vielen dank an euch
ich habe doch am 19 märz einen termin bei der RV
mein SB von der AFA hat mir angeboten diesen Termin jetzt mal zuerst wahr zu nehmen und schauen was die RV entscheidet
danach könne ich ja immer noch zum amtsarzt gehen
kann und soll ich das so annehmen oder wollen die mich aufs glatteis fürhen????
angebracht wäre das ja oder was meint ihr
aber die leistungen ende märz muss dann die AFA erbringen oder wie ???
Könnt ihr mir hilfestellng geben dem allten jammersack lach
rat
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Re: rat
Hallo skip,
natürlich bekommst du Antworten, DAFÜR ist doch dieses Form da, wir wären ja auch nicht BESSER als Andere Foren (mit ähnlicher Thematik) wenn wir jedesmal DICHT machen, wenn einer "die Nerven" verliert in dem ganzen Chaos...
Man MUSS aber eben an manchen Stellen auch mal auf Hilfe VOR ORT verweisen, wenn der Eindruck der PUREN Verzweiflung immer deutlicher zu Tage tritt, denn persönlich "an die Hand nehmen", KÖNNEN auch WIR NIEMANDEN.
NUR bleibe der DRV gegenüber unbedingt bei DEINEN persönlichen Problemen mit der Krankheit und den Ämtern, wenn du dort um eine "Überbrückungs-Bewilligung" BITTEST ("betteln" brauchst du auch dort NICHT), die DRV interessiert es leider NICHT, ob auch dein Kind satt wird, DAFÜR sind die mit der EM-Rente (eigentlich) NICHT zuständig.
Und der GA der DRV wird dir am 19. auch NICHT direkt die weitere Renten-Bewilligung mitteilen (KÖNNEN), dazu ist der gar nicht berechtigt, vermutlich bekommst du dort auch NICHTS SOFORT schriflich zum Ergebnis der Untersuchung...
DAS ist es eigentlich was MIR so durch den Kopf geht dazu, die tun ALLE als würde am 19. bereits eine endgültige Entscheidung fallen, mit der man dann was anfangen kann...da hast du erst mal einen GA-Termin wegen deiner EM-Rente, MEHR aber auch NICHT....
Und DANN sollte /MUSS die AfA trotzdem so langsam mal eigene Entscheidungen treffen, denn dein Anspruch auf ALGI ist nun mal vorhanden, ab dem 01.03.2012, da können die "erzählen" was sie wollen.
WIE die das machen, kann dir eigentlich EGAL sein, vom Zeitrahmen her, ist das bei der AfA durchaus alles noch möglich, auch nach deinem GA-Termin am 19. , nur glaube ich im Moment nicht, dass sich dadurch an der aktuellen Lage irgendwas ändern wird, denn du bekommst ja NICHT SOFORT ein schriftliches Ergebnis von dem GA...
Deine AU solltest du auf alle Falle weiterführen, bis du einen NEUEN EM-Renten-Bescheid in den Händen hast, also möglichst auch am 19. direkt noch zu deinem Arzt verlängern lassen (spätestens am 20.) dann KANN der auch gleich dokumentieren, wie du das DRV-GA verkraftet hast.
Versuche ein wenig abzuschalten und geh zu dem GA am 19., wenn man dich NOCH NICHT (VORHER) schriftlich zum Amtsarzt der AfA eingeladen hat, dann brauchst du da erst mal NICHT hin, was da am Telefon gesprochen wurde, das KANN die AfA (zum Glück!) auch nicht beweisen...
Trotzdem solltest du solche Aussagen besser nicht machen und schriftlich schon gar nicht, den Amtsarzt bei der AfA ablehnen geht nicht, die sind dazu berechtigt dich SELBER untersuchen zu lassen, unabhängig von den Entscheidungen der DRV im EM-Renten-Verfahren.
NUR NACH einem (NEUEN) Bescheid über die Weiterzahlung der EM-Rente brauchst du einer solchen Aufforderung (durch die AfA) NICHT mehr nachzukommen, bis DAHIN aber ist es leider so rechtens.
Liebe Grüße von der Doppeloma

natürlich bekommst du Antworten, DAFÜR ist doch dieses Form da, wir wären ja auch nicht BESSER als Andere Foren (mit ähnlicher Thematik) wenn wir jedesmal DICHT machen, wenn einer "die Nerven" verliert in dem ganzen Chaos...
Man MUSS aber eben an manchen Stellen auch mal auf Hilfe VOR ORT verweisen, wenn der Eindruck der PUREN Verzweiflung immer deutlicher zu Tage tritt, denn persönlich "an die Hand nehmen", KÖNNEN auch WIR NIEMANDEN.

Das wäre EINE Möglichkeit, die ja von @Esuse auch schon angesprochen wurde, habe selber auch schon davon gehört /gelesen, dass es diese Möglichkeit gibt, du hast doch NICHTS zu verlieren.Die RV anschreiben meinen Fall schildern und um weiter Zahlung der Rente betteln bis sie über die Verlängerung entschieden haben????

NUR bleibe der DRV gegenüber unbedingt bei DEINEN persönlichen Problemen mit der Krankheit und den Ämtern, wenn du dort um eine "Überbrückungs-Bewilligung" BITTEST ("betteln" brauchst du auch dort NICHT), die DRV interessiert es leider NICHT, ob auch dein Kind satt wird, DAFÜR sind die mit der EM-Rente (eigentlich) NICHT zuständig.
Hast du denn dazu was schriftlich in der Hand, mit dem "HAT GESAGT" ist das immer nicht so einfach, letztendlich MUSST DU beweisen KÖNNEN, was dir da so ALLES "gesagt wurde".ich habe doch am 19 märz einen termin bei der RV
mein SB von der AFA hat mir angeboten diesen Termin jetzt mal zuerst wahr zu nehmen und schauen was die RV entscheidet
danach könne ich ja immer noch zum amtsarzt gehen
Und der GA der DRV wird dir am 19. auch NICHT direkt die weitere Renten-Bewilligung mitteilen (KÖNNEN), dazu ist der gar nicht berechtigt, vermutlich bekommst du dort auch NICHTS SOFORT schriflich zum Ergebnis der Untersuchung...

DAS ist es eigentlich was MIR so durch den Kopf geht dazu, die tun ALLE als würde am 19. bereits eine endgültige Entscheidung fallen, mit der man dann was anfangen kann...da hast du erst mal einen GA-Termin wegen deiner EM-Rente, MEHR aber auch NICHT....
Im Prinzip schon "logisch", bis auf das, was ich dazu schon geschrieben habe, denn es wird da (am 19.03.) auch nicht SOFORT was Schriftliches drüber geben, FÜR DICH (FÜR die AfA !!!) verwertbar für die weiteren Entscheidungen.kann und soll ich das so annehmen oder wollen die mich aufs glatteis fürhen????
angebracht wäre das ja oder was meint ihr
Und DANN sollte /MUSS die AfA trotzdem so langsam mal eigene Entscheidungen treffen, denn dein Anspruch auf ALGI ist nun mal vorhanden, ab dem 01.03.2012, da können die "erzählen" was sie wollen.
GENAU so ist es, die MÜSSEN bis dahin einen Bescheid erstellen UND am 31.03.2012 MUSS dein Geld auf dem Konto seinaber die leistungen ende märz muss dann die AFA erbringen oder wie ???

WIE die das machen, kann dir eigentlich EGAL sein, vom Zeitrahmen her, ist das bei der AfA durchaus alles noch möglich, auch nach deinem GA-Termin am 19. , nur glaube ich im Moment nicht, dass sich dadurch an der aktuellen Lage irgendwas ändern wird, denn du bekommst ja NICHT SOFORT ein schriftliches Ergebnis von dem GA...

Deine AU solltest du auf alle Falle weiterführen, bis du einen NEUEN EM-Renten-Bescheid in den Händen hast, also möglichst auch am 19. direkt noch zu deinem Arzt verlängern lassen (spätestens am 20.) dann KANN der auch gleich dokumentieren, wie du das DRV-GA verkraftet hast.
Versuche ein wenig abzuschalten und geh zu dem GA am 19., wenn man dich NOCH NICHT (VORHER) schriftlich zum Amtsarzt der AfA eingeladen hat, dann brauchst du da erst mal NICHT hin, was da am Telefon gesprochen wurde, das KANN die AfA (zum Glück!) auch nicht beweisen...
Trotzdem solltest du solche Aussagen besser nicht machen und schriftlich schon gar nicht, den Amtsarzt bei der AfA ablehnen geht nicht, die sind dazu berechtigt dich SELBER untersuchen zu lassen, unabhängig von den Entscheidungen der DRV im EM-Renten-Verfahren.
NUR NACH einem (NEUEN) Bescheid über die Weiterzahlung der EM-Rente brauchst du einer solchen Aufforderung (durch die AfA) NICHT mehr nachzukommen, bis DAHIN aber ist es leider so rechtens.
Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: rat
Ich bins wieder
Folgendes
AFA stellt sich weiter stur HA angeschrieben der was aktuelles beifügen solle
´Wenn nichts aussagekräftiges zeitnahes Amtsarzt Gutachten
Noch nicht mal ein Leisungsbescheid bekommen
Habe die DRV angeschriebn und um eine Überbrückungsbewilligung gebeten bis sie eine Entscheidung getroffen haben nach dem Gutachten der DRV am 19 MÄRZ Schreiben an mich sei unterwegs am Telefon keien Auskunft was darin steht
Habe denen mitgeteilt das die AFA meine letzte kraft raubt und das die umgehensweise mit psych kranken Menschen gewöhnungsbedürftigt sei
Mal sehen ob die mir entegegen kommen --------------------
lg eure skipi
Folgendes
AFA stellt sich weiter stur HA angeschrieben der was aktuelles beifügen solle
´Wenn nichts aussagekräftiges zeitnahes Amtsarzt Gutachten
Noch nicht mal ein Leisungsbescheid bekommen
Habe die DRV angeschriebn und um eine Überbrückungsbewilligung gebeten bis sie eine Entscheidung getroffen haben nach dem Gutachten der DRV am 19 MÄRZ Schreiben an mich sei unterwegs am Telefon keien Auskunft was darin steht
Habe denen mitgeteilt das die AFA meine letzte kraft raubt und das die umgehensweise mit psych kranken Menschen gewöhnungsbedürftigt sei
Mal sehen ob die mir entegegen kommen --------------------
lg eure skipi
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