Hallo Mozart,
wie versprochen beantworte ich mal erst noch deine restlichen Fragen aus dem vorletzten Beitrag ...
Ich verstehe, dass man bei fortschreitenden Erkrankungen Schwierigkeiten hat, ein Datum für den Eintritt einer Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit zu ermitteln und dass man sich mit dem Datum der letzten AU quasi "behilft".
Dieser "Behelf" darf aber nur dann genutzt werden, wenn es tatsächlich keinen anderen "markanten" Ausgangspunkt gibt ... und der ist wohl eher im Antrag auf LTA (zur möglichen Wiederherstellung deiner Erwerbsfähigkeit) zu finden ... es kann ja nicht Sinn der Sache sein, der DRV die Möglichkeiten zu eröffnen sich den Zeitpunkt nach den eigenen Vorstellungen so auszusuchen, dass eine Rentenzahlung damit (für die DRV) leichter "vermeidbar" ist ...
Habe in irgendeiner Abhandlung zur Begutachtung durch die DRV-GA sogar mal was gelesen, dass die genau darauf mit achten sollten, einen Leistungsfall (nach Möglichkeit) nicht so festzulegen, dass eine Zahlung von EM-Rente dadurch alleine schon "unmöglich wird", obwohl die EM eindeutig bestätigt wird.
Es gibt fast immer mehrere Möglichkeiten diesen Zeitpunkt zu bestimmen, der Beginn einer AU ist da eher als Ausnahmefall zu sehen ... bei mir wäre es (z.B.) die Herz-OP gewesen, aus der sich die weiteren Probleme ergeben haben (könnten) ...
Zu diesem Zeitpunkt war ich auch schon seit fast 6 Monaten AU geschrieben, bei Beginn der AU waren aber die eventuellen "Spätfolgen" der OP noch gar nicht absehbar ... ich wurde ja dann auch wegen einer ganz anderen Krankheit berentet, da zählte aber auch nicht die (neue) AU, ebensowenig die Reha (weil die ja nicht "umgedeutet" wurde), es zählte dann schlicht und einfach
MEIN Antragsdatum auf EM-Rente ...
Ich schließe mich somit deiner Feststellung /Frage an, wozu man dir eine LTA bewilligte (die aktuell noch Teilzeit im Gange ist ???

), wenn man (bei der DRV) angeblich bereits der Meinung war, es habe sowieso keinen Sinn, weil du schon seit Beginn der AU
voll EM gewesen bist ...
Diesen Widerspruch hat aber die DRV zu klären und nicht du selber, komm davon weg, dass
DU irgendwas zu dieser Feststellung/Festlegung des Leistungsfalles "beweisen" müßtest, das kannst du gar nicht und das verlangt auch niemand von dir ... das ist Angelegenheit der DRV ... ich kann meinen Vorschreibern nur zustimmen, dir da einen sehr guten Anwalt für Sozial-Recht zu suchen, der sich besonders mit EM-Renten-Fällen auskennt.
Drucke dir die Antworten hier aus dem Forum zur Not aus und lege diese Ausführungen ruhig mal dem Anwalt zur Info vor, dann wirst du schnell feststellen können, ob der Ahnung von der Materie hat oder nicht, im Prinzip sollte schon ein klar begründeter Widerspruch eine Wendung bringen können, aber du solltest auch den Weg zum Gericht nicht scheuen, wenn es die DRV drauf ankommen läßt.
Das Sozialgericht ist gesetzlich verpflichtet den gesamten Sachverhalt (also auch den Zeitpunkt des Leistungsfalles) selber zu überprüfen und zu ermitteln, da wird man der DRV sicher einige unangenehme Fragen stellen, bei dieser Handhabung in deinem Falle ...
Achte daher unbedingt darauf, dass die Frist für den Widerspruch nicht verpasst wird, du hast einen vollen Monat Zeit dafür, ab Tag der Kenntnisnahme (also wenn der Brief bei dir angekommen ist, beginnt dieser Monat erst !), warte nicht bis zur letzten Minute, der fristwahrende Widerspruch (mit Anforderung der erstellten GA !!!) genügt, die ausführliche Begründung kann (und sollte) dann der Anwalt (nach erfolgter Akteneinsicht) schreiben.
...also wie soll ich meine Leistungsfähigkeit und -unfähigkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt im Nachhinein "beweisen"?!
Gar nicht, das ist nicht deine Aufgabe, sondern Angelegenheit der DRV bei der "gründlichen Prüfung" des gestellten Antrages auf EM-Rente ... erneut die Frage von mir, ob du eine Kopie des gestellten Antrages zu Hause hast

, das wäre wichtig um nachsehen zu können, welchen (vorgesehenen) Beginn der EM-Rente du dort angegeben hast ...da müßte zumindest irgendwo das Datum vom LTA-Antrag stehen ... immerhin hast du ja angekreuzt, dass du zur Antragstellung (von der DRV) aufgefordert wurdest, zumindest auf eine Teilweise EM-Rente ...
Rechtlich weiss ich überhaupt nicht, welchen Status ich jetzt habe:
Soweit ich das im Moment überblicke, läuft deine LTA immer noch (ich denke du bist lt. Bescheid der DRV seit XXX
VOLL EM, wie geht denn das zusammen ...

) ... machst du da jetzt aktiv noch was (Teilzeit ???) oder bist du AU geschrieben ... dann ist doch dieser ganze Bescheid sowieso "kompletter Blödsinn" ...
Du hast auf deinen EM-Renten-Antrag einen Bescheid bekommen, mit dem du nicht einverstanden bist also legst du Widerspruch dagegen ein und forderst gleichzeitig die Entscheidungs-Grundlagen (besonders die erstellten GA !!!) zwecks Begründung an.
Dann befindest du dich rechtlich gesehen im Widerspruchs-Verfahren zu der Entscheidung der DRV dir eine volle EM
OHNE Rentenzahlung zu bewilligen, das brauchst du ja auch nicht akzeptieren ... weil die Ausgangsbasis für den Leistungsfall nicht korrekt ist.
1. Mein Arbeitsverhältnis ist ungekündigt, der Arbeitgeber beabsichtigt auch nicht, eine Kündigung auszusprechen, ABER: Darf er einen erwerbsunfähig beurteilten Mitarbeiter überhaupt beschäftigen?
Wenn du Widerspruch einlegst, akzeptierst du diese Entscheidung (zur Vollen EM) ja nicht und erwartest eine Überprüfung /Korrektur dieses Bescheides, das Renten-Verfahren "schwebt" und dein Arbeitsverhältnis ruht weiter (wie bisher durch die LTA ja auch) ... auch dein AG wird die weitere Entwicklung abwarten (müssen).
Dem AG brauchst du ja nicht mitzuteilen, dass man dich aktuell als EM beschieden hat, diese Entscheidung ist ja noch nicht rechtskräftig und wird es auch nicht, wenn du Widerspruch eingelegt hast, es sollte genügen deinem AG bei Bedarf /Nachfrage diesen Fakt (ich habe am XXX Widerspruch gegen die Entscheidung der DRV eingelegt) mitteilst.
Was in diesem Bescheid genau drin steht, geht die dann gar nichts an, damit erübrigt sich auch deine Frage dazu ob du weiter beschäftigt werden "darfst" ... Voll-Rentner (auch EM-Rentner) dürfen ja auch arbeiten gehen, in gewissen Zuverdienst-Grenzen ... also warum nicht ...
2. Da kein Rentenanspruch besteht, wurde auch nicht geprüft, ob die Erwerbsunfähigkeit befristet ist oder auf Dauer besteht. Bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit wäre laut Arbeitsvertrag mein Arbeitsverhältnis aufgelöst. Also: Hab ich dann noch einen Arbeitsplatz oder nicht?
Das haben die aber zu prüfen und den Bescheid entsprechend klar zu erteilen (wäre auch ein zusätzlicher Punkt beim Widerspruch!!!), nicht nur wegen deiner Ansprüche beim AG sondern auch für den Fall, dass du zusätzlich zur (geringen) Rente oder erst Recht sogar OHNE Rentenzahlung einen Nachweis für das SGB XII benötigst, ob du nach Kapitel 4 (EM auf Dauer) oder nach Kapitel 3 SGB XII (EM auf Zeit und wie lange ???) Zahlungen bekommen müßtest.
Auch in diesem Bereich ist der Bescheid fehlerhaft und zu konkretisieren, immerhin wäre (bei Bedürftigkeit ohne Rente) davon abhängig, ob deine Angehörigen (Eltern /Kinder) "zur Kasse gebeten" werden (Kapitel 3 SGB XII /Sozial-
HILFE) oder ob man ohne Forderungen an die Familie deine zustehenden Leistungen nach Kapitel 4 SGB XII (Grusi für Dauer-Rentner) zahlen müßte.
Auch im SGB XII nehmen die das damit sehr genau und erwarten aus dem DRV-Bescheid erkennen zu können, ob du nun EM auf Zeit oder auf Dauer bist ... ich denke mal auch bei deinem AG ist das nicht anders, wenn bestimmte Leistungen davon abhängig sind, ob man "nur" zeitweise oder auf Dauer Erwerbsgemindert ist.
3. Ich habe Anspruch auf Zahlung einer Rente im Rahmen einer Zusatzversorgung durch den Arbeitgeber, aber nur, wenn die gesetzliche Rentenkasse Erwerbsunfähigkeit beurteilt hat und auf Einreichung des Bescheides über den Renteneintritt: Ja, hat sie nun oder hat sie nicht? Ich bin ja nicht in die Rente eingetreten!
Aktuell wirst du darauf wohl noch keinen Anspruch erheben können, wenn du Widerspruch einlegst ist ja die bisherige Entscheidung sowieso noch nicht gültig ...
Bei so einem "Wischi-Waschi-Bescheid" hätte mir mein AG jedenfalls keinen Cent ausgezahlt, von den betrieblich geregelten Geldern, auf die ich bei (eindeutiger) Feststellung /Bescheidung einer EM-Rente ohne Befristung (bis zur Altersrente) Anspruch hatte.
4. Wenn ich nun weiter arbeiten gehen würde, über 3 Stunden täglich, und später noch einmal ein Rentenantrag auf EMR stellen würde, würde man mich immer zurück verweisen, oder?
Du solltest
JETZT dagegen vorgehen, mit Widerspruch und notfalls auch mit einer Klage am SG, falls die DRV auf ihrem Standpunkt (zum Eintritt deiner EM) bleiben sollte, später wird man (auch ein Gericht) nicht mehr verstehen können /wollen, warum du dir das hast bieten lassen, wenn es doch komplett falsch war ...
Man könnte immer sagen, dass ich "auf Kosten meiner Restgesundheit" gearbeitet hätte und schon mit diesem mir jetzt vorliegenden Bescheid die Erwerbsunfähigkeit beurteilt wurde. So könnte ich nie wieder eine Anwartschaft auf eine EMR bekommen in Zukunft?
Einen neuen Antrag auf EM-Rente könntest du immer wieder stellen, "was die sagen könnten" ist uninteressant, es ist nicht verboten sich die Restgesundheit weiter zu ruinieren

, vielfach wird das ja sogar von den Antragstellern verlangt, wenn immer wieder behauptet wird, sie seien ja gar nicht so krank ... wenn du versicherungpflichtig beschäftigt bist, ergeben sich aus den gezahlten Beiträgen "automatisch" weiterhin die Anwartschaften auf eine EM-Rente ...
Außerdem sind die doch aktuell bei dir vorhanden, "NUR" nicht für den "Wunschtermin" der DRV (5 Jahre
VOR Beginn deiner AU fehlen dir einige Monate ???) ...
bei Eintritt des "Leistungsfalles" müssen in den davorliegenden 5 Jahren mindestens 36 Pflichtbeiträge gezahlt worden sein oder entsprechende "Ersatzzeiten" (ALG /KG/ ALGII) vorhanden sein, ist das aktuell der Fall dann kann dir da so schnell NIX mehr "verloren" gehen.
Der "Leistungsfall"
MUSS einfach da hin wo er hingehört, auf das Antragsdatum zur LTA, weil die ja von der DRV "umgedeutet wurde" und daraufhin hast du den Antrag auf EM-Rente gestellt ... das ist der Antragsgrund und nicht der Beginn einer AU "vor Urzeiten" ...
5. Ich hoffe inständig, dass die bereits bezahlten Leistungen im Rahmen der Teilhabe nicht zurück gefordert werden, auch hier enthält der Bescheid freundlicherweise einen Einschränkungsvermerk....
Warum denn, du machst doch die Teilhabe immer noch wie du schreibst, wenn die was zurück haben wollen, wäre ich aber sehr gespannt auf die Begründung ... das wäre ja nur möglich bei rückwirkender Rentenbewilligung
MIT Renten-Zahlung (die würden sich dann praktisch selber die Leistungen "erstatten können" aber
NUR aus einer Renten-Nachzahlung

) ... welcher konkrete "Einschränkungs-Vermerk" ist denn das, magst du den mal abtippen???
6. Mitarbeiter der Krankenkasse haben mich angerufen, mit dem Hinweis: "Die Rente sei abgelehnt. Wir teilen Ihnen mit, dass ihr Versicherungsschutz damit aufgehoben ist!" Mitgliedschaft müsste auf jeden Fall ja noch vier weitere Wochen bestehen, oder? Was ist während der Zeit des (möglichen) Widerspruchs gegen den Bescheid?
Teile denen mit, dass du Widerspruch eingelegt hast am XXX und dann geht es auch bei deiner KK weiter wie bisher, warum dürfen die dich anrufen, sowas bekommt man üblicherweise auf dem Postwege und darauf solltest du die auch zukünftig verweisen ... aktuell werden doch deine KK-Beiträge (wegen der LTA) von der DRV bezahlt, also passt das doch sowieso nicht, was die dir da erzählen...
Die haben nur Angst um ihre Beiträge, solange die DRV noch die LTA weiter durchführt bei dir, bekommen die doch ihr Geld ... was ist denn nach der LTA Sache bei dir (falls zu deinem Widerspruch bis dahin noch nichts entschieden wurde), von wem bekommst du dann deinen Lebensunterhalt ???
Möglicherweise habe ich auch schwere Denkfehler....was meint ihr?
Die "Denkfehler und Handlungsfehler" der DRV sind deutlich gravierender in deiner Angelegenheit, es ist deren Sache das in Ordnung zu bringen und es wäre gut, wenn dir ein Anwalt fundiert dabei helfen würde, der DRV das klar zu machen ...
Zu deinem nächsten Beitrag schreibe ich dir (wahrscheinlich) später noch was, jetzt ist erstmal "die Luft raus" ... versuche nicht die Gedankengänge der DRV "zu vestehen", da geht es nur um Geld und um sonst nichts ... das mit den 7 Monaten deutet auf die "Annahme" einer befristeten EM hin (aber dann wärst du ja schon
VOR Beginn deiner AU Erwerbsgemindert gewesen ...

), das ist alles SOOO wirre von der DRV, das kann kein normaler Mensch sortieren, selbst wenn er gesund ist nicht ...
Eine LTA (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

) wird nicht (mehr) bewilligt, wenn man schon längst als (voll) EM angesehen wird, das ist doch völlig "Bananig", mit Voller EM
KANN man nicht mehr in die Erwerbstätigkeit wieder "eingegliedert" werden ...

... die DRV macht mich noch "wahnsinnig" ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
