Die Anspruchsdauer ist meines Erachtens nach dem Alter gestaffelt. Unter 50 Jahren hat man maximal einen Anspruch von 360 Tagen, von 50 bis 55 Jahren beläuft sich der Anspruch auf 450 Tage und über 55 bis 58 Jahre liegt der Anspruch bei 540 Tagen
ALG I.
Hier kann man genaueres noch einmal nachlesen: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25638/N ... r-Nav.html
Gruß maday
Afa verweigert ALGI, Verweis auf §145 Abs.2 Satz 4 SGB III
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Re: Afa verweigert ALGI, Verweis auf §145 Abs.2 Satz 4 SGB I
Zuletzt geändert von maday am Di 16. Okt 2012, 21:15, insgesamt 2-mal geändert.
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.
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Re: Afa verweigert ALGI, Verweis auf §145 Abs.2 Satz 4 SGB I
Hallo zusammen,
Dauer des Anspruchs
Die Zeit, für die Sie Arbeitslosengeld erhalten können, ist abhängig von Ihrem Lebensalter und davon, wie lange Sie in den letzten fünf Jahren arbeitslosenversicherungspflichtig waren.
• Anspruchsdauer
• Anspruchsdauer bei kurzer Anwartschaftszeit
Anspruchsdauer
Die Anspruchsdauer ist aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich.
Nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens und nach Vollendung des Anspruchsdauer in
Monaten* Kalendertagen* Lebensjahres Monaten Kalendertagen
12 360 6 180
16 480 8 240
20 600 10 300
24 720 12 360
30 900 50. 15 450
36 1080 55. 18 540
48 1440 58. 24 720
*) innerhalb der letzten fünf Jahre. Es wird aber nicht weiter zurückgerechnet als bis zur Entstehung eines früheren Arbeitslosengeldanspruches.
Wir sind nun mal nicht alle gleich alt, .......
In diesem Sinne,... eine GUTE NACHT!!!


Vielleicht liegt es ja daran:Karla1 hat geschrieben:Hallo Schahri
Wieso steht bei dir Anspruchsdauer 360 Tage
Bei mir steht Beginn 29.08. 2012 Ende 27.02.2014 Anspruchsdauer 540 Tage
Dauer des Anspruchs
Die Zeit, für die Sie Arbeitslosengeld erhalten können, ist abhängig von Ihrem Lebensalter und davon, wie lange Sie in den letzten fünf Jahren arbeitslosenversicherungspflichtig waren.
• Anspruchsdauer
• Anspruchsdauer bei kurzer Anwartschaftszeit
Anspruchsdauer
Die Anspruchsdauer ist aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich.
Nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens und nach Vollendung des Anspruchsdauer in
Monaten* Kalendertagen* Lebensjahres Monaten Kalendertagen
12 360 6 180
16 480 8 240
20 600 10 300
24 720 12 360
30 900 50. 15 450
36 1080 55. 18 540
48 1440 58. 24 720
*) innerhalb der letzten fünf Jahre. Es wird aber nicht weiter zurückgerechnet als bis zur Entstehung eines früheren Arbeitslosengeldanspruches.
Wir sind nun mal nicht alle gleich alt, .......

In diesem Sinne,... eine GUTE NACHT!!!


Herzliche Grüße,
Manfred
Über Vergangenes mache Dir keine Sorge, dem Kommenden wende Dich zu.(Konfuzius)
Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klarkommen. (mäuschen)
******************************************************************************************************************
Manfred
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Re: Afa verweigert ALGI, Verweis auf §145 Abs.2 Satz 4 SGB I
Hallo Karl,Karla1 hat geschrieben:Wieso steht bei dir Anspruchsdauer 360 Tage
ich bin "erst" 43, daher nur 360 Tage. Maday und Manfred haben das ja schon gut erklärt.
LG
Schahri
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Schahri
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Re: Afa verweigert ALGI, Verweis auf §145 Abs.2 Satz 4 SGB I
Hallo
Ok Danke das wusste ich nicht.
Aber ich glaube ich weis sehr viel noch nicht was so alles mit den Ämtern auf einen zukommt.
Gruß Karl
Ok Danke das wusste ich nicht.
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Gruß Karl
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