Aussteuerung der KK
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Re: Aussteuerung der KK
Puh ich danke euch allen für die vielen HIlfestellungen, ich werde bestimmt noch viele Fragen stellen ,da ich nicht wirklich durch blicke.
GdB habe ich seit 2009. / 30 Prozent
Lg Peja
Nach dem Termin beim Anwalt werde ich mich melden
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- Doppeloma
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Re: Aussteuerung der KK
Hallo Ulla,
Woher soll denn die AfA sonst wissen, dass du aktuell noch AU-Bescheinigt krank BIST, "erzählen" kann das JEDER und GENAU deswegen bekommst du doch auch aktuell noch Krankengeld und wirst "ausgesteuert zum XXX", du brauchst unbedingt diesen Bescheid von der Krankenkasse über deine Aussteuerung!!!
Die vermerken das dann in deiner PC-Akte und DANACH wollen sie KEINEN Krankenschein mehr "vorgelegt" bekommen, das heißt aber nicht, dass du keinen mehr (zu Hause!) haben darfst, du bist ja deswegen NICHT ÜBER Nacht GESUND!
Die Untersuchung vom Amtsarzt der AfA hat NACH der Aussteuerung zu erfolgen (vorher ist ja wohl klar, dass du krank bist!), das geht im Allgemeinen relativ schnell mit dem Termin, denn die wollen ja auch wissen, wie es mit dir weitergehen soll ("normale" Vermittlung/Teilzeitvermittlung oder Aufforderung zum Reha/Renten-Antrag), DU MUSST den EM-Renten-Antrag NICHT schon vorher stellen
Ich habe das auch erst NACH (Amtsarzt-Ergebnis!) schriftlicher Aufforderung durch die AfA gemacht, dann hast du aber nur 4 Wochen Zeit dafür, ein wenig Vorbereitung für diesen Antrag ist also schon ganz gut.
Wenn du magst lies dir das hier noch mal durch
viewtopic.php?f=3&t=1273
viewtopic.php?f=7&t=224&hilit=nahtlosigkeit
da habe ich das schon mal genau beschrieben, WIE es bei mir nach der Aussteuerung abgelaufen ist
Besorge dir als ERSTES bitte unbedingt diese Bescheinigung der Krankenkasse über die Aussteuerung, die brauchst du auf JEDEN Fall
DAS ist der Bescheid auf dem dein Anspruch nach §125 SGB III zunächst mal aufbaut, ALLES Andere kommt DANACH
Liebe Grüße von der Doppeloma

Selbstverständlich nimmst du (zusammen mit dem Schein von der KK!!!) deinen aktuellen Nachweis über die (weiter) laufende AU mit, zur EINMALIGEN Einsicht!!!Ups....
also nicht die Krankmeldung zum AA mitnehmen....
Soll ich nun vorher noch EU Rente beantragen oder erst zum AA und dann beantragen??
Woher soll denn die AfA sonst wissen, dass du aktuell noch AU-Bescheinigt krank BIST, "erzählen" kann das JEDER und GENAU deswegen bekommst du doch auch aktuell noch Krankengeld und wirst "ausgesteuert zum XXX", du brauchst unbedingt diesen Bescheid von der Krankenkasse über deine Aussteuerung!!!
Die vermerken das dann in deiner PC-Akte und DANACH wollen sie KEINEN Krankenschein mehr "vorgelegt" bekommen, das heißt aber nicht, dass du keinen mehr (zu Hause!) haben darfst, du bist ja deswegen NICHT ÜBER Nacht GESUND!
Die Untersuchung vom Amtsarzt der AfA hat NACH der Aussteuerung zu erfolgen (vorher ist ja wohl klar, dass du krank bist!), das geht im Allgemeinen relativ schnell mit dem Termin, denn die wollen ja auch wissen, wie es mit dir weitergehen soll ("normale" Vermittlung/Teilzeitvermittlung oder Aufforderung zum Reha/Renten-Antrag), DU MUSST den EM-Renten-Antrag NICHT schon vorher stellen

Ich habe das auch erst NACH (Amtsarzt-Ergebnis!) schriftlicher Aufforderung durch die AfA gemacht, dann hast du aber nur 4 Wochen Zeit dafür, ein wenig Vorbereitung für diesen Antrag ist also schon ganz gut.
Wenn du magst lies dir das hier noch mal durch
viewtopic.php?f=3&t=1273
viewtopic.php?f=7&t=224&hilit=nahtlosigkeit
da habe ich das schon mal genau beschrieben, WIE es bei mir nach der Aussteuerung abgelaufen ist

Besorge dir als ERSTES bitte unbedingt diese Bescheinigung der Krankenkasse über die Aussteuerung, die brauchst du auf JEDEN Fall

DAS ist der Bescheid auf dem dein Anspruch nach §125 SGB III zunächst mal aufbaut, ALLES Andere kommt DANACH

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Re: Aussteuerung der KK
Danke Doppeloma
ich komm schon ganz durcheinander.Irgendwie fahre ich Panik. Weiß nicht warum. hab einfach nur Schiss vor allem.
bei Hans hab ich doch alles richtig gemacht und bei mir bin ich richtig Hilflos...
Jedenfalls habe ich schon den Widerspruch wegen den GDB abgeschickt. Für den Link zum Widerspruch nochmal Danke an Annette
Wenigstens das hab ich richtig hinbekommen..
Morgen werde ich dann die KK anrufen,damit die mir nochmal den Aussteuerungsbescheid schicken. Den alten bescheid finde ich nicht wieder...
LG Ulla

ich komm schon ganz durcheinander.Irgendwie fahre ich Panik. Weiß nicht warum. hab einfach nur Schiss vor allem.
bei Hans hab ich doch alles richtig gemacht und bei mir bin ich richtig Hilflos...
Jedenfalls habe ich schon den Widerspruch wegen den GDB abgeschickt. Für den Link zum Widerspruch nochmal Danke an Annette

Wenigstens das hab ich richtig hinbekommen..
Morgen werde ich dann die KK anrufen,damit die mir nochmal den Aussteuerungsbescheid schicken. Den alten bescheid finde ich nicht wieder...
LG Ulla
Re: Aussteuerung der KK
Hallo Doppeloma,
wie du es beschreibst ist es zwar eigentlich die Praxis, aber leider nicht "Vorschriftsmäßig"
Sobald man das Schreiben der KK erhält mit dem Termin zur Aussteuerung, muss man sich bei der AfA melden.
Da legt man das Schreiben vor, was als Nachweis über die Dauer der Krankschreibung dient.
Normlerweise bekommt man nun kurz vor der Aussteuerung einen Termin beim medizinischen Dienst der AfA, die sich leider zu 90% einen DRV Gutachten anschliesst, sollte schon eins vorliegen.
Dann am Termin der Aussteuerung wird entschieden ob man nach 117 oder nach 125 ALG1 bekommt (meist leider nur noch nach 117).
Und hier ist der Punkt an dem man keinen Gelben mehr sehen lassen darf.
Denn man darf offiziell zum Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung nicht AU sein. Denn ansonsten KANN man kein ALG1 beziehen.
Und wie bei einem Arbeitgeber gilt auch nach 42 (zusammenhängenden) Tagen AU zahlt auch die AfA nicht mehr, wobei derzeit dieses zusammenhängend teilweise schon durch identische Krankheit ersetzt wird.
Anspruch auf Leistungen hat nur, wer arbeitslos ist. Arbeitslos ist unter anderem aber nur derjenige, der den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht. Dies setzt Arbeitsfähigkeit und Arbeitsbereitschaft voraus. Arbeitsfähig ist ein Arbeitsloser, wenn er eine Versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes aufnehmen und ausüben kann und darf.
Ist man AU steht man der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung, ist nicht arbeitslos und hat keinen Leistungsanspruch.
Die Entscheidung beruht auf §§ 117, 118 Abs. 1 Nr. 1, 119 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 5 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).“
Einzige Ausnahme ist die fiktive "Arbeitsfähigkeit" nach §125 SGB III
wie du es beschreibst ist es zwar eigentlich die Praxis, aber leider nicht "Vorschriftsmäßig"
Sobald man das Schreiben der KK erhält mit dem Termin zur Aussteuerung, muss man sich bei der AfA melden.
Da legt man das Schreiben vor, was als Nachweis über die Dauer der Krankschreibung dient.
Normlerweise bekommt man nun kurz vor der Aussteuerung einen Termin beim medizinischen Dienst der AfA, die sich leider zu 90% einen DRV Gutachten anschliesst, sollte schon eins vorliegen.
Dann am Termin der Aussteuerung wird entschieden ob man nach 117 oder nach 125 ALG1 bekommt (meist leider nur noch nach 117).
Und hier ist der Punkt an dem man keinen Gelben mehr sehen lassen darf.
Denn man darf offiziell zum Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung nicht AU sein. Denn ansonsten KANN man kein ALG1 beziehen.
Und wie bei einem Arbeitgeber gilt auch nach 42 (zusammenhängenden) Tagen AU zahlt auch die AfA nicht mehr, wobei derzeit dieses zusammenhängend teilweise schon durch identische Krankheit ersetzt wird.
Anspruch auf Leistungen hat nur, wer arbeitslos ist. Arbeitslos ist unter anderem aber nur derjenige, der den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht. Dies setzt Arbeitsfähigkeit und Arbeitsbereitschaft voraus. Arbeitsfähig ist ein Arbeitsloser, wenn er eine Versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung unter den üblichen Bedingungen des für ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes aufnehmen und ausüben kann und darf.
Ist man AU steht man der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung, ist nicht arbeitslos und hat keinen Leistungsanspruch.
Die Entscheidung beruht auf §§ 117, 118 Abs. 1 Nr. 1, 119 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 5 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).“
Einzige Ausnahme ist die fiktive "Arbeitsfähigkeit" nach §125 SGB III
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Re: Aussteuerung der KK
Hallo Fulgora,
wir hatten das Thema ja schon öfter und auch deine Verfahrensvorstellungen wurde da schon mehrfach diskutiert, es tut mir leid, dass ich deinen Ausführungen zumindest im ersten Teilbereich noch immer NICHT zustimmen kann, weil es ganz einfach NICHT SO IST
Da man die Bescheinigung NICHT mehr vorlegt bei der AfA, kommen auch KEINE 42 Tage AU zum Tragen, es interessiert schlicht und ergreifend NIEMANDEN mehr, ob du zu Hause noch eine fortlaufende AU liegen hast oder nicht...
Es ist aber (AUCH) besser für den EM-Renten-Antrag eine durchgehende AU-Bescheinigung ZU HABEN, JEDER GA wird als erstes DANACH fragen, die Auskunft "Wozu, ich bekomme ALG und bin sowieso zu Hause" wirkt sich in diesem Falle nicht unbedingt positiv aus.
Ich weiß nicht, warum es dir so schwer fällt, die VORLAGE bei der AfA und das reale vorhanden Sein einer AU-Bescheinigung auseinanderzuhalten, man MUSS diese Bescheinigung dort NICHT vorlegen und KANN trotzdem eine haben.
DAS praktizieren wir seit JAHREN so und HABEN beide für den vollen (persönlichen) Zeitraum ALGI, nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld bekommen
Es kam mal vor, weil die KK inzwischen gerne mal die Kranken vorzeitig zur AfA abschieben und einfach kein KG mehr zahlten, aber OHNE Leistungen von der AfA zu bekommen (oder zumindest den theoretischen Anspruch zu haben / 1. Tag NACH Aussteuerung!!!), ist man gar nicht verpflichtet deren Amtsarzt überhaupt aufzusuchen, mit welcher Rechtsgrundlage???
Nach DRV-Gutachten KANN die AfA NUR gehen, wenn man zustimmt, dass sie diese auch bekommen darf, auch DAS haben wir schon mehrfach diskutiert, die wollen NICHT OHNE Grund haufenweise Schweigepflichtentbindungen haben, man MUSS sie aber NICHT geben/unterschreiben, dann bekommen DIE GAR NIX
Als das GA des Amtsarztes nach weiteren ca. 3 Wochen fertig war, bekam ich das Gutachten und den Bescheid über die Anwendung des §125 (vom Medizinischen Dienst der AfA!) per Post direkt nach Hause geschickt, DAS KANN auch Anders gehändelt werden, es war in MEINEM Falle so !
In diesem Bescheid stand dann drin, dass ich wegen der Feststellungen des Amtsarztes (Komplett KO für ALLES!!!) innerhalb 4 Wochen einen Reha-/Renten-Antrag stellen müsse, da ich sonst KEINEN Anspruch mehr auf ALG nach §125 hätte!
Habe dann Renten-Antrag gestellt (Reha hatte ich ja schon erfolglos durch), der AfA die Antragstellung nachgewiesen und DAS WARS, seidem kam pünktlich jeden Monat mein Geld aufs Konto, bis auch mein (persönlicher) ALGI-Anspruch nach 1,5 Jahren abgelaufen war
Sehr interessant ist dazu auch der Link von @Amethyst zu den Durchführungsbestimmungen der AfA betreffs §125 SGB III, wenn alle AfA SB richtig lesen könnten, gäbe es damit überhaupt KEINE Probleme mehr
Das machen wohl nicht alle KK so, wie das andere regeln weiß ich nicht, aber selbst WENN der Arzt dann wieder einen "gelben Schein" ausfüllen würde, NUR als Fortsetzungs-Bescheinigung und NUR für die KK UND ZU HAUSE!!!
Dieses "Direktionsrecht des Arbeitgebers" wird damit eigentlich "automatisch" außer Kraft gesetzt, weder Männe noch ich haben jemals irgendeine Bescheinigung dazu erhalten/vorlegen müssen, das ergibt sich wohl auch alleine aus der Tatsache, dass man die "Nahtlosigkeitsregelung" sonst gar nicht in Anspruch nehmen könnte, bei bestehendem Arbeitsverhältnis.
Der AG MUSS ja auch für die Berechnung des ALG ein Formular für die AfA ausfüllen, damit ist er ja gleichzeitig informiert, dass sein Mitarbeiter jetzt ALG bekommen wird, als Folge der langen Krankheit.
Der Job ist auch nicht automatisch WEG, wenn man tatsächlich einen anderen einstellungswilligen AG finden würde (was eher unwahrscheinlich ist), es besteht weiterhin der rechtsgültige Arbeitsvertrag, mit den vertraglich vereinbarten KÜ-Fristen für BEIDE Seiten, man könnet also erst nach Ablauf der KÜ-Frist beim neuen AG antreten
ICH brauchte mich NIE irgendwo bewerben, hatte nicht mal einen zuständigen Vermittler bei der AfA, das KANN natürlich je nach Feststellungen des Amtsarztes auch anders sein (dazu kann z.B. @Stadtpflanze was schreiben), bei mir hat der ja festgestellt, dass es KEIN Restleistungsvermögen gibt und DAMIT habe ich mich selbstverständlich der Vermittlung zur Verfügung gestellt...
Jetzt sind wir in H4 und unsere Jobs haben wir immer noch, auch unsere AU-Bescheinigungen laufen weiter, BIS irgendwann MAL ein EM-Renten-Bescheid von der DRV für uns kommt...
Liebe Grüße von der Doppeloma

wir hatten das Thema ja schon öfter und auch deine Verfahrensvorstellungen wurde da schon mehrfach diskutiert, es tut mir leid, dass ich deinen Ausführungen zumindest im ersten Teilbereich noch immer NICHT zustimmen kann, weil es ganz einfach NICHT SO IST

Doch SO ist es vorschriftsmäßig, wird aber in der Praxis leider oft nicht so gehandhabt.wie du es beschreibst ist es zwar eigentlich die Praxis, aber leider nicht "Vorschriftsmäßig"
Ich habe NICHTS ANDERES geschrieben, dieses Schreiben (der KK) enthält insbesondere den konkreten Tag der Aussteuerung, denn die DAUER der Krankschreibung ist der AfA an sich egal, sie ist erst (NUR) zuständig wegen der Aussteuerung und WEGEN Fortdauer der AU DARÜBER HINAUS (also sollte man das bei der AfA Meldung schon AUCH belegen!), im weiteren Verlauf ist die Vorlage der AU-Bescheinigung weder erwünscht (da stimme ich dir zu) noch notwendig!Sobald man das Schreiben der KK erhält mit dem Termin zur Aussteuerung, muss man sich bei der AfA melden.
Da legt man das Schreiben vor, was als Nachweis über die Dauer der Krankschreibung dient.
Da man die Bescheinigung NICHT mehr vorlegt bei der AfA, kommen auch KEINE 42 Tage AU zum Tragen, es interessiert schlicht und ergreifend NIEMANDEN mehr, ob du zu Hause noch eine fortlaufende AU liegen hast oder nicht...

Ich weiß nicht, warum es dir so schwer fällt, die VORLAGE bei der AfA und das reale vorhanden Sein einer AU-Bescheinigung auseinanderzuhalten, man MUSS diese Bescheinigung dort NICHT vorlegen und KANN trotzdem eine haben.

DAS praktizieren wir seit JAHREN so und HABEN beide für den vollen (persönlichen) Zeitraum ALGI, nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld bekommen

VOR der Aussteuerung ist die AfA noch gar NICHT zuständig, da zahlt noch die Krankenkasse und ich habe mit VIELEN Leuten schriftlichen Kontakt (ELO) die bereits ausgesteuert wurden, KEINER wurde jemals VOR der Aussteuerung zum Amtsarzt der AfA geschickt.Normlerweise bekommt man nun kurz vor der Aussteuerung einen Termin beim medizinischen Dienst der AfA, die sich leider zu 90% einen DRV Gutachten anschliesst, sollte schon eins vorliegen.
Es kam mal vor, weil die KK inzwischen gerne mal die Kranken vorzeitig zur AfA abschieben und einfach kein KG mehr zahlten, aber OHNE Leistungen von der AfA zu bekommen (oder zumindest den theoretischen Anspruch zu haben / 1. Tag NACH Aussteuerung!!!), ist man gar nicht verpflichtet deren Amtsarzt überhaupt aufzusuchen, mit welcher Rechtsgrundlage???
Nach DRV-Gutachten KANN die AfA NUR gehen, wenn man zustimmt, dass sie diese auch bekommen darf, auch DAS haben wir schon mehrfach diskutiert, die wollen NICHT OHNE Grund haufenweise Schweigepflichtentbindungen haben, man MUSS sie aber NICHT geben/unterschreiben, dann bekommen DIE GAR NIX

Man bekommt generell ALG nach § 117, der § 125 wird NICHT in den Bescheid geschrieben und entschieden wird das NICHT am Tag der Aussteuerung, sondern auf Grund der amtsärztlichen Untersuchung, die möglichst bald NACH der Aussteuerung veranlaßt werden soll (und wird), bei mir hat es bis zu Arzt-Termin knapp 4 Wochen gedauert ab Aussteuerung (das erste ALG war inzwischen längst auf dem Konto!)Dann am Termin der Aussteuerung wird entschieden ob man nach 117 oder nach 125 ALG1 bekommt (meist leider nur noch nach 117).

Als das GA des Amtsarztes nach weiteren ca. 3 Wochen fertig war, bekam ich das Gutachten und den Bescheid über die Anwendung des §125 (vom Medizinischen Dienst der AfA!) per Post direkt nach Hause geschickt, DAS KANN auch Anders gehändelt werden, es war in MEINEM Falle so !
In diesem Bescheid stand dann drin, dass ich wegen der Feststellungen des Amtsarztes (Komplett KO für ALLES!!!) innerhalb 4 Wochen einen Reha-/Renten-Antrag stellen müsse, da ich sonst KEINEN Anspruch mehr auf ALG nach §125 hätte!
Habe dann Renten-Antrag gestellt (Reha hatte ich ja schon erfolglos durch), der AfA die Antragstellung nachgewiesen und DAS WARS, seidem kam pünktlich jeden Monat mein Geld aufs Konto, bis auch mein (persönlicher) ALGI-Anspruch nach 1,5 Jahren abgelaufen war

Sehr interessant ist dazu auch der Link von @Amethyst zu den Durchführungsbestimmungen der AfA betreffs §125 SGB III, wenn alle AfA SB richtig lesen könnten, gäbe es damit überhaupt KEINE Probleme mehr

Den HAT man in diesem Stadium auch gar nicht mehr, da hat man nur noch den Krankengeld-Zahlschein, wir bekamen DANACH (nach der Aussteuerung) einen ähnlichen Schein zur Weiterführung der AU-Bescheinigung (A4-Liste) von unserer Krankenkasse, DEN haben wir immer noch und der wird auch weiterhin von unseren Ärzten bei JEDEM Arztbesuch gestempelt und unterschrieben (seit 3 bzw. 4 Jahren!).Und hier ist der Punkt an dem man keinen Gelben mehr sehen lassen darf.
Das machen wohl nicht alle KK so, wie das andere regeln weiß ich nicht, aber selbst WENN der Arzt dann wieder einen "gelben Schein" ausfüllen würde, NUR als Fortsetzungs-Bescheinigung und NUR für die KK UND ZU HAUSE!!!
Wenn überhaupt meldet man sich in diesem Zusammenhang NUR "arbeitsuchend", allerdings "sagt man das so auch nicht", man "meldet sich wegen der Aussteuerung aus dem Krankengeld, zur Prüfung der Ansprüche auf ALGI nach §125 SGBIII", wirklich arbeitslos sind ja VIELE Dauerkranke gar nicht!Denn man darf offiziell zum Zeitpunkt der Arbeitslosmeldung nicht AU sein. Denn ansonsten KANN man kein ALG1 beziehen.
Dieses "Direktionsrecht des Arbeitgebers" wird damit eigentlich "automatisch" außer Kraft gesetzt, weder Männe noch ich haben jemals irgendeine Bescheinigung dazu erhalten/vorlegen müssen, das ergibt sich wohl auch alleine aus der Tatsache, dass man die "Nahtlosigkeitsregelung" sonst gar nicht in Anspruch nehmen könnte, bei bestehendem Arbeitsverhältnis.
Der AG MUSS ja auch für die Berechnung des ALG ein Formular für die AfA ausfüllen, damit ist er ja gleichzeitig informiert, dass sein Mitarbeiter jetzt ALG bekommen wird, als Folge der langen Krankheit.
Der Job ist auch nicht automatisch WEG, wenn man tatsächlich einen anderen einstellungswilligen AG finden würde (was eher unwahrscheinlich ist), es besteht weiterhin der rechtsgültige Arbeitsvertrag, mit den vertraglich vereinbarten KÜ-Fristen für BEIDE Seiten, man könnet also erst nach Ablauf der KÜ-Frist beim neuen AG antreten


ICH brauchte mich NIE irgendwo bewerben, hatte nicht mal einen zuständigen Vermittler bei der AfA, das KANN natürlich je nach Feststellungen des Amtsarztes auch anders sein (dazu kann z.B. @Stadtpflanze was schreiben), bei mir hat der ja festgestellt, dass es KEIN Restleistungsvermögen gibt und DAMIT habe ich mich selbstverständlich der Vermittlung zur Verfügung gestellt...


Jetzt sind wir in H4 und unsere Jobs haben wir immer noch, auch unsere AU-Bescheinigungen laufen weiter, BIS irgendwann MAL ein EM-Renten-Bescheid von der DRV für uns kommt...




Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
Re: Aussteuerung der KK
Sorry, aber es ist nun mal vom Gesetzgeber anders geregelt. Unsere Erfahrungen wie es läuft, haben NICHTS damit zu tun wie es zu laufen hätte.
Sowohl für die Sachbearbeiter der AfA als auch die krankschreibenden Ärzte, als auch für den Patienten.
Steht man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, außer fiktiv durch §1215, hat man keinen Anspruch auf Leistungen.
Jetzt mal ein ganz plumpes Beispiel:
Bei einem 30 jährigen Kfz-Mechaniker wird ein HWS-Syndrom festgestellt und er wird AU. Für 78 Wochen geht das bis zur Aussteuerung, aber danach ist nicht mehr der Arbeitgeber weisungsbefugt, sondern die AfA und wenn die einen Job z.B. als Autoverkäufer bei einer anderen Firma hat , dann muß er kündigen, denn ansonsten darf die AfA die Leistungen einstellen.
Denn ab dem Zeitpunkt der Aussteuerung geht es nicht mehr um den eigentlichen „Job“ sondern nur noch um das Restleistungsvermögen.
Darum KANN man rein rechtlich gesehen auch als ungekündigter kein Arbeitslosengeld nach §117 bekommen, denn dem spricht das ungekündigte Arbeitsverhältnis entgegen, das geht nur im Rahmen der sog. Nahtlosigkeitsregelung.
Du bekommst ja auch kein ALG1, wobei eine Feststellung des Amtsarztes für die DRV irrelevant ist und ja auch nicht jeder der zwar nach §125 ALG1 bekommt später dann auch EM-Rente erhält. Was aber ein anderes Thema ist.
Hier geht es ausschlieslich darum was bei einer Aussteuerung zu geschehen hat ohne einen Sozialbetrug zu begehen.
Nachtrag 1:
Viele von uns werden ja auch gerade zu genötigt eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben in der x-Bewerbungen von einem verlangt werden. Wenn man das so betrachtet wie Doppeloma, dann ist soetwas ja noch viel schlimmer für ein laufendes EM-Verfahren, als die AU-Meldung. Denn wer "Rente begehrt" der kann sich rein logisch betrachtet nirgends bewerben.
Ich weiß es ist, gerade finanziell, sehr schwer sich dagegen zu wehren aber ich würde mich niemals mit diesem Pack auf eine Stufe stellen lassen und mich durch die zu illegalen Handlungen verleiten lassen.
Nachtrag 2:
Ich habe mal bei der AfA gesucht und folgendes gefunden:
Mitteilung von Änderungen
Der Sachbearbeiter der einem sagt, man solle keine AU-Meldungen vorlegen, dem kann man dieses ohne Zeugen oder Schriftstücke nicht nachweisen. An wem bleibt es denn dann wohl hängen?
Sowohl für die Sachbearbeiter der AfA als auch die krankschreibenden Ärzte, als auch für den Patienten.
Weißt du wie man so etwas nennt, wenn das raus kommt. SOZIALBETRUG, denn du hast gegenüber der AfA genau die gleiche Meldepflicht wenn du AU bist, wie gegenüber deinem Arbeitgeber. Klar, den Sachbearbeiter interessiert es nicht, weil es zusätzliche Arbeit bedeutet, aber frag mal bitte ob du das schriftlich bekommen kannst das du keine AU Meldung mehr angeben musst.Da man die Bescheinigung NICHT mehr vorlegt bei der AfA, kommen auch KEINE 42 Tage AU zum Tragen, es interessiert schlicht und ergreifend NIEMANDEN mehr, ob du zu Hause noch eine fortlaufende AU liegen hast oder nicht...
Ja, genau dafür ist ja auch der §125 gedacht, der im Normalfall bei jeder Aussteuerung SOFORT zum Tragen kommen müßte.Es ist aber (AUCH) besser für den EM-Renten-Antrag eine durchgehende AU-Bescheinigung ZU HABEN, JEDER GA wird als erstes DANACH fragen, die Auskunft "Wozu, ich bekomme ALG und bin sowieso zu Hause" wirkt sich in diesem Falle nicht unbedingt positiv aus.
NEIN, denn das ist und bleibt BETRUG.Ich weiß nicht, warum es dir so schwer fällt, die VORLAGE bei der AfA und das reale vorhanden Sein einer AU-Bescheinigung auseinanderzuhalten, man MUSS diese Bescheinigung dort NICHT vorlegen und KANN trotzdem eine haben.
Steht man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, außer fiktiv durch §1215, hat man keinen Anspruch auf Leistungen.
Natürlich ist die AfA auch schon vor der Aussteuerung zuständig, denn nach Erhalt des Aussteuerungsbescheides, meist 3 Monate vor dem Termin, hat man sich SOFORT bei der AfA zu melden, dort füllt man dann schon diese ganzen Gesundheitsbögen aus und auch die Schweigepflichtsentbindungen für die Ärzte, dann hat der der MD der AfA zu entscheiden ob man noch persönlich „Begutachtet“ werden muß, oder ob die Beurteilung nach Aktenlage ausreicht für §125. Denn eines DARF eigentlich nicht passieren, Aufhebung der AU nach Aktenlage.VOR der Aussteuerung ist die AfA noch gar NICHT zuständig,
Selbstverständlich ist der Job weg, denn der Arbeitgeber hat keine Weisungsbefugnis mehr, sonder das liegt bei der AfA.Der Job ist auch nicht automatisch WEG, wenn man tatsächlich einen anderen einstellungswilligen AG finden würde (was eher unwahrscheinlich ist), es besteht weiterhin der rechtsgültige Arbeitsvertrag, mit den vertraglich vereinbarten KÜ-Fristen für BEIDE Seiten, man könnet also erst nach Ablauf der KÜ-Frist beim neuen AG antreten
Jetzt mal ein ganz plumpes Beispiel:
Bei einem 30 jährigen Kfz-Mechaniker wird ein HWS-Syndrom festgestellt und er wird AU. Für 78 Wochen geht das bis zur Aussteuerung, aber danach ist nicht mehr der Arbeitgeber weisungsbefugt, sondern die AfA und wenn die einen Job z.B. als Autoverkäufer bei einer anderen Firma hat , dann muß er kündigen, denn ansonsten darf die AfA die Leistungen einstellen.
Denn ab dem Zeitpunkt der Aussteuerung geht es nicht mehr um den eigentlichen „Job“ sondern nur noch um das Restleistungsvermögen.
Darum KANN man rein rechtlich gesehen auch als ungekündigter kein Arbeitslosengeld nach §117 bekommen, denn dem spricht das ungekündigte Arbeitsverhältnis entgegen, das geht nur im Rahmen der sog. Nahtlosigkeitsregelung.
ICH brauchte mich NIE irgendwo bewerben, hatte nicht mal einen zuständigen Vermittler bei der AfA, das KANN natürlich je nach Feststellungen des Amtsarztes auch anders sein (dazu kann z.B. @Stadtpflanze was schreiben), bei mir hat der ja festgestellt, dass es KEIN Restleistungsvermögen gibt und DAMIT habe ich mich selbstverständlich der Vermittlung zur Verfügung gestellt...
Du bekommst ja auch kein ALG1, wobei eine Feststellung des Amtsarztes für die DRV irrelevant ist und ja auch nicht jeder der zwar nach §125 ALG1 bekommt später dann auch EM-Rente erhält. Was aber ein anderes Thema ist.
Hier geht es ausschlieslich darum was bei einer Aussteuerung zu geschehen hat ohne einen Sozialbetrug zu begehen.
Nachtrag 1:
Viele von uns werden ja auch gerade zu genötigt eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben in der x-Bewerbungen von einem verlangt werden. Wenn man das so betrachtet wie Doppeloma, dann ist soetwas ja noch viel schlimmer für ein laufendes EM-Verfahren, als die AU-Meldung. Denn wer "Rente begehrt" der kann sich rein logisch betrachtet nirgends bewerben.
Ich weiß es ist, gerade finanziell, sehr schwer sich dagegen zu wehren aber ich würde mich niemals mit diesem Pack auf eine Stufe stellen lassen und mich durch die zu illegalen Handlungen verleiten lassen.
Nachtrag 2:
Ich habe mal bei der AfA gesucht und folgendes gefunden:
Mitteilung von Änderungen
Sprich ggf. kann sogar die DRV mit der die AfA ja kollaboriert die AU-Meldungen der AfA zur Verfügung stellen.Insbesondere in den nachstehend aufgeführten Fällen ist es wichtig, dass Sie sofort Ihre Agentur für Arbeit benachrichtigen:
•bei Ansprüchen aus früherem Arbeitsverhältnis
•bei Aufnahme einer Tätigkeit
•bei Arbeitsunfähigkeit
•bei Leistungen anderer Stellen
•bei Rentenantrag/-bewilligung
•bei Aufnahme einer Nebentätigkeit
•bei Schulbesuch oder Studium
•bei Ortsabwesenheit
•bei Umzug
•bei Änderung des Familienstandes
•bei Steuerklassenänderung oder Steuerklassenwechsel
•bei Eintragung, Änderung oder Wegfall eines Faktors auf der Lohnsteuerkarte (Faktorverfahren)
•bei Wegfall des Kindermerkmals
Bitte achten Sie auf die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben und teilen Sie Änderungen umgehend Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit mit. Die Befolgung dieser Mitwirkungspflichten liegt auch in Ihrem Interesse.
Sollten Sie falsche beziehungsweise unvollständige Angaben machen oder Änderungen nicht unverzüglich beziehungsweise überhaupt nicht mitteilen, müssen Sie nicht nur mit der Erstattung der zu Unrecht erhaltenen Leistungen rechnen, sondern Sie setzen sich auch der Gefahr eines Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahrens aus.
Leistungsmissbrauch wird mit modernen Methoden der elektronischen Datenverarbeitung aufgedeckt und von der Agentur für Arbeit nachdrücklich verfolgt und geahndet, um die Gemeinschaft der Beitrags- und Steuerzahler zu schützen. Die Agentur für Arbeit arbeitet hierbei mit anderen Behörden zusammen.
Der Sachbearbeiter der einem sagt, man solle keine AU-Meldungen vorlegen, dem kann man dieses ohne Zeugen oder Schriftstücke nicht nachweisen. An wem bleibt es denn dann wohl hängen?
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Re: Aussteuerung der KK
Hallo ihr Lieben, ich komme frisch vom RA und mir raucht der Kopf. Brief von der KK im Postkasten, Rentenversicherung hat mitgeteilt ,das der Antrag abgelehnt wurde - ob ich Widerspruch einlege und wann.
Der Anwalt teilte mir folgendes mit, berufsunfähigkeit seht ja fest, aber da ich noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vollzeit tätig sein kann ....ist die Regelung mit dem Verweisberuf rechtlich abgesichert ( auch für vor 61 geborene)
wenn ich nach der Aussteuerung mit meinen Unterlagen zum AA gehe, werden die sich den Aussagen der DRV anschliessen und mich nicht Arbeitslos weiter führen. ....heisst kein Geld , die brauchen nicht zahlen.
Mein Anwalt rechnet zur Zeit ...er rät mir...nach Krankengeld ....( zeitig Planen) mit meinem Arbeitgeber reden und mich kündigen lassen ( kann da nicht mehr arbeiten - obwohl die mich zurück wollen) dann Al melden... Evtl Bewerbungen rausschicken.... Und später erneut einen Antrag auf EM Rente stellen. wenn es so ginge hätte ich eine Versorgung bis Sept - Okt 2012. Dann wäre ich 55. ...wer nimmt mich da noch im Kindergarten und mit den Einschränkungen....
So nun habe ich viel zu denken.... Widerspruch macht er fertig... Antrag auf berufliche Reha ist ja auch noch in Arbeit
....ich weiß nicht wie lange ich das noch aushalte.....hat niemand einen tollen Job für mich ..
Ich denke so am Empfang....aber nicht im Durchzug ,hab Rheuma ....und nicht nur sitzen , Bandscheibenschäden, laufen ist auch nicht so gut , bücken geht garnicht Kienathrose....
Ab sonst bin ich gesund ....nur noch ein paar Depression wegen der dauerschmerzen
Nun reicht es ,,,danke für s Lesen und helfen
Peja
Der Anwalt teilte mir folgendes mit, berufsunfähigkeit seht ja fest, aber da ich noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vollzeit tätig sein kann ....ist die Regelung mit dem Verweisberuf rechtlich abgesichert ( auch für vor 61 geborene)
wenn ich nach der Aussteuerung mit meinen Unterlagen zum AA gehe, werden die sich den Aussagen der DRV anschliessen und mich nicht Arbeitslos weiter führen. ....heisst kein Geld , die brauchen nicht zahlen.
Mein Anwalt rechnet zur Zeit ...er rät mir...nach Krankengeld ....( zeitig Planen) mit meinem Arbeitgeber reden und mich kündigen lassen ( kann da nicht mehr arbeiten - obwohl die mich zurück wollen) dann Al melden... Evtl Bewerbungen rausschicken.... Und später erneut einen Antrag auf EM Rente stellen. wenn es so ginge hätte ich eine Versorgung bis Sept - Okt 2012. Dann wäre ich 55. ...wer nimmt mich da noch im Kindergarten und mit den Einschränkungen....
So nun habe ich viel zu denken.... Widerspruch macht er fertig... Antrag auf berufliche Reha ist ja auch noch in Arbeit
....ich weiß nicht wie lange ich das noch aushalte.....hat niemand einen tollen Job für mich ..
Ich denke so am Empfang....aber nicht im Durchzug ,hab Rheuma ....und nicht nur sitzen , Bandscheibenschäden, laufen ist auch nicht so gut , bücken geht garnicht Kienathrose....
Ab sonst bin ich gesund ....nur noch ein paar Depression wegen der dauerschmerzen

Nun reicht es ,,,danke für s Lesen und helfen
Peja

- Engelchen22
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Re: Aussteuerung der KK
Hallo Zusammen !
Der Rentenmann beim VDK sagte mir 14 Tage vor Aussteuerung sei ausreichend ?!
Gestern habe ich von meiner KK den schriftlichen Bescheid für die Aussteuerung bekommen.
Jetzt bin ich verwirrt...... Bin ich jetzt schon zu spät
Mein Krankengeld endet Anfang April
Welche Unterlagen benötigt man noch für AfA ?
- Bescheid der KK !
- Letzter Auszahlschein !
- Bescheinigung VDK über Rentenantragstellung !
- Bescheid des GdB ???
- ??????
Ich möchte keine Unterlagen " vergessen " und nicht ewig oft zur AfA müssen, denn das ist mir ein Greul.
Habt Ihr Experten noch weitere Tipps ?
Und wie ist das mit den " Gesundheitsfagen " ??? Sicher gibt es da " Fallen " u Fettnäpfchen in die ich mit Sicherheit tappen werde...
Liebe Grüsse
Engelchen
Danke für diesen Tipp ! Bekommt man mit GdB wirklich einen besonders ausgebildeten Sachbearbeiter ?Bist Du schwerbehindert? Wenn ja, bekommst Du einen besonders ausgebildeten Sachbearbeiter, paß in diesem Falle bitte auf, daß Du wirklich so einen bekommst. GG wollte man zu einem "normalen" SB abschieben, die junge Frau war völlig ahnungslos und hat Blödsinn verlangt.
Man muss sich wirklich 3 Monate VOR dem Aussteuerungtermin bei der AFA melden ??denn nach Erhalt des Aussteuerungsbescheides, meist 3 Monate vor dem Termin, hat man sich SOFORT bei der AfA zu melden, dort füllt man dann schon diese ganzen Gesundheitsbögen aus und auch die Schweigepflichtsentbindungen für die Ärzte, dann hat der der MD der AfA zu entscheiden ob man noch persönlich „Begutachtet“ werden muß, oder ob die Beurteilung nach Aktenlage ausreicht für §125. Denn eines DARF eigentlich nicht passieren, Aufhebung der AU nach Aktenlage.
Der Rentenmann beim VDK sagte mir 14 Tage vor Aussteuerung sei ausreichend ?!

Gestern habe ich von meiner KK den schriftlichen Bescheid für die Aussteuerung bekommen.
Jetzt bin ich verwirrt...... Bin ich jetzt schon zu spät


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- Bescheid des GdB ???
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Habt Ihr Experten noch weitere Tipps ?

Und wie ist das mit den " Gesundheitsfagen " ??? Sicher gibt es da " Fallen " u Fettnäpfchen in die ich mit Sicherheit tappen werde...



Liebe Grüsse
Engelchen
Krank-ohne-Rente.de - gemeinsam sind wir stark - !!!
Der Gesunde hat viele Wünsche, der Kranke nur einen...
Jeder Mensch braucht einen Engel...
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- Engelchen22
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Re: Aussteuerung der KK
Hallo Peja,
Aber Dank dem super Forum, wird uns ganz ganz sicher, geholfen !!!
Schliesslich war ich noch nie in so einer " schwierigen " Situation !
Ich befürchte das alles ist erst der Anfang !
Mir graut schon entsetzlich von den sicher bald anstehenden GA - Terminen und der AFA natürlich !
Lg Engelchen
ich auch nicht !!!So verwirrt war ich schon lange nicht mehr, ............
Aber Dank dem super Forum, wird uns ganz ganz sicher, geholfen !!!


Schliesslich war ich noch nie in so einer " schwierigen " Situation !
Ich befürchte das alles ist erst der Anfang !
Mir graut schon entsetzlich von den sicher bald anstehenden GA - Terminen und der AFA natürlich !

Lg Engelchen
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