Hallo Borrelia,
aber ich will nicht immer an die anderen Dinge denken das macht mich nur Depri.
Ich weiß das, nur regelt sich das Leben drumrum nicht von alleine, weil man sich dazu nicht in der Lage fühlt und einfach NUR SEINE RUHE haben will...glaub mir ich weiß wie du das meinst...
Mal die kurze Zusammenfassung meiner "Baustellen", damit du nicht lange danach suchen mußt.
Seit gut 15 Jahren bekannter Herzklappenfehler, seit 2006 Verschlechterung und zusätzlich Tinnitus (durch jahrelange Schichtarbeit im CallCenter) / fast 1 Jahr AU wegen der Herzgeschichte, OP Anfang 2007 mechanischer Herzklappen-Ersatz "eingebaut" / AHB-Reha nach der OP /noch 3 Monate AU (Reha-Bericht sagte aus ca. 6 - 8 Wochen) dann meinte die KK es sei Zeit wieder arbeiten zu gehen, langsame Wiedereingliederung wurde (von KK) abgelehnt.
Also Arbeitszeit auf eigenen Wunsch gering reduziert ((Vollzeit auf 30 Wochen-Stunden) natürlich mit den entsprechenden finanziellen Einbußen und ansonsten OHNE "Schongang" wieder eingestiegen, erste Anzeichen psychischer Probleme, weil es mich komplett überfordert hat, ICH war einfach noch nicht (wieder) soweit und/oder für diesen Job sowieso nicht mehr belastbar genug.
Es kam wohl irgendwie ALLES zusammen, denn ich wurde auch von ALLEN so behandelt /gefordert, als sei eine solche Herz-OP nicht viel schlimmer als "Zahn ziehen" und hinterher sei man WIE NEU...
Quälte mich dann knapp 7 Monate durch, mit sehr häufigen Unterbrechungen durch immer längere AU-Zeiten...und landete dann restlos FERTIG (Burnout -Erschöpfungs-Depressionen /Angst und Panik-Zustände, wenn ich NUR an arbeiten gehen dachte) beim Psychiater...der hat mich dann die ganze Zeit AU-geschrieben...
"Das ziehen wir bis zur Rente durch...EGAL wie lange das dauert...", meinte er, nachdem er mein komplettes Elend erkannt hatte und er hat Wort gehalten und mich auch immer durch seine Berichte unterstützt.
Leider hat auch DAS die DRV NICHT gehindert meinen EM-Renten-Antrag abzulehnen, von der KK aus "MUSSTE" ich (nach 4 Monaten AU wegen Burnout) dann 6 Wochen zur psychosomatischen Reha, denen (bei der KK) war das natürlich auch ein Dorn im Auge, dass sie nun schon wieder Krankengeld zahlen MUSSTEN für mich...
In der Reha-Klinik bestätigte man mir zwar, dass ich im CallCenter (und allen ähnlichen Bereichen mit Stress /Zeit- und Leistungsdruck
) NICHT mehr arbeiten DARF, aber ansonsten solle /könne ich mir einen anderen Arbeitsplatz suchen, auf dem "allgemeinen Arbeitsmarkt" sei ich Vollzeit erwerbsfähig für "leichte Tätigkeiten"...was immer man sich drunter vorstellen soll ...!
Für meinen vorhandenen Arbeitsplatz wurde ich also AU auf Dauer entlassen...NUR AU (
Arbeits-
Unfähig) für eine bestimmte Tätigkeit, bedeutet eben NICHT komplette Erwerbsminderung (und damit Umdeutung der Reha in EM-Rente) für den gesamten Arbeitsmarkt ...mein Tinnitus wurde übrigens während dieser Reha komplett ignoriert...
Mit dieser Begründung wurde dann auch später mein EM-Renten-Antrag abgelehnt, an den vorhandenen Arbeitsplatz DARF ich nicht zurück (stellten auch die DRV-GA fest), aber es gibt ja noch genug ANDERES auf dem Arbeitsmarkt..."für die Vermittlung in Arbeit, sei aber die AfA zuständig und NICHT die DRV"...dass die AfA in ihrem GA bereits vor längerer Zeit andere Feststellungen geäußert hatte, war also völlig unwichtig bei der DRV...
Du darfst also ganz sicher NICHT davon ausgehen, dass die ein GA der AfA (nach "Aktenlage"...
) überhaupt ernst nehmen, wenn sie noch nicht mal ernsthafte Untersuchungsergebnisse (der behandelnden Ärzte z.B.) für ausreichend halten eine EM-Rente zu bewilligen...letztlich richten die sich NUR nach den Reha-Berichten und ihren EIGENEN GA...
ich will mich mit den Leuten immer nicht anlegen .... denke immer wenn ich nett und offen bin sind die das auch .... aber das stimmt wohl leider nicht
Es geht nicht darum, dich mit jemandem "anzulegen", sondern darum deine Rechte zu sichern, du kannst dieses AfA-GA auch schriftlich (bitte nachweislich per Übergabe-Einschreiben schicken !!!) anfordern (bitte NUR DIREKT beim Med. Dienst, lass dir die Adresse notfalls vom Service geben !!!), lege eine Kopie deines PA dazu und widerrufe gleichzeitig ALLE von dir gegebenen Schweigepflicht -Entbindungen mit SOFORTIGER Wirkung...
MEHR brauchst du da gar nicht schreiben, du hast ein RECHT darauf (§ 25 SGB III), würdest du mit dem Zugang zu deinem Giro-Konto genauso "locker" umgehen...
Wie gesagt in der Ablehnung sagen die ich hätte nur eine Depression und die ist mit einer abulanten Terapie zu behandeln.
Das bedeutet, die Reha wurde schon abgelehnt, weil du dafür (nach Ansicht der DRV) NICHT krank genug bist...ambulante Therapien kann man auch neben Berufstätigkeit durchführen, da gibt es ganz sicher (für die DRV) keinen Grund über eine "Umdeutung /Berentung" für dich nachzudenken.
Das Problem ist ja, dass eine Reha eigentlich blödsinnig ist, weil ich ja noch nicht stabilisiert bin. Deshalb dachte ich, dass ein Widerspruch eigentlich unsinnig ist.
Das war bei mir auch der Fall, ich war (eigentlich) auch noch (lange) nicht Reha-Fähig aber wenn der Arzt in Urlaub ist und die KK damit droht sonst das notwendige Geld einzustellen...dann ist die Gesundheit nicht mehr SOOO wichtig...
Zumindest MUSSTE die KK ja dann mit dem Reha-Ergebnis LEBEN und bis zur Aussteuerung weiterzahlen, denn arbeitslos war (und BIN) ich ja auch nicht, so konnte man mich auch nicht vor der Aussteuerung , "zur Vermittlung" an die AfA abschieben...
In deinem Falle wäre aber ein Widerspruch notwendig gewesen (egal ob du das im Moment für sinnvoll hältst oder nicht), damit dein Status bei der AfA nach der Aussteuerung erhalten bleibt (Überbrückung bis zur endgültigen Entscheidung der DRV über einen dort gestellten Antrag) ...da wird es sicher bald die nächsten Rückfragen wegen dem Widerspruch geben...
Du hast dann aktuell KEINEN Anspruch mehr auf ALGI, wie du schon festgestellt hast bist du ja NICHT arbeitslos sondern KRANK, deswegen gibt es aber außerhalb der Nahtlosigkeit (§ 145 SGBIII) keinen Anspruch auf ALGI und die Anwendung bedingt einen laufenden Antrag an die DRV, auf WAS auch immer...
Das kannst du eigentlich auch NUR noch durch einen offiziellen Antrag auf EM-Rente "wiederbeleben", zumindest um dir dein ALGI weiterhin zu sichern, denn wirkliche Hoffnung auf einen positiven Bescheid dazu, kann ich dir bisher nicht machen...
Was die eigenen Ärzte dazu meinen und in Atteste schreiben ist sicher SEHR gut gemeint, die machen sich dabei um deine finanzielle Absicherung aber auch KEINE Gedanken...
Selbst mein (wirklich lieber) Psycho-DOC denkt da in Geld-Regionen, von denen ich nicht mal träumen kann...
In den ersten Gesprächen meinte er auch zu mir, dass ich mir einen SEHR GUTEN Anwalt nehmen solle und falls ich mal ein Privat-GA für das Gericht brauchen würde, könne er mir da entsprechende Kollegen benennen, die das machen.
Wie ich zu dem Geld kommen könnte, was das dann kostet, wußte er mir allerdings auch nicht zu beantworten...meinen Anwalt habe ich dann auf Beratungs-Hilfeschein und PKH gehabt, da hatte ich wohl auch SEHR viel Glück, dass der sich da so "reingekniet" hat und ein Privates Gutachten...PUHHH das kostet zwischen 1000 und 3000 €, zumindest einen Teil davon MUSS man vorschießen, damit das Gericht die Zustimmung gibt....
Mir wurden aber (auch zum Glück
) vom SG zwei GA vorgeschrieben (da hatte ich keine eigene Wahl, brauchte die aber auch nicht bezahlen), die sich die Zeit genommen und sich die Mühe gegeben haben...die eigentlich schon bei den DRV-GA und in der Reha notwendig gewesen wären...
Leider musste ich auf dieses Ergebnis nun fast 3 Jahre (seit der Antragstellung) warten, dabei ist meine Gesundheit (trotz laufender Behandlung) nicht unbedingt BESSER geworden...und unser Konto-Stand natürlich auch nicht...
Muss mir nicht die DRV wenigstens schreiben, dass das so nicht geht?
Wenn du das nicht nachweislich (Einschreiben ???) dort hingeschickt hast MÜSSEN die GAR NICHTS, wie willst du denn beweisen, dass du da was hingeschickt hast...
Besonders NETTE SB beantworten vielleicht auch mal solche Post, aber im Grunde hast du da NIX wirklich offiziell Mögliches hingeschickt /beantragt, was sollen die dir darauf antworten...
Wie ich dir schon geschrieben habe, wäre der Hinweis auf den notwendigen (fristgerechten) Widerspruch zur Reha-Ablehnung viel wichtiger gewesen...dann MUSS auch die Begründung für die Ablehnung noch mal genauer geprüft werden...das KANN ALLES ewig dauern...
Damit wäre aber dein ALGI erst mal gesichert gewesen, egal was dabei am Ende rauskommt...
Ich hatte dem AA die Rehaablehnung mitgeteilt und die wollten wissen, ob ich Widerspruch einlege. Habe denen dann geschrieben nein ich beantrage Umwandlung und auch das Attest mit reingelegt. Die waren dann wieder zufrieden.
Du hast das Attest an die Afa geschickt (an wen ???, an die Leistungs-Abteilung ???), mal sehen wie lange die noch "zufrieden" sind, bis du den Aufhebungsbescheid bekommst...DANN sind die besonders zufrieden...weil sie nicht mehr an dich zahlen brauchen...
Denen ist das EGAL was du da Sinnfreies bei der DRV "beantragt hast", die Reha ist "gestorben" und ein regulärer EM-Renten-Antrag offiziell auch nicht gestellt, das Attest deines Arztes bestätigt, dass du weiterhin behandlungsbedürftig KRANK bist also NICHT "vermittelbar" auf dem Arbeitsmarkt = KEIN Anspruch mehr auf ALGI"...
Mit SEHR viel Glück fordern die dich demnächst noch (schriftlich) auf die reguläre Antragstellung auf EM-Rente nachzuweisen, da dein Anspruch auf Leistungen nach dem § 145 SGB III ansonsten erloschen ist...
Keine Ahnung was genau nun deine AfA daraus machen wird, das Attest dort hinzuschicken war auch keine gute Idee, denn 1. geht sowas (wenn überhaupt) nur direkt zum Med. Dienst und 2. macht es einen Unterschied, ob dein Arzt dir die absolute Arbeits-Unfähigkeit bis auf Weiteres bescheinigt oder ob dir der AfA-Arzt die Unfähigkeit bescheinigt aktuell "vermittelt zu werden"...
Was dein Arzt dir da geschrieben hat, bedeutet "AU-Bescheinigung an die AfA für länger als 6 Wochen"...vielleicht warten die das noch ab und dann kommt der Aufhebungs-Bescheid...ICH WEISS es NICHT...
Die einzige Rettung (deiner ALGI-Zahlungen) besteht (aus meiner Sicht) nur noch darin schnellstens einen regulären Antrag auf EM-Rente (öffentliche DRV-Renten-Beratungsstelle hilft dir dabei, leitet das weiter und bestätigt dir auch die Antragstellung) zu stellen und der AfA das (OHNE besondere Aufforderung von dort !!!) zügig nachzuweisen.
DARAUF MUSS dann auch die DRV reagieren früher oder später, weil das ein offizieller Antrag auf EM-Rente ist...oft genug wird DANN lieber doch erst mal eine Reha bewilligt...dann muss man weitersehen...Hauptsache aktuell läuft irgendein Antrag offiziell bei der DRV...
Wenn ich mir das recht überlege bin wohl wahrscheinlich zu naiv, aber ich denke schon, dass es so sein müsste, dass wenn man krank ist Krankengeld bekommt und wenn man läger krank ist ... damit dann also erwerbsunfähig dann EM-Rente.
Das ist nicht unbedingt naiv, das wird von vielen Leuten so (logisch) gesehen, es ist aber rentenrechtlich KEIN Kriterium für die EM-Rente, wie lange und weswegen man schon AU geschrieben ist, dann müßten ja Viele hier bei uns schon längst die EM-Rente beziehen.
AU (
Arbeits-
Unfähigkeit) wird krankenkassenrechtlich als vorübergehender Zustand gesehen, nicht aktiv einer /seiner Tätigkeit nachgehen zu können, der (irgendwann) auch wieder beendet ist, bei entsprechender Behandlung...
Allgemein wird davon ausgegangen, dass die 78 Wochen Krankengeld-Zahlung auch für längere/schwere Krankheiten ausreichend sind, die Annahme, dass man (eventuell) von einer generell eingeschränkten Erwerbsfähigkeit ausgehen muß, wenn diese Zeit NICHT gereicht hat wieder Arbeitsfähig zu werden...ist ja SOOO verkehrt und naiv gar nicht.
Allerdings trifft da das Interesse der DRV (KEINE EM-Rente zahlen wollen /müssen) auf die Realitäten, dass eben doch nicht alle Leute nach 78 Wochen wieder gesund sind...für diese Klärung (ob es nun wirklich NICHT mehr geht mit dem Arbeiten gehen) nimmt sich die DRV dann Zeit...SEHR VIEL ZEIT
Zur "Überbrückung" hat man sich dann mal den § 145 SGB III ausgedacht (früher § 125), damit die Leute da wenigstens noch nicht ganz OHNE Geld Ansprüche dastehen, nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld, während die DRV so überlegt und überlegt welche Gründe man so alles finden kann, um KEINE EM-Rente zu zahlen...
Besonders ENG sehen die das seit 2001, denn seit dem gibt es keine Rente wegen
Erwerbs-
Unfähigkeit mehr, wir sind höchstens noch "Erwerbsgemindert" und OB wir das wirklich sind, entscheidet NUR die DRV...NIEMAND SONST...
Und so geht auch der Anspruch auf ALGI irgendwann ergebnislos (OHNE EM-Renten-Bescheid und entsprechnde Zahlungen) zu Ende...WAS KOMMT DANACH...
...NIX MEHR wenn man nicht finanziell so am Boden ist, dass man Geld aus dem SGB II (HARTZ 4) bekommen kann...
Hat man noch ausreichend verwertbares Vermögen und/oder einen Partner der "gut genug" verdient (nach Ansicht der Ämter !!!), dann MUSS man die weitere Wartezeit auf die EM-Renten-Entscheidung eben damit "überbrücken", andere Leistungs-Ansprüche gibt es dann NICHT mehr...
Wie sich das gesundheitlich auswirkt, das interessiert an diesem Punkt NIEMANDEN MEHR...da heißt es NUR noch "irgendwie überleben" und weiterhin HOFFEN, dass man bei der DRV doch mal als Erwerbsgemindert anerkannt wird...
Harz 4 ist für arbeitslose da und nicht für kranke .... meiner Meinung.
JAAA, so war das mal gedacht, FÜR KRANKE (ohne sonstige Ansprüche) gibt es aber ansonsten dann NUR noch den Platz unter der Brücke, an solche Konstellationen haben eben unsere Poltiker wieder mal überhaupt NICHT gedacht...beim Basteln von HARTZ 4 und CO...
Weißt du wo ich mich mal beraten lassen kann?
Siehe OBEN, geh (möglichst bald /telefonisch Termin machen dafür !!!) zu deiner nächstgelegenen Renten-Beratungsstelle und stelle dort den Antrag auf EM-Rente, damit du für die AfA was in der Hand hast...
Beraten lassen brauchst du dich dort NICHT, die würden dir wohl auch nur "abraten"...sind aber verpflichtet deinen Antrag aufzunehmen und weiterzuleiten OHNE Kommentare dazu abzugeben, ob sie das für sinnvoll halten oder nicht.
Zu deinen Überlegungen eine Arbeit aufzunehmen später mehr...ich muss gleich erst mal PAUSE machen und was essen...
Schön, dass es bei dir entlich geklappt hat ... aber warum wird dir die Rente nicht nachgezahlt?
Die wird ja nachgezahlt, allerdings geht das Meiste davon als "Erstattung" an die Vorleister (AfA / Jobcenter), was dann mal für mich übrig bleibt, ersetzt ganz sicher keine aufgelösten Lebensversicherungen, die mal als "Zuschuß" zur (baldigen) Altersrente geplant waren...das ist WEG und kommt auch nicht zurück...
Bis später, liebe Grüße von der Doppeloma