Bescheid zum Alg1-Antrag - wie weiter?

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christoph
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Re: Bescheid zum Alg1-Antrag - wie weiter?

Ungelesener Beitrag von christoph » So 30. Sep 2012, 08:19

Ok, habe verstanden, Doppeloma.

Gute Idee, Mayday! Ob ich kurz vor Fristende einen formlosen Antrag auf EM-Rente oder ber. Reha stelle, kann ich ja noch gucken.

Und vielleicht gibts ja auch noch die Möglichkeit, kurz vor Fristende Widerspruch ohne Begründung bei der Afa einzulegen. Dann fordern Sie mich erst mal auf, den zu begründen, oder?

maday
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Re: Bescheid zum Alg1-Antrag - wie weiter?

Ungelesener Beitrag von maday » So 30. Sep 2012, 08:38

Christoph, die 4 Wochenfrist hinsichtlich Einreichung Rentenantrag oder beruflicher REHA mußt du unbedingt einhalten, da gibt es keinen Aufschub. Wenn du das formlos machst, hast ca. 2 bis 4 Wochen gewonnen, da die RV diese Zeit im Normalfall benötigt um dir die Formulare zu senden. Wenn diese Post dann bei dir eingegangen ist, gibt dir die RV wiederum 4 Wochen zum Ausfüllen und zum zurück schicken. Also könntest du auf diese Weise 6 bis 8 Wochen Zeit gewinnen.
Aber denke an die Frist, mach dir einen Knoten in das Taschentuch, damit du den Termin nicht verschläfst.

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: Bescheid zum Alg1-Antrag - wie weiter?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 1. Okt 2012, 00:09

Hallo christoph, :smile:
Und vielleicht gibts ja auch noch die Möglichkeit, kurz vor Fristende Widerspruch ohne Begründung bei der Afa einzulegen. Dann fordern Sie mich erst mal auf, den zu begründen, oder?
Das schiebt gar nichts auf, der aktuelle Leistungs-Bescheid bleibt solange gültig (mit allen Rechten und Pflichten) bis im Ergebnis des Widerspruches eine andere Entscheidung fallen würde.
Welche Entscheidung sollte denn das werden aus deiner Sicht, womit willst du diesen Widerspruch gegen den Leistungsbescheid (später) begründen, das Amt kann auch ohne zusätzliche Begründung den Widerspruch prüfen und als unberechtigt ablehnen, wenn dort die Sachlage (der Bescheid) als korrekt angesehen wird.

Dieser "Aufforderung zur Mitwirkung /Antragstellung bei der DRV" kann man nicht widersprechen (das ist KEIN Bescheid) oder gibt es da bei dir eine entsprechende Rechtsmittelbelehrung, bei mir war keine drauf, allerdings der SEHR deutliche Hinweis, dass die Leistung nach Ablauf der Frist (ohne Nachweis) SOFORT eingestellt wird ... :Gruebeln:

Kann mich @maday nur anschließen, du "spielst mit dem Feuer", wenn du diese vorgegebene Frist verstreichen läßt, OHNE eine Antragstellung bei der DRV nachzuweisen.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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