Re: Probleme mit Krankengeld
Verfasst: Fr 6. Jan 2017, 18:38
Hallo Ruffus,
ich kann mich meinen Vorschreibern/innen nur anschliessen !
Da habt Ihr beide - sowohl dieser Psychologe als auch Du denn Du bist ja " Nachweis pflichtig " als Patient, wenn Du Deiner Tätigkeit nicht nachkommen kannst und die Wiedereingliederung
" gescheitert " ist - ein Attest vorzulegen...
Ich finde das von Deinen beh. Ärzten " schlamperei " - bzw auch Dein HA wird wohl mit in diesem " Boot " sitzen.......
Da hätte wohl ein Mediziner, auf Dein VERLANGEN eine AU ausstellen müssen..
Ob man dem Psychologen die Schuld in die Schuhe schieben kann - kann ich nicht beurteilen... Hatte Dir dieser denn schon einen " gelben Schein " ausgestellt " ??
Ich habe noch nie erlebt/gehört, dass es Aufgabe der KK ist, bzw die KK nach einem AU-Attest nachfragt -
Der Patient muss doch den Nachweis per Attest erbringen - Du musst doch auch Deinem AG Deine AU per Attest nachweisen, dass Arbeitsunfähigkeit besteht.
Auch bei gescheiteter Wiedereingliederung !
Der KK kann man meines Erachtens da nicht ein schwarzen Peter zuschieben....
https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/arb ... e-vorlegen
Liebe Grüsse
Engelchen 22
ich kann mich meinen Vorschreibern/innen nur anschliessen !
Agnes hat geschrieben:Ich sehe es als dein eigenes Versäumnis an, nicht tätig geworden zu sein, so wie du es arbeitsvertraglich eigentlich schon gegenüber deinem AG hättest handeln müssen.
![Jaa :jaa:](./images/smilies/jaa.gif)
![Jaa :jaa:](./images/smilies/jaa.gif)
Ruffus hat geschrieben: Mein Psychologe ist Arzt.Habe aber nur das Attest ( Abbruch der Wiedereingliederung wegen Überlastung, Überforderung), der Kasse, Arbeitgeber,DrV als INfo eingereicht Erhat es versäumt mir eine AU Bescheinigung an diesem Tag auszustellen.
Da habt Ihr beide - sowohl dieser Psychologe als auch Du denn Du bist ja " Nachweis pflichtig " als Patient, wenn Du Deiner Tätigkeit nicht nachkommen kannst und die Wiedereingliederung
" gescheitert " ist - ein Attest vorzulegen...
Ich finde das von Deinen beh. Ärzten " schlamperei " - bzw auch Dein HA wird wohl mit in diesem " Boot " sitzen.......
Da hätte wohl ein Mediziner, auf Dein VERLANGEN eine AU ausstellen müssen..
Ob man dem Psychologen die Schuld in die Schuhe schieben kann - kann ich nicht beurteilen... Hatte Dir dieser denn schon einen " gelben Schein " ausgestellt " ??
Ruffus hat geschrieben:Die KK hätte daraufhin ja auch nach der AU Bescheinigung fragen können
![Nein :nein:](./images/smilies/nein.gif)
Der Patient muss doch den Nachweis per Attest erbringen - Du musst doch auch Deinem AG Deine AU per Attest nachweisen, dass Arbeitsunfähigkeit besteht.
Auch bei gescheiteter Wiedereingliederung !
Der KK kann man meines Erachtens da nicht ein schwarzen Peter zuschieben....
![Nein :nein:](./images/smilies/nein.gif)
![Nein :nein:](./images/smilies/nein.gif)
https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/arb ... e-vorlegen
Liebe Grüsse
Engelchen 22