Dispositionsrecht
- Fatbob
- Beiträge: 915
- Registriert: Sa 28. Mai 2011, 11:14
- Hat sich bedankt: 226 Mal
- Danksagung erhalten: 963 Mal
Re: Dispositionsrecht
Das Dispositionsrecht des Versicherten kann allerdings durch die Krankenkasse nicht mehr wirksam eingeschränkt werden, wenn die Dispositionserklärung des Versicherten beim Rentenversicherungsträger bereits zugegangen ist (ISRV:NI:AGFAVR 1/2009 5.1).
Zum Umgang mit so genannten Altfällen (Fälle bis zur Verkündung der o. a. BSG-Urteile bzw. bis zur Beschlussfassung durch die AGFAVR) bezüglich der Umsetzung der BSG-Urteile zur nachträglichen Einschränkung des Dispositionsrechts wurden von den Rentenversicherungsträgern die in der Anlage 2 der RAA zu § 116 SGB 6 dargelegten Regelungen beschlossen >>(SGB 6 § 116 Anl2) (ISRV:NI:AGFAVR 1/2009 5.2).
Eine Bewilligung der Rente wegen voller Erwerbsminderung gegen den Willen des Versicherten kann nicht erfolgen, da er sein Dispositionsrecht noch vor der Einschränkung durch die Krankenkasse wirksam, d. h. seine Dispositionserklärung ist noch vorher beim Rentenversicherungsträger zugegangen, ausgeübt hat. Die Kenntnis von der Aufforderung ist daher für das weitere Verfahren des Rentenversicherungsträgers unbeachtlich.
Hat der Versicherte sein Dispositionsrecht bereits vor der Aufforderung der Krankenkasse zur Stellung eines Antrags auf Leistungen zur Teilhabe wirksam ausgeübt, ist er in seinem Dispositionsrecht weiterhin nicht eingeschränkt (ISRV:NI:AGFAVR 1/2009 5.1). In diesem Fall ist für das weitere Verfahren des Rentenversicherungsträgers eine vor der Bescheiderteilung erlangte Kenntnis von der Aufforderung zur Antragstellung unbeachtlich (ISRV:NI:AGFAVR 1/2009 5.2) (Frage 6 der Anlage 1 der RAA zu § 116 SGB 6 >>(SGB 6 § 116 Anl1)).
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... SGB6_116R5
lg
Zum Umgang mit so genannten Altfällen (Fälle bis zur Verkündung der o. a. BSG-Urteile bzw. bis zur Beschlussfassung durch die AGFAVR) bezüglich der Umsetzung der BSG-Urteile zur nachträglichen Einschränkung des Dispositionsrechts wurden von den Rentenversicherungsträgern die in der Anlage 2 der RAA zu § 116 SGB 6 dargelegten Regelungen beschlossen >>(SGB 6 § 116 Anl2) (ISRV:NI:AGFAVR 1/2009 5.2).
Eine Bewilligung der Rente wegen voller Erwerbsminderung gegen den Willen des Versicherten kann nicht erfolgen, da er sein Dispositionsrecht noch vor der Einschränkung durch die Krankenkasse wirksam, d. h. seine Dispositionserklärung ist noch vorher beim Rentenversicherungsträger zugegangen, ausgeübt hat. Die Kenntnis von der Aufforderung ist daher für das weitere Verfahren des Rentenversicherungsträgers unbeachtlich.
Hat der Versicherte sein Dispositionsrecht bereits vor der Aufforderung der Krankenkasse zur Stellung eines Antrags auf Leistungen zur Teilhabe wirksam ausgeübt, ist er in seinem Dispositionsrecht weiterhin nicht eingeschränkt (ISRV:NI:AGFAVR 1/2009 5.1). In diesem Fall ist für das weitere Verfahren des Rentenversicherungsträgers eine vor der Bescheiderteilung erlangte Kenntnis von der Aufforderung zur Antragstellung unbeachtlich (ISRV:NI:AGFAVR 1/2009 5.2) (Frage 6 der Anlage 1 der RAA zu § 116 SGB 6 >>(SGB 6 § 116 Anl1)).
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... SGB6_116R5
lg
Zuletzt geändert von Fatbob am So 15. Jul 2012, 17:22, insgesamt 1-mal geändert.
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."
Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...
Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...
-
- Beiträge: 1474
- Registriert: Fr 17. Feb 2012, 10:19
- Hat sich bedankt: 213 Mal
- Danksagung erhalten: 721 Mal
Re: Dispositionsrecht
Im Grunde genommen heißt das doch, wenn ich freiwillig einen REHA-Antrag stelle, sollte ich gleichzeitig mit der Abgabe des REHA-Antrages schriftlich mein Dispositionsrecht sichern.
Zuletzt geändert von maday am So 15. Jul 2012, 16:55, insgesamt 1-mal geändert.
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.
- Fatbob
- Beiträge: 915
- Registriert: Sa 28. Mai 2011, 11:14
- Hat sich bedankt: 226 Mal
- Danksagung erhalten: 963 Mal
Re: Dispositionsrecht
verstehe ich auch so
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."
Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...
Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...
-
- Beiträge: 3252
- Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
- Hat sich bedankt: 605 Mal
- Danksagung erhalten: 2497 Mal
Re: Dispositionsrecht
Hallo,
du solltest m.E. schnellstens der DRV mitteilen, dass du dein Dispositionsrecht sicherst....
...und dann der KK nachweislich mitteilen, dass du "schneller" warst..
so habe ich das Ganze verstanden..
Leider war das nie "meine Abteilung"...schade..dann wüßte ich mehr..
LG
VRori
du solltest m.E. schnellstens der DRV mitteilen, dass du dein Dispositionsrecht sicherst....
...und dann der KK nachweislich mitteilen, dass du "schneller" warst..
so habe ich das Ganze verstanden..
Leider war das nie "meine Abteilung"...schade..dann wüßte ich mehr..
LG
VRori
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
- k@lle
- Administrator
- Beiträge: 2600
- Registriert: So 10. Jan 2010, 12:16
- Hat sich bedankt: 5407 Mal
- Danksagung erhalten: 1367 Mal
Re: Dispositionsrecht
@ Fatbob
Bitte gib doch als die Quelle an...(oder ist das aus deinem Erfahrungsschatz ?
)
mit Quell- Angabe kann man es offiziell verwenden.
Bitte gib doch als die Quelle an...(oder ist das aus deinem Erfahrungsschatz ?

mit Quell- Angabe kann man es offiziell verwenden.

Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen
(DalaiLama )
- leonardo
- Beiträge: 42
- Registriert: Mo 18. Jun 2012, 23:33
- Hat sich bedankt: 18 Mal
- Danksagung erhalten: 10 Mal
Re: Dispositionsrecht
Ok, dann faxe ich gleich morgen der DRV.
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich meines von Ihnen abgelehnten Rehaantrags vom xx.xx.xxxx und das folglich eingeleitete Widerspruchsverfahren durch den VDK, bestehe ich auf die Beibehaltung meines Dispositionsrechts.
MfG
Leonardo
Sollte ich das über den VDK machen lassen oder kann ich das direkt zur DRV zwischenreinfaxen ?
Was meint Ihre ?
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezüglich meines von Ihnen abgelehnten Rehaantrags vom xx.xx.xxxx und das folglich eingeleitete Widerspruchsverfahren durch den VDK, bestehe ich auf die Beibehaltung meines Dispositionsrechts.
MfG
Leonardo
Sollte ich das über den VDK machen lassen oder kann ich das direkt zur DRV zwischenreinfaxen ?
Was meint Ihre ?
-----------------------------------------------------------------
Gruß
leonardo
Gruß
leonardo
- Fatbob
- Beiträge: 915
- Registriert: Sa 28. Mai 2011, 11:14
- Hat sich bedankt: 226 Mal
- Danksagung erhalten: 963 Mal
Re: Dispositionsrecht
@Kalle, hab direkt im Post link hinzugefügt, sorry.
hier nochmal damit keiner Hochscrollen muss.
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... SGB6_116R5
hier nochmal damit keiner Hochscrollen muss.
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... SGB6_116R5
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."
Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...
Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...
-
- Beiträge: 1474
- Registriert: Fr 17. Feb 2012, 10:19
- Hat sich bedankt: 213 Mal
- Danksagung erhalten: 721 Mal
Re: Dispositionsrecht
Um keine Zeit zu verlieren, gleich selber machen. Ich würde es vorab faxen und dann ein Übergabeeinschreiben hinterher jagen. Dann bist du auf der ganz sicheren Seite.leonardo hat geschrieben:Sollte ich das über den VDK machen lassen oder kann ich das direkt zur DRV zwischenreinfaxen ?
Was meint Ihre ?
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.
- Doppeloma
- Gold-Member
- Beiträge: 8201
- Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
- Wohnort: Insel Rügen
- Hat sich bedankt: 5058 Mal
- Danksagung erhalten: 6619 Mal
Re: Dispositionsrecht
Hallo leonardo,
Alles Andere (Widerspruch /eventuell Klage) ergibt sich aus dem Antrag als Rechtsfolge, Ausgangsbasis ist IMMER der Antrag an sich, soweit mir bekannt ist, geht das Dispositionsrecht ohnehin NUR im Antragsverfahren zu regeln /zu ändern...
, schon zum Widerspruch (bei einer Ablehnung eines Antrages) kann dich die KK /AfA (z.B.) gar nicht zwingen, wenn du das nicht selber willst.
Da kommen die sowieso ein wenig spät "aus dem Mustopf", regel das trotzdem FÜR DICH eindeutig bei der DRV, bei der KK legst du dann fristgerecht noch Widerspruch ein, da passt das soweit schon, was du schreiben willst.
Kurz und knackig, was willst du dich da lange auslassen, was die gerne hätten, geht NICHT mehr, DU entscheidest (wie bisher auch !) was geschieht im Bezug auf den laufenden Reha-Antrag, EGAL was dabei rauskommen wird, FERTIG...
Liebe Grüße von der Doppeloma

warum so umständlich, die Hinweise auf die Ablehnung sind überflüssig, es geht NUR um den Reha-Antrag vom XXX und dafür nimmst DU dein Dispositionsrecht in Anspruch und verlangst, dass die das aktenkundig machen ...PUNKTbezüglich meines von Ihnen abgelehnten Rehaantrags vom xx.xx.xxxx und das folglich eingeleitete Widerspruchsverfahren durch den VDK, bestehe ich auf die Beibehaltung meines Dispositionsrechts.

Alles Andere (Widerspruch /eventuell Klage) ergibt sich aus dem Antrag als Rechtsfolge, Ausgangsbasis ist IMMER der Antrag an sich, soweit mir bekannt ist, geht das Dispositionsrecht ohnehin NUR im Antragsverfahren zu regeln /zu ändern...

Da kommen die sowieso ein wenig spät "aus dem Mustopf", regel das trotzdem FÜR DICH eindeutig bei der DRV, bei der KK legst du dann fristgerecht noch Widerspruch ein, da passt das soweit schon, was du schreiben willst.
Kurz und knackig, was willst du dich da lange auslassen, was die gerne hätten, geht NICHT mehr, DU entscheidest (wie bisher auch !) was geschieht im Bezug auf den laufenden Reha-Antrag, EGAL was dabei rauskommen wird, FERTIG...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
- leonardo
- Beiträge: 42
- Registriert: Mo 18. Jun 2012, 23:33
- Hat sich bedankt: 18 Mal
- Danksagung erhalten: 10 Mal
Re: Dispositionsrecht
Vielen Dank an Euch alle für Eure Hilfe !
Ich bin wirklich froh, daß ich Euch hier gefunden habe !
Gemeinsam sind wir stark !
Ich bin wirklich froh, daß ich Euch hier gefunden habe !
Gemeinsam sind wir stark !
-----------------------------------------------------------------
Gruß
leonardo
Gruß
leonardo
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 7 Gäste