Danke Doppeloma,
ja, da hast Du wohl sehr Recht, dass meinen AG das nichts angeht.
Ich bin da wohl auch sehr schnell eingeschüchtert und war ja auch selbst überrascht, dass er angerufen hat.
Krankenschein bekommt er ja nicht mehr, da Krankengeld. Ich ruf in der Verwaltung an und sag, dass ich noch weiter krankgeschrieben bin.
Gehe alle 14 Tage zu meinem Hausarzt. Hatte ich so mit ihm besprochen, wegen dem Auszahlschein.
Wir haben im November ein neues Betriebssystem bekommen. Dies bedurfte eine 14tägige Schulung der ganzen Mitarbeiter. Die hab ich ja nu leider verpasst. Er meinte, damit er planen könne, wie lang ich noch ungefähr ausfalle. Im Dezember wäre noch eine Schulung. Tja, nu ist Januar.
Ist mir alles selbst mehr als unangenehm. Aber was soll ich machen.
Meine "tollen" Zimmerkolleginnen haben sich bisher auch noch nicht erkundigt, wie es mir geht oder so. Hatte anfangs dort angerufen, die eine meinte dann immer nur: So ein scheiß, ich wollt dann und dann Urlaub machen usw. Habe mich dann immer derart aufgeregt, dass ich wieder massive Magenschmerzen bekommen habe. War ja 2012 wegen der Kollegin von meinem Therapeuten schon krankgeschrieben worden.
Ich brauch nur ans Büro zu denken, da bekomme ich schon Magendruck. Wegen der Kolleginnen und vor allem, weil ich mit den ganzen Neuerungen wie ein "Ochs vor dem Berg" stehe und dann in der Wiedereingliederung wohl die erste Zeit überhaupt keine Hilfe sein kann.
Nächste Woche bin ich beim Rheumatologen, ich hoffe, da kommt was bei rum. Egal was, Hauptsache, es wird mal was Produktives unternommen.
Das mit dem Ausdruck über die Diagnosen und Krankschreibungen, ist ne super Idee. Das wusste ich nicht, dass man so was nachfragen kann. Hat man da einen "Anspruch" drauf, oder sagen die ev., haben wir nicht, kriegen Sie nicht oder sonst was.
Berechnung AU
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Re: Berechnung AU
Hallo,
du hast Anspruch auf Akteneinsicht....und die müssen dir das geben..wenn die nicht wollen,d ann drohe damit, dass dein Anwalt dann halt Akteneinsicht fordern würde...dann machen die das schon...
für einen REHA-Antrag müssen die den Beleg ja auch ausdrucken..ich hab mir den dann immer aus dem Umschlag genommen und fotokopiert...
Akteneinsichtsrecht: § 25 SGB X
du hast Anspruch auf Akteneinsicht....und die müssen dir das geben..wenn die nicht wollen,d ann drohe damit, dass dein Anwalt dann halt Akteneinsicht fordern würde...dann machen die das schon...
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LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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Re: Berechnung AU
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Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)
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