Beratungsgespräch Krankenkasse ???

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
tiko
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Re: Beratungsgespräch Krankenkasse ???

Ungelesener Beitrag von tiko » Fr 30. Mär 2012, 19:26

Hallo Fatbob,

sorry, sorry,nein ich war diese Woche beim MDK und muss nächste zur Krankenkasse.
Ich war MIttwoch beim MDK.Sorry,habe gerade gelesen. Stimmt habe ich falsch geschrieben-Sorry.

Tiko

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Fatbob
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Re: Beratungsgespräch Krankenkasse ???

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Fr 30. Mär 2012, 19:30

Dann passt meine Glaskugel wieder...:-)
Und endschuldigen musste dich absolut nich, was glaubste wie oft ich mich schon vertan habe, wir sind nun mal nur
Menschen.
lg
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Re: Beratungsgespräch Krankenkasse ???

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 31. Mär 2012, 00:05

Hallo tiko, :koepfchen:

so ganz kann ich der "Glaskugel" von @fatbob nicht folgen, es mag zwar sein, dass man dir eine Reha "angedeihen lassen möchte" aber dazu ist KEIN persönliches Gespräch nötig, so ein Gespräch (mit den SB der KK) ist (eigentlich) FÜR GAR NICHTS wirklich NÖTIG.

Offenbar hatten die (bei der KK) dann auch VORAB schon ihre "Glaskugel" befragt, denn dieser Beratungs-Termin kam ja schon VOR der Untersuchung beim MDK, da konnten die das Ergebnis ja noch gar nicht KENNEN, ODER DOCH, ODER WAS...MEHR als der MDK ihnen auf dem Dienstweg mitteilen wird, brauchen sie von dir AUCH nicht persönlich zu erfragen... :glotzen:

Und der Hinweis, dass man dir sonst wegen mangelnder "Mitwirkung" das Krankengeld streichen KÖNNE, ist schlichtweg eine Frechheit, du solltest dich wirklich mal an höherer Stelle beschweren, das ist eine Zumutung dich dauernd durch die Gegend zu scheuchen, wenn du sogar überwiegend "bettlägerig" bist.

WENN die wirklich meinen, dass du da Mitwirkungspflichten hast, DANN sollen sie dir doch erst mal erklären, WELCHE der Mitwirkungspflichten gemäß Inhalt des § 66 SGB I du da gerade versäumst. :confused: :Gruebeln:
§ 66 SGB I Folgen fehlender Mitwirkung
(1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 62, 65 nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. Dies gilt entsprechend, wenn der Antragsteller oder Leistungsberechtigte in anderer Weise absichtlich die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert.
QUELLE

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/66.html

Der § 60 beinhaltet also die allgemeine Informationspflicht Unterlagen und Informationen zu geben, die deinen DIREKTEN Leistungs-Anspruch betreffen...das umfasst z.B. die Lohnbescheinigung von deinem AG, damit man dein KG überhaupt ausrechnen KANN und DAZU ist natürlich die entsprechende AU-Bescheinigung deines Arztes notwendig...DAS ist ALLES offenbar vorhanden, sonst bekämst du ja KEIN KG...

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/60.html

Da geht es ausschließlich um "Angaben von TATSACHEN" und NICHT, um das "stochern im Nebel deiner Genesung"...

Die Berechtigung der AU (bezugnehmend auf deinen aktuellen Gesundheits-Zustand) hat ja der MDK gerade "geprüft" Auskunft zu Einzelheiten dieser Untersuchung steht den SB der KK NICHT ZU, die bekommen nicht ohne Grund NUR die allgemeine Info, ob du (aus Sicht des MDK) weiter AU bist oder nicht.

Wenn NICHT, dann MUSS man dir das schriftlich und begründet mitteilen, dafür ist also auch KEIN "Kaffeekränzchen" nötig, das Erscheinen beim MDK unterliegt dem § 62 SGB I UND dieser Mitwirkungspflicht BIST du ja gerade nachgekommen.

Wäre der MDK-Arzt nun (seit gestern) der Ansicht, dass du dringend eine Reha brauchst, dann informiert er davon ebenfalls die KK innerhalb dieses Berichtes und DU bekommst das dann schriflich (per Bescheid!!!) , dass du nun nach § 51 SGB V einen entsprechenden Antrag zu stellen hast.
Die gesetzliche Frist dafür SIND übrigens 10 Wochen (!!!) und man ist NICHT verpflichtet da irgendwas DIREKT und SOFORT bei so einem "Beratungs-Gespräch" auszufüllen und zu unterschreiben, man ist NICHT mal verpflichtet diesen Antrag DIREKT bei der KK abzugeben, man KANN den durchaus auch fristgerecht AN die DRV senden oder in deren Beratungsstelle gegen EIngangs-Bestätigung abgeben (lassen). :ic_up:

Wenn du aktuell überwiegend das Bett "hüten" mußt glaube ich KAUM, dass dich einer DEINER Ärzte zu irgendeiner Reha schicken würde, wie war denn der Arzt vom MDK, hat der sich ZU GAR NICHTS geäußert... :confused: :Gruebeln:

Jedenfalls hast du auch diesen Part zu 100 % ERFÜLLT, bist deiner Mitwirkungspflicht (nach § 62 SGB I) nachgekommen. :ic_up:

Der § 61 spricht zwar davon, dass man auf Verlangen des Sozialleistungs-Trägers auch persönlich zu erscheinen hat, um unklare Sachen zu besprechen, aber das SGB I ist ja nicht NUR für die KK da und dort gibt es wohl eher selten was PERSÖNLICH zu regeln, was nicht auch auf dem Postwege möglich wäre.
Schließlich sind die Leute KRANK, wenn sie AU sind und nicht so besonders "Reise- und Besuchs-Lustig", da sollten sich solche Forderungen wohl im engen Rahmen bewegen und sind meist völlig unnötig, ein konkreter GRUND dafür wäre dann schon angebracht und nicht nur allgemein "Beratungs-Gespräch", im Übrigen wäre da durchaus auch VORHER die Frage der "Reisekosten" zu klären FÜR DICH UND deine notwendige Begleitung. :ic_up:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/61.html

Dazu gibt es übrigens AUCH was im Gesetz, betreffs Aufwendungs-Ersatz...

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/65a.html

Es gibt nämlich auch Grenzen der Mitwirkung (die gelten AUCH für die KK !!!) und da würde ich doch mal speziell den Absatz 2 im § 65 SGB I als ausreichend sehen diese Einladung abzusagen, du KANNST nicht, weil das für dich aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist, PUNKT... :lesen: :lesen: :lesen:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/65.html

GERADE die KK muss doch wohl damit rechnen, dass die Kranken NICHT jederzeit "auf der Matte stehen (können)" wenn die ... :pfeif: :pfeif: :pfeif:

Du sollst also deinen "Mitwirkungspflichten gemäß § 65 SGB I nachkommen", WISSEN die eigentlich auch WAS DA drinsteht :Gruebeln: , "DIE Grenzen der Mitwirkungs-Pflichten"... :Verwirrt: :Hilfe: :Ohnmacht:

Die haben KEIN Recht dir dein KG streitig zu machen, den wirklichen Mitwirkungspflichten bist du (nachweislich !!!) nachgekommen und MEHR IST nicht, sag diese idiotische Einladung ab und beschwere dich an höherer Stelle, dass die KK mit ihren "Maßnahmen" deine Gesundheit aufs Äußerste gefährdet.

Dein Anspruch IST doch erwiesen, da gibt es doch GAR NICHTS Relevantes zu klären...deine Absage solltest du denen schriftlich mitteilen und auf die Grenzen deiner Mitwirkungs-Pflicht gemäß § 65 Abs 2 verweisen, da du dazu gesundheitlich NICHT in der Lage bist.... :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Beratungsgespräch Krankenkasse ???

Ungelesener Beitrag von tiko » Sa 31. Mär 2012, 14:44

Hallo liebe Doppeloma,

zuerst Danke für die vielen Inof´s, welche ich jetzt erst "durcharbeiten" muss- DANKE.

Ich hab etwas durcheinander gebracht:
Beim MDK war ich diese Woche, am Mittwoch, donrt teilte man mir mit, dass ich eine Reha machen soll. Im Februar beim MDK sagte sie, dass ich noch abwarten soll und mein Arzt den Zeitpunkt des Antrages bestimmen soll. Diesmal nun sagte Sie mir, dass ich nun mal langsam den Antrag stellen soll.
Am Freitag dann der Brief von der KK, dass ich Dienstag kommen soll.
Sorry, hab das etwas durcheinander gebracht.

Nun habe ich gesehen, dass ich Dienstag einen Arzttermin habe, ein mitgehandelnder Arzt, somit kann ich ja sowieso nicht. Ich arbeite mal Deine ganzen Infos durch und fasse meinen Mut zusammen.........melde mich nochmal.

Du bist wirklich Gold wert.
Danke
Doppeloma und ganz liebe Grüße
Tiko

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Re: Beratungsgespräch Krankenkasse ???

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Sa 31. Mär 2012, 15:22

Was du da schreibst stützt meine Theorie mit den Reha Antrag..
Die wollen die 10 wochen sparen, so das du dort sofort den Antrag ausfüllst.
Ich kann nur sagen das z.B die AOK das neuerdings sehr gerne macht.
Passt auch zeitlich, wenn du sagst Mittwoch MDK, die rufen meistens noch am selben Tag die KK an und teilen das
vorläufige Ergebniss mit..KK hat nun Ergebnis und läd dich für Dienstag vor, um dich zu überfallen mit den
Reha Antrag, mehr wollte ich ja garnicht sagen, zumal ich genau sowas selber mitgemacht habe.
Von Telefonisch absagen rate ich dir ab, erstens wegen nachweis, zweitens fragen die um wieviel Uhr du den termin hast,
und sagen du sollst vorher, oder nachher noch vorbeikommen...
Ich hab es per email gemacht, die gesendete email abgespeichert, nachher hatte ich ja endlich ein Faxgerät für kleine Geld gekauft.
lg
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Re: Beratungsgespräch Krankenkasse ???

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 31. Mär 2012, 19:23

Hallo,

das ist doch schon fast unverschämt von diesen KK'n....ich habe das Gefühl, dass viel A..K 'en und viele BK'n sich diese Schikane einfallen lassen haben...damit sie auf jeden Fall Geld sparen...der Versicherte und sein Gesundheitszustand sind nur so lange wichtig, wie sie KG zahlen müssen und überlegen können, wie sie das Geld sparen können...
wenn man später ausgesteuert ist oder als ALG-er versichert ist, dann interessiert die ganze Bande meine Gesundheit überhaupt nicht mehr..da ruft dann auch keiner mehr bei mir an..

und falls man dann als Patient mal eine Frage bzgl. der Verordnungen hat oder Kurantrag stellen möchte...dann muss man das alles allein mit seinem Arzt durchkämpfen..da hilft einem plötzlich keiner mehr...

ich denke Fatbob hat Recht, die wollen dich auffordern einen REHA-Antrag zu stellen..wenn sie das schriftlich machen wollen, dann müssen sie genaue Vroschriften einhalten...persönlich am Schalter können sie dir ja sonstwas erzählen, ist ja nichts schriftliches vorhanden..
Melde dich gar nicht ab dort....hast du halt vergessen...dir kann nichts passieren..
die müssen dich erst einmal schriftlich auffordern, dass du nach § 51 SGB V einen REHA-Antrag stellen sollst...

entweder geben sie dir keine Frist innerhalb der du diesen Antrag stellen mußt oder aber sie können eine Frist von 10 Wochen angeben...kürzer geht nicht...das gibt das Gesetz nicht her..

schau hier:

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0505100

LG
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Re: Beratungsgespräch Krankenkasse ???

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Sa 31. Mär 2012, 19:54

*Hust*
Ich hatte einmal 2 wochen zeit, einmal 4 wochen zeit bekommen von der KK zur Abgabe der Antrages.
War natürlich RA und VDK, wobei RA sagte bist wahrscheinlich im recht, aber bekommst bis zum endgültigen Urteil kein Geld.

§ 51
Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe

(1) Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben

darauf berufen sie sich z.Z, bzw leider ziehen viele andere KK nach, sie sagen kann heist auch kann mehr oder weniger zeit sein..
Obs rechtlich ok ist..aber erstmal stehste monatelang ohne Geld da bis du irgendwan den Reha Antrag eingereicht hast, EA geht auch nicht da es noch in der letzten instanz beurteilt werden muss.

tja, glaubt mir ich war in 12 monaten krankengeldbezug mehr beim RA als bei meinen Arzt, die haben jede Sauerei durchgezogen, haben allerdings immer verloren, nur muss man teilweise 5 Monate ohne Geld auskommen, darauf spekulieren sie mittlerweile, am langen Arm verhungern lassen ist die devise.
Mein RA sagte..Wenn bei 10 man sowas angewendet wird, wehren sich eh nur 2, der rest geht obwohl er eigendlich nicht kann wieder Arbeiten.
Logisch irgendwie, rechne das mal hoch.
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Re: Beratungsgespräch Krankenkasse ???

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 31. Mär 2012, 20:48

Hallo,

das bedeutet nicht, dass eine kürzere Frist erlaubt ist...entweder gibt die KK keine Frist an oder sie können!! eine 10wöchige Frist angeben...kürzer als 10Wochen ist nicht erlaubt...

hindert aber einige KK nicht, dass trotzdem zu tun...

LG
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Re: Beratungsgespräch Krankenkasse ???

Ungelesener Beitrag von tiko » Di 3. Apr 2012, 09:00

Hallo,
ich war wirklich nicht in der Lage zur KK zu fahren.
Gleich habe ich einen Arzttermin und, wenn meine Freundin es nicht schafft (von der Arbeit), dann muss ich den leider auch absagen. Ich kann selbst gerade kein Auto fahren und mit öffentlichen Verkehrsmitteln komm ich da nicht hin. Wobei ich das auch nicht schaffen würde.

Ich habe die KK angerufen und es war so: Die junge-dynamische Mitarbeiterin sagte mir, dass sie mit mir den Antrag ausfüllen wollte, ihn mir aber nun senden wird.
Ich soll dann was unterschreiben und sofort der KK senden (soll wohl darum gehen, dass ich den Antrag stelle). Na mal sehen.

Ich danke Euch ganz lieb und melde mich wieder.

Tiko

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Re: Beratungsgespräch Krankenkasse ???

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 3. Apr 2012, 09:53

Hallo,

du solltest den Antrag ausfüllen...dann auf der Rückseite oder ist es in der Mitte? von der KK bestätigen lassen...du mußt ja auch noch die ärztl. Unterlagen mit dazu legen......das geht natürlich die Mitarbeiterin der KK nichts an...also würd ich erst den Antrag bestätigen lassen...das was die KK ausfüllen muss...dann zum Doc damit, der soll seinen Bericht dazulegen und dann würd ich das an die DRV mit Rückschein abschicken...den Rückschein kopieren und zur Krankenkasse...so hat dann keiner einen Einblick in deine Diagnosen nehmen können...

das wäre für mich die sichere Sache...

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