Urlaub nach Aussteuerung

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Borrelia
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Re: Urlaub nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Borrelia » So 5. Aug 2012, 11:19

Hallo Doppeloma,

da hab ich ja mal wieder alles falsch gemacht. Mhm ..... ja der Urlaub scheint mein kleinstes Problem zu sein, aber ich will nicht immer an die anderen Dinge denken das macht mich nur Depri.
Es wurde (vermute ich mal) direkt auch auf eine persönliche Untersuchung verzichtet, also "Ferndiagnose" und GA nach "Aktenlage" aus dir unbekannten Quellen...
Ja genau ich hatte denen gleich Unterlagen beigelegt die Wichtig sind und meinen HA haben sie angeschrieben.
Ansonsten solltest du dir umgehend mal dein AfA-Gutachten (beim Med Dienst /Teil A UND Teil B verlangen !!!) als Kopie holen (oder schriftlich anfordern) und bei der Gelegenheit auch direkt die (am XXX erteilten) Schweigepflicht-Entbindungen ab SOFORT widerrufen.
ich will mich mit den Leuten immer nicht anlegen .... denke immer wenn ich nett und offen bin sind die das auch .... aber das stimmt wohl leider nicht immer.
WANN kam der Bescheid, ist die Widerspruchsfrist (1 Monat ab Zugang bei dir) schon vorbei
Klaro ist der Monat vorbei der Zug ist abgelaufen :wech:

Wie gesagt in der Ablehnung sagen die ich hätte nur eine Depression und die ist mit einer abulanten Terapie zu behandeln.
Das macht man schriftlich, da ruft man NICHT an, DAS hätte dir die "nette Dame" SAGEN MÜSSEN, dass du dagegen fristgerecht Widerspruch einlegen musst, wenn du mit dieser Entscheidung nicht einverstanden bist...
DAS wäre eine rechtlich einwandfreie Auskunft in dieser Angelegenheit gewesen, denn wenn diese Frist VORBEI ist, passiert da GAR NICHTS MEHR, das ist Unsinn, dass man die Umdeutung (in eine EM-Rente) mit beantragen MUSS /KANN.
Das Problem ist ja, dass eine Reha eigentlich blödsinnig ist, weil ich ja noch nicht stabilisiert bin. Deshalb dachte ich, dass ein Widerspruch eigentlich unsinnig ist. lol das hat die nette Dame am Telfefon aber echt so gesagt, dass die das nicht geprüft haben weil ich das ja nicht beantragt hätte. OH man das ist mir alles zu viel...
Mit welchem "Spezi" hast du da gesprochen, im Moment wäre der Widerspruch aber notwendig gewesen (schon um deinen Anspruch an die AfA aktuell aufrecht zu erhalten !!!), nach einem Monat ist die Ablehnung rechtskräftig und du hast KEINEN Antrag mehr bei der DRV laufen, der für den Bezug deines ALGI aber aktuell notwendig ist...
Mit meinem Borreliose Arzt. Er hat mir in das Attest reingeschrieben nicht reha fähig und das eine neue Therapie beginnt. Ist ja dann auch wieder schlecht wenn ich behandelt werde

Muss mir nicht die DRV wenigstens schreiben, dass das so nicht geht? Ich hatte dem AA die Rehaablehnung mitgeteilt und die wollten wissen, ob ich Widerspruch einlege. Habe denen dann geschrieben nein ich beantrage Umwandlung und auch das Attest mit reingelegt. Die waren dann wieder zufrieden.

Meinst mir bricht das bald alles über mir zusammen? Ach ja bin 31. Aber manchmal wohl noch 14 :schuechtern:

Wenn ich mir das recht überlege bin wohl wahrscheinlich zu naiv, aber ich denke schon, dass es so sein müsste, dass wenn man krank ist Krankengeld bekommt und wenn man läger krank ist ... damit dann also erwerbsunfähig dann EM-Rente.

Harz 4 ist für arbeitslose da und nicht für kranke .... meiner Meinung.

Aber gut, dass es nicht so ist seh ich ja hier leider zu genüge. :traurig:

Weißt du wo ich mich mal beraten lassen kann?

Ich überlege, ob ich ein paar Stunden in der Woche arbeiten könnte (Allerdings weiß ich nicht wie das aussieht wenn ich die Hammer Antibotika infusions therapie anfange)
aber sicher bin ich mir da nicht.
Hab angst, dass wenn ich es versuche (sollte ich überhaupt was finden nach so langer Krankheit) und es dann nicht klappt noch schlechter da stehe.

Bekomme auch eine kleine Berufunfähigkeitsversicherung die ich privat mal abgeschlossen habe (leider bei Berufs beginn und deshalb sehr nidrig) Allerdings könnte ich ohne diese meine Behandlung gar nicht mehr bezahlen (einiges zahlt zwar die Kasse, aber viele Dinge auch nicht)

Schön, dass es bei dir entlich geklappt hat ... aber warum wird dir die Rente nicht nachgezahlt?

Oh man könnt mich ins Bett verkriechen mir die Decke über den Kopf ziehn und nie wieder vorkommen :krank:

LG
Borrelia :umarm:
Zuletzt geändert von Doppeloma am So 5. Aug 2012, 14:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Urlaub nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 5. Aug 2012, 17:56

Hallo Borrelia, :koepfchen:
aber ich will nicht immer an die anderen Dinge denken das macht mich nur Depri.
Ich weiß das, nur regelt sich das Leben drumrum nicht von alleine, weil man sich dazu nicht in der Lage fühlt und einfach NUR SEINE RUHE haben will...glaub mir ich weiß wie du das meinst... :koepfchen:

Mal die kurze Zusammenfassung meiner "Baustellen", damit du nicht lange danach suchen mußt.

Seit gut 15 Jahren bekannter Herzklappenfehler, seit 2006 Verschlechterung und zusätzlich Tinnitus (durch jahrelange Schichtarbeit im CallCenter) / fast 1 Jahr AU wegen der Herzgeschichte, OP Anfang 2007 mechanischer Herzklappen-Ersatz "eingebaut" / AHB-Reha nach der OP /noch 3 Monate AU (Reha-Bericht sagte aus ca. 6 - 8 Wochen) dann meinte die KK es sei Zeit wieder arbeiten zu gehen, langsame Wiedereingliederung wurde (von KK) abgelehnt.

Also Arbeitszeit auf eigenen Wunsch gering reduziert ((Vollzeit auf 30 Wochen-Stunden) natürlich mit den entsprechenden finanziellen Einbußen und ansonsten OHNE "Schongang" wieder eingestiegen, erste Anzeichen psychischer Probleme, weil es mich komplett überfordert hat, ICH war einfach noch nicht (wieder) soweit und/oder für diesen Job sowieso nicht mehr belastbar genug. :confused: :Gruebeln:
Es kam wohl irgendwie ALLES zusammen, denn ich wurde auch von ALLEN so behandelt /gefordert, als sei eine solche Herz-OP nicht viel schlimmer als "Zahn ziehen" und hinterher sei man WIE NEU... :Verwirrt: :Hilfe: :Heiss:

Quälte mich dann knapp 7 Monate durch, mit sehr häufigen Unterbrechungen durch immer längere AU-Zeiten...und landete dann restlos FERTIG (Burnout -Erschöpfungs-Depressionen /Angst und Panik-Zustände, wenn ich NUR an arbeiten gehen dachte) beim Psychiater...der hat mich dann die ganze Zeit AU-geschrieben...

"Das ziehen wir bis zur Rente durch...EGAL wie lange das dauert...", meinte er, nachdem er mein komplettes Elend erkannt hatte und er hat Wort gehalten und mich auch immer durch seine Berichte unterstützt. :ic_up:
Leider hat auch DAS die DRV NICHT gehindert meinen EM-Renten-Antrag abzulehnen, von der KK aus "MUSSTE" ich (nach 4 Monaten AU wegen Burnout) dann 6 Wochen zur psychosomatischen Reha, denen (bei der KK) war das natürlich auch ein Dorn im Auge, dass sie nun schon wieder Krankengeld zahlen MUSSTEN für mich... :Heiss:

In der Reha-Klinik bestätigte man mir zwar, dass ich im CallCenter (und allen ähnlichen Bereichen mit Stress /Zeit- und Leistungsdruck :glotzen: ) NICHT mehr arbeiten DARF, aber ansonsten solle /könne ich mir einen anderen Arbeitsplatz suchen, auf dem "allgemeinen Arbeitsmarkt" sei ich Vollzeit erwerbsfähig für "leichte Tätigkeiten"...was immer man sich drunter vorstellen soll ...! :confused: :Verwirrt: :Hilfe:

Für meinen vorhandenen Arbeitsplatz wurde ich also AU auf Dauer entlassen...NUR AU (Arbeits-Unfähig) für eine bestimmte Tätigkeit, bedeutet eben NICHT komplette Erwerbsminderung (und damit Umdeutung der Reha in EM-Rente) für den gesamten Arbeitsmarkt ...mein Tinnitus wurde übrigens während dieser Reha komplett ignoriert...

Mit dieser Begründung wurde dann auch später mein EM-Renten-Antrag abgelehnt, an den vorhandenen Arbeitsplatz DARF ich nicht zurück (stellten auch die DRV-GA fest), aber es gibt ja noch genug ANDERES auf dem Arbeitsmarkt..."für die Vermittlung in Arbeit, sei aber die AfA zuständig und NICHT die DRV"...dass die AfA in ihrem GA bereits vor längerer Zeit andere Feststellungen geäußert hatte, war also völlig unwichtig bei der DRV...

Du darfst also ganz sicher NICHT davon ausgehen, dass die ein GA der AfA (nach "Aktenlage"... :Heiss: ) überhaupt ernst nehmen, wenn sie noch nicht mal ernsthafte Untersuchungsergebnisse (der behandelnden Ärzte z.B.) für ausreichend halten eine EM-Rente zu bewilligen...letztlich richten die sich NUR nach den Reha-Berichten und ihren EIGENEN GA...
ich will mich mit den Leuten immer nicht anlegen .... denke immer wenn ich nett und offen bin sind die das auch .... aber das stimmt wohl leider nicht
Es geht nicht darum, dich mit jemandem "anzulegen", sondern darum deine Rechte zu sichern, du kannst dieses AfA-GA auch schriftlich (bitte nachweislich per Übergabe-Einschreiben schicken !!!) anfordern (bitte NUR DIREKT beim Med. Dienst, lass dir die Adresse notfalls vom Service geben !!!), lege eine Kopie deines PA dazu und widerrufe gleichzeitig ALLE von dir gegebenen Schweigepflicht -Entbindungen mit SOFORTIGER Wirkung...

MEHR brauchst du da gar nicht schreiben, du hast ein RECHT darauf (§ 25 SGB III), würdest du mit dem Zugang zu deinem Giro-Konto genauso "locker" umgehen... :Verwirrt: :Hilfe: :confused: :Gruebeln:
Wie gesagt in der Ablehnung sagen die ich hätte nur eine Depression und die ist mit einer abulanten Terapie zu behandeln.
Das bedeutet, die Reha wurde schon abgelehnt, weil du dafür (nach Ansicht der DRV) NICHT krank genug bist...ambulante Therapien kann man auch neben Berufstätigkeit durchführen, da gibt es ganz sicher (für die DRV) keinen Grund über eine "Umdeutung /Berentung" für dich nachzudenken. :Verwirrt:
Das Problem ist ja, dass eine Reha eigentlich blödsinnig ist, weil ich ja noch nicht stabilisiert bin. Deshalb dachte ich, dass ein Widerspruch eigentlich unsinnig ist.
Das war bei mir auch der Fall, ich war (eigentlich) auch noch (lange) nicht Reha-Fähig aber wenn der Arzt in Urlaub ist und die KK damit droht sonst das notwendige Geld einzustellen...dann ist die Gesundheit nicht mehr SOOO wichtig... :Verwirrt: :kotzen:

Zumindest MUSSTE die KK ja dann mit dem Reha-Ergebnis LEBEN und bis zur Aussteuerung weiterzahlen, denn arbeitslos war (und BIN) ich ja auch nicht, so konnte man mich auch nicht vor der Aussteuerung , "zur Vermittlung" an die AfA abschieben...

In deinem Falle wäre aber ein Widerspruch notwendig gewesen (egal ob du das im Moment für sinnvoll hältst oder nicht), damit dein Status bei der AfA nach der Aussteuerung erhalten bleibt (Überbrückung bis zur endgültigen Entscheidung der DRV über einen dort gestellten Antrag) ...da wird es sicher bald die nächsten Rückfragen wegen dem Widerspruch geben... :Gruebeln:

Du hast dann aktuell KEINEN Anspruch mehr auf ALGI, wie du schon festgestellt hast bist du ja NICHT arbeitslos sondern KRANK, deswegen gibt es aber außerhalb der Nahtlosigkeit (§ 145 SGBIII) keinen Anspruch auf ALGI und die Anwendung bedingt einen laufenden Antrag an die DRV, auf WAS auch immer...

Das kannst du eigentlich auch NUR noch durch einen offiziellen Antrag auf EM-Rente "wiederbeleben", zumindest um dir dein ALGI weiterhin zu sichern, denn wirkliche Hoffnung auf einen positiven Bescheid dazu, kann ich dir bisher nicht machen...

Was die eigenen Ärzte dazu meinen und in Atteste schreiben ist sicher SEHR gut gemeint, die machen sich dabei um deine finanzielle Absicherung aber auch KEINE Gedanken...
Selbst mein (wirklich lieber) Psycho-DOC denkt da in Geld-Regionen, von denen ich nicht mal träumen kann...

In den ersten Gesprächen meinte er auch zu mir, dass ich mir einen SEHR GUTEN Anwalt nehmen solle und falls ich mal ein Privat-GA für das Gericht brauchen würde, könne er mir da entsprechende Kollegen benennen, die das machen.

Wie ich zu dem Geld kommen könnte, was das dann kostet, wußte er mir allerdings auch nicht zu beantworten...meinen Anwalt habe ich dann auf Beratungs-Hilfeschein und PKH gehabt, da hatte ich wohl auch SEHR viel Glück, dass der sich da so "reingekniet" hat und ein Privates Gutachten...PUHHH das kostet zwischen 1000 und 3000 €, zumindest einen Teil davon MUSS man vorschießen, damit das Gericht die Zustimmung gibt.... :Ohnmacht: :Heiss:

Mir wurden aber (auch zum Glück :ic_up: ) vom SG zwei GA vorgeschrieben (da hatte ich keine eigene Wahl, brauchte die aber auch nicht bezahlen), die sich die Zeit genommen und sich die Mühe gegeben haben...die eigentlich schon bei den DRV-GA und in der Reha notwendig gewesen wären...

Leider musste ich auf dieses Ergebnis nun fast 3 Jahre (seit der Antragstellung) warten, dabei ist meine Gesundheit (trotz laufender Behandlung) nicht unbedingt BESSER geworden...und unser Konto-Stand natürlich auch nicht... :Verwirrt: :traurig:
Muss mir nicht die DRV wenigstens schreiben, dass das so nicht geht?
Wenn du das nicht nachweislich (Einschreiben ???) dort hingeschickt hast MÜSSEN die GAR NICHTS, wie willst du denn beweisen, dass du da was hingeschickt hast...
Besonders NETTE SB beantworten vielleicht auch mal solche Post, aber im Grunde hast du da NIX wirklich offiziell Mögliches hingeschickt /beantragt, was sollen die dir darauf antworten...

Wie ich dir schon geschrieben habe, wäre der Hinweis auf den notwendigen (fristgerechten) Widerspruch zur Reha-Ablehnung viel wichtiger gewesen...dann MUSS auch die Begründung für die Ablehnung noch mal genauer geprüft werden...das KANN ALLES ewig dauern...

Damit wäre aber dein ALGI erst mal gesichert gewesen, egal was dabei am Ende rauskommt...
Ich hatte dem AA die Rehaablehnung mitgeteilt und die wollten wissen, ob ich Widerspruch einlege. Habe denen dann geschrieben nein ich beantrage Umwandlung und auch das Attest mit reingelegt. Die waren dann wieder zufrieden.
Du hast das Attest an die Afa geschickt (an wen ???, an die Leistungs-Abteilung ???), mal sehen wie lange die noch "zufrieden" sind, bis du den Aufhebungsbescheid bekommst...DANN sind die besonders zufrieden...weil sie nicht mehr an dich zahlen brauchen...

Denen ist das EGAL was du da Sinnfreies bei der DRV "beantragt hast", die Reha ist "gestorben" und ein regulärer EM-Renten-Antrag offiziell auch nicht gestellt, das Attest deines Arztes bestätigt, dass du weiterhin behandlungsbedürftig KRANK bist also NICHT "vermittelbar" auf dem Arbeitsmarkt = KEIN Anspruch mehr auf ALGI"...

Mit SEHR viel Glück fordern die dich demnächst noch (schriftlich) auf die reguläre Antragstellung auf EM-Rente nachzuweisen, da dein Anspruch auf Leistungen nach dem § 145 SGB III ansonsten erloschen ist... :Verwirrt: :Hilfe: :Heiss:

Keine Ahnung was genau nun deine AfA daraus machen wird, das Attest dort hinzuschicken war auch keine gute Idee, denn 1. geht sowas (wenn überhaupt) nur direkt zum Med. Dienst und 2. macht es einen Unterschied, ob dein Arzt dir die absolute Arbeits-Unfähigkeit bis auf Weiteres bescheinigt oder ob dir der AfA-Arzt die Unfähigkeit bescheinigt aktuell "vermittelt zu werden"...

Was dein Arzt dir da geschrieben hat, bedeutet "AU-Bescheinigung an die AfA für länger als 6 Wochen"...vielleicht warten die das noch ab und dann kommt der Aufhebungs-Bescheid...ICH WEISS es NICHT... :Gruebeln:

Die einzige Rettung (deiner ALGI-Zahlungen) besteht (aus meiner Sicht) nur noch darin schnellstens einen regulären Antrag auf EM-Rente (öffentliche DRV-Renten-Beratungsstelle hilft dir dabei, leitet das weiter und bestätigt dir auch die Antragstellung) zu stellen und der AfA das (OHNE besondere Aufforderung von dort !!!) zügig nachzuweisen.

DARAUF MUSS dann auch die DRV reagieren früher oder später, weil das ein offizieller Antrag auf EM-Rente ist...oft genug wird DANN lieber doch erst mal eine Reha bewilligt...dann muss man weitersehen...Hauptsache aktuell läuft irgendein Antrag offiziell bei der DRV...
Wenn ich mir das recht überlege bin wohl wahrscheinlich zu naiv, aber ich denke schon, dass es so sein müsste, dass wenn man krank ist Krankengeld bekommt und wenn man läger krank ist ... damit dann also erwerbsunfähig dann EM-Rente.
Das ist nicht unbedingt naiv, das wird von vielen Leuten so (logisch) gesehen, es ist aber rentenrechtlich KEIN Kriterium für die EM-Rente, wie lange und weswegen man schon AU geschrieben ist, dann müßten ja Viele hier bei uns schon längst die EM-Rente beziehen.

AU (Arbeits-Unfähigkeit) wird krankenkassenrechtlich als vorübergehender Zustand gesehen, nicht aktiv einer /seiner Tätigkeit nachgehen zu können, der (irgendwann) auch wieder beendet ist, bei entsprechender Behandlung...

Allgemein wird davon ausgegangen, dass die 78 Wochen Krankengeld-Zahlung auch für längere/schwere Krankheiten ausreichend sind, die Annahme, dass man (eventuell) von einer generell eingeschränkten Erwerbsfähigkeit ausgehen muß, wenn diese Zeit NICHT gereicht hat wieder Arbeitsfähig zu werden...ist ja SOOO verkehrt und naiv gar nicht.

Allerdings trifft da das Interesse der DRV (KEINE EM-Rente zahlen wollen /müssen) auf die Realitäten, dass eben doch nicht alle Leute nach 78 Wochen wieder gesund sind...für diese Klärung (ob es nun wirklich NICHT mehr geht mit dem Arbeiten gehen) nimmt sich die DRV dann Zeit...SEHR VIEL ZEIT :ic_down:
Zur "Überbrückung" hat man sich dann mal den § 145 SGB III ausgedacht (früher § 125), damit die Leute da wenigstens noch nicht ganz OHNE Geld Ansprüche dastehen, nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld, während die DRV so überlegt und überlegt welche Gründe man so alles finden kann, um KEINE EM-Rente zu zahlen...

Besonders ENG sehen die das seit 2001, denn seit dem gibt es keine Rente wegen Erwerbs-Unfähigkeit mehr, wir sind höchstens noch "Erwerbsgemindert" und OB wir das wirklich sind, entscheidet NUR die DRV...NIEMAND SONST...

Und so geht auch der Anspruch auf ALGI irgendwann ergebnislos (OHNE EM-Renten-Bescheid und entsprechnde Zahlungen) zu Ende...WAS KOMMT DANACH... :confused: :Gruebeln: ...NIX MEHR wenn man nicht finanziell so am Boden ist, dass man Geld aus dem SGB II (HARTZ 4) bekommen kann...

Hat man noch ausreichend verwertbares Vermögen und/oder einen Partner der "gut genug" verdient (nach Ansicht der Ämter !!!), dann MUSS man die weitere Wartezeit auf die EM-Renten-Entscheidung eben damit "überbrücken", andere Leistungs-Ansprüche gibt es dann NICHT mehr...

Wie sich das gesundheitlich auswirkt, das interessiert an diesem Punkt NIEMANDEN MEHR...da heißt es NUR noch "irgendwie überleben" und weiterhin HOFFEN, dass man bei der DRV doch mal als Erwerbsgemindert anerkannt wird... :Verwirrt: :Hilfe:
Harz 4 ist für arbeitslose da und nicht für kranke .... meiner Meinung.
JAAA, so war das mal gedacht, FÜR KRANKE (ohne sonstige Ansprüche) gibt es aber ansonsten dann NUR noch den Platz unter der Brücke, an solche Konstellationen haben eben unsere Poltiker wieder mal überhaupt NICHT gedacht...beim Basteln von HARTZ 4 und CO...
Weißt du wo ich mich mal beraten lassen kann?
Siehe OBEN, geh (möglichst bald /telefonisch Termin machen dafür !!!) zu deiner nächstgelegenen Renten-Beratungsstelle und stelle dort den Antrag auf EM-Rente, damit du für die AfA was in der Hand hast...
Beraten lassen brauchst du dich dort NICHT, die würden dir wohl auch nur "abraten"...sind aber verpflichtet deinen Antrag aufzunehmen und weiterzuleiten OHNE Kommentare dazu abzugeben, ob sie das für sinnvoll halten oder nicht.

Zu deinen Überlegungen eine Arbeit aufzunehmen später mehr...ich muss gleich erst mal PAUSE machen und was essen... :Essen: :kaffee:
Schön, dass es bei dir entlich geklappt hat ... aber warum wird dir die Rente nicht nachgezahlt?
Die wird ja nachgezahlt, allerdings geht das Meiste davon als "Erstattung" an die Vorleister (AfA / Jobcenter), was dann mal für mich übrig bleibt, ersetzt ganz sicher keine aufgelösten Lebensversicherungen, die mal als "Zuschuß" zur (baldigen) Altersrente geplant waren...das ist WEG und kommt auch nicht zurück...

Bis später, liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Urlaub nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Borrelia » Mo 6. Aug 2012, 11:07

Hallo Doppeloma,

danke für deine ausführliche Antwort. :umarm:

das flascht mich jetzt erstmal. Kann dazu jetzt garnichts schreiben. Da ist so viel was ich erstmal verarbeiten muss.

Meld mich später nochmal :Bussi:

Borrelia

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Re: Urlaub nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Borrelia » Mi 8. Aug 2012, 20:15

Hallo Doppeloma,
aber ich will nicht immer an die anderen Dinge denken das macht mich nur Depri.
Ich weiß das, nur regelt sich das Leben drumrum nicht von alleine, weil man sich dazu nicht in der Lage fühlt und einfach NUR SEINE RUHE haben will...glaub mir ich weiß wie du das meinst...
ja ich weiß, ich gebe mir auch größte Mühe mich nicht in diesen Zustand fallen zu lassen oder wenn ich drin bin schnellstmöglich wieder raus zukommen, aber es sind immer so viele Dinge die zu erledigen sind und obwohl man sich mühe gibt und sich anstrengt werden es nicht weniger .... nein meistens sogar mehr :Suizid:
Es kam wohl irgendwie ALLES zusammen, denn ich wurde auch von ALLEN so behandelt /gefordert, als sei eine solche Herz-OP nicht viel schlimmer als "Zahn ziehen" und hinterher sei man WIE NEU...
Ja so ist die Gesellschaft, da wird keine Rücksicht genommen. Das deine Krankenkasse die Widereingliederung abgelehnt hat finde ich hart. Vielleicht wäre es dann besser gelaufen für dich.
Leider musste ich auf dieses Ergebnis nun fast 3 Jahre (seit der Antragstellung) warten, dabei ist meine Gesundheit (trotz laufender Behandlung) nicht unbedingt BESSER geworden...und unser Konto-Stand natürlich auch nicht...
Ja das kann ich sehr gut nachvollziehen, krank sein ist echt teuer und nicht zu wissen wie es weiter geht macht es auch nicht besser.
Das bedeutet, die Reha wurde schon abgelehnt, weil du dafür (nach Ansicht der DRV) NICHT krank genug bist...ambulante Therapien kann man auch neben Berufstätigkeit durchführen, da gibt es ganz sicher (für die DRV) keinen Grund über eine "Umdeutung /Berentung" für dich nachzudenken.
Ja deren Meinung habe ich "nur" eine Depression. Die anderen Dinge die ich mit eingereicht hab Borreliose, CFS, Fibromyalgie ect. haben die einfach ignoriert.
Das kannst du eigentlich auch NUR noch durch einen offiziellen Antrag auf EM-Rente "wiederbeleben", zumindest um dir dein ALGI weiterhin zu sichern, denn wirkliche Hoffnung auf einen positiven Bescheid dazu, kann ich dir bisher nicht machen...
Ich wollte damals bei dem Reha Antrag schon mal einen Termin bei so einem Rentenberater machen, aber der wollte dann nur kurz am tele hören was ist und sagte dann ich solle schnell den Reha-Antrag stellen. Dann wollte er meine Daten und hat mich abgewürgt. :Veraergert:
Jetzt hab ich mich am Monat und heute zusammengerissen und wollte bei einem anderen anrufen (lieber eine Frau) aber da ging keiner ran. Werd es also morgen nochmal probieren. Das Telefon in die Hand zu nehmen und solche Dinge zu erledigen ist immer eine Mega Überwindung für mich.
Wenn du das nicht nachweislich (Einschreiben ???) dort hingeschickt hast MÜSSEN die GAR NICHTS, wie willst du denn beweisen, dass du da was hingeschickt hast...
Besonders NETTE SB beantworten vielleicht auch mal solche Post, aber im Grunde hast du da NIX wirklich offiziell Mögliches hingeschickt /beantragt, was sollen die dir darauf antworten...

Wie ich dir schon geschrieben habe, wäre der Hinweis auf den notwendigen (fristgerechten) Widerspruch zur Reha-Ablehnung viel wichtiger gewesen...dann MUSS auch die Begründung für die Ablehnung noch mal genauer geprüft werden...das KANN ALLES ewig dauern...

Damit wäre aber dein ALGI erst mal gesichert gewesen, egal was dabei am Ende rauskommt...
Nein natürlich habe ich das nicht mit Einschreiben da hingeschickt. Ich bin garnicht auf die Idee gekommen, dass das nötig wäre.
Die haben Ihre Reha ablehnung ja auch nicht per Einschreiben geschickt.

Da kann ich ja auch mal nachfragen was mein Reha -Antrag macht. :confused:

Ach man ey ich hab mich ne ganze Weile mit der Frage Reha widerspruch oder diese Umwandlung rumgeschlagen. Vielleicht hätte ich früher mal hier schreiben sollen.

Einen neuen Reha Antrag kann ich erst in 2 Jahren stellen oder?
Du hast das Attest an die Afa geschickt (an wen ???, an die Leistungs-Abteilung ???), mal sehen wie lange die noch "zufrieden" sind, bis du den Aufhebungsbescheid bekommst...DANN sind die besonders zufrieden...weil sie nicht mehr an dich zahlen brauchen...

Denen ist das EGAL was du da Sinnfreies bei der DRV "beantragt hast", die Reha ist "gestorben" und ein regulärer EM-Renten-Antrag offiziell auch nicht gestellt, das Attest deines Arztes bestätigt, dass du weiterhin behandlungsbedürftig KRANK bist also NICHT "vermittelbar" auf dem Arbeitsmarkt = KEIN Anspruch mehr auf ALGI"...
Jaaaa :pfeif: Die wollten wissen was nu ist, ob ich widerspruch einlege wegen der Reha. Dachte wenn ich denen das Attest mit reinlege verstehen die warum ich keinen Widerspruch mache sondern diese Umwandlung und wie gesagt erstmal waren die Zufrieden. Hatten mir nen Termin gegeben der dann wieder aufgehoben wurde.
Mit SEHR viel Glück fordern die dich demnächst noch (schriftlich) auf die reguläre Antragstellung auf EM-Rente nachzuweisen, da dein Anspruch auf Leistungen nach dem § 145 SGB III ansonsten erloschen ist...


:amen: dann hoffe ich mal, dass ich Glück habe. Das wäre jetzt der absolute Supergau wenn mir noch der letzte Rest unter den Füßen zsammenbrechen würde.
Keine Ahnung was genau nun deine AfA daraus machen wird, das Attest dort hinzuschicken war auch keine gute Idee, denn 1. geht sowas (wenn überhaupt) nur direkt zum Med. Dienst und 2. macht es einen Unterschied, ob dein Arzt dir die absolute Arbeits-Unfähigkeit bis auf Weiteres bescheinigt oder ob dir der AfA-Arzt die Unfähigkeit bescheinigt aktuell "vermittelt zu werden"...

Was dein Arzt dir da geschrieben hat, bedeutet "AU-Bescheinigung an die AfA für länger als 6 Wochen"...vielleicht warten die das noch ab und dann kommt der Aufhebungs-Bescheid...ICH WEISS es NICHT...
Wie meinst du das? Er hat nur geschrieben, dass ich reha unfähig bin und das wir bald eine intensive Therapie starten die durch eine Reha nicht unterbrochen werden darf. Der AFA (Arzt vom AA?) hat mir ja schon unter 3 Stunden entschieden.

Jedesmal wenn das Tele klingelt zuck ich zusammen und wenn ich an den Briefkasten gehe werd ich nervös .... das wird wohl jetzt noch schlimmer was?
Die einzige Rettung (deiner ALGI-Zahlungen) besteht (aus meiner Sicht) nur noch darin schnellstens einen regulären Antrag auf EM-Rente (öffentliche DRV-Renten-Beratungsstelle hilft dir dabei, leitet das weiter und bestätigt dir auch die Antragstellung) zu stellen und der AfA das (OHNE besondere Aufforderung von dort !!!) zügig nachzuweisen.

DARAUF MUSS dann auch die DRV reagieren früher oder später, weil das ein offizieller Antrag auf EM-Rente ist...oft genug wird DANN lieber doch erst mal eine Reha bewilligt...dann muss man weitersehen...Hauptsache aktuell läuft irgendein Antrag offiziell bei der DRV...
Ja da bin ich dran wie oben schon geschrieben. Das die mich dann zur Reha schicken damit hatt ich schon gerechnet.
Das ist nicht unbedingt naiv, das wird von vielen Leuten so (logisch) gesehen, es ist aber rentenrechtlich KEIN Kriterium für die EM-Rente, wie lange und weswegen man schon AU geschrieben ist, dann müßten ja Viele hier bei uns schon längst die EM-Rente beziehen.
Ja meiner Meinung nach schon. Was man so liest ist es echt schlimm was mit uns kranken so gemacht wird.

Tja was das arbeiten angeht, weiß ich auch immer nicht so genau. Mein Zustand war vor einem Jahr definitiv schlechter. Meine Fibroyalgie schmerzen sind wirklich besser geworden. Die Müdigkeit auch ein klein wenig, aber leider die Konzentration und die Kofschmerzen sind immer noch heftig.
Ich weiß nicht, ob ich arbeiten kann oder nicht. An manchen Tagen denke ich so 2 oder 3 Stunden würden gehen. An anderen gehts definitiv nicht. Aber wenn ich es nicht ausprobiere kann ich es nicht wissen.
Blöd ist, dass ich aus meinem Job gekündigt worden bin und aus der Arbeitslohsigkeit dann alles noch schlimmer geworden ist. Wenn ich noch nen Job hätte könnte man ja einen Arbeitversuch starten, aber so. :confused:

Und ich will nicht mehr Geld haben oder so, aber dadurch das ich versuche zu arbeiten dann auch nicht weniger. Und was ist wenn ich merke, dass es doch nicht geht.

So das wars für mich ....mein Kopf bringt mich um und es verschwimmt alles.

Einen schönen abend noch und gute Nacht :Bett: :Bussi:
Zuletzt geändert von Doppeloma am Mi 8. Aug 2012, 22:13, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Zitat-Codes korrigiert

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Re: Urlaub nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 9. Aug 2012, 00:29

Hallo Borrelia, :smile:
Ja deren Meinung habe ich "nur" eine Depression. Die anderen Dinge die ich mit eingereicht hab Borreliose, CFS, Fibromyalgie ect. haben die einfach ignoriert.
Es geht im Moment nicht darum welche konkreten Diagnosen von der DRV "anerkannt" wurden, sondern um die Begründung, dass man dort meint, die ambulanten Behandlungen seien ausreichend und eine Reha daher NICHT erforderlich.
Die fehlenden Diagnosen hätten z.B. in einem Widerspruch mit aufgenommen werden KÖNNEN, um diese Notwendigkeit zu untermauern...im Moment gilt es (bei der DRV) als von dir akzeptiert, da du dich gegen diese Ablehnung nicht (mit Widerspruch) gewehrt hast.

Es läuft aktuell KEIN Antrag mehr bei der DRV, zu dem irgendwas entschieden werden müsste, damit entfällt bei der AfA der Anspruch auf Anwendung des § 145 SGB III (der dient nur der Überbrückung BIS zu einer solchen Entscheidung). :lesen:
Ich wollte damals bei dem Reha Antrag schon mal einen Termin bei so einem Rentenberater machen, aber der wollte dann nur kurz am tele hören was ist und sagte dann ich solle schnell den Reha-Antrag stellen. Dann wollte er meine Daten und hat mich abgewürgt.
Bei einer öffentlichen, kostenfreien Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV (Rentenversicherung) oder bei was für einem Renten-Berater hast du da angerufen ???
Es gibt auch "private" Rentenberater, die nehmen aber richtig viel Geld dafür... :Gruebeln:
Jetzt hab ich mich am Monat und heute zusammengerissen und wollte bei einem anderen anrufen (lieber eine Frau) aber da ging keiner ran. Werd es also morgen nochmal probieren. Das Telefon in die Hand zu nehmen und solche Dinge zu erledigen ist immer eine Mega Überwindung für mich.
Das ist mir schon klar, aber anders wirst du nicht weiter kommen, bitte schau mal HIER und suche dir deine nächstgelegene Beratungsstelle raus (KEINEN Versicherungs-Ältesten) dort gibt es meist mehrere Mitarbeiter, AUCH Frauen...wenn du dann besser kannst, verlange einen Termin bei einer Frau. :ic_up:
Lege dir Zettel und Stift zurecht für dieses Telefonat und frage was du alles mitbringen sollst/musst...

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html

Diskutiere NICHT am Telefon rum, sondern verlange einen Termin für die Stellung eines EM-Renten-Antrages, nimm dir eine Begleitung mit zu dem Termin, wenn es dann besser geht...
Es ist EGAL was die dir dort zu den Aussichten (oder zu deinem Lebensalter) erzählen (könnten), du brauchst unbedingt aktuell einen Antrag, der bei der DRV läuft und bearbeitet wird...die sind verpflichtet JEDEN Antrag aufzunehmen und weiterzuleiten, unabhängig von ihrer persönlichen Meinung dazu ... :lesen: :aha:
Nein natürlich habe ich das nicht mit Einschreiben da hingeschickt. Ich bin garnicht auf die Idee gekommen, dass das nötig wäre.
Die haben Ihre Reha ablehnung ja auch nicht per Einschreiben geschickt.
Da kann ich ja auch mal nachfragen was mein Reha -Antrag macht.
Wichtige Sachen an Behörden (auch die DRV ist eine) schickt man IMMER per Einschreiben, die Behörden brauchen das NICHT...sogar die Renten-Bescheide kommen NICHT per Einschreiben (auch die Bescheide von AfA und/oder JobCenter nicht) ...ja, sicher könntest du "rein theoretisch" mal nachfragen, was dein Reha-Antrag macht...

Dann würden die vielleicht sogar "rein zufällig" auf dein Schreiben vom XXX (hast du wenigstens eine Kopie davon, damit du selber weißt WAS du denen da WANN geschrieben hast :Gruebeln: ) verweisen, mit dem du doch den Erhalt /Zugang der Ablehnung sozusagen "bestätigt" hast... :confused: :Gruebeln:
Ach man ey ich hab mich ne ganze Weile mit der Frage Reha widerspruch oder diese Umwandlung rumgeschlagen. Vielleicht hätte ich früher mal hier schreiben sollen.
Wäre nicht schlecht gewesen, denn wenn das "Kind" schon im Brunnen ist können wir da auch nicht mehr viel helfen...mit dieser "Umwandlung" kannst und brauchst du dich überhaupt NICHT rumschlagen, weil du darauf gar keinen Einfluß nehmen kannst, ob eine solche Umwandlung überhaupt erfolgt.

Dafür müßte es ja erst mal eine gescheiterte Reha-Maßnahme geben ODER die Ablehnung einer Reha, weil deine Erwerbsfähigkeit dadurch auch NICHT mehr wieder hergestellt werden KANN.
BEIDES ist NICHT der Fall, die Reha wurde abgelehnt weil du (nach Meinung der DRV) KEINE brauchst und anders (durch ambulante Therapien /Behandlungen) wieder gesund und arbeitsfähig werden KANNST.
Einen neuen Reha Antrag kann ich erst in 2 Jahren stellen oder?
Nein, warum, wenn du lieber erneut einen Antrag auf Reha stellen möchtest, dann kannst du das JEDERZEIT tun, diese Zeitgrenzen gelten üblicherweise NUR NACH einer genehmigten und durchgeführten Reha-Maßnahme, wäre natürlich auch irgendwie merkwürdig, wenn du KEINEN Widerspruch gegen die Ablehnung einlegst, aber dann kurzfristig einen neuen Reha-Antrag stellst... :confused: :Gruebeln:

Andererseits teilst du der AfA schriftlich mit (belegt durch ein ärztliches Attest), dass du aktuell und vorläufig sowieso NICHT Reha-Fähig bist...also warum stellst du dann einen Reha-Antrag und KEINEN EM-Renten-Antrag :Gruebeln: ...deine Situation ist gerade wirklich nicht "beneidenswert"...da hättest du vielleicht wirklich mal VORHER nachfragen sollen... :Verwirrt: :Hilfe:
Dachte wenn ich denen das Attest mit reinlege verstehen die warum ich keinen Widerspruch mache sondern diese Umwandlung und wie gesagt erstmal waren die Zufrieden. Hatten mir nen Termin gegeben der dann wieder aufgehoben wurde.
Die WISSEN aber bei der AfA auch, wie das üblicherweise läuft mit der "Umdeutung" und dass man die nicht SELBER beantragen KANN, haben die den Ablehnungs-Bescheid (wo die Gründe drinstehen) AUCH von dir bekommen ???
KLAR "verstehen" die, warum du keinen Widerspruch eingelegt hast...die verstehen aber AUCH was dein Arzt da schreibt und irgendwann sicher so, dass sie nun dein ALGI beenden werden, weil DU KRANK bist und nicht vermittelbar... :Heiss:
Wie meinst du das? Er hat nur geschrieben, dass ich reha unfähig bin und das wir bald eine intensive Therapie starten die durch eine Reha nicht unterbrochen werden darf. Der AFA (Arzt vom AA?) hat mir ja schon unter 3 Stunden entschieden.
Die Reha (der Antrag an die DRV) ist VOM TISCH (abgelehnt) es gibt aktuell NICHTS mehr, was den Anspruch nach § 145 wegen der Aussteuerung aufrechterhält :ic_down:
Dein Arzt bescheinigt auch (praktisch eine langfristige AU-Bescheinigung), dass du sowieso aktuell Reha-unfähig bist und eine Intensive Therapie geplant ist, die auch sinnvollerweise NICHT durch eine Reha unterbrochen werden sollte, damit stehst du dem Arbeitsmarkt aktuell zur Vermittlung aber AUCH nicht zur Verfügung.
So bleibt auch (nach 6 Wochen AU) KEIN "normaler" Anspruch auf ALGI mehr übrig, denn dafür DARF man NICHT (offiziell) AU-KRANK sein... :ic_down:

Der AfA-Arzt hat für dich "unter 3 Stunden " entschieden wegen der Anwendung des § 145, der fällt aber weg, wenn KEIN Antrag (Reha oder Rente) mehr bei der DRV läuft, über den die dort noch entscheiden sollen...
Für den sonstigen (NORMALEN) Anspruch auf ALGI (OHNE § 145) DARFST du nicht "unter 3 Stunden" arbeitsfähig /erwerbsfähig sein, das bedeutet dann (spätestens nach 6 Wochen bescheinigter AU) Ende des Leistungs-Anspruches, wenn du der Vermittlung wegen Krankheit nicht zur Verfügung stehst.

Dann gelten wieder die NORMALEN Richtlinien für den Bezug von ALGI gemäß § 146 SGB III, das bedeutet Aufhebung des ALGI-Bescheides und Abgabe an die KK zur Krankengeld-Zahlung...DORT bekommst du aber wegen der Aussteuerung auch NIX mehr... :lesen:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/146.html

Wie und mit welcher Begründung wurde dieser Termin wieder aufgehoben...vermutlich wegen deiner bestehenden AU... :confused:
Wenn ich noch nen Job hätte könnte man ja einen Arbeitversuch starten, aber so.
Einen Job zu finden, wo man nur so 2 - 3 Stunden arbeiten braucht, wenn man sich gerade "danach fühlt", wird aber auch ziemlich schwierig werden, aber dieses HIN und HER der Gedanken, um Arbeiten gehen JA oder NEIN und werde ich das überhaupt schaffen...das ist mir SEHR bekannt... :Ohnmacht:

Ich weiß gar nicht mehr WIE oft ich kurz davor war (allem zum Trotz) einfach in meine Firma, an meinen Arbeitsplatz zurückzukehren, NUR weil mir alles Andere SOOO über den Kopf gewachsen ist, dass es mir fast als das "geringere Übel" erschien...wenigstens finanziell wäre es uns dann wieder bedeutend BESSER gegangen...

Mir wurde aber leider (oder zum Glück???) immer schnell wieder klar, dass es nicht funktionieren KANN, dass ich MIR und meiner Gesundheit damit NUR schaden würde und auf Job-SUCHE gehen mit fast 60 Jahren und gesundheitlich so angeschlagen...
WOOO sind bitte die AG, die Leute wie mich/uns HABEN wollen...was sollte das wohl für eine Tätigkeit sein, so ganz "OHNE ALLE Belastungen", die ein Job nun mal üblicherweise zu bieten hat...
Schon die Vorstellung irgendeinem AG beim Vorstellungsgespräch (sofern ich da überhaupt eingeladen würde) in den "Hintern kriechen zu müssen", " mich gut und vorteilhaft zu VERKAUFEN", damit der mich vielleicht einstellt... :kotzen:

NEEE, das KANN ich nicht mehr und ICH WILL es auch inzwischen NICHT mehr...falls ich mich jemals noch wieder in der Lage fühlen SOLLTE, mir ein paar € zur Rente dazu zu verdienen, dann möchte ICH die Bedingungen dafür weitgehend bestimmen können...WER MICH dann nicht WILL, kann mir mal den Buckel runter rutschen... :teufel:

Merkwürdigerweise werden ja (ausdrücklich) für Rentner öfter mal interessante Zusatz-Einkommen angeboten, wieviele wirklich seriöse Angebote dabei sind, hat mich bisher aber noch nicht interessiert...vorerst FÜHLE ich mich auch immer noch nicht gut genug dafür....und mit meiner hart erkämpften EM-Rente werde ich das sicher auch nicht riskieren...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Urlaub nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Borrelia » Fr 10. Aug 2012, 16:40

Hallo,

nur ganz kurz da es mir heut nicht so gut geht, aber heute war ein Brief der DRV im Briefkasten.

Ich könne die EM-Rente nicht so formlos beantragten ... ich müsse beigefügten Antrag innerhalb von 4 Wochen abgeben. :amen:

Oh man da hab ich mal wieder mehr Schwein als verstand gehabt was.

Aber dafür haben die über einen Monat gebraucht. :Veraergert:

Jetzt sagt mein Freund, dass wir ja kurz nach Abgabe des Antrages in den Urlaub fliegen können, da die ja eh so ewig für alles brauchen. Aber ich weiß nicht recht :Verwirrt:

Irgendwie hat er ja Recht. Und da ich ja wohl eh mit einer Ablehnung rechnen muss und ich auch noch so jung bin werd ich dann wohl irgendwie irgendwo wieder arbeiten gehen ... egal, ob sich dadurch mein Zustand wieder schlechtert.

Ach man ... immer wenn ich an Urlaub denke hab ich die Erinnerung an ein Erholtes Gefühl im Kopf an das ich mich noch ganz dunkel errinnen kann. Seit über 6 Jahren hatte ich das nicht mehr und ich hätte das so gern wieder. Ich bilde mir immer ein ein Urlaub könnte das bringen, aber ich glaube da betups ich mich ein wenig .... leider

lg
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Re: Urlaub nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von maday » Fr 10. Aug 2012, 18:27

Borrelia, ich würde es etwas anders machen. Ich würde den Antrag (ich nehme an es ist das Formular R 100) fertig machen und unterschreiben. Ich vermute, dass du 14 Tage in den Urlaub fahren möchtest. Deshalb würde ich eine Vertrauensperson beauftragen, den Rentenantrag per Post (Einschreiben) genau in der Hälfte des Urlaubes an die RV abzuschicken. Habe nämlich vor zwei Tagen von jemanden erfahren, dass er genau 10 Tage nach dem Einreichen des Rentenantrages schon zum Gutachter direkt bei der Rentenstelle vorgeladen war.

Gruss maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: Urlaub nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Borrelia » Di 28. Aug 2012, 11:06

Danke maday,

aber wir haben uns entschieden keinen Urlaub zu machen. Einmal sieht mein Freund ein, dass für mich ein Urlaub mit meiner gesundheit kein Urlaub ist. Und zum anderen bringt es ja auch nichts, dass man Angst haben muss.

lg
Borrelia

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Re: Urlaub nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Sa 1. Sep 2012, 15:23

Hallo Borrelia!
Borrelia hat geschrieben:Ich könne die EM-Rente nicht so formlos beantragten
Das stimmt so nicht.

http://www.rentenseiten.de/eu-bu/bueu4.htm

Wie jede Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung muß eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beantragt werden. Für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ist der Rentenantrag anspruchsbegründend.
Der Rentenantrag ist an keine bestimmte Form gebunden, er kann formlos erfolgen (SGB I § 16, SGB IV § 19, SGB VI § 115). Da jedoch bestimmte Voraussetzungen für eine Rentengewährung geprüft werden müssen, ist in der Regel nachträglich eine förmliche Antragstellung mit dafür vorgesehenen Formularen notwendig.(SGB I §_60 Abs. 2)


Liebe Grüße

Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

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Re: Urlaub nach Aussteuerung

Ungelesener Beitrag von Borrelia » Do 6. Dez 2012, 11:37

Hallo ihr lieben,

ich schon wieder. :muede:

das Thema Urlaub ist mal wieder aktuell. Ich habe ja jetzt mein Gutachten hinter mir und mein Partner will unbedingt Urlaub machen. Deshalb habe ich mit meinem Arzt gesprochen.
Er befürwortet den Urlaub unbedingt. Grade weil ich eigentlich nicht so richtig will, weil mir in meinem letzten Urlaub ein Unfall passiert ist und ich da nen leichtes Trauma von habe.
Wenn ich nur daran denke nicht in Deutschland zu sein und kein Krankenhaus in der nähe zu haben dreh ich durch. Na ja und bevor sich diese Ängste komplett manifestieren wäre es ganz gut wenn ich bald wieder in ein Flugzeug steige. Tja und da es mir eben etwas besser geht wäre der Zeitpunkt ganz gut. Der Arzt sagt, dass manche ihm nichts sagen und sich darum kümmern, dass jemand zu Hause die Post öffnet und man dann am Urlaubsort erreichbar ist, um ein Fax oder E-Mail zu schreiben, um so zu tun, als ob man zu Hause wäre. Da habe ich bedenken geäußert .... was wenn was passiert ect. er sagte er würde mir auch sofort ein Attest schreiben, dass es die Therapie unterstürzt und gut für mich wäre. Ich denke mit dem AA sollte es da keine Probleme geben, aber wegen dem was ihr über die drv geschrieben habt mach ich mir da mehr sorgen. Soll ich denen das sagen? Was passiert wenn die mich zu Reha schicken? ICh hab ja einen Monat immer Zeit zum Widerspruch ... dann muss ja der Termin auch mindestens einen Monat in der Zukunft liegen????? Was pasiiert wenn ich ohne wem was zu sagen Urlaub mache? Für das AA bin ich ja eh nicht vermittelbar... muss ich dennen das sagen? Muss ich der DRV was sagen? .... Am liebesten würd ich zu Hause bleiben

lg
Borrelia

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