Ärger mit der AfA

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Fulgora

Re: Ärger mit der AfA

Ungelesener Beitrag von Fulgora » So 6. Nov 2011, 01:56

Ansonsten ist das eher hinderlich für den Verlängerungs-Antrag, dieser Teilhabe-Antrag sagt ja aus, wenn ein AG (finanziell) unterstützt wird, um mich einzustellen, dann brauche ich KEINE Rente mehr,
BULLSHIT, ein Teilhabe Antrag bei bestehender Teil-EM-Rente soll dafür genutzt werden den bestehenden Arbeitsplatz leidensgerecht umzugestalten und/oder den bestehenden/zukünftigen Arbeitgeber finanziell zu unterstützen, das hat mit der Bewilligung oder Verlängerung der Teil-EM-Rente erstmal garnix zu tun.

Warum sonst wohl kann man diesen Teilhabeantrag wohl sonst auch bei der AfA nach § 6a SGB IX stellen, wie in diesem Fall wohl auch geschehen, nur wurde der ja wohl gleich weitergeleitet.

Es könnte ein Hindernis werden, wenn es um eine Arbeitsmarktrente geht, aber da sehe ich bis März kaum ne Chance dich unterzubringen, es sei denn deine Firma spielt mit und beschäftigt dich weiter.

Mal nachlesen zu was die einen überhaupt auffordern, denn das ist leider total bekloppt gegliedert, denn die Wiedereingliederung und Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben ist im SGB IX geregelt, aber bescheuerter Weise unter 2 Hauptrubriken:
-Teilhabe am Arbeitsleben (§ 33 bis § 43) Formular G130 der DRV
-Medizinische Rehabilitation (§ 26 - § 32) Formular G100 der DRV

Also wenn jemand zu Teilhabe auffordert immer erstmal klären was man denn überhaupt beantragen soll. Meist steht der betreffende § in der Aufforderung.
Bei der AfA KANN man nur berufliche Reha beantragen.


Wie gesagt erstmal klären was denn mit deinem jetzigen Arbeitgeber ist.

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