Hallo Pfirsich,
da kommt ja gleich noch ein Paket weiterer Probleme hinterher ...
Dabei muss ich dich aber darauf aufmerksam machen, dass ich von Elternzeit und den Bedingungen im Bezug auf ALGI (eigentlich) überhaupt KEINE Ahnung habe.
Allgemein ist zu vermerken, dass man in der Elternzeit ja voll seinem Nachwuchs zur Verfügung stehen will, damit dürfte der Bezug von ALGI generell ausgeschlossen sein, denn dafür MUSS man ja "Verfügbar sein für die Vermittlung in Arbeit", AUCH bei Anwendung des § 145 gibt es davon keine Ausnahmen.
Darum ja der ewige "Affentanz" um den möglichen Rahmen dieser Verfügbarkeit, man SELBER MUSS sich IMMER willig zeigen eine Arbeit aufzunehmen.
Ist man in Elternzeit, besagt das ja (aus meiner ganz privaten, logischen Sicht), dass man NICHT arbeiten (vermittelt werden) möchte, sondern sich um das Kind kümmern, das wird so wie du es dir vorstellst wohl nicht funktionieren.
Ist denn deine Partnerin im Arbeitsverhältnis, dann sollte lieber SIE die Elternzeit in Anspruch nehmen ...
Aber alles mit Vorsicht zu genießen, das kenne ich wirklich NUR aus "Doppeloma-Sicht", mit den Einzelheiten von Elternzeit hatte ich persönlich nie was zu tun und meine Kinder waren beide Vollzeit beschäftigt (und verheiratet) als der Nachwuchs kam.
Der Hinweis auf die bestehende EHE (bei meinen Kindern) soll jetzt keineswegs negativ sein (habe selber viele Jahre mit dem Dopa "in wilder EHE gelebt"

), nur sehe ich da eure Planung etwas skeptisch unter den aktuellen, realen Bedingungen im "Sozial-System Deutschland", das ist alles Andere als wirklich sozial, Partnerschaft und Kindern gegenüber... besonders wenn die betroffenen Eltern NICHT verheiratet sind ...
So habe ich auch keine Kenntnis dazu, inwieweit du als Vater da aktuell überhaupt ohne Probleme die Elternzeit in Anspruch nehmen KANNST und für welchen Zeitraum, hier sollte unbedingt eine Klärung beim zuständigen Amt (für die Regelungen zur Elternzeit) herbeigeführt werden, vielleicht weiß ja hier jemand, welche konkrete Stelle dafür zuständig ist...
Zumindest das zuständige Jugendamt sollte euch dazu Auskunft geben können, WER da zuständig ist bei euch vor Ort, das ist ja auch nicht überall gleich organisiert, könnte ich mir vorstellen...
Ich werde morgen mal bei der Servicenummer der AfA anrufen und nachfragen, ob mein Bescheid bewilligt wurde etc.
Diese "Service-Nummer" kannst du im Allgemeinen vergessen, da wird man meist auch nur hingehalten, mach wenn möglich ALLES NUR schriftlich, was man dir am Telefon so erzählt zu solchen Sachen, kannst du NIE beweisen...
Schaff dir am Besten ein Fax-Gerät an (falls du noch keins hast), du wirst es im weiteren Kampf mit den diversen Behörden gut gebrauchen können und hast IMMER einen Nachweis für deine Anfragen (Sendebericht !!!), den internen Postkasten der AfA kannst du auch vergessen, da gehen die meisten Unterlagen "leider" verloren und sind NIE angekommen.
Da hatten schon deine Schweigepflicht-Entbindungen NICHTS drin zu suchen, weißt DU wer das öffnet ???
Hast du AUCH die DRV "befreit", dann kennen die bei der AfA dein Renten-GA eher als du selber ... also ziehe diese Schweigepflicht-Entbindungen mit sofortiger Wirkung zurück ...
JAAA, die kannst du jederzeit schriftlich /nachweislich (z.B. per FAX oder Abgabe gegen Empfangsbestätigung der Behörde auf einer Kopie) widerrufen, gewöhne dir an zu hinterfragen (
welche Rechtsgrundlage gibt es dafür, bitte aufschreiben, damit ich das mal "meinem Anwalt zur Prüfung vorlegen kann"

, was man von dir fordert...
Sonst wirst du weiterhin viele Dinge tun, die du gar nicht tun brauchst, weil man dir einfach schreibt /sagt, "reichen Sie DIES ein und unterschreiben Sie mal DAS, sonst gibt es KEIN Geld von uns", zum Abliefern von freiwilligen Unterlagen ist man NIEMALS verpflichtet, damit ein Amt was tun /prüfen muss, dann wäre es ja nicht mehr freiwillig ...
Du kannst auch bei der DRV direkt das erstellte GA und den Reha-Bericht zur Weitergabe an andere Institutionen sperren lassen, es ist NIE vorteilhaft, wenn andere Leute VOR dir SELBER schon Kenntniss von den Inhalten erlangen können, soweit das vermeidbar ist.
Zurück zu deinen "Familien-Verhältnissen" und Versicherungs-Angelegenheiten...
Ich sprach beim ersten Treffen mit der AfA, als ich das Schreiben von der KK wegen der Aussteuerung vorlegte, den §125 wegen Nahtlosigkeit an, darauf meinte der SB :"Da hätte sich alle was geändert"
JAJA, das hätten die gerne so und weil sich die Antragsteller ja so genau mit den §§ des SGB III sowieso nicht auskennen, kann man denen ja auch "was vom Pferd erzählen", da hat sich GAR NICHTS geändert, nur die Nummer im Gesetz und es wurde ein wenig "umformuliert", um das SELBE wie vorher auszusagen.
Hier im Forum (im Info-Bereich) haben wir extra BEIDE §§ mit dem Inhalt drin gelassen, da stand noch nie was dazu drin, dass man ALGI nur bekommt, wenn man Gesundheits-Fragebögen und Schweigepflicht-Entbindungen abliefert, obwohl das ALLES freiwillig ist ... die AfA-SB haben z. Teil (LEIDER) selber keine Ahnung, WAS da überhaupt GENAU drinsteht und/oder mal dringestanden hat...die behaupten einfach mal, das habe sich ALLES geändert und der "Kunde " hat das zu glauben und besser nicht weiter nachzufragen, dann kommen die nämlich "ins Schwimmen" ...
Wegen den Fragebogen, da habe ich mir gedacht, na gut dann fülle ich das aus, sonst verlängert sich das ja alle noch länger. Und ich bin ja ab Aussteuerungstag nicht mehr versichert bei der KK bzw. muss die Beiträge selbst zahlen. So zumindest stand es in dem Schreiben der TK.
Deine K-Versicherung läuft noch 4 Wochen weiter (Nachversicherung!!!) wenn du zum 16.11. ausgesteuert bist, also bis ca. Mitte Dezember, sagt dir auch wieder KEINER, ist aber gesetzlich so geregelt und gilt für ALLE gesetzlichen KK.
Bis dahin sollte also spätestens KLAR sein wie es finanziell insgesamt mit dir /mit euch weitergehen wird.
Wie ist denn deine Partnerin (und das Kind) aktuell krankenversichert ???
Im Moment ist also (für DICH) KK-mäßig noch alles "im grünen Bereich" und die AfA hat letztlich mit dem Bescheid auch noch Zeit, das erste Geld gibt es ohnehin erst ENDE November, denn ALGI wird immer rückwirkend gezahlt.
Wenn dein Nachwuchs da ist mußt du das irgendwie bei der AfA nachweisen, dass der auch in deinem Haushalt lebt /gemeldet ist, dann gibt es ca. 67 % deines letzten Netto-Einkommens (OHNE Kinder nur ca. 60 %), lebt deine Partnerin bereits vorher mit ihrem ersten Kind bei dir, dann zählt das aber auch schon.
Damit wären wir wieder bei den umfassenden Familiären Problemen angekommen, denn eine K-Versicherung MUSS sie irgendwie haben, da hängt ja auch die Versicherung (zumindest eines) der Kinder mit dran, das ist insgesamt ein ziemliches Rechenexempel, das ich hier nicht durchziehen kann.
Korrekt ist, dass du auch nur mit eigenem Beitrag versichert bist über das ALGI (ab dem 17.11. sobald der Bescheid vorliegt), wie sich das bei Elterngeld verhält, mit der K-Versicherung...KEINE AHNUNG ...
Sie selbst wird aber auch kein Geld (Versicherung) aus dem ALG II erhalten, OHNE dass du alle Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen würdest, das Amt interessiert sich da leider überhaupt NICHT für Trauschein oder nicht Trauschein...
Paare in gemeinsamer Wohnung, noch dazu mit gemeinsamen Kindern (da reicht auch eins), gelten IMMER als Bedarfsgemeinschaft im SGB II und werden wie "Ehepaare" behandelt, nur leider (oder zum Glück ???) übernimmt die KK solche Gedankengänge nicht, "Familienversicherung" ist ohne Trauschein NICHT möglich.
Man kann sich solcher "Zwangsverpaarung ohne Trauschein" natürlich beim JobCenter widersetzen, bis dazu aber mal ein Gericht dann das erforderliche Machtwort gesprochen hat, gibt es eben KEIN Geld vom JobCenter, also auch keine K-Versicherung für die Partnerin, wenn du nicht solange zahlst.
Hatte diesen Beitrag schon am Nachmittag angefangen und sehe, dass es inzwischen weitere Beiträge zu deinem Thema gibt, also lese ich mir das erst mal durch, brauche ja nicht Alles wiederholen, was dir Andere schon geschrieben haben.
Bis später liebe Grüße von der Doppeloma
