auf jeden Fall freue ich mich schon mal, dass die EM Rente genehmigt wurde. Zu 99 % wird sie doch beim ersten Antrag immer abgelehnt. Also bin ich so oder so erst einmal begeistert :applaus: und kann mich jetzt in Ruhe um meine Krankheit kümmern, bzw. endlich beschwerdefrei und schmerzfrei zu werden.

Also ich muss mich bis spätestens zum 27.12.2012 entscheiden, welchen Termin ich als Beginn wähle und das Schreiben unterschrieben an die DRV zurückschicken. Also werde ich den aktuellen Bescheid der EM-Rente wohl erst im Januar 2013 bekommen. Die Rente wird auch etwas weniger als das ALG 1 sein und deutlich weniger als das Krankengeld. Muss ich denn jetzt der AfA bereits darüber informieren, obwohl es ja noch nicht "rechtskräftig" ist?

Ich bin dann froh mich nicht mehr über die AfA zu ärgern :Yeah: war aber gespannt, wie die auf meine Absage wegen dem Termin am 13.12. reagieren, da ich ja wegen meiner Beschwerde an Nürnberg nur alles schriftlich klären möchte.

Liebe Grüße
Pfirsich :umarm:
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 11. Dez 2012, 19:54

Hallo Pfirsich, :applaus:

erst mal ganz kurz, ich mach gleich Abendbrot-Pause :Essen:

Hast du denn schon eine Ahnung wie hoch deine EM-Rente sein wird, wenn da nach Verrechnung mit KK /AfA nix über bleibt als Nachzahlung dann nimm den spätesten Termin, was bringt dir dann eine rückwirkende EM-Rente ..absolut NICHTS...

Das mit der Blockfrist beim Krankengeld kannst du gleich wieder vergessen, die ist fest und hat mit dem Beginn einer EM-Rente gar nichts zu tun, nach EM-Rente kann es nur einen (erneuten) Anspruch auf ALGI (§ 145 SGB III) geben, einen Anspruch auf Krankengeld gibt es nicht mehr, OHNE davorliegende Erwerbstätigkeit aus der auch Beiträge für einen Anspruch auf Krankengeld entrichtet werden.

Da lebt auch kein "Rest-Anspruch" wieder auf, weg ist weg bei Krankengeld (SGB V), davon brauchst du deine Überlegungen also nicht abhängig machen, wahrscheinlich wird dir @Vrori das auch noch bestätigen.
Ich denke mal die Dauer deiner Zeitrente wird man von deiner Entscheidung abhängig machen, eine Befristung ist für längstens 3 Jahre am Stück möglich.

Zunächst mal freuen ich mich für deinen Erfolg, auch wenn es makaber ist, aber es ist wohl sehr notwendig, sonst würde die DRV dir diese Fragen sicher nicht stellen, der endgültige Bescheid ist nur noch eine Frage der Zeit. :ic_up:

Bis später liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Di 11. Dez 2012, 20:33

Hallo Doppeloma,
Hast du denn schon eine Ahnung wie hoch deine EM-Rente sein wird, wenn da nach Verrechnung mit KK /AfA nix über bleibt als Nachzahlung dann nimm den spätesten Termin, was bringt dir dann eine rückwirkende EM-Rente ..absolut NICHTS...
Hmmm genau weiß ich das nicht. Nach der aktuellen Renteninformation würde die Rente ca. 200 Euro weniger als das Krankengeld sein. Das Arbeitslosengeld wäre ca. 120 Euro weniger als die Rente, aber mit der Einrechnung meiner Tochter wäre das ALG und die Rente so ziemlich gleich.

Aber da die Rente ca. 200 Euro niedriger ist als das Krankengeld, müsste ich doch die Differenz nicht nachzahlen oder? Also würde ich den Februar 2012 nehmen, müsste ich dann von Februar bis Dezember jeweils die 200 Euro Monat zurückzahlen?
Das mit der Blockfrist beim Krankengeld kannst du gleich wieder vergessen, die ist fest und hat mit dem Beginn einer EM-Rente gar nichts zu tun
Das wusste ich ja eben nicht, ich hätte gedacht, dass dann die Aussteuerung zurückgenommen wird, denn ich hätte ja somit nicht vom 01.02.2012- 03.11.2012 Krankengeld bekommen, sondern eben rückwirkend die Rente.
Aber wenn das so bleibt, dann wäre es ja wirklich besser, wenn ich erst den September 2012 wähle oder?
Zunächst mal freuen ich mich für deinen Erfolg, auch wenn es makaber ist, aber es ist wohl sehr notwendig, sonst würde die DRV dir diese Fragen sicher nicht stellen, der endgültige Bescheid ist nur noch eine Frage der Zeit.
Was meinst du mit makaber?

Ja bis später dann, ich freue mich auf jeden Fall auf die nächste Antwort :umarm: :umarm:

Ganz liebe Grüße
Pfirsich :icon_e_wink:
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 11. Dez 2012, 22:07

Hallo

rückwirkend erneuten KG Anspruch gibt es nicht...der Anspruch ist gegessen..Ende aus...

ich würde vermutlich auch das jüngere Datum für den Rentenbeginn nehmen...die DRV und KK bzw. Afa verrechnen dann die gezahlten Beträge und auch die Beiträge...
was du an KG oder ALG mehr hattest als Rente ist jetzt für die KK oder Afa futsch...d.h. die dürfen nur bis zur max. Höhe deines Rentenanspruchs den Ersatzanspruch einreichen und abrechnen..

Beispiel: KG 1000 Euro monatlich
Rente 800 Euro monatlich..

die KK bekommt nur 800 Euro erstattet...der Restbetrag verbleibt für dich...

so, jetzt geh ich ins Bett...Bremen hängt mir noch in den Knochen..
LG
Vrori

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Di 11. Dez 2012, 23:08

Hallo vrori,

also würde es für mich keinen Sinn machen, den 01.02. 2012 zu wählen.

Ist es denn im Gegenzug auch so, dass wenn ich z.B. ALG 800 Euro bekommen habe und Rente 1000 Euro, dass ich dann auch nicht Geld nachgezahlt bekomme und sich somit die DRV den Betrag "einstecken" darf, den sie ja zu wenig gezahlt hatte.
Also z.B. hätte ich dann ja im November 2012 800 Euro ALG I bekommen, aber da die Rente anerkannt wird, würde mir eigentlich dann 1000 Euro zustehen, nur das Geld bekomme ich dann ebenso wenig, als wenn es andersrum wäre und ich sozusagen 200 Euro nachzahlen müsste. Sehe ich das so richtig?

Also in dem Schreiben von heute steht nicht explizit drin, dass mir der EM-Antrag genehmigt wird. Ich kann ja das Schreiben hier mal einfügen. Nur lese ich daraus, dass es jetzt nur noch darum geht, ab wann die bewilligt wird.

[IMG=http://img10.imageshack.us/img10/4639/e ... beginn.jpg][/IMG]

Liebe Grüße
Pfirsich

P.S. Ah Bremen Weihnachtsmarkt? ;-)
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 11. Dez 2012, 23:51

Hallo Pfirsich, :smile:
Was meinst du mit makaber?
NAJA, damit meine ich, es als Erfolg (erfreuliches Ereignis :Gruebeln: ) zu betrachten wenn jemand mit gerade mal 30 schon dringend die EM-Rente benötigt, wirklich "erfreulich" ist das ja eigentlich nicht, ODER ???
Aber hier im Forum wissen ja alle, wie wichtig dieser Erfolg für den Einzelnen ist und darum gratulieren wir uns natürlich auch dazu von ganzem Herzen. :Bussi: :umarm:
Hmmm genau weiß ich das nicht. Nach der aktuellen Renteninformation würde die Rente ca. 200 Euro weniger als das Krankengeld sein. Das Arbeitslosengeld wäre ca. 120 Euro weniger als die Rente, aber mit der Einrechnung meiner Tochter wäre das ALG und die Rente so ziemlich gleich.
Also meine (und Dopas) letzte Renten-Informationen lagen da ziemlich richtig, es wird sicher nicht bedeutend MEHR werden und dann gehen da ja noch die Beiträge runter für die Kranken- /Pflegeversicherung und bei dir eben für die AfA.
Das heißt deine Netto-Rente wird noch darunter liegen und nur dieser Netto-Betrag darf mit anderen Leistungen verrechnet werden.
Aber da die Rente ca. 200 Euro niedriger ist als das Krankengeld, müsste ich doch die Differenz nicht nachzahlen oder? Also würde ich den Februar 2012 nehmen, müsste ich dann von Februar bis Dezember jeweils die 200 Euro Monat zurückzahlen?
Nein, wie es dir @Vrori schon erklärt hat darf auch die KK nur bis zur Höhe der jeweils gegenüberstehenden Monatsrente "aufrechnen", aber wenn du dich für den September entscheidest bleibt ja da nicht viel für die "Vorleister" zum ausgleichen, das ist aber nicht dein Problem.
Das wusste ich ja eben nicht, ich hätte gedacht, dass dann die Aussteuerung zurückgenommen wird, denn ich hätte ja somit nicht vom 01.02.2012- 03.11.2012 Krankengeld bekommen, sondern eben rückwirkend die Rente.


Dann hättest du aber auch rückwirkend entsprechend weniger Geld gehabt, also macht das so keinen Sinn für dich, denn eine Nachzahlung von (überschüssiger) Renten-Leistung wird nicht entstehen können, sei vorsichtig bei der AfA, spätestens wenn dir der endgültige EM-Renten-Bescheid vorliegt stellen die SOFORT das ALGI ein für dich. :lesen: :ic_up:

Leider dürfen die das dann auch, die werden im Zweifel auch nicht mehr den Betrag für dein Kind nachzahlen (müssen), wenn das nicht noch vorher passiert, sonst machen die ja noch mehr "Miese" dabei, im Moment brauchst du denen aber noch NICHTS von der neuen Entwicklung mitzuteilen.

Ich kann mir gut vorstellen, dass es dich in den Fingern juckt, da noch mal richtig "aufzutrumpfen", irgendwie hatte ich dir ja schon entsprechende Beispiele genannt, wo es auch zur Bewilligung von EM-Rente kam, obwohl man doch nach "Aktenlage" bei der AfA volle Erwerbsfähigkeit festgestellt haben wollte.

Aktuell tust du dir aber keinen Gefallen damit darauf hinzuweisen, dass man dir die sichere EM-Berentung gerade schon mitgeteilt hat, das könnte zur sofortigen Einstellung der Leistung führen, es wird im Moment ein "Spiel auf Zeit" und davon wird abhängen ob du noch den Änderungsbescheid bekommst und eine Nachzahlung (ALGI wegen Geburt deiner Tochter) oder ob sich das alles mit dem Eintreffen des EM-Renten-Bescheides erledigt hat.

Denn darüber MUSST du die AfA dann direkt und sofort informieren und dann zahlen die nicht mehr (du stehst der Vermittlung gemäß Entscheidung der DRV nicht mehr zur Verfügung, damit endet der Anspruch auf Nahtlosigkeit gemäß § 145 SGB III), egal in welcher Höhe, die wollen ja auch nicht mehr Verlust machen als nötig ist.
Aber wenn das so bleibt, dann wäre es ja wirklich besser, wenn ich erst den September 2012 wähle oder?
Gibt zumindest nicht so viel "Verrechnerei" wie bei dem anderen Vorschlag und für dich wäre das doch nur "verlorene EM-Rentenzeit", teil der DRV das möglichst schnell (nachweislich !!!) mit, wie du dich entschieden hast, wer weiß, vielleicht bringt dann der "Weihnachtsmann" schon den endgültigen EM-Renten-Bescheid, darin steht dann auch wie lange genau bewilligt wurde und ab wann deine tatsächlichen Renten-Zahlungen beginnen werden.

Ich fürchte die erhofften Erklärungen zu den GA wirst du dann wohl auch nicht mehr bekommen, man wird wieder froh (zumindest der Meinung) sein (bei der AfA) dass man dir da jetzt nichts mehr erklären muss, weil du ja nun deine EM-Rente bekommst, wie immer das auch geht, wenn jemand "Vollzeit vermittelbar sein soll", das wird auch bei dir wieder deren Geheimnis bleiben ... :Ohnmacht:

Unser JC versucht ja aktuell auch am SG alles Ungemach seit Dopas EM-Rente "aufzuhübschen" nach dem Motto, "die bekommt doch jetzt (auch) Rente, WAS will die denn noch von uns", der geht es doch SOOO gut, was müssen wir da noch zur Vergangenheit "Farbe bekennen", warum da "leider" so Einiges schief gelaufen ist, ...NUN ist doch ALLES wieder GUUUT ... :Verwirrt: :Hilfe:

Deiner Süßen geht es hoffendlich gut und sie hat schon ein paar Gramm zugenommen, wie schwer war sie eigentlich, wenn du das verraten magst... :teufel:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 12. Dez 2012, 01:15

Hallo Pfirsich, :smile:
Also z.B. hätte ich dann ja im November 2012 800 Euro ALG I bekommen, aber da die Rente anerkannt wird, würde mir eigentlich dann 1000 Euro zustehen, nur das Geld bekomme ich dann ebenso wenig, als wenn es andersrum wäre und ich sozusagen 200 Euro nachzahlen müsste. Sehe ich das so richtig?
Wenn die EM-Rente (im September /Oktober /November /Dezember) HÖHER gewesen wäre bekommst DU den (jeweils monatlich entstehenden) Überschuß natürlich als Nachzahlung ausgezahlt, das darf dann die Rentenkasse NICHT einbehalten...es muß aber ein Überschuß im Netto-Renten-Betrag sein, denn vom Brutto gehen ja (wie beim AG früher) noch die Versicherungs-Beiträge weg.
Also in dem Schreiben von heute steht nicht explizit drin, dass mir der EM-Antrag genehmigt wird. Ich kann ja das Schreiben hier mal einfügen. Nur lese ich daraus, dass es jetzt nur noch darum geht, ab wann die bewilligt wird.
Klar steht das da sinngemäß drin, die schreiben dir doch nicht, dass du den Beginn einer EM-Rente bestimmen sollst, damit der (EM-Renten-Bescheid) zügig erstellt werden kann, wenn sie KEINE EM-Rente zahlen werden... :icon_e_wink: :pfeif:
Es gibt eben (in deinem Falle) die Möglichkeit den Reha-Antrag (Nr.1) direkt "umzudeuten", da beginnt die ECHTE EM-Rente aber erst ab dem 7. Monat nach Feststellung der Erwerbsminderung ODER man nimmt deinen EM-Renten-Antrag (da sind ja die 7 Monate bereits erfüllt), die Feststellung der EM erfolgte ja bereits während der Reha, darum wird ab Renten-Antragstellung dann ohne Verzögerung auch (nach-) gezahlt.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Schahri » Mi 12. Dez 2012, 01:27

pfirsich30 hat geschrieben:Ist es denn im Gegenzug auch so, dass wenn ich z.B. ALG 800 Euro bekommen habe und Rente 1000 Euro, dass ich dann auch nicht Geld nachgezahlt bekomme und sich somit die DRV den Betrag "einstecken" darf, den sie ja zu wenig gezahlt hatte.
Also z.B. hätte ich dann ja im November 2012 800 Euro ALG I bekommen, aber da die Rente anerkannt wird, würde mir eigentlich dann 1000 Euro zustehen, nur das Geld bekomme ich dann ebenso wenig, als wenn es andersrum wäre und ich sozusagen 200 Euro nachzahlen müsste. Sehe ich das so richtig?
Hallo Pfirsich,

Vroni hat das in diesem Thread Krankengeldnachzahlung ganz ausführlich erklärt. :icon_e_wink:

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Mi 12. Dez 2012, 01:35

Huhu Doppeloma, :umarm:
NAJA, damit meine ich, es als Erfolg (erfreuliches Ereignis ) zu betrachten wenn jemand mit gerade mal 30 schon dringend die EM-Rente benötigt, wirklich "erfreulich" ist das ja eigentlich nicht, ODER ???
Neeeeee das ist ganz sicher nicht erfreulich. Gesundheitlich geht es mir auch eher schlecht als Recht, das trübt auch die ganze Familie, ich kann mit meiner anderen "Zieh" Tochter nicht so viel unternehmen. Das nervt mich ungemein. :depri:
Aber zumindest ist man dann auf jeden Fall krankenversichert, bzw. werden die Beiträge übernommen und finanziell abgesichert. Denn wenn ich von der AfA vermittelt worden wäre, dann hätte mich die private Versicherung auf diese neue Tätigkeit verwiesen.....und ich würde die private BU-Rente nicht mehr bekommen und die ist zum Glück fast Doppelt so hoch wie mein jetziges ALG 1. Das beruhigt dann etwas, dass man zumindest seine Familie versorgen kann.
Wenn es mir aber gesundheitlich richtig gut geht, dann möchte ich definitiv wieder arbeiten....falls es nicht geht, werde ich wohl auf die "Hausmann" Schiene umwandeln und meine Freundin geht arbeiten. Steht alles noch in den Sternen. Eigentlich möchte ich lieber mein Geld selbst verdienen, so wie ich es die letzten 14 Jahre bereits tat.
Also meine (und Dopas) letzte Renten-Informationen lagen da ziemlich richtig, es wird sicher nicht bedeutend MEHR werden und dann gehen da ja noch die Beiträge runter für die Kranken- /Pflegeversicherung und bei dir eben für die AfA.
Das heißt deine Netto-Rente wird noch darunter liegen und nur dieser Netto-Betrag darf mit anderen Leistungen verrechnet werden.
Wie meinst du das "bei dir eben für die AfA" ? Wenn ich die rente bekomme, dann gehen von dem Betrag doch bei mir auch nur die Kranken- und Pflegeversicherung ab. Der Berater von der VdK sagte mir einmal, dass von dem genannten Betrag auf der Renteninformation noch ca. 10 % für die Sozialabgaben abgezogen werden.
Nein, wie es dir @Vrori schon erklärt hat darf auch die KK nur bis zur Höhe der jeweils gegenüberstehenden Monatsrente "aufrechnen", aber wenn du dich für den September entscheidest bleibt ja da nicht viel für die "Vorleister" zum ausgleichen, das ist aber nicht dein Problem.
Was würdest du denn in meinem Fall machen Doppelomi :icon_e_wink: ? Also welchen "Startbeginn" der Rente auswählen? Also wenn ich wüsste, dass ich die EM-Rente nur für 1 Jahr bekomme, dann wäre die Wahl auf den 01.02.2012 wohl nicht so gut für mich, denn dann bekomme ich nachher die Genehmigung der EM-Rente und die ist gleichzeitig wieder aufgehoben, da dass Jahr bereits rum ist.
Dann hättest du aber auch rückwirkend entsprechend weniger Geld gehabt, also macht das so keinen Sinn für dich, denn eine Nachzahlung von (überschüssiger) Renten-Leistung wird nicht entstehen können, sei vorsichtig bei der AfA, spätestens wenn dir der endgültige EM-Renten-Bescheid vorliegt stellen die SOFORT das ALGI ein für dich.
Kann es dann auch sein, dass die AfA die Zahlungen zurückfordern? Mal ein Beispiel. Ich bekomme am 28.12.2012(Freitag) rückwirkend für den Dezember das ALG 1 und einen Tag später am Samstag die Bestätigung, dass ich die Em-Rente bekomme, sagen wir rückwirkend zum September 2012. Können die denn den Betrag für Dezember wieder zurückbuchen oder aber zurückfordern?
Ich möchte der AfA auch nicht schon vorher etwas mitteilen, solange das nicht wirklich sicher mit der EM-Rente ist, eben damit sie nicht sofort die Zahlungen einstellen würden. Es kann ja auch sein, dass ich die EM-Rente das erste Mal Ende Januar oder später ausgezahlt bekomme, dann habe ich die ganze Zeit ja diese Zahlungen nicht mehr :Gruebeln:

Bei mir läuft auch alles über den Vdk noch mit dem Rentenantrag. Also alle Briefe an mich, werden erst an den Berater der VdK geschickt und die lassen sich mit der Weiterleitung auch echt Zeit. ich hoffe dann nicht, dass mir die AfA dann daraus einen Strick drehen will, wenn es wirklich so kommt, dass die noch Zahlen, obwohl das Datum auf dem Schreiben noch VOR dem Auszahlungstag war, nur weil die Vdk das so "verschlammt" hat.
Also wieder mal als Beispiel: Die AFA überweist das ALG I am 28.12.2012. Ich bekomme am 04.01.2013 von der VdK die Weiterleitung von der DRV, aber auf dem Schreiben der DRV steht als Absendedatum 21.12.2012. Ok da sind die Feiertage zwischen, aber da könnte die AfA ja sagen..... :lesen: :keule: wir wollen die letzte Zahlung zurück, denn die hätte ich nicht mehr bekommen dürfen, wenn ICH mich frühzeitig gemeldet hätte und BLA BLA BLA.


Die KK weiß aber ja nichts davon, dass ich einen EM-Antrag im September 2012 gestellt habe. Muss ich sie denn jetzt schon informieren darüber? Ich weiß ja selbst noch nicht, wann ich den Rentenbescheid bekomme und was ich jetzt genau für einen Termin wähle. Das Krankengeld war ca. 200 Euro höher, als die EM-Rente, die ich bekommen werde.

Ich habe es jetzt soweit verstanden, dass dieses intern mit der DRV und der KK verrechnet wird. Oder bekomme ich dann das Geld von der DRV und muss es dann an die KK weiterleiten in der Höhe der Rente, da ich ja bis jetzt der KK noch nicht davon erzählt hatte.
Das ALG 1 ist ca. 120 Euro WENIGER als die EM-Rente. Aber nur vom 04.11.2012 bis zum 26.11.2012 ( Geburt meiner Tochter) ab dem 27.11.2012 ist dann das ALG 1 und die Rente in etwa gleich.
Bekomme ich dann den Überschuß ebenfalls überwiesen von der DRV, da ja die Rente höher war, als das ALG 1 in dem Zeitraum 04.11.-26.11. ???

Muss ich denn der DRV die ganzen Zahlungen nachweisen? Also in dem Zeitraum, in der mir die EM-Rente rückwirkend genehmigt wird? Also Belege dahin schicken, die beweisen, dass ich bis 03.11. Krankengeld und ab dann ALG 1 bekommen habe und auch die genaue Auflistung der Zahlungen?
Deiner Süßen geht es hoffendlich gut und sie hat schon ein paar Gramm zugenommen, wie schwer war sie eigentlich, wenn du das verraten magst...
Ja klar, ihr geht es richtig gut :Yeah: :Yeah: :Yeah: . Naja paar Gramm zugenommen.....Sie wog bereits bei der Geburt 4070 gr. bei 55 cm :icon_e_wink: und das obwohl meine Freundin selbst nur 1,59m groß ist und zierlich gebaut. Da war selbst der Arzt verwundert :groehl: aber ich bin ja mit 1,87m auch schon einer der Größeren.
Die Kleine hatte erhöhte Entzündungswerte im Blut, aber dass ist durch das Antibiotika, wass sie 5 Tage per Tropf bekommen hatte wieder normal.
Weil ich ein so stolzer Papa bin und für dich Doppeloma :umarm: füge ich ein kleines Foto von meiner Süßen bei :icon_e_wink:

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Lachen ist die beste Medizin !!!

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