ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Zwolle
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Zwolle » So 4. Nov 2012, 17:21

Manfred1951 hat geschrieben:Hallo Pfirsich,
zunächst mal herzlich willkommen :smile: ,
Doppeloma hat geschrieben:..allerdings ist hier kein "Expresszug", sondern eine "Gemeinde mehr oder minder schwer kranker Leute" versammelt, da muss man u.U. auch mal etwas geduldig auf eine Antwort warten können.
aber ich muß der Doma schon recht geben, hier ist kein "Expresszug". :ic_down:
Also bitte, immer etwas GEDULD haben, die Doma macht das zwar alles GERNE aber in FREIWILLIGER NACHTSCHICHT. :applaus: :applaus: :applaus:

Also, Ruhe bewahren und immer schön daran denken:"HIER IST KEINE RECHTSBERATUNG - ALLE WOLLEN NUR AUS IHREN EIGENEN ERFAHRUNGEN HERAUS HELFEN."

Trotzdem, nicht verzweifeln :smile: und für DICH das BRAUCHBARE in eigener ZUSTÄNDIGKEIT umsetzen!!!

Viel ERFOLG :ic_up: auf DEINEM Weg!
Doppeloma hat geschrieben:Denen fallen auch immer neue Ausreden ein, wieso stellen die auf Windows 7 um :Gruebeln: , damit bekommen die allerdings keine alte Word-Datei mehr auf, da brauchen sie auch neue Software für :jaa: :cool: ...naja nicht mein Problem, der Grund liegt ja auch offenbar ganz wo anders, denn die Einladung für den Vermittler hat man ja dann doch "gefunden und öffnen" können :confused: :Gruebeln:
Nur mal so ganz nebenbei, daß war eine ganz DUMME AUSREDE :teufel: von dem SB, umgekehrt geht nicht. Die schrecken da auch wohl vor nichts zurück. :teufel:

Einen schönen Tag noch!
Hallo Manfred,

das Thema "Dringlichkeit" hat doch bereits Doma mit einem freundlichem Beisatz abgeklärt.
Wieso musst Du da jetzt noch mal nach treten. :confused:

Wenn Du etwas konstruktives zum Thema beizutragen kannst, gerne, aber mach hier bitte nicht den "Hilfssheriff". :Ohnmacht:

Nachdenkliche Grüße,
Zwolle
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von k@lle » So 4. Nov 2012, 17:44

denke dürfte keine großen Prob.geben das du ALG 1 bekommst...

du musst dich mit deiner Restleistungs-Fähigkeit (15 Std./Woche)zu Verfügung stellen....

ob sie dann überhaupt dann "Viel" von dir wollen ist mit deiner Erkrankung sehr fraglich...

hast du eigentlich schon einen GdB beantragt....sollte da noch was kommen wird dich die AfA dann auch noch in die Reha _Abteilung weiterleiten.....

gib erst mal den Antrag auf AlG ab so das du dir um die KK keine sorgen mehr machen musst....
ob dann Nahtlosigkeit oder normales ALG dabei rauskommt....abwarten denke dazu werden sie noch einiges Prüfen müssen.....
bei Verdi usw....kannst du da die Beiträge Freistellen lassen?
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Manfred1951 » So 4. Nov 2012, 17:59

Hallo Zwolle,
hallo Ihr Lieben,

ich denke die "FRONTEN" sind hier mittlerweile "geklärt".
Zwolle hat geschrieben:Hallo Manfred,

das Thema "Dringlichkeit" hat doch bereits Doma mit einem freundlichem Beisatz abgeklärt.
Wieso musst Du da jetzt noch mal nach treten. :confused:

Wenn Du etwas konstruktives zum Thema beizutragen kannst, gerne, aber mach hier bitte nicht den "Hilfssheriff". :Ohnmacht:

Nachdenkliche Grüße,
Zwolle
Wenn nicht, dann sagt es mir bitte.

Und "nachtreten" wollte ich schon gar nicht und das hat Pfirsich auch sicher verstanden.
Herzliche Grüße,
Manfred


Über Vergangenes mache Dir keine Sorge, dem Kommenden wende Dich zu.(Konfuzius)
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » So 4. Nov 2012, 18:09

Hallo nochmal ;)

ja da gebe ich dir Recht, eigentlich müsste man sowas wissen. Ich habe ihm auch keine großen Tipps gegeben, nachher war das nur eine Art Test und mir wird gesagt: AH sie sind doch fit, dann können Sie auch arbeiten. Keine Ahnung was die so alles machen. Er wollte die Leistungsberechnung, dann am anderen Tag per Post schicken, das hätte dann ja auch schon ankommen müssen. ich weiß ja nicht mal was ich bekommen würde. Und ab Anfang Dezember würde ich ja mehr Geld bekommen, weil ich dann ein Kind habe. Ab wann wird das dann berechnet, sofort am Geburtstermin? Termin ist am 29. November, aber es kann ja früher oder später kommen.
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von reallyangry » So 4. Nov 2012, 18:12

Hey Pfirsich,
du hast (hoffentlich) eine PN von mir im Krankenkassenforum.
Gruß
ReallyAngry
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(Paul Watzlawik, Philosoph und Psychotherapeut, 1921-2007)

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » So 4. Nov 2012, 20:01

Hallo,

@Zwolle: Ja ich gebe dir Recht, wenn mir jetzt nur jeder schreibt, dass ich keine Antworten erzwingen kann usw., da wäre keinem mit geholfen.

@K@lle: oh ich habe eure Beiträge erst überlesen, bzw. habt ihr wohl geantwortet, als ich grade selbst was geschrieben hatte, also du und Zwolle.
Ja ich habe einen GdB von 40 bekommen und da auch Widerspruch eingelegt, da aber seit 2 Monaten schon keine Antwort bekommen. Den Antrag hatte die VdK gestellt. Ich habe mal irgendwo gelesen, dass man erst ab 50 an die Reha Abteilung der AfA weitergeleitet werden würde. Naja ich warte jetzt mal ab. Danke für deine Nachricht, ich mach mir einfach zu viele Gedanken.

@reallyangry: Ja ich habe deine Nachricht bekommen, werde auch nachher noch drauf antworten, dankeschön schon mal für die PN ;)
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 4. Nov 2012, 23:01

Hallo Pfirsich, :Heiss:

da kommt ja gleich noch ein Paket weiterer Probleme hinterher ...
Dabei muss ich dich aber darauf aufmerksam machen, dass ich von Elternzeit und den Bedingungen im Bezug auf ALGI (eigentlich) überhaupt KEINE Ahnung habe. :Gruebeln:

Allgemein ist zu vermerken, dass man in der Elternzeit ja voll seinem Nachwuchs zur Verfügung stehen will, damit dürfte der Bezug von ALGI generell ausgeschlossen sein, denn dafür MUSS man ja "Verfügbar sein für die Vermittlung in Arbeit", AUCH bei Anwendung des § 145 gibt es davon keine Ausnahmen.
Darum ja der ewige "Affentanz" um den möglichen Rahmen dieser Verfügbarkeit, man SELBER MUSS sich IMMER willig zeigen eine Arbeit aufzunehmen.

Ist man in Elternzeit, besagt das ja (aus meiner ganz privaten, logischen Sicht), dass man NICHT arbeiten (vermittelt werden) möchte, sondern sich um das Kind kümmern, das wird so wie du es dir vorstellst wohl nicht funktionieren.
Ist denn deine Partnerin im Arbeitsverhältnis, dann sollte lieber SIE die Elternzeit in Anspruch nehmen ... :confused: :Gruebeln:

Aber alles mit Vorsicht zu genießen, das kenne ich wirklich NUR aus "Doppeloma-Sicht", mit den Einzelheiten von Elternzeit hatte ich persönlich nie was zu tun und meine Kinder waren beide Vollzeit beschäftigt (und verheiratet) als der Nachwuchs kam.

Der Hinweis auf die bestehende EHE (bei meinen Kindern) soll jetzt keineswegs negativ sein (habe selber viele Jahre mit dem Dopa "in wilder EHE gelebt" :lachen: :cool: ), nur sehe ich da eure Planung etwas skeptisch unter den aktuellen, realen Bedingungen im "Sozial-System Deutschland", das ist alles Andere als wirklich sozial, Partnerschaft und Kindern gegenüber... besonders wenn die betroffenen Eltern NICHT verheiratet sind ...:Verwirrt: :Hilfe:

So habe ich auch keine Kenntnis dazu, inwieweit du als Vater da aktuell überhaupt ohne Probleme die Elternzeit in Anspruch nehmen KANNST und für welchen Zeitraum, hier sollte unbedingt eine Klärung beim zuständigen Amt (für die Regelungen zur Elternzeit) herbeigeführt werden, vielleicht weiß ja hier jemand, welche konkrete Stelle dafür zuständig ist... :confused:

Zumindest das zuständige Jugendamt sollte euch dazu Auskunft geben können, WER da zuständig ist bei euch vor Ort, das ist ja auch nicht überall gleich organisiert, könnte ich mir vorstellen...
Ich werde morgen mal bei der Servicenummer der AfA anrufen und nachfragen, ob mein Bescheid bewilligt wurde etc.
Diese "Service-Nummer" kannst du im Allgemeinen vergessen, da wird man meist auch nur hingehalten, mach wenn möglich ALLES NUR schriftlich, was man dir am Telefon so erzählt zu solchen Sachen, kannst du NIE beweisen...
Schaff dir am Besten ein Fax-Gerät an (falls du noch keins hast), du wirst es im weiteren Kampf mit den diversen Behörden gut gebrauchen können und hast IMMER einen Nachweis für deine Anfragen (Sendebericht !!!), den internen Postkasten der AfA kannst du auch vergessen, da gehen die meisten Unterlagen "leider" verloren und sind NIE angekommen.

Da hatten schon deine Schweigepflicht-Entbindungen NICHTS drin zu suchen, weißt DU wer das öffnet ???
Hast du AUCH die DRV "befreit", dann kennen die bei der AfA dein Renten-GA eher als du selber ... also ziehe diese Schweigepflicht-Entbindungen mit sofortiger Wirkung zurück ... :lesen: :ic_up:

JAAA, die kannst du jederzeit schriftlich /nachweislich (z.B. per FAX oder Abgabe gegen Empfangsbestätigung der Behörde auf einer Kopie) widerrufen, gewöhne dir an zu hinterfragen ( welche Rechtsgrundlage gibt es dafür, bitte aufschreiben, damit ich das mal "meinem Anwalt zur Prüfung vorlegen kann" :jaa: , was man von dir fordert...

Sonst wirst du weiterhin viele Dinge tun, die du gar nicht tun brauchst, weil man dir einfach schreibt /sagt, "reichen Sie DIES ein und unterschreiben Sie mal DAS, sonst gibt es KEIN Geld von uns", zum Abliefern von freiwilligen Unterlagen ist man NIEMALS verpflichtet, damit ein Amt was tun /prüfen muss, dann wäre es ja nicht mehr freiwillig ... :Verwirrt: :Hilfe: :Heiss:

Du kannst auch bei der DRV direkt das erstellte GA und den Reha-Bericht zur Weitergabe an andere Institutionen sperren lassen, es ist NIE vorteilhaft, wenn andere Leute VOR dir SELBER schon Kenntniss von den Inhalten erlangen können, soweit das vermeidbar ist.

Zurück zu deinen "Familien-Verhältnissen" und Versicherungs-Angelegenheiten...
Ich sprach beim ersten Treffen mit der AfA, als ich das Schreiben von der KK wegen der Aussteuerung vorlegte, den §125 wegen Nahtlosigkeit an, darauf meinte der SB :"Da hätte sich alle was geändert"
JAJA, das hätten die gerne so und weil sich die Antragsteller ja so genau mit den §§ des SGB III sowieso nicht auskennen, kann man denen ja auch "was vom Pferd erzählen", da hat sich GAR NICHTS geändert, nur die Nummer im Gesetz und es wurde ein wenig "umformuliert", um das SELBE wie vorher auszusagen.

Hier im Forum (im Info-Bereich) haben wir extra BEIDE §§ mit dem Inhalt drin gelassen, da stand noch nie was dazu drin, dass man ALGI nur bekommt, wenn man Gesundheits-Fragebögen und Schweigepflicht-Entbindungen abliefert, obwohl das ALLES freiwillig ist ... die AfA-SB haben z. Teil (LEIDER) selber keine Ahnung, WAS da überhaupt GENAU drinsteht und/oder mal dringestanden hat...die behaupten einfach mal, das habe sich ALLES geändert und der "Kunde " hat das zu glauben und besser nicht weiter nachzufragen, dann kommen die nämlich "ins Schwimmen" ...:Wut:
Wegen den Fragebogen, da habe ich mir gedacht, na gut dann fülle ich das aus, sonst verlängert sich das ja alle noch länger. Und ich bin ja ab Aussteuerungstag nicht mehr versichert bei der KK bzw. muss die Beiträge selbst zahlen. So zumindest stand es in dem Schreiben der TK.
Deine K-Versicherung läuft noch 4 Wochen weiter (Nachversicherung!!!) wenn du zum 16.11. ausgesteuert bist, also bis ca. Mitte Dezember, sagt dir auch wieder KEINER, ist aber gesetzlich so geregelt und gilt für ALLE gesetzlichen KK. :ic_up:

Bis dahin sollte also spätestens KLAR sein wie es finanziell insgesamt mit dir /mit euch weitergehen wird.
Wie ist denn deine Partnerin (und das Kind) aktuell krankenversichert ???

Im Moment ist also (für DICH) KK-mäßig noch alles "im grünen Bereich" und die AfA hat letztlich mit dem Bescheid auch noch Zeit, das erste Geld gibt es ohnehin erst ENDE November, denn ALGI wird immer rückwirkend gezahlt.
Wenn dein Nachwuchs da ist mußt du das irgendwie bei der AfA nachweisen, dass der auch in deinem Haushalt lebt /gemeldet ist, dann gibt es ca. 67 % deines letzten Netto-Einkommens (OHNE Kinder nur ca. 60 %), lebt deine Partnerin bereits vorher mit ihrem ersten Kind bei dir, dann zählt das aber auch schon. :ic_up:

Damit wären wir wieder bei den umfassenden Familiären Problemen angekommen, denn eine K-Versicherung MUSS sie irgendwie haben, da hängt ja auch die Versicherung (zumindest eines) der Kinder mit dran, das ist insgesamt ein ziemliches Rechenexempel, das ich hier nicht durchziehen kann.

Korrekt ist, dass du auch nur mit eigenem Beitrag versichert bist über das ALGI (ab dem 17.11. sobald der Bescheid vorliegt), wie sich das bei Elterngeld verhält, mit der K-Versicherung...KEINE AHNUNG ... :Verwirrt: :Hilfe:
Sie selbst wird aber auch kein Geld (Versicherung) aus dem ALG II erhalten, OHNE dass du alle Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenlegen würdest, das Amt interessiert sich da leider überhaupt NICHT für Trauschein oder nicht Trauschein...

Paare in gemeinsamer Wohnung, noch dazu mit gemeinsamen Kindern (da reicht auch eins), gelten IMMER als Bedarfsgemeinschaft im SGB II und werden wie "Ehepaare" behandelt, nur leider (oder zum Glück ???) übernimmt die KK solche Gedankengänge nicht, "Familienversicherung" ist ohne Trauschein NICHT möglich. :ic_down:

Man kann sich solcher "Zwangsverpaarung ohne Trauschein" natürlich beim JobCenter widersetzen, bis dazu aber mal ein Gericht dann das erforderliche Machtwort gesprochen hat, gibt es eben KEIN Geld vom JobCenter, also auch keine K-Versicherung für die Partnerin, wenn du nicht solange zahlst.

Hatte diesen Beitrag schon am Nachmittag angefangen und sehe, dass es inzwischen weitere Beiträge zu deinem Thema gibt, also lese ich mir das erst mal durch, brauche ja nicht Alles wiederholen, was dir Andere schon geschrieben haben. :teufel:

Bis später liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » So 4. Nov 2012, 23:38

Huhu liebe Doppeloma ;-)

also erst einmal muss ich da was richtig stellen. Du verwechselst wohl Elternzeit mit Elterngeld. Meine Freundin ist in Elternzeit. Das kann man bis zu 3 Jahre nehmen. Meine Freundin bekommt zur Zeit ALG 2 und war ja alleinerziehend. In den 3 Jahren, also bis das Kind 3 Jahre alt ist, bekommt sie also das ALG 2 ohne vermittelt zu werden, da sie sich ums Kind kümmert. Sie wohnt derzeit noch auf dem Grundstück ihrer Eltern in einer Art Anliegerwohnung. Aber natürlich war sie die letzte Zeit oft bei mir. So wenn das Kind kommt, zieht sie direkt mit allen Möbeln etc. zu mir. Sie hat der ARGE bereits geschrieben, dass sie ab Dezember kein ALG 2 mehr benötigt, da sie mit ihrem Partner zusammenzieht.

So ab der Geburt des Kindes gibt es 14 Monate Elterngeld. Das ist ebenfalls 67 % des letzten Bruttolohns. Die Mutter nimmt meistens 12 oder 13 und der Vater kann 1 oder 2 Monate nehmen. Er kann die 2 Monate auch Staffeln z.B. gleich bei der Geburt den ersten Monat und dann im zweiten Jahr den zweiten Monat. Dann aber im gleichen Monat. War er den ersten Monat im Januar zu Hause, dann muss er den 2 Monat auch im Januar des Folgejahres nehmen. Das hat mir ebenfalls ein Arbeitskollege erzählt, der im letzten Jahr Vater geworden ist. Der Arbeitgeber muss das dann auch akzeptieren und erlauben.

Ich weiß natürlich nicht, wie das in meinem Fall wäre. Wenn ich eh zu hause bin wäre das egal, aber ich wäre zumindest dann in den 2 Monaten mit Elterngeld KK versichert. Also falls ALG 1 bei mir abgelehnt werden würde, dann wäre ich zumindest die 2 Monate doch noch krankenversichert ohne die Beiträge selbst zu zahlen. Wenn man selbst zahlt, dann ist das ja zwischen 150 und 200 Euro im Monat habe ich mal gehört, ganz schön viel.
Da meine Freundin ja seit fast 3 Jahren nicht gearbeitet hat wegen Elternzeit und da sie alleinerziehend war, bekommt sie den Mindestsatz von 300 Euro an Elterngeld und ist dann auch dieses Jahr auch KK versichert.

Unsere Bedarfsgemeinschaft fängt dann im Dezember an, wenn sie bei mir einzieht. Ich bin da auch immer ehrlich und möchte den Staat nicht beschei.... und einfach zusammenwohnen und es nicht melden.

Ausgesteuert bin ich ja zum 3. November 2012. Müsste ja jetzt dann das letzte Mal Geld bekommen von der Krankenkasse rückwirkend vom 3. November bis 18. Oktober.

Das man nach der Aussteuerung noch 4 Wochen weiter versichert ist war mir neu. Schön das du mir das geschrieben hast ;), das beruhigt dann schon mal etwas mehr.

Also schlägst du jetzt vor, dass ich einen Brief schreibe und diesen an die AfA faxe oder per Post schicke, um zu erfahren, warum ich zu dem Termin erscheinen soll, bzw. ob der Bescheid schon genehmigt ist?
Und ich soll die Schweigepflichtsentbindungen zurücknehmen. Wie mache ich das am Besten? Einfach dahinfaxen, dass ich sämtliche Entbindungen zurücknehme? Und was wäre, wenn die AfA schon so schnell war und schon alle Infos angefordert hat?
Ich habe von allen Schreiben Kopien gemacht, auch von dem Schreiben mit der Bitte um die Schweigepflichtentbindungen. Kann ich damit jetzt was anfangen, also um die zurückzunehmen? Und was soll ich sagen, wenn sie fragen, warum ich dies plötzlich mache?

Ich hatte von der Rentenversicherung auch ein "Selbsteinschätzungsbogen" erhalten und sollte den zurückschicken vor einem Monat. Dieses war auch freiwillig und ich habe es nicht gemacht. Habe aber vorher bei meinem Berater der VdK angerufen um mich abzusichern. Er sagte auch, ich soll das nicht ausfüllen. Ich hätte damit aber ne gute Vorbereitung, was der Gutachter mir für Fragen stellen würde :) ....aber diese Fragen hat er mir nicht gestellt.

Ganz liebe Grüße von dem Pfirsich :umarm:
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 5. Nov 2012, 00:30

Hallo Pfirsich, :smile:

habe ja geschrieben, dass ich von den ganzen Sachen im Zusammenhang mit Eltern-Geld und Elternzeit nich viel Ahnung habe, mein Kinder sind schon lange "ausgewachsen" und stehen komplett auf eigenen Beinen, so war mir z.B. auch nicht bekannt, dass man bei Bezug von Eltern-Geld K-Versichert ist ...

Allerdings ist mir bekannt, dass Elterngeld (die 300 €) bei Bezug von ALG II angerechnet werden...ich denke ihr solltet ruhig einen Antrag als Bedarfsgemeinschaft stellen, denn NUR von deiner privaten BU-Rente könnt ihr sicher nicht ALLE existieren...aber das ist (wie schon erwähnt) eine konkrete Berechnungs-Sache, schließlich haben die Kinder ja auch Anspruch auf ein Existenz-Minimum... :Gruebeln:
So wenn das Kind kommt, zieht sie direkt mit allen Möbeln etc. zu mir. Sie hat der ARGE bereits geschrieben, dass sie ab Dezember kein ALG 2 mehr benötigt, da sie mit ihrem Partner zusammenzieht.
Ich hatte auch weder angenommen noch angedeutet, dass ihr da irgendwie "schummeln" wollt, das dürfte mit einem gemeinsamen Kind ohnehin kaum möglich sein, der Mindestbeitrag für die freiwillige K-Versicherung in der gesetzlichen beträgt rund 150 €, wenn jemand nur Einkommen bis 400 € hat, oder eben auch gar nichts...

Wenn SIE über das Elterngeld versichert ist/wäre, dann sind ja auch die Kinder bei ihr versichert.
Also falls ALG 1 bei mir abgelehnt werden würde, dann wäre ich zumindest die 2 Monate doch noch krankenversichert ohne die Beiträge selbst zu zahlen. Wenn man selbst zahlt, dann ist das ja zwischen 150 und 200 Euro im Monat habe ich mal gehört, ganz schön viel.
Bisher sehe ich KEINEN wirklichen Grund warum dir ALGI abgelehnt werden sollte, es ist nur so, dass du dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen mußt mit dem Leistungs-Vermögen das dir der Amtaarzt jetzt "bescheinigt", egal ob nach Aktenlage oder doch noch durch eine Untersuchung ...das AfA-GA wird zunächst mal maßgeblich sein.

Dass man dir bereits einen "Vermittlertermin" zugeschickt hat, spricht ja eher FÜR eine Bewilligung von ALGI, was sollst du sonst dort. :confused: :Gruebeln:
Ausgesteuert bin ich ja zum 3. November 2012. Müsste ja jetzt dann das letzte Mal Geld bekommen von der Krankenkasse rückwirkend vom 3. November bis 18. Oktober.
Dann habe ich da weiter oben was falsch verstanden, es ändert aber nichts daran, dass du ALGI erst zum letzten Banktag November (FÜR den gesamten November-Anspruch = 27 Tage) überwiesen bekommst.
Also schlägst du jetzt vor, dass ich einen Brief schreibe und diesen an die AfA faxe oder per Post schicke, um zu erfahren, warum ich zu dem Termin erscheinen soll, bzw. ob der Bescheid schon genehmigt ist?
Na ganz so würde ich das nicht formulieren, noch weißt du ja nicht, ob dir der Bescheid bis dahin vorliegen wird, ich würde einfach erst mal anfragen, wo dein Leistungs-Bescheid bleibt, du kannst natürlich auch noch ein paar Tage abwarten, ich denke mal der Bescheid wird demnächst in deinem Briefkasten sein, sonst hätten die den Termin zur "Beratung" nicht rausgeschickt.
Und ich soll die Schweigepflichtsentbindungen zurücknehmen. Wie mache ich das am Besten? Einfach dahinfaxen, dass ich sämtliche Entbindungen zurücknehme?
Richtig, einfach da (zum Med DIenst !!!) hinfaxen:
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich ALLE von mir am XXX erteilten Schweigepflicht-Entbindungen mit sofortiger Wirkung, gemäß dem Vermerk auf den Schweigepflichtentbindungen.

Gleichzeitig bitte ich um Zusendung von Kopien des erstellten Gutachtens zu meiner Person (Teil A UND Teil B) gemäß § 25 SGB X, sobald es fertiggestellt ist.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen!

MIt freundlichem Gruß

Pfirsich
Und was wäre, wenn die AfA schon so schnell war und schon alle Infos angefordert hat?
Dann hast du soweit Pech gehabt, denn der Widerruf gilt natürlich NUR ab SOFORT für die Zukunft, was sie schon haben kannst du nicht mehr "ungeschehen" machen.
Ich habe von allen Schreiben Kopien gemacht, auch von dem Schreiben mit der Bitte um die Schweigepflichtentbindungen.
Das war schon mal sehr klug von dir, denn so ein Schreiben könnte bei einer Beschwerde in Nürnberg sehr nützlich sein, falls du deinen Bescheid nicht bald bekommen solltest. :ic_up:
Kann ich damit jetzt was anfangen, also um die zurückzunehmen?


Dafür NIX, stand ja drauf das sei freiwillig und wenn du dem Schreiben "gefolgt" bist war das eben in dem Moment freiwillig ...nur die Androhung, dass man dir sonst kein Geld zahlen /keinen Bescheid erteilen könne, DIE entspricht NICHT der Rechtslage... :Wut:
Und was soll ich sagen, wenn sie fragen, warum ich dies plötzlich mache?
WEIL ES DEIN GUTES RECHT IST ... :confused: :Gruebeln:

Darüber braucht man niemandem Rechenschaft ablegen wenn man seine Rechte wahrnimmt hat das ein Amt ganz einfach so zu akzeptieren und zu respektieren...vielleicht stellst du dann nur mal die Gegenfrage, warum es der AfA gestattet ist freiwillige Sachen als unbedingte Pflicht darzustellen und als Leistungsrelevant auszugeben, obwohl sie es NICHT sind...

Warum hier massiv alle gesetzlichen Auskunfts- und Informationspflichten dir gegenüber verletzt wurden... :confused: :Gruebeln: :teufel:

Wenn man dir DAS beantwortet hat /beantworten KANN...dann hat man die Frage an dich bestimmt inzwischen vergessen... :jaa: :cool:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Mo 5. Nov 2012, 00:53

Huhu Doppeloma,

danke das du mir so viele Tipps gibst. :umarm:

Also ich habe nicht gemeint, dass du mir eine Bedarfsgemeinschaft unterstellt. Nur weil du einige Fragen gestellt hast, wollte ich das einmal so schreiben. Und das ich geschrieben habe, dass ich nicht die Behörden verar.... möchte und das Zusammenwohnen verschweigen würde habe ich nur geschrieben, weil es immer mal Leute in Foren gibt, die einem das dann unterstellen wollen, weil sie eben nicht richtig gelesen haben.


Ok dann werde ich mal an den ärztlichen Dienst Schreiben, dass ich mit sofortiger Wirkung die Schweigepflichtsentbindungen zurücknehme oder wie könnte ich das am Besten verfassen? ( ah hattest du ja schon in der Nachricht drin, einfach Klasse dankeschön nochmal :icon_e_wink: :icon_e_wink: :icon_e_wink: ) aber das erstellte Gutachten zu meiner Person? Also du meinst von der AfA? Ich war ja bis jetzt nur bei einem Gutachter der DRV Bund.

Also ich glaube nicht, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft genehmigt bekommen würden, wenn ich ALG 1 bekommen würde, wäre das auch nicht unbedingt nötig.
Also meine Freundin bekommt ab Dezember 300 Euro Elterngeld, 2 x 184 Euro Kindergeld und 225 Euro von ihrem Ex Partner für ihre Tochter als Unterhaltsvorschuss oder wie sich das nennt und ich ja knapp 1400 Euro private BUR. Eigentlich ist das schon gutes Geld. Ja die beiden Kinder laufen dann auf der Krankenversicherung der Mutter mit.
Wir wollten eigentlich ja bauen bzw. ausbauen. Ich lebe in einer ausgebauten Oberwohnung meiner Eltern und habe das Glück nicht viel Bezahlen zu müssen, aber der Platz für 4 Leute wäre zu klein. Nur wenn ich nicht mal das ALG bekommen würde, dann müsste das Anbauen auch erst mal auf Eis gelegt werden.
Ich habe ja bis März noch drauf gehofft, dass ich jetzt grade in einer Umschulung wäre. So ist eben wieder mal alles anders gekommen.
Lachen ist die beste Medizin !!!

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