DRV Gutachten und AFA
-
- Beiträge: 3252
- Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
- Hat sich bedankt: 605 Mal
- Danksagung erhalten: 2497 Mal
Re: DRV Gutachten und AFA
Hallo,
ich würde der "netten" Sb und der Sekretärin des ärztl.Dienstes auch noch einmal die eigene Arbeitsanleitung um die Ohren hauen..
hier steht eindeutig:
Soweit das Gutachten des ÄD (Teil B – „Sozialmedizinische Stellungnahme für den Auftraggeber“) ohne Ärztin/Arzt eröffnet werden kann, entscheidet der zuständige Fachbereich auch
über die Auskunftserteilung einschließlich Gewährung der Einsichtnahme oder Herausgabe
einer Fotokopie. Sollte die Kundin/der Kunde den Wunsch äußern, auch den Teil A des Gutachtens einzusehen, kann dem durch die Ärztin/den Arzt des ÄD entsprochen werden.
und das habe ich aus
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... lage-1.pdf
S. 11 Punkt 3.3.3.
die sind so blöd, die kennen ihre eigenen Arbeitsanleitungen nicht..unglaublich..die sollten mal zu einer Maßnahme geschickt werden..: wie berate ich meine Kunden richtig...
im übrigen ist diese falschberatung bzgl. der Akteneinsicht auch wieder ein Verstoß gegen die Beratungspflicht
http://dejure.org/gesetze/SGB_I/14.html
ich würde die herrschaften mal so richtig auf den Topf setzen...wenn du dich in der Lage fühlst...
ich würde der "netten" Sb und der Sekretärin des ärztl.Dienstes auch noch einmal die eigene Arbeitsanleitung um die Ohren hauen..
hier steht eindeutig:
Soweit das Gutachten des ÄD (Teil B – „Sozialmedizinische Stellungnahme für den Auftraggeber“) ohne Ärztin/Arzt eröffnet werden kann, entscheidet der zuständige Fachbereich auch
über die Auskunftserteilung einschließlich Gewährung der Einsichtnahme oder Herausgabe
einer Fotokopie. Sollte die Kundin/der Kunde den Wunsch äußern, auch den Teil A des Gutachtens einzusehen, kann dem durch die Ärztin/den Arzt des ÄD entsprochen werden.
und das habe ich aus
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... lage-1.pdf
S. 11 Punkt 3.3.3.
die sind so blöd, die kennen ihre eigenen Arbeitsanleitungen nicht..unglaublich..die sollten mal zu einer Maßnahme geschickt werden..: wie berate ich meine Kunden richtig...
im übrigen ist diese falschberatung bzgl. der Akteneinsicht auch wieder ein Verstoß gegen die Beratungspflicht
http://dejure.org/gesetze/SGB_I/14.html
ich würde die herrschaften mal so richtig auf den Topf setzen...wenn du dich in der Lage fühlst...
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
- Doppeloma
- Gold-Member
- Beiträge: 8201
- Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
- Wohnort: Insel Rügen
- Hat sich bedankt: 5058 Mal
- Danksagung erhalten: 6619 Mal
Re: DRV Gutachten und AFA
Hallo Karl,
bist ALLEINE dort gewesen, ODER ???
klar war die Dame "NETT", so konnte sie dir ja auch alles besser, ohne Widerstand unterjubeln...
Hast ja schon einige Tipps bekommen, ich würde aus ALLEN Rohren schießen, Nürnberg /Datenschutz/ Ärztekammer ...wie kann man Menschen gesundheitlich einfach NUR nach PAPIER beurteilen und in 2 Monaten ist plötzlich ALLES wieder GUUUUT, weil eine andere Institution (VOR-) Entscheidungen (bisher OHNE Rechtskraft) zu einer ganz anderen Fragestellung (EM-Rente oder nicht) getroffen hat...
, dass der Med. Dienst der AfA "so gnädig zu dir war", das ist doch ausgemachter Blödsinn, wie schon das ERSTE GA beweist...da wirst du ja UNTER 15 Stunden eingeschätzt und für LÄNGER als 6 Monate, darum warst du ja (erst mal) ein glasklarer Fall für die Anwendungs des § 145 SGB III, das BIST du immer noch, auch wenn die da was Anderes erzählt...
Diesen plötzlichen "Gesundheitswandel" nach 2 Monaten (auf Grund der Renten-Ablehnung) sollen doch diese beiden "Ärzte" mal erklären (besonders der Zweite, der Erste war ja offenbar soweit OK, vielellicht weiß der gar nichts von dieser "Korrektur" seiner Einschätzung ???), am besten direkt gegenüber der Ärztekammer.
Das macht mich SOOOO wütend und die Frechheit dir die A-Teile nicht zu geben setzt allem noch die Krone auf...was bilden die sich eigentlich alle ein wer sie sind ...du hast aus mehreren gesetzlichen Grundlagen Einsichtsrecht in deine gesamten Patienten-Unterlagen und davon gibt es nur GANZ wenige Ausnahmen (fast ausschließlich im psychischen Bereich).
Mir ist bisher KEIN einziger Fall bekannt, wo das auf ein AfA-GA Teil A zutreffend gewesen wäre, welche "unverdaulichen" Sachen sollten denn da schon drin stehen, wenn du noch nicht mal die Mühe wert warst, persönlich von einem Arzt untersucht zu werden...
Dieses neue GA wird ja auch überhaupt NICHT begründet, WARUM das jetzt gemacht wird, wo du doch mehr als 6 Monate leistungsgemindert bist, üblicherweise müßte ja da irgendwas stehen, von neuen Erkenntnissen, welche die Einschätzung von Dr. XXX in anderem Licht erscheinen lassen...oder so ein BLA, BLA...
Es ist ja auch nicht unbedingt üblich, dass alles 2 Monate ein anderes GA nach "Aktenlage" erstellt wird.
Vielleicht ist das ja der Grund für die Zurückhaltung des Teiles A, weil man ja irgendwo die Gründe für diesen "Sinneswandel" erklären muss, ich wäre neugierig was der Ersteller des Ersten GA dazu meint
...dass seine ärztliche Stellungnahme jetzt nicht mehr zählt...
Ebenfalls Beschwerde in Nürnberg und die direkte Nachfrage, ob der Ersteller des Ersten GA über die Änderung seiner Einschätzung informiert wurde , ansonsten würdest du dich mal mit ihm in Verbindung setzen...
!!!
Deine Firma ist dazu nicht verpflichtet, dich "im Auftrag der AfA" zum Betriebsarzt zu schicken (hast du dazu was schriftlich bekommen ???), ich denke mal, dass die Einsatzmöglichkeiten in der vorhandenen Firma zum Zeitpunkt einer Aussteuerung ohnehin schon geklärt sind, sonst wäre man ja NICHT 18 Monate AU geschrieben gewesen...dann HÄTTE man ja diese Andere Tätigkeit (in der Firma) inzwischen längst "ausprobieren" können.
Du sollst versuchen in deiner Firma wieder zu arbeiten, ansonsten wärst du mit deinen Einschränkungen sowieso "nicht vermittelbar" ...JAAAA WAS DENN NUN...in deiner Firma stören die Einschränkungen (wahrscheinlich) nicht, aber das soll der Werksarzt prüfen (auf Anweisung der AfA-SB braucht der aber nicht arbeiten)...ich kriege echt das "Kalte
"...
Wenn der AG "leidensgerechte" Arbeit nachweisen müßte, käme das vom Intergrationsamt, wenn du einen Schwerbehinderten-Ausweis hast (und den hast du ja JETZT) können die dich ohne diesen Nachweis und die Zustimmung des IA nicht mehr entlassen...man MUSS es doch aber nicht provozieren, "auf Wunsch" der AfA...ODER...
Der Schwebi sollte auch mit rein in die Beschwerde nach Nürnberg (und an die Ärztekammer!), der läßt ja wohl auch eher Zweifel aufkommen an deiner "Spontanheilung" innerhalb 2 Monaten ...
Was hat sie denn bezüglich Erledigungs-Fristen /nächstem Termin gesagt oder angekündigt ???
Du solltest da auf KEINEN FALL mehr ALLEINE hingehen, damit du später einen Zeugen für das "nette Gespräch" und die unrechten Aussagen der SB hast, ansonsten wirst du immer in der schlechteren Position sein, weil du NICHTS davon beweisen KANNST OHNE was Schriftliches (natürlich möglichst OHNE deine zustimmende Unterschrift) ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

bist ALLEINE dort gewesen, ODER ???
klar war die Dame "NETT", so konnte sie dir ja auch alles besser, ohne Widerstand unterjubeln...

und ich dachte immer Befunde ändern sich gemäß dem Befinden des Patienten und nicht weil jemand Anderes eine Leistung ablehnt, zu der noch gar nicht endgültig entschieden wurde, WANN hört das endlich auf ...Die Mitarbeiterin uebergab mir den neuen Befund der auf Grund des abgelehnten Rentenbescheid
erstellt wurde .

Hast ja schon einige Tipps bekommen, ich würde aus ALLEN Rohren schießen, Nürnberg /Datenschutz/ Ärztekammer ...wie kann man Menschen gesundheitlich einfach NUR nach PAPIER beurteilen und in 2 Monaten ist plötzlich ALLES wieder GUUUUT, weil eine andere Institution (VOR-) Entscheidungen (bisher OHNE Rechtskraft) zu einer ganz anderen Fragestellung (EM-Rente oder nicht) getroffen hat...



Wenn du WAS nicht zustimmst, dem "Gutachten", das dich für voll belastbar erklärt ??? dem braucht man nicht "zustimmen"...das ist einfach DAAA, ob es einem gefällt oder nicht... ???Zugleich erklaerte sie mir das ich diesen zustimmen kann wenn nicht wird mein ALG1 gesperrt.
Hoffentlich wollte sie nicht noch "geküßt werden dafür"Ich soll froh sein das der MDK so geschrieben hat , denn haette er weniger Leistungszeit zum Beispiel
weniger 3 Stunden haette ich kein ALG1 mehr bekommen da ich nicht arbeitsfaehig bin und dem AFA nicht zur Verfuegung stehe.

Diesen plötzlichen "Gesundheitswandel" nach 2 Monaten (auf Grund der Renten-Ablehnung) sollen doch diese beiden "Ärzte" mal erklären (besonders der Zweite, der Erste war ja offenbar soweit OK, vielellicht weiß der gar nichts von dieser "Korrektur" seiner Einschätzung ???), am besten direkt gegenüber der Ärztekammer.
Das macht mich SOOOO wütend und die Frechheit dir die A-Teile nicht zu geben setzt allem noch die Krone auf...was bilden die sich eigentlich alle ein wer sie sind ...du hast aus mehreren gesetzlichen Grundlagen Einsichtsrecht in deine gesamten Patienten-Unterlagen und davon gibt es nur GANZ wenige Ausnahmen (fast ausschließlich im psychischen Bereich).
Mir ist bisher KEIN einziger Fall bekannt, wo das auf ein AfA-GA Teil A zutreffend gewesen wäre, welche "unverdaulichen" Sachen sollten denn da schon drin stehen, wenn du noch nicht mal die Mühe wert warst, persönlich von einem Arzt untersucht zu werden...
Dieses neue GA wird ja auch überhaupt NICHT begründet, WARUM das jetzt gemacht wird, wo du doch mehr als 6 Monate leistungsgemindert bist, üblicherweise müßte ja da irgendwas stehen, von neuen Erkenntnissen, welche die Einschätzung von Dr. XXX in anderem Licht erscheinen lassen...oder so ein BLA, BLA...
Es ist ja auch nicht unbedingt üblich, dass alles 2 Monate ein anderes GA nach "Aktenlage" erstellt wird.
Vielleicht ist das ja der Grund für die Zurückhaltung des Teiles A, weil man ja irgendwo die Gründe für diesen "Sinneswandel" erklären muss, ich wäre neugierig was der Ersteller des Ersten GA dazu meint





Ebenfalls Beschwerde in Nürnberg und die direkte Nachfrage, ob der Ersteller des Ersten GA über die Änderung seiner Einschätzung informiert wurde , ansonsten würdest du dich mal mit ihm in Verbindung setzen...


Und DAS entscheidet eine Arbeits-Vermittlerin, derartige Forderungen (dass du deine alte Arbeit wieder aufnehmen sollst) gehen aber aus den GA NICHT hervor, da steht (soweit ich das überblicke) GAR NICHTS konkretes im Bezug auf deine bisherige Tätigkeit, WER also soll dann das Untersuchungs-Ergebnis deines Werksarztes erhalten, die SB ????Ich soll zum Werksarzt bei meinem Arbeitgeber gehen (Arbeitsvertrag ruht) und schauen lassen ob meinen Arbetigeber einen Arbeitzplatz fuer mich hat der diesen Anforderungen entspricht.
Deine Firma ist dazu nicht verpflichtet, dich "im Auftrag der AfA" zum Betriebsarzt zu schicken (hast du dazu was schriftlich bekommen ???), ich denke mal, dass die Einsatzmöglichkeiten in der vorhandenen Firma zum Zeitpunkt einer Aussteuerung ohnehin schon geklärt sind, sonst wäre man ja NICHT 18 Monate AU geschrieben gewesen...dann HÄTTE man ja diese Andere Tätigkeit (in der Firma) inzwischen längst "ausprobieren" können.



Hast du irgendwas unterschrieben (???) und hast du davon eine Kopie bekommen (dann stell das bitte mal anonym hier ein), WEM oder WAS du da "zugestimmt hast", die widerspricht sich doch DIREKT "ganz NETT" schon wiederWenn nicht muss ich mich der AFA fuer den allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfuegung stellen.
Sie erklaerte mir auch das ich zustimmen soll damit die Leistungen der AFA weiterlaufen, ich
aber auf Grund der Einschraenkungen sowieso nicht vermittelbar bin .

Du sollst versuchen in deiner Firma wieder zu arbeiten, ansonsten wärst du mit deinen Einschränkungen sowieso "nicht vermittelbar" ...JAAAA WAS DENN NUN...in deiner Firma stören die Einschränkungen (wahrscheinlich) nicht, aber das soll der Werksarzt prüfen (auf Anweisung der AfA-SB braucht der aber nicht arbeiten)...ich kriege echt das "Kalte

Ich bitte dich Karl, wenn du deinen AG damit "belästigst", dann gibt der dir wahrscheinlich sobald wie möglich die Kündigung, beschwere dich in Nürnberg über diese "nette Forderung" und erkläre denen, dass die Möglichkeiten dort längst "ausgelotet wurden", sonst wärst du ja nicht so lange krankgeschrieben worden, WENN du dort was machen KÖNNTEST...hast du dazu was schriftlich (???) dazu sind die bei der AfA einfach NICHT berechtigt und dein AG ist dazu auch NICHT verpflichtet.Wenn jetzt mein Arbeitgeber es Gibt vieleicht einen Job wo ich mich durchquaelen kann ist das gut fuer mich ?
Wenn der AG "leidensgerechte" Arbeit nachweisen müßte, käme das vom Intergrationsamt, wenn du einen Schwerbehinderten-Ausweis hast (und den hast du ja JETZT) können die dich ohne diesen Nachweis und die Zustimmung des IA nicht mehr entlassen...man MUSS es doch aber nicht provozieren, "auf Wunsch" der AfA...ODER...
Der Schwebi sollte auch mit rein in die Beschwerde nach Nürnberg (und an die Ärztekammer!), der läßt ja wohl auch eher Zweifel aufkommen an deiner "Spontanheilung" innerhalb 2 Monaten ...


Diesen Widersprüchen widmet sich eigentlich das ganze Forum hier, solange es Niemanden DA DRAUSSEN (mit der Macht, was daran zu ändern!!!) interessiert, wie mit den EM-Renten-Antragstellern an allen "Fronten" (KK/AfA/JobCenter/DRV) umgegangen wird...da wird sich daran auch NICHTS ändern...Ist doch irgend wie ein Wiederspruch gegen abgelehnten Rentenantrag laeuft
und auf der anderen Seite soll man arbeiten (egal wie)


Das hängt davon ab OB du was unterschrieben hast und wenn JA, WAS GENAU...Was muss ich jetzt beachten um keinen Scheiß zu bauen

Was hat sie denn bezüglich Erledigungs-Fristen /nächstem Termin gesagt oder angekündigt ???
Du solltest da auf KEINEN FALL mehr ALLEINE hingehen, damit du später einen Zeugen für das "nette Gespräch" und die unrechten Aussagen der SB hast, ansonsten wirst du immer in der schlechteren Position sein, weil du NICHTS davon beweisen KANNST OHNE was Schriftliches (natürlich möglichst OHNE deine zustimmende Unterschrift) ...

Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
-
- Beiträge: 200
- Registriert: Mi 30. Mai 2012, 16:30
- Hat sich bedankt: 53 Mal
- Danksagung erhalten: 41 Mal
Re: DRV Gutachten und AFA
Hallo Vroni
Danke fuer deine Tipps
Wie ist das mit meinem Arbeitgeber gemeint?
Wenn der Werksart und der Arbeitgeber sagt ich hab keinen passenden Job fuer dich oder er sagt er kann mich hoechstens 3 oder 4 Stunden beschaeftigen.
Was macht dann die AFA mit mir versuchen die dann mich wo anderst hin zu vermitteln oder wie geht das weiter bis der Bescheid vom Wiederspruch der Renteuntersuchung da ist.
Danke
Gruß Karl
Danke fuer deine Tipps
Wie ist das mit meinem Arbeitgeber gemeint?
Wenn der Werksart und der Arbeitgeber sagt ich hab keinen passenden Job fuer dich oder er sagt er kann mich hoechstens 3 oder 4 Stunden beschaeftigen.
Was macht dann die AFA mit mir versuchen die dann mich wo anderst hin zu vermitteln oder wie geht das weiter bis der Bescheid vom Wiederspruch der Renteuntersuchung da ist.
Danke
Gruß Karl
-
- Beiträge: 3252
- Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
- Hat sich bedankt: 605 Mal
- Danksagung erhalten: 2497 Mal
Re: DRV Gutachten und AFA
Hallo,
das hat dir die Doppeloma ja bereits beantwortet.
Ich habe seinerzeit mit unserem Personalbüro gesprochen...die haben einmal herzhaft über das Ansinnen der Afa gelacht...
dann hab ich gefragt, wie es weitergeht...daraufhin hat mir mein Vorgesetzter, sowie die Personalabteilung gesagt: die sollen das mal schriftlich bei uns erfragen.
Daraufhin habe ich der Afa schriftlich mitgeteilt, dass der AG von der Afa eine schriftliche Anfrage benötigt, um hier zusätzlich tätig werden zu können.
Nie wieder hab ich etwas von der Afa dazu gehört...
Schau dir noch einmal genau an, was die Doppeloma dazu geschrieben hat und dann feuer aus allen Rohren..lass dir diese Frechheiten von denen nicht bieten..
es ist unglaublich....davon wird einem schlecht, ob zuviel Unfung udn frechheit..
das hat dir die Doppeloma ja bereits beantwortet.
Ich habe seinerzeit mit unserem Personalbüro gesprochen...die haben einmal herzhaft über das Ansinnen der Afa gelacht...
dann hab ich gefragt, wie es weitergeht...daraufhin hat mir mein Vorgesetzter, sowie die Personalabteilung gesagt: die sollen das mal schriftlich bei uns erfragen.
Daraufhin habe ich der Afa schriftlich mitgeteilt, dass der AG von der Afa eine schriftliche Anfrage benötigt, um hier zusätzlich tätig werden zu können.
Nie wieder hab ich etwas von der Afa dazu gehört...
Schau dir noch einmal genau an, was die Doppeloma dazu geschrieben hat und dann feuer aus allen Rohren..lass dir diese Frechheiten von denen nicht bieten..
es ist unglaublich....davon wird einem schlecht, ob zuviel Unfung udn frechheit..
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
- Doppeloma
- Gold-Member
- Beiträge: 8201
- Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
- Wohnort: Insel Rügen
- Hat sich bedankt: 5058 Mal
- Danksagung erhalten: 6619 Mal
Re: DRV Gutachten und AFA
Hallo Karl,
bitte ALLES in RUHE nachlesen, was dir dazu schon geschrieben wurde...
DU verschaffst dir höchstens zusätzlichen Ärger mit deinem AG...wenn die SB solche Auskünfte haben möchte, dann soll sie sich gefälligst SELBER an den AG wenden...dann wird sie schon die passenden Antworten bekommen...dein Arbeitsverhältnis RUHT aktuell, weil du dort eben NICHT arbeiten KANNST...PUNKT
Was glaubst du denn warum sie DIR das aufträgt
, weil SIE überhaupt kein Recht darauf hat, verlange doch mal die Rechtsgrundlagen dafür von ihr, schriftlich BITTE, "damit dein Anwalt das prüfen kann" ...
...das ist doch IHRE Aufgabe, dich nicht im Unklaren zu lassen, was SIE jetzt weiter mit dir vor hat...
Sorry, aber ich könnte gerade SOOO PLATZEN...
Liebe Grüße von der Doppeloma

bitte ALLES in RUHE nachlesen, was dir dazu schon geschrieben wurde...
Nochmal zur Klarstellung, dein AG und der Werksarzt sind überhaupt NICHT verpflichtet, diese Forderung deiner Vermittlerin zu erfüllen, dafür gibt es GAR KEINE rechtlichen Grundlagen...Wie ist das mit meinem Arbeitgeber gemeint?
Wenn der Werksart und der Arbeitgeber sagt ich hab keinen passenden Job fuer dich oder er sagt er kann mich hoechstens 3 oder 4 Stunden beschaeftigen.
DU verschaffst dir höchstens zusätzlichen Ärger mit deinem AG...wenn die SB solche Auskünfte haben möchte, dann soll sie sich gefälligst SELBER an den AG wenden...dann wird sie schon die passenden Antworten bekommen...dein Arbeitsverhältnis RUHT aktuell, weil du dort eben NICHT arbeiten KANNST...PUNKT



Was glaubst du denn warum sie DIR das aufträgt




Siehe meine Frage dazu im letzten Beitrag, WIE seid ihr dazu verbliebenWas macht dann die AFA mit mir versuchen die dann mich wo anderst hin zu vermitteln oder wie geht das weiter bis der Bescheid vom Wiederspruch der Renteuntersuchung da ist.




Sorry, aber ich könnte gerade SOOO PLATZEN...


Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
-
- Beiträge: 3252
- Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
- Hat sich bedankt: 605 Mal
- Danksagung erhalten: 2497 Mal
Re: DRV Gutachten und AFA
Hallo,
das ist unglaublich oder?
Schlimmer darf es nicht werden...wie gesagt, ich würde losschiessen, mal zeigen, wer sich mit dem SGB auskennt..die "nette Dame" oder du..
das ist unglaublich oder?
Schlimmer darf es nicht werden...wie gesagt, ich würde losschiessen, mal zeigen, wer sich mit dem SGB auskennt..die "nette Dame" oder du..
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
-
- Beiträge: 200
- Registriert: Mi 30. Mai 2012, 16:30
- Hat sich bedankt: 53 Mal
- Danksagung erhalten: 41 Mal
Re: DRV Gutachten und AFA
Hallo
Ich habe nichts aber auch gar nichts Unterschrieben
Die Dame erklaerte mir das ich mich bei meinem Arbeitgeber vorstellen soll da sonst leider die Leistungen eingestellt werden.Falls mich mein Arbeitgeber nicht beschaeftigen kann muss ich mich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur verfuegung stellen .
Ich habe um Bedenkzeit gebeten und bin raus gegangen.
Habe mit dem VDK telefoniert und die haben gesagt ich soll zustimmen da sonst die Leistungen
eingestellt werden.
Also bin ich eine Stunde spaeter wieder zur SB reingegangen und hab zugestimmt das ich bei
meinem Arbeitgeber vorbei schaue
Hab aber nichts unterschrieben !
Ps.: ich habe zum Personalbuero und Werksarzt ein sehr gutes Verhaeltniss
wir sind seit Ewigkeit per Du
Danke
Gruß Karl
Ich habe nichts aber auch gar nichts Unterschrieben
Die Dame erklaerte mir das ich mich bei meinem Arbeitgeber vorstellen soll da sonst leider die Leistungen eingestellt werden.Falls mich mein Arbeitgeber nicht beschaeftigen kann muss ich mich dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur verfuegung stellen .
Ich habe um Bedenkzeit gebeten und bin raus gegangen.
Habe mit dem VDK telefoniert und die haben gesagt ich soll zustimmen da sonst die Leistungen
eingestellt werden.
Also bin ich eine Stunde spaeter wieder zur SB reingegangen und hab zugestimmt das ich bei
meinem Arbeitgeber vorbei schaue
Hab aber nichts unterschrieben !
Ps.: ich habe zum Personalbuero und Werksarzt ein sehr gutes Verhaeltniss
wir sind seit Ewigkeit per Du
Danke
Gruß Karl
- Fatbob
- Beiträge: 915
- Registriert: Sa 28. Mai 2011, 11:14
- Hat sich bedankt: 226 Mal
- Danksagung erhalten: 963 Mal
Re: DRV Gutachten und AFA
Du kannst bei der Afa deswegen nichts unterschreiben da es nicht dein Ding ist diese Sachen zu klären.
Das wissen sie.
Das Schreiben abheften und gut ist.
Wenn was neues deswegen kommt sagst du das dein Arbeitgeber es von der Afa schriftlich haben möchte, und sie sich
mit ihn direkt in verbindung sezten sollen.
Renn blos nicht zum Werksarzt/Arbeitgeber.
Es gibt kein Gesetz das du es machen musst, zumal auch keine Belehrung dabei ist, keine Belehrung, keine Sanktion.
Hast alles richtig gemacht, ausser das du den VDK gefragt hast, da kannste auch ne Putzfrau vom Bohlen fragen.
lg
Das wissen sie.
Das Schreiben abheften und gut ist.
Wenn was neues deswegen kommt sagst du das dein Arbeitgeber es von der Afa schriftlich haben möchte, und sie sich
mit ihn direkt in verbindung sezten sollen.
Renn blos nicht zum Werksarzt/Arbeitgeber.
Es gibt kein Gesetz das du es machen musst, zumal auch keine Belehrung dabei ist, keine Belehrung, keine Sanktion.
Hast alles richtig gemacht, ausser das du den VDK gefragt hast, da kannste auch ne Putzfrau vom Bohlen fragen.
lg
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."
Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...
Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...
-
- Beiträge: 200
- Registriert: Mi 30. Mai 2012, 16:30
- Hat sich bedankt: 53 Mal
- Danksagung erhalten: 41 Mal
Re: DRV Gutachten und AFA
Hallo Fatbob
Ist schon was dabei ich hab jetzt die kompletten Unterlagen
Vorder und Rueckseite mit Anhang eingescannt.
Du meinst also ich soll gar nichts machen kann ich dann nicht gesperrt werden ?
Der Termin ist ja der 27.11.2012 .
So schnell geht das bei meinem Arbeitgeber sowieso nicht.
Falls ich doch hin muss
Erst mal schauen ob der Werksartzt und das Personalbuero ueberhaupt das machen was die AFA will.
Der Werksartzt ist nur alle 2 Wochen da und dem erklaere ich das ich kommen muss
Gerne arbeiten wuede aber nicht kann der wird dann schon das richtige schreiben .
Das mit dem VDK sehe ich nicht ganz eng die haben bei mir aus den GDB30 GDB50 rausgeholt.
Gruß Karl
Ist schon was dabei ich hab jetzt die kompletten Unterlagen
Vorder und Rueckseite mit Anhang eingescannt.
Du meinst also ich soll gar nichts machen kann ich dann nicht gesperrt werden ?
Der Termin ist ja der 27.11.2012 .
So schnell geht das bei meinem Arbeitgeber sowieso nicht.
Falls ich doch hin muss
Erst mal schauen ob der Werksartzt und das Personalbuero ueberhaupt das machen was die AFA will.
Der Werksartzt ist nur alle 2 Wochen da und dem erklaere ich das ich kommen muss
Gerne arbeiten wuede aber nicht kann der wird dann schon das richtige schreiben .
Das mit dem VDK sehe ich nicht ganz eng die haben bei mir aus den GDB30 GDB50 rausgeholt.
Gruß Karl
-
- Beiträge: 3252
- Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
- Hat sich bedankt: 605 Mal
- Danksagung erhalten: 2497 Mal
Re: DRV Gutachten und AFA
Hallo Karl,
du solltest dir dringend die DA zum § 145 SGB II durchlesen...da findest du so viel zu dem Ablauf...
der nicht frei von frechen Fehlern ist..
z.B. hier,, aus der DA zum § 145, Seite 10...ganz oben..
Mit der Arbeitslosmeldung
dokumentiert der Arbeitslose, dass er das Direktionsrecht des
Arbeitgebers nicht mehr anerkennt. Bestätigungen des Arbeitgebers
sind nicht zu verlangen
steht doch ganz deutlich drin, dass eine Bestätigung des Arbeitgebers nicht zu verlangen ist...frag die Tante mal, ob sie ihre eigenen Vorschriften nicht kennt...
ich würde jetzt aber so richtig Wind machen bei denen und die Beratung des VDK...naja...
bist du in einer Gewerkschaft? mit dem DGB fahre ich bzgl. dieser Sache unglaublich gut, der kniet sich richtig rein...
du solltest dir dringend die DA zum § 145 SGB II durchlesen...da findest du so viel zu dem Ablauf...
der nicht frei von frechen Fehlern ist..
z.B. hier,, aus der DA zum § 145, Seite 10...ganz oben..
Mit der Arbeitslosmeldung
dokumentiert der Arbeitslose, dass er das Direktionsrecht des
Arbeitgebers nicht mehr anerkennt. Bestätigungen des Arbeitgebers
sind nicht zu verlangen
steht doch ganz deutlich drin, dass eine Bestätigung des Arbeitgebers nicht zu verlangen ist...frag die Tante mal, ob sie ihre eigenen Vorschriften nicht kennt...
ich würde jetzt aber so richtig Wind machen bei denen und die Beratung des VDK...naja...
bist du in einer Gewerkschaft? mit dem DGB fahre ich bzgl. dieser Sache unglaublich gut, der kniet sich richtig rein...
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 18 Gäste