Dispositionsrecht

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Fatbob
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Re: Dispositionsrecht

Ungelesener Beitrag von Fatbob » So 15. Jul 2012, 15:25

Das Dispositionsrecht des Versicherten kann allerdings durch die Krankenkasse nicht mehr wirksam eingeschränkt werden, wenn die Dispositionserklärung des Versicherten beim Rentenversicherungsträger bereits zugegangen ist (ISRV:NI:AGFAVR 1/2009 5.1).
Zum Umgang mit so genannten Altfällen (Fälle bis zur Verkündung der o. a. BSG-Urteile bzw. bis zur Beschlussfassung durch die AGFAVR) bezüglich der Umsetzung der BSG-Urteile zur nachträglichen Einschränkung des Dispositionsrechts wurden von den Rentenversicherungsträgern die in der Anlage 2 der RAA zu § 116 SGB 6 dargelegten Regelungen beschlossen >>(SGB 6 § 116 Anl2) (ISRV:NI:AGFAVR 1/2009 5.2).
Eine Bewilligung der Rente wegen voller Erwerbsminderung gegen den Willen des Versicherten kann nicht erfolgen, da er sein Dispositionsrecht noch vor der Einschränkung durch die Krankenkasse wirksam, d. h. seine Dispositionserklärung ist noch vorher beim Rentenversicherungsträger zugegangen, ausgeübt hat. Die Kenntnis von der Aufforderung ist daher für das weitere Verfahren des Rentenversicherungsträgers unbeachtlich.
Hat der Versicherte sein Dispositionsrecht bereits vor der Aufforderung der Krankenkasse zur Stellung eines Antrags auf Leistungen zur Teilhabe wirksam ausgeübt, ist er in seinem Dispositionsrecht weiterhin nicht eingeschränkt (ISRV:NI:AGFAVR 1/2009 5.1). In diesem Fall ist für das weitere Verfahren des Rentenversicherungsträgers eine vor der Bescheiderteilung erlangte Kenntnis von der Aufforderung zur Antragstellung unbeachtlich (ISRV:NI:AGFAVR 1/2009 5.2) (Frage 6 der Anlage 1 der RAA zu § 116 SGB 6 >>(SGB 6 § 116 Anl1)).

http://www.deutsche-rentenversicherung- ... SGB6_116R5
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Re: Dispositionsrecht

Ungelesener Beitrag von maday » So 15. Jul 2012, 15:40

Im Grunde genommen heißt das doch, wenn ich freiwillig einen REHA-Antrag stelle, sollte ich gleichzeitig mit der Abgabe des REHA-Antrages schriftlich mein Dispositionsrecht sichern.
Zuletzt geändert von maday am So 15. Jul 2012, 16:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Fatbob
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Re: Dispositionsrecht

Ungelesener Beitrag von Fatbob » So 15. Jul 2012, 16:01

verstehe ich auch so
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Re: Dispositionsrecht

Ungelesener Beitrag von Vrori » So 15. Jul 2012, 16:59

Hallo,

du solltest m.E. schnellstens der DRV mitteilen, dass du dein Dispositionsrecht sicherst....

...und dann der KK nachweislich mitteilen, dass du "schneller" warst..

so habe ich das Ganze verstanden..

Leider war das nie "meine Abteilung"...schade..dann wüßte ich mehr..

LG
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LG
Vrori

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lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Dispositionsrecht

Ungelesener Beitrag von k@lle » So 15. Jul 2012, 17:01

@ Fatbob

Bitte gib doch als die Quelle an...(oder ist das aus deinem Erfahrungsschatz ? :confused: )

mit Quell- Angabe kann man es offiziell verwenden. :aha:
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Re: Dispositionsrecht

Ungelesener Beitrag von leonardo » So 15. Jul 2012, 17:05

Ok, dann faxe ich gleich morgen der DRV.

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezüglich meines von Ihnen abgelehnten Rehaantrags vom xx.xx.xxxx und das folglich eingeleitete Widerspruchsverfahren durch den VDK, bestehe ich auf die Beibehaltung meines Dispositionsrechts.

MfG
Leonardo

Sollte ich das über den VDK machen lassen oder kann ich das direkt zur DRV zwischenreinfaxen ?
Was meint Ihre ?
-----------------------------------------------------------------
Gruß
leonardo

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Re: Dispositionsrecht

Ungelesener Beitrag von Fatbob » So 15. Jul 2012, 17:24

@Kalle, hab direkt im Post link hinzugefügt, sorry.
hier nochmal damit keiner Hochscrollen muss.
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... SGB6_116R5
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Re: Dispositionsrecht

Ungelesener Beitrag von maday » So 15. Jul 2012, 17:50

leonardo hat geschrieben:Sollte ich das über den VDK machen lassen oder kann ich das direkt zur DRV zwischenreinfaxen ?
Was meint Ihre ?
Um keine Zeit zu verlieren, gleich selber machen. Ich würde es vorab faxen und dann ein Übergabeeinschreiben hinterher jagen. Dann bist du auf der ganz sicheren Seite.
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Re: Dispositionsrecht

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 15. Jul 2012, 21:36

Hallo leonardo, :smile:
bezüglich meines von Ihnen abgelehnten Rehaantrags vom xx.xx.xxxx und das folglich eingeleitete Widerspruchsverfahren durch den VDK, bestehe ich auf die Beibehaltung meines Dispositionsrechts.
warum so umständlich, die Hinweise auf die Ablehnung sind überflüssig, es geht NUR um den Reha-Antrag vom XXX und dafür nimmst DU dein Dispositionsrecht in Anspruch und verlangst, dass die das aktenkundig machen ...PUNKT :ic_up:

Alles Andere (Widerspruch /eventuell Klage) ergibt sich aus dem Antrag als Rechtsfolge, Ausgangsbasis ist IMMER der Antrag an sich, soweit mir bekannt ist, geht das Dispositionsrecht ohnehin NUR im Antragsverfahren zu regeln /zu ändern... :Gruebeln: , schon zum Widerspruch (bei einer Ablehnung eines Antrages) kann dich die KK /AfA (z.B.) gar nicht zwingen, wenn du das nicht selber willst.

Da kommen die sowieso ein wenig spät "aus dem Mustopf", regel das trotzdem FÜR DICH eindeutig bei der DRV, bei der KK legst du dann fristgerecht noch Widerspruch ein, da passt das soweit schon, was du schreiben willst.

Kurz und knackig, was willst du dich da lange auslassen, was die gerne hätten, geht NICHT mehr, DU entscheidest (wie bisher auch !) was geschieht im Bezug auf den laufenden Reha-Antrag, EGAL was dabei rauskommen wird, FERTIG...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Dispositionsrecht

Ungelesener Beitrag von leonardo » Mo 16. Jul 2012, 05:38

Vielen Dank an Euch alle für Eure Hilfe !
Ich bin wirklich froh, daß ich Euch hier gefunden habe !

Gemeinsam sind wir stark !
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Gruß
leonardo

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