"Vorladung" zum MDK

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Quassel
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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von Quassel » Sa 17. Mär 2012, 17:16

Hallo Esoilok,
wenn ich das richtig gelesen habe, dann hat die KK keinen Reha-Bericht bekommen?
Dann wundert es mich eigentlich nicht, dass du vorgeladen wirst.
Trotzdem kann das ganze positiv ausfallen, wenn dann gilt dein Rentenbeginn ab Reha. Muss doch nicht so schlecht sein.
Kopf hoch...
Gruß
Quassel

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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von k@lle » Sa 17. Mär 2012, 17:25

hat die KK keinen Reha-Bericht bekommen?
@ Qassel...du selbst kannst bestimmen WER deinen Reha Bericht(nach Entlassung a.d. Reha) bekommt....
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Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von Quassel » Sa 17. Mär 2012, 18:21

@ Kalle, warum sollte ich den Bericht nicht weitergeben, wenn die Aussage für mich spricht?
DAnn könnte ich mir doch den MDK ersparen, oder sehe ich das Falsch?

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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Sa 17. Mär 2012, 18:46

Ich denke es kommt ganz auf den Bericht drauf an..
Zweischneidiges Schwert meiner Meinung nach.
In meinen Bericht stand drin mindestens 6 Monate sind abzuwarten, bis zur erneuten Überprüfung der
Arbeitsfähigkeit.
Also hab ich diese Seite (war die erste) abgegeben und ruhe war.
Wie gesagt..is von Fall zu Fall unterschiedlich.
lg
"Sir, wir sind umzingelt! ... Ausgezeichnet jetzt können wir in alle Richtungen angreifen."

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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 17. Mär 2012, 18:50

Hallo,

manchmal ist es aber auch so, dass im REHA-Bericht noch Diagnosen mit aufgeführt werden, die im Moment nicht akut sind...aber wegen derer man bereits längere Zeit au war....

und wenn die KK dann solche Diagnosen sehen, dann ändern die aufgrund dessen, gerne mal die 3-Jahres-Frist...
plötzlich hat man dann wegen Krankheit B schon die Aussteuerung...weil die dann sagen, B bestand bereits und A ist hinzugetreten...und somit hat dann ein Problem, welches man umgehen hätte können, wenn man den REHA-Bericht eben nicht angibt...

für jede Erkrankung hat man ja innerhalb einer 3-Jahres-Frist für 78 Wochen Krankengeldansprüche...
wenn man nun Für krankheit B bereits 60 Wochen KG bezogen hat...
und nun wegen Krankheit A bereits lange au ist...
dann kann es sein, dass es plötzlich zur Aussteuerung kommt...

also bitte auf der Hut sein...gerade auch was "REHA-Diagnosen" auf dem 1. Blatt des Entlassungsberichts angeht...

LG
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ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von Fatbob » Sa 17. Mär 2012, 19:03

Da hat Vrori allerding vollkommen recht, ist mir genauso passiert.
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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 17. Mär 2012, 19:45

Hallo Quassel, :smile:

da bist du glaube ich ein wenig durcheinander geraten, es geht hier um die Untersuchung durch den MDK der Krankenkassen, um die weitere AU-Berechtigung (Krankengeldzahlung!) zu klären.
wenn ich das richtig gelesen habe, dann hat die KK keinen Reha-Bericht bekommen?
Wie schon geklärt wurde, hat die KK GENERELL KEINEN Anspruch auf diesen Bericht und der wurde in diesem Falle auch GANZ bewußt NICHT an die KK gegeben, weil er eben in vielen Dingen FALSCH war und somit keineswegs "vorteilhaft".
Dann wundert es mich eigentlich nicht, dass du vorgeladen wirst.
Auch die MDK "beurteilen" das oft genug NUR nach "Aktenlage", ich war z.B. auch nie persönlich dort zur Untersuchung, meinen Reha-Bericht haben die (später) AUCH NICHT bekommen, das GA des MDK wurde bei mir bereits VOR der Reha gemacht, damit ich (gemäß § 51 SGB V) zur Reha geschickt werden KONNTE...

Es erfolgte AUCH bei mir eine AU-Entlassung aus der Reha (dafür bekommt man ja am Entlassungstag eine separate Bescheinigung von der Reha-Klinik, EXTRA für die KK) und ich bekam (OHNE weiteres MDK-GA) mein Krankengeld bis zur Aussteuerung.
Trotzdem kann das ganze positiv ausfallen, wenn dann gilt dein Rentenbeginn ab Reha. Muss doch nicht so schlecht sein.
Kopf hoch...
Mit dem Zeitpunkt eines EM-Renten-Beginns hat ein MDK-GA eher selten was zu tun, es geht NUR DARUM, ob es weiterhin Krankengeld von der KK gibt oder NICHT, über den eventuellen Beginn einer EM-Rente (und/ oder "Umdeutung" einer DRV-Reha-Maßnahme) entscheidet NUR die DRV, was die MDK der KK dazu schreiben (würden) interessiert die DRV in diesem Zusammenhang überhaupt NICHT.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von esoiloks » Di 20. Mär 2012, 11:13

Ihr Lieben,

der erste Part ist überstanden, ich komme gerade von meiner Ärztin, die den Bogen für den MDK-Termin morgen ausfüllen sollte. Ich hatte ja große Sorge, dass sie einerseits den Rehabericht mitgeben will und andererseits vielleicht auch eher in das Horn "baldwiederarbeitsfähig" bläst.

Beides war nicht der Fall :applaus:

Den Rehabericht hat sie überhaupt nicht erwähnt.

In der Zeile, in der sie die Befunde eintragen sollte, die sie mitgibt, hat sie geschrieben: "Patientin bringt alle Befunde mit "und sagte zu mir: "Sie wissen ja, welche Befunde Sie mitnehmen wollen, nicht?" Ich hab ihr dann noch gesagt, welche ich mitnehmen möchte, das ist für sie okay.

Ein Feld zum Ankreuzen war: "Es droht Verschlimmerung ja/nein", da hat sie ja angekreuzt.

Im Feld "arbeitsfähig ab" hat sie einen dicken Strich gemacht, ebenfalls einen in das Feld "voraussichtlich arbeitsfähig ab"

In das Diagnosefeld hat sie sehr explizit meine Hauptdiagnose geschrieben, auf meine Frage, ob da nicht auch die Zusatzdiagnosen reinmüssen, meinte sie, "Nein, diese eine reicht völlig aus für die Arbeitsunfähigkeit. Wenn das denen nicht reicht, dann schieben wir die anderen noch hinterher. Aber ich glaube das nicht. Das ist ein Routinetermin, weil sie nun über 8 Monate arbeitsunfähig sind und auch aus der Reha arbeitsunfähig entlassen wurden. Alles andere als die Feststellung der weiteren Arbeitsunfähigkeit wäre nicht nachvollziehbar."

Ihr Wort in Gottes Ohr ....

Zumindest macht mir das Hoffnung, dass sie in Widerspruch gehen würde, wenn der MDk sagt: arbeitsfähig.

Was sagt Ihr dazu?

Und darf ich um Daumen für morgen vormittag 9.30 Uhr bitten, wenn ich dann den MDK-Termin habe?

Gibt es dort bei einem solchen Termin irgendwelche "Tretmienen", auf die ich treten kann?
Lieben Gruß
esoiloks
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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 20. Mär 2012, 12:00

Hall Esoiloks...

die Daumen sind gedrückt...

und wie die Ärztin da vorgeht, finde ich schon recht klasse...und sie scheint wirklich hinter dir zu stehen...um dich zu unterstützen...

LG
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Re: "Vorladung" zum MDK

Ungelesener Beitrag von mäuschen » Di 20. Mär 2012, 14:14

...auch meine beiden Daumen sind auf jeden Fall für dich gedrückt. Liebe Esoiloks ich wünsche dir alles Gute für deinen morgigen Termin.
Liebe Grüße Mäuschen

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