Mal wieder Ratlos

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Unwissend
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Re: Mal wieder Ratlos

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Fr 11. Sep 2015, 21:24

In dem Schreiben selbst steht - ...empfiehlt der MDK eine Medizinische Reha.
Hallo Hagbard,

sag ich doch! Bei fast Allen in so einer Lage empfiehlt der MDK erst mal ne med. Reha. Weil die KK dann kein Geld für diese Wochen zahlen muss, sondern die DRV. Und dann kann es ja passieren, dass die DRV einen nach einer Reha in Rente schickt. Und schwups ist die KK fein raus. :Veraergert:

Bei mir war es dann sogar später noch so, als die KK merkte, dass meine AU wohl noch arg länger dauern wird, dass ich dann ja persönlich zum MDK musste und lt. diesem Gutachten dann zwar weiter AU war aber gar nicht mehr erheblich in der Erwerbsfähigkeit gefährdet bzw. meine EF gemindert.
Mein Rehabericht sagte aber was ganz anderes aus. Aber den haben die ja nie zu Gesicht bekommen. :Sturkopf:


Wenn ich den Datenschutz nicht auf die KK gehetzt hätte (und seitdem auch Ruhe vor denen habe). hätten die wahrscheinlich dann im 3. GA mich wieder arbeitsfähig erklärt, Wunderheilung. :grinser: Nur kein KG mehr zahlen.

Ein sch.... :kack: Spiel von der KK. :kotzen:

Hat aber nicht funktioniert. :aetsch:

hagbard
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Re: Mal wieder Ratlos

Ungelesener Beitrag von hagbard » Di 15. Sep 2015, 09:33

Was ist der Unterschied - auch in rechtlicher Hinsicht - einer Aufforderung und einer Empfehlung durch die KK ?
Hast du kein Ziel, ist der Weg egal...

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mubbes
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Re: Mal wieder Ratlos

Ungelesener Beitrag von mubbes » Di 15. Sep 2015, 10:23

:smile: Hallo hagbard :smile:

Bei einer schriftlichen Aufforderung stehen bestimmte Paragrafen, nach denen das Schreiben rechtskräftig ist, und es muss auf jeden Fall eine
''Rechtsfolgebelehrung'' dabei sein :jaa:

Bei einer ''Empfehlung'' steht nichts dergleichen und ist deswegen auch freiwillig :jaa:

LG mubbes :winke:
Et kütt wie et kütt

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Unwissend
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Re: Mal wieder Ratlos

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Di 15. Sep 2015, 12:21

Hallo Ihr Lieben,

der MDK "empfiehlt" der KK, dass eine Rehamaßnahme durchgeführt werden sollte.

Die KK "fordert" dann, anhand der Empfehlung, den Versicherten dazu auf, z.B. nach $ 51.

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mubbes
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Re: Mal wieder Ratlos

Ungelesener Beitrag von mubbes » Di 15. Sep 2015, 12:29

:grinser:

Hallo liebe unwissend :umarm:

Ja genauso ist es, und wenn das so in dem Schreiben steht und gleichzeitig die Rechtsfolgebelehrungen dabei aufgeführt sind...

Ja dann muss man den Antrag stellen- innerhalb 10 Wochen :jaa:

Aber wenn man schon einen Rentenantrag gestellt hat, und das schriftlich nachweisen kann, dann trägt sich die KK das Datum der Rentenantragsstellung ein,
Damit sie im Falle einer Bewilligung der Rente Gelder von der DRV von dem Tag ab zurückfordern kann :teufel:

LG mubbes :winke:
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Re: Mal wieder Ratlos

Ungelesener Beitrag von hagbard » Mi 16. Sep 2015, 07:20

Muß ich das Ding jetzt abschicken oder nicht?
Hast du kein Ziel, ist der Weg egal...

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Re: Mal wieder Ratlos

Ungelesener Beitrag von mubbes » Mi 16. Sep 2015, 09:09

:smile: Hallo hagbard :smile:

Hast du denn der Krankenkasse schriftlich nachgewiesen, dass du einen Rentenantrag gestellt hast ?
:confused:

Gruss mubbes :winke:
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Re: Mal wieder Ratlos

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Mi 16. Sep 2015, 13:02

Hallo,

ich würde den Antrag nicht weg schicken, da du ja bereits einen Rentenantrag gestellt hast. Denn beides, Rente und Reha kannst du zeitgleich gar nicht bei der DRV beantragen,

also schließe ich mich @mubbes an, informier die KK über das Datum des eingereichten RA.

Die DRV (denn die ist der Träger dieser Reha und nicht die KK :lesen: ) kann eh noch selber entscheiden (da braucht die die KK gar nicht für :Sturkopf: ) ob die dich doch erst noch in Reha schicken oder den RA durchgehen lassen.

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Re: Mal wieder Ratlos

Ungelesener Beitrag von hagbard » Di 22. Sep 2015, 13:24

screenshot-photoeditor4free.com 2015-09-22 18-43-01 (1).jpg
Die KK hat auf den Widerspruch des VDK ein Schreiben geschickt
mit dem HInweis auf meine MItwirkungspflicht und das Sie das KG einstellen werden sollte Ich bis 30.09 den Antrag nicht abgeben
Das Gutachten des MDK wäre nur für den Intenen Gebrauch bestimmt.
So und nun?

anbei die schreiben in kopie - namen schwarz gemacht
screenshot-photoeditor4free.com 2015-09-22 18-43-01 (1).jpg
screenshot-photoeditor4free.com 2015-09-22 18-44-10 (1).jpg
screenshot-photoeditor4free.com 2015-09-22 18-53-51 (1).jpg
Hast du kein Ziel, ist der Weg egal...

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Re: Mal wieder Ratlos

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Di 22. Sep 2015, 20:06

Hallo Hagbard,

hm... :Gruebeln: , hier steht nun: Empfehlung des MDK nach $ 63 SGB 1. Also gibt es somit nun den Hinweis auf einen Paragraphen bezogen auf deine Mitwirkungspflicht. :Laber:

Tja...damit sehe ich das nun so, dass du leider deinen Reha-Antrag stellen musst.

Diesen würde ich aber NICHT über die KK einreichen. Sondern direkt an die DRV senden, mit dem Hinweis, dass dich die KK dazu quasi genötigt hat, denn sonst würde man dir das KG stoppen. Und dass dieses Vorgehen dich gesundheitlich weiter nach hinten geworfen hat.

Und das du der KK mehrfach schon mitgeteilt hast, das du einen RA gestellt hast.

Und ich würde dieses Schreiben der DRV dann in Kopie an die KK senden mit dem zusätzlichen Hinweis, dass du dem Drängen der KK nachgekommen bist und einen Rehantrag bei der DRV eingereicht hast, weil du dich dazu genötigt gefühlt hast, wegen evtl. KG Entzug und den dann daraus resultierenden Folgen. Und ich würde auch erwähnen, dass dies alles deiner Gesundung weiteren Schaden zugefügt hat. :Veraergert: Evtl. beim Arzt in deiner Patientenakte vermerken lassen.

Und NUN lieber Hagbard kann es auch noch passieren, dass die DRV deinen Rehaantrag ablehnt, weil sie darin gar keinen Sinn und Nutzen mehr sieht. Es kann AUCH passieren, dass dann dein dieser Rehaantrag sofort in einen Rentenantrag umgedeutet wird.

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