Überprüfung der 78 Wochen Frist vor Aussteuerung
- Kicki
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Re: Überprüfung der 78 Wochen Frist vor Aussteuerung
ah, ok. dann ist es vermutlich völlig egal, wann ich tatsächlich die Depri bekommen habe. allein die belastungsreaktion die mir die hausärztin mal nach der Trennung 2010 verpaßt hat dürfte dann dafür die Grunderkrankung sein? Aber dann müßte die Blockfrist fast noch früher beginnen wenn ich da nichts durcheinander bringe.
ich seh schon, ein längerer AU Zeitraum ist zur genauen Analyse absolut notwendig. Kümmere mich also morgen gleich darum!
lg
kicki
ich seh schon, ein längerer AU Zeitraum ist zur genauen Analyse absolut notwendig. Kümmere mich also morgen gleich darum!
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kicki
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Re: Überprüfung der 78 Wochen Frist vor Aussteuerung
Also viel Erfolg - und denke daran, dass auch
eine Vorerkrankung 1996 wichtig sein kann.
Gruß!
Machts Sinn
eine Vorerkrankung 1996 wichtig sein kann.
Gruß!
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- Doppeloma
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Re: Überprüfung der 78 Wochen Frist vor Aussteuerung
Hallo reallyangry,
So etwa habe ich mir die Festlegung auf 78 Wochen (immerhin 1,5 Jahre) auch mal gedacht, danach gab /gibt es dann als "Notlösung" (Nahtlosigkeit nach aktuell § 145 SGB III) den "Verbrauch" der angesammelten Ansprüche bei der AfA, denn eine beitragsbasierte (Versicherungs-) Leistung kann man eben (DORT zumindest) NOCH nicht so einfach unter den Tisch fallen lassen ...
...ABER man "arbeitet" ja seitens der AfA inzwischen sehr intensiv daran ...
In früheren Zeiten haben diese Zeiträume (KG + ALGI) üblicherweise auch spätestens ausgereicht, dass man (seitens der DRV) akzeptiert hat , wenn jemand dann immer noch nicht wieder Arbeitsfähig ist, liegt wohl doch eine längerfristige Erwerbsminderung vor, die dann "SOZIAL" (zumindest zeitlich befristet) nur noch durch eine EM-Rente abgefangen werden KÖNNTE /SOLLTE / MÜSSTE...
So gab es auch bei der AfA zunächst mal keine großen Schwierigkeiten, diese Leistung auch ohne größeres Theater zu erhalten, denn die konnten noch (relativ sicher) damit rechnen, dieses Geld irgendwann von der DRV "erstattet" zu bekommen (zumindest meist den größten Teil), denn die Leute bekamen ja dann auch noch häufiger eine EM-Rente bewilligt (während der ALGI-Zeit), die das möglich machte ...
Inzwischen findet die DRV aber ZUUU OFT einen (völlig unsozialen) Weg diese (ebenfalls beitragsbasierte Versicherungs-Leistung), den Versicherten streitig zu machen (vorzuenthalten), in vielen Fällen weit über die Anspruchszeiten bei den "Vorleistern" (KK/AfA) hinaus ..."und wenn der Antragsteller nicht darüber verstorben ist" und irgendwann Jahre später am Gericht doch noch eine EM- Rente erkämpfen kann, dann bekommen die "Vorleister" auch NIX mehr davon ab (zurück) ...
Der "sozial" SOOO GUT (aus seinem bisherigen Arbeitsleben) abgesicherte Langzeit-KRANKE Versicherte, verschwindet im Abgrund der "Langzeitarbeitslosen" (SGB II) und bekommt (NUR wenn er wirklich fast NICHTS mehr hat bis dahin) die "Gnade des Staates" zu spüren, dass er überhaupt noch "existieren DARF"...Endstation HARTZ 4 ...
Eigentlich sollte man annehmen, dass die Zeit vom Beginn einer (Langzeit-) AU, über die Aussteuerung und den ALGI-Anspruch (das sind immerhin 2,5 - 3 JAHRE, je nach Alter des Versicherten bei der Aussteuerung) im Regelfall tatsächlich ausreichen sollte, die gründlichsten Prüfungen zu Gesundheits-Zustand /Behandlungsmöglichkeiten /Zukunfts-Prognosen, eben zur Erwerbsfähigkeit /Erwerbsminderung insgesamt durchführen zu können ...JAAA EIGENTLICH...
Leider stellen die "Vorleister" inzwischen mehr als deutlich fest, dass man bei der DRV dazu offenbar weder gewillt, noch in der Lage ist, diese Zeit für die tatsächlich (objektiv UND umfassend) notwendigen Feststellungen zu nutzen und rechtzeitig VOR dem Ende Aller versicherungsbasierten Leistungen, eine reale und dem (tatsächlichen) Gesundheitszustand angemessene /zutreffende /notwendige EM-Renten-Entscheidung zu treffen...
Somit bekommen auch die "Vorleister" (KK/AfA) meist NICHTS mehr zurück, weil ja letztlich sehr oft KEINE EM-Rente bewilligt wird, nach jahrelangen Kämpfen der Versicherten bis zum Sozialgericht, kann dann meist NUR noch der "soziale Staat" selber seine "steuerbasierte Leistung aus dem SGB II" zurückfordern UND DAS macht er dann auch meist SEHR gründlich, erneut zum Nachteil des (eigentlich) doch ganz anders (sozial) versicherten EM-Renten-Antragstellers...
Soweit mein kleines "Wort zum Sonntag" was durch den zitierten Beitrag angeregt wurde, D A N K E
Liebe Grüße von der Doppeloma


BESSER hätte man das kaum formulieren können.Die 78 Wochen Krankengeld sind vermutlich so gewählt, da man medizinisch davon ausgeht, das komplizierte Krankheiten (organisch und /oder psychisch) in diesem Zeitraum in den Griff zu bekommen sind. Schafft man das nicht, dann gilt der Betroffene für die KK als austherapiert und andere Leistungsträger dürfen sich um diesen Jemand "kümmern". [und dann beginnt der Eiertanz mit AA und DRV]



So etwa habe ich mir die Festlegung auf 78 Wochen (immerhin 1,5 Jahre) auch mal gedacht, danach gab /gibt es dann als "Notlösung" (Nahtlosigkeit nach aktuell § 145 SGB III) den "Verbrauch" der angesammelten Ansprüche bei der AfA, denn eine beitragsbasierte (Versicherungs-) Leistung kann man eben (DORT zumindest) NOCH nicht so einfach unter den Tisch fallen lassen ...

In früheren Zeiten haben diese Zeiträume (KG + ALGI) üblicherweise auch spätestens ausgereicht, dass man (seitens der DRV) akzeptiert hat , wenn jemand dann immer noch nicht wieder Arbeitsfähig ist, liegt wohl doch eine längerfristige Erwerbsminderung vor, die dann "SOZIAL" (zumindest zeitlich befristet) nur noch durch eine EM-Rente abgefangen werden KÖNNTE /SOLLTE / MÜSSTE...


So gab es auch bei der AfA zunächst mal keine großen Schwierigkeiten, diese Leistung auch ohne größeres Theater zu erhalten, denn die konnten noch (relativ sicher) damit rechnen, dieses Geld irgendwann von der DRV "erstattet" zu bekommen (zumindest meist den größten Teil), denn die Leute bekamen ja dann auch noch häufiger eine EM-Rente bewilligt (während der ALGI-Zeit), die das möglich machte ...
Inzwischen findet die DRV aber ZUUU OFT einen (völlig unsozialen) Weg diese (ebenfalls beitragsbasierte Versicherungs-Leistung), den Versicherten streitig zu machen (vorzuenthalten), in vielen Fällen weit über die Anspruchszeiten bei den "Vorleistern" (KK/AfA) hinaus ..."und wenn der Antragsteller nicht darüber verstorben ist" und irgendwann Jahre später am Gericht doch noch eine EM- Rente erkämpfen kann, dann bekommen die "Vorleister" auch NIX mehr davon ab (zurück) ...
Der "sozial" SOOO GUT (aus seinem bisherigen Arbeitsleben) abgesicherte Langzeit-KRANKE Versicherte, verschwindet im Abgrund der "Langzeitarbeitslosen" (SGB II) und bekommt (NUR wenn er wirklich fast NICHTS mehr hat bis dahin) die "Gnade des Staates" zu spüren, dass er überhaupt noch "existieren DARF"...Endstation HARTZ 4 ...

Eigentlich sollte man annehmen, dass die Zeit vom Beginn einer (Langzeit-) AU, über die Aussteuerung und den ALGI-Anspruch (das sind immerhin 2,5 - 3 JAHRE, je nach Alter des Versicherten bei der Aussteuerung) im Regelfall tatsächlich ausreichen sollte, die gründlichsten Prüfungen zu Gesundheits-Zustand /Behandlungsmöglichkeiten /Zukunfts-Prognosen, eben zur Erwerbsfähigkeit /Erwerbsminderung insgesamt durchführen zu können ...JAAA EIGENTLICH...



Leider stellen die "Vorleister" inzwischen mehr als deutlich fest, dass man bei der DRV dazu offenbar weder gewillt, noch in der Lage ist, diese Zeit für die tatsächlich (objektiv UND umfassend) notwendigen Feststellungen zu nutzen und rechtzeitig VOR dem Ende Aller versicherungsbasierten Leistungen, eine reale und dem (tatsächlichen) Gesundheitszustand angemessene /zutreffende /notwendige EM-Renten-Entscheidung zu treffen...


Somit bekommen auch die "Vorleister" (KK/AfA) meist NICHTS mehr zurück, weil ja letztlich sehr oft KEINE EM-Rente bewilligt wird, nach jahrelangen Kämpfen der Versicherten bis zum Sozialgericht, kann dann meist NUR noch der "soziale Staat" selber seine "steuerbasierte Leistung aus dem SGB II" zurückfordern UND DAS macht er dann auch meist SEHR gründlich, erneut zum Nachteil des (eigentlich) doch ganz anders (sozial) versicherten EM-Renten-Antragstellers...
Soweit mein kleines "Wort zum Sonntag" was durch den zitierten Beitrag angeregt wurde, D A N K E

Liebe Grüße von der Doppeloma

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- Kicki
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Re: Überprüfung der 78 Wochen Frist vor Aussteuerung
hmmmm also wenn die Vorerkrankung 1996 möglicherweise auch beachtet werden muß, macht es denn Sinn, wenn ich meine AU für Feb 1997 die ich nie abgegeben habe, weil ich das mit der KK nicht wußte und keine Arbeit hatte, in der ich das abgeben mußte, noch "nachträglich" hinschicke? Ich hatte sie aufgehoben und damals zu meinen Unterlagen gepackt.
In der Schwangerschaft 2001 war ich auch viel krank geschrieben, das lag an meiner körperlichen Erschöpfung, denn das war viel zu kurz nach dem SAF... hatte mich damals auch niemand vor gewarnt. Allerdings weiß ich nicht mehr, welche Begründung das damals war. Anschließend war ich in Elternzeit bis 2004, dann hatte ich meinen Job gekündigt, bin zu Hause geblieben und 2005 dann meine Tochter bekommen. 2001 bis 2008 war ich also daheim und habe keine AU-Bescheinigung gebraucht.
Ab wann ganz genau macht es denn jetzt also wirklich Sinn, meine AU-Zeiträume anzufordern?
Sprich: Vorerkrankung 12/1996 -> 1999 ->2002 -> 2005 -> 2008 -> 2011 -> 2014?
oder Belastungsreaktion irgendwann 2010 -> 2013
Mist ist in dem Zusammenhang wohl, dass ich 2008/09 immer wenn ich einfach nicht mehr "konnte" (also Vorerkrankungsbedingt) ich Freizeitausgleich oder Urlaub genommen habe, mich aber nie AU schreiben habe lassen. Kann mich zumindest nicht mehr erinnern, ob ich vielleicht doch einmal beim Doc war, um mir eine AU vor Erschöpfung zu holen. Kann mich noch gut erinnern, wie ich einmal eine Woche vor den Osterferien zu meinem Vorgesetzten gegangen bin und um eine Woche Auszeit (Urlaub oder Freizeittausgleich) gebeten hatte und ihm das so erklärt habe, dass ich vor den Osterferien zusätzliche Erholung brauche, damit ich diese mit den Kindern zu hause überstehen kann.
Da haben wir es mal wieder: wer seinem AG versucht, Gutes zu tun, ist hinterher der A... (sorry), denn zurück kommt in keinster Weise etwas Gutes.
lg
kicki
In der Schwangerschaft 2001 war ich auch viel krank geschrieben, das lag an meiner körperlichen Erschöpfung, denn das war viel zu kurz nach dem SAF... hatte mich damals auch niemand vor gewarnt. Allerdings weiß ich nicht mehr, welche Begründung das damals war. Anschließend war ich in Elternzeit bis 2004, dann hatte ich meinen Job gekündigt, bin zu Hause geblieben und 2005 dann meine Tochter bekommen. 2001 bis 2008 war ich also daheim und habe keine AU-Bescheinigung gebraucht.
Ab wann ganz genau macht es denn jetzt also wirklich Sinn, meine AU-Zeiträume anzufordern?
Sprich: Vorerkrankung 12/1996 -> 1999 ->2002 -> 2005 -> 2008 -> 2011 -> 2014?
oder Belastungsreaktion irgendwann 2010 -> 2013
Mist ist in dem Zusammenhang wohl, dass ich 2008/09 immer wenn ich einfach nicht mehr "konnte" (also Vorerkrankungsbedingt) ich Freizeitausgleich oder Urlaub genommen habe, mich aber nie AU schreiben habe lassen. Kann mich zumindest nicht mehr erinnern, ob ich vielleicht doch einmal beim Doc war, um mir eine AU vor Erschöpfung zu holen. Kann mich noch gut erinnern, wie ich einmal eine Woche vor den Osterferien zu meinem Vorgesetzten gegangen bin und um eine Woche Auszeit (Urlaub oder Freizeittausgleich) gebeten hatte und ihm das so erklärt habe, dass ich vor den Osterferien zusätzliche Erholung brauche, damit ich diese mit den Kindern zu hause überstehen kann.
Da haben wir es mal wieder: wer seinem AG versucht, Gutes zu tun, ist hinterher der A... (sorry), denn zurück kommt in keinster Weise etwas Gutes.
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Re: Überprüfung der 78 Wochen Frist vor Aussteuerung
kann ich, wenns mir persönlich Spaß macht, ALLE Daten anfordern? Also ca ab Mitte 1996? Sind ja Daten, die sie über mich gespeichert haben, und da habe ich doch ein Recht, das einzusehen?
Möcht auch gern wissen, aus welchem Grund ich in der Schwangerschaft AU geschrieben worden bin... einfach der Neugierhalber
lg
kicki
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Re: Überprüfung der 78 Wochen Frist vor Aussteuerung
Denke mehr als 10 Jahre werden deine AU daten nicht gespeichert, versuchen würde ich es aber.
lg
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"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."
Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...
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- Kicki
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Re: Überprüfung der 78 Wochen Frist vor Aussteuerung
Lohnt es noch, die Daten nochmal nach Blockfrist durch zu sehen?
Habe heute Post bekommen, seit 17.9.08 bin ich selbst versichert und ab diesem Zeitpunkt hab ich die Daten bekommen. Zuvor (16.7.04-16.9.08) war ich familienversichert und nur vom 29.8.-3.9.5 wegen Entbindung stationär im Krankenhaus (lt anschreiben)
Soll ich nochmal einscannen und hochladen?
Zur mukikur bin ich wohl tatsächlich mit der anpassungsstörung gefahren.
Ich überleg grad, irgendwas stimmt nicht, Ende 2009 bin ich als Abwehrreaktion im streit mit meinem ex durch die glasscheibe unserer wohnzimmertür mit der Hand, das mußte genäht werden und ich war ne Woche lang AU, stand da irgendwie unter Schock. Die Liste beginnt aber erst am 11.8.10, das ist komisch!
Lg
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Soll ich nochmal einscannen und hochladen?
Zur mukikur bin ich wohl tatsächlich mit der anpassungsstörung gefahren.
Ich überleg grad, irgendwas stimmt nicht, Ende 2009 bin ich als Abwehrreaktion im streit mit meinem ex durch die glasscheibe unserer wohnzimmertür mit der Hand, das mußte genäht werden und ich war ne Woche lang AU, stand da irgendwie unter Schock. Die Liste beginnt aber erst am 11.8.10, das ist komisch!
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Re: Überprüfung der 78 Wochen Frist vor Aussteuerung
hallo,
zur Berechnung der 3-Jahres-Frist für eine Erkrankung, müssen alle AU-Zeiten für diese eine Erkrankung (auch ggf. neben einer anderen Erkrankung) aufgeführt werden..
wenn du magst, scann das mal ein..mit den jeweiligen Diagnosen und Beginn der AU sowie Ende der AU und "Anrechnungszeit" oder AT...meistens 1 Tag nach Beginn der AU...
zur Berechnung der 3-Jahres-Frist für eine Erkrankung, müssen alle AU-Zeiten für diese eine Erkrankung (auch ggf. neben einer anderen Erkrankung) aufgeführt werden..
wenn du magst, scann das mal ein..mit den jeweiligen Diagnosen und Beginn der AU sowie Ende der AU und "Anrechnungszeit" oder AT...meistens 1 Tag nach Beginn der AU...
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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Re: Überprüfung der 78 Wochen Frist vor Aussteuerung
Das beginnt mit der Mutter-Kind-Kur und einer reaktion auf schwere belastung...
ich befürchte, da ist dann wohl an der Blockfrist nicht zu rütteln.
hier die Daten.
angeblich war ich zuvor nicht krank, es fehlen aber ganz sicher 4 Tage AU Anfang 2010, da müßte meine Hausärztin von damals meine AU ausgestellt haben. Leider hatte ich da noch nichts kopiert... vermutlich auch aufgrund dieser belastungsreaktion (bin mit der Hand durch eine Glasscheibe und hatte hinterher wohl noch sowas wie nen Schock)
lg
ich befürchte, da ist dann wohl an der Blockfrist nicht zu rütteln.
hier die Daten.
angeblich war ich zuvor nicht krank, es fehlen aber ganz sicher 4 Tage AU Anfang 2010, da müßte meine Hausärztin von damals meine AU ausgestellt haben. Leider hatte ich da noch nichts kopiert... vermutlich auch aufgrund dieser belastungsreaktion (bin mit der Hand durch eine Glasscheibe und hatte hinterher wohl noch sowas wie nen Schock)
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Re: Überprüfung der 78 Wochen Frist vor Aussteuerung
wenn i ch das richtig lese, bist du das 1.mal ab dem 11.8.2010...au geschrieben..wegen Überlastung...
die 3-Jahres-Frist wäre dann vom 11.8.2010 bis zum 10.8.13...
innerhalb dieser Zeit hast du Anspruch auf 78 Wochen KG...Lohnfortzahlung und Übergangsgeld durc h die dRV rechnen mit..
Sorry, ich kann derzeit nic ht viel schreib en, hab ne kleinere Verletzung am linken Mittelfinger, die aber beim Schreiben nervt...
welche 3.jahres-Frist hat die KK angesetzt?
die 3-Jahres-Frist wäre dann vom 11.8.2010 bis zum 10.8.13...
innerhalb dieser Zeit hast du Anspruch auf 78 Wochen KG...Lohnfortzahlung und Übergangsgeld durc h die dRV rechnen mit..
Sorry, ich kann derzeit nic ht viel schreib en, hab ne kleinere Verletzung am linken Mittelfinger, die aber beim Schreiben nervt...
welche 3.jahres-Frist hat die KK angesetzt?
LG
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