Dann sollte es keine Probleme geben.hagbard hat geschrieben:Ich war ja am 20.02 beim Arzt und habe dne Schein ausfüllen lassen - ihn nur vergessen zu schicken
Geschickt hab ich nur den zweiten vom 03.03
lg
Auszahlschein
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Re: Auszahlschein
Gruß
Schnecke
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Re: Auszahlschein
Informiere uns doch dann mal rein interessehalber ob sie gezahlt haben oder nicht.
Meines Wissens nach hast du eine Frist von 1 Woche um den Schein nach dem Arztbesuch einzureichen. Ich habe damals nach 1,5 Wochen eingereicht und wie du den Schein trotzdem rechtzeitig unterschreiben lassen.
Ich habe von der KK für die Zeit kein Geld bekommen. Auch mein Anwalt hat mir da nicht helfen können.
Schöne Grüße
Meines Wissens nach hast du eine Frist von 1 Woche um den Schein nach dem Arztbesuch einzureichen. Ich habe damals nach 1,5 Wochen eingereicht und wie du den Schein trotzdem rechtzeitig unterschreiben lassen.
Ich habe von der KK für die Zeit kein Geld bekommen. Auch mein Anwalt hat mir da nicht helfen können.
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Re: Auszahlschein
Hi
soweit ich jetzt gelesen habe gibt es keinerlei Fristen
der Berater von der KK sagte ich solle die so alle zwei drei wochen einschicken und in dem hinweisblatt steht einmal im monat
also denke ich wenn der Arzt den alle zwei Wochen ausfüllt kann man sie auch sammeln und immer zwei stück pro monat hinschicken
von einer Frist wie schnell der da sein muss steht nirgends was.
Auch eine Aufklärung fehlt vollständig sonst würde man ja nicht in solche Schwierigkeiten kommen....
Ich denke das machen die Extra aber woher soll man das alles wissen wenn man von Seiten der KK nicht aufgeklärt wird? Im Grunde ist das schon eine Frechheit.
mfg
soweit ich jetzt gelesen habe gibt es keinerlei Fristen
der Berater von der KK sagte ich solle die so alle zwei drei wochen einschicken und in dem hinweisblatt steht einmal im monat
also denke ich wenn der Arzt den alle zwei Wochen ausfüllt kann man sie auch sammeln und immer zwei stück pro monat hinschicken
von einer Frist wie schnell der da sein muss steht nirgends was.
Auch eine Aufklärung fehlt vollständig sonst würde man ja nicht in solche Schwierigkeiten kommen....
Ich denke das machen die Extra aber woher soll man das alles wissen wenn man von Seiten der KK nicht aufgeklärt wird? Im Grunde ist das schon eine Frechheit.
mfg
Hast du kein Ziel, ist der Weg egal...
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Re: Auszahlschein
Denk dran, dass du das Krankengeld immer nur rückwirkend bekommst. Und ich würde
die Auszahlscheine immer umgehend zurücksenden, denn nur so kannst du beweisen,
dass es eine lückenlose Krankschreibung gab! Wie oft haben Krankenkassen
die Zahlungen eingestellt, weil ein Patient z.B. bis Freitag krankgeschrieben war, am
folgenden Montag wieder zum Arzt gegangen ist und damit 2 Tage fehlen. Da kann man
dann auch nachträglich nichts mehr heilen, aber genau das könnte dir unterstellt werden,
wenn du die Belege nicht umgehend einreichst.
Mir wäre das zu heiß mit dem Sammeln! Such im Internet mal nach "lückenloser
Krankmeldung", da findest du einiges zum Thema.
die Auszahlscheine immer umgehend zurücksenden, denn nur so kannst du beweisen,
dass es eine lückenlose Krankschreibung gab! Wie oft haben Krankenkassen
die Zahlungen eingestellt, weil ein Patient z.B. bis Freitag krankgeschrieben war, am
folgenden Montag wieder zum Arzt gegangen ist und damit 2 Tage fehlen. Da kann man
dann auch nachträglich nichts mehr heilen, aber genau das könnte dir unterstellt werden,
wenn du die Belege nicht umgehend einreichst.
Mir wäre das zu heiß mit dem Sammeln! Such im Internet mal nach "lückenloser
Krankmeldung", da findest du einiges zum Thema.
Gruß
Schnecke
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Re: Auszahlschein
Hallo,
zwei Auszahlscheine hinzusenden ist, mit Verlaub, Blödsinn..die KK wird das KG immer (wenn keine lücken sind) bis zu dem Tag bezahlen, an dem der Arzt die AU bestätigt hat.
wenn der Arzt am 9.3. bestätigt, dass au bis 25.3. vorliegt, zahlt die KK höchstens bis zum 9.3. das KG....mit dem nächsten Zahlschein dann wieder vom 10.3. bis zu dem Tag, an dem der Arzt die AU bestätigt hat, z.B. bis 25.3. usw. usw.
wenn du 2 Zahlscheine gleichzeitig einreichst, wird ein Schein Eingang in die Akten finden und der andere Schein ist schlicht überflüssig...was sagt die KK zu deinem Vorhaben?
zwei Auszahlscheine hinzusenden ist, mit Verlaub, Blödsinn..die KK wird das KG immer (wenn keine lücken sind) bis zu dem Tag bezahlen, an dem der Arzt die AU bestätigt hat.
wenn der Arzt am 9.3. bestätigt, dass au bis 25.3. vorliegt, zahlt die KK höchstens bis zum 9.3. das KG....mit dem nächsten Zahlschein dann wieder vom 10.3. bis zu dem Tag, an dem der Arzt die AU bestätigt hat, z.B. bis 25.3. usw. usw.
wenn du 2 Zahlscheine gleichzeitig einreichst, wird ein Schein Eingang in die Akten finden und der andere Schein ist schlicht überflüssig...was sagt die KK zu deinem Vorhaben?
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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Re: Auszahlschein
Ok, dann ist das anscheinend nur bei meiner KK so (Knappschaft).soweit ich jetzt gelesen habe gibt es keinerlei Fristen
der Berater von der KK sagte ich solle die so alle zwei drei wochen einschicken und in dem hinweisblatt steht einmal im monat
Ich habe definitiv 1 Woche Zeit, hatte aber wie du vorher die Scheine für mehrere Wochen und Anfang letztes Jahr haben sie diese dann umgestellt auf andere Scheine. Die kann man nur 1 Mal ausfüllen lassen, dann bekommt man einen komplett neuen Schein zugeschickt.
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