Rentenbescheid erhalten
Rentenbescheid erhalten
Hallo,
heute kam mein Rentenbescheid und ich war sprachlos. Rente wegen voller Erwerbsminderung, befristet und endet am 31.10.2012. Ganz ohne Widerspruch und Gutachtertermin. Es ist für mich echt erstaunlich, dass mal etwas ohne Widerspruch läuft, nachdem was ich schon so mit Behörden erlebt habe. Ich freue mich sehr.
Erstaunt hat mich auch der monatliche Betrag, da ich mit viel weniger gerechnet habe. Bei diesen jährlichen Informationen der RV stand, wenn ich zu dem Zeitpunkt voll erwerbsunfähig werden würde, würde mir monatlich 360 Euro ausgezahlt werden.
Ich musste noch 3 Jahre Berufsschulzeit nachreichen und auch die Erziehungszeiten meiner beiden Kinder waren noch nicht berücksichtigt. Aber ich soll monatlich ab 01.12.10 972,63 Euro bekommen ! Mit so viel habe ich überhaupt nicht gerechnet.
Obwohl ich die EM-Rente erst Anfang August 2010 beantragt habe, schreibt die RV, dass die Rente am 01.05.2010 beginnt und dass es für die Zeit vom 01.05.10 bis 30.11.10 eine Nachzahlung von 6808,41 Euro gibt.
Die Nachzahlung wird aber vorläufig nicht ausgezahlt, da zunächst Ansprüche anderer Stellen (Krankenkasse, Arbeitgeber etc.) zu klären gibt.
Dazu habe ich eine Frage: Da ich das letzte Jahr, wo ich berufstätig war, nur halbtags gearbeitet habe, ist meine Rente höher, als meine Krankengeldzahlung (ca. 600 Euro). Bekomme ich dann tatsächlich die Differenz ausbezahlt ? Das wäre ja ein schöner warmer Regen.
Mir werden außerdem vom Arbeitgeber nächsten Monat 35 Tage alter Urlaub ausgezahlt. Wird der Urlaub dann auch gegengerechnet ?
Kennt sich jemand damit aus ? Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße, Alex
PS: Bitte entschuldigt, dass ich ein paar Tage hier nicht online war, aber ich kam nicht ins Internet rein, der Router war kaputt.
heute kam mein Rentenbescheid und ich war sprachlos. Rente wegen voller Erwerbsminderung, befristet und endet am 31.10.2012. Ganz ohne Widerspruch und Gutachtertermin. Es ist für mich echt erstaunlich, dass mal etwas ohne Widerspruch läuft, nachdem was ich schon so mit Behörden erlebt habe. Ich freue mich sehr.
Erstaunt hat mich auch der monatliche Betrag, da ich mit viel weniger gerechnet habe. Bei diesen jährlichen Informationen der RV stand, wenn ich zu dem Zeitpunkt voll erwerbsunfähig werden würde, würde mir monatlich 360 Euro ausgezahlt werden.
Ich musste noch 3 Jahre Berufsschulzeit nachreichen und auch die Erziehungszeiten meiner beiden Kinder waren noch nicht berücksichtigt. Aber ich soll monatlich ab 01.12.10 972,63 Euro bekommen ! Mit so viel habe ich überhaupt nicht gerechnet.
Obwohl ich die EM-Rente erst Anfang August 2010 beantragt habe, schreibt die RV, dass die Rente am 01.05.2010 beginnt und dass es für die Zeit vom 01.05.10 bis 30.11.10 eine Nachzahlung von 6808,41 Euro gibt.
Die Nachzahlung wird aber vorläufig nicht ausgezahlt, da zunächst Ansprüche anderer Stellen (Krankenkasse, Arbeitgeber etc.) zu klären gibt.
Dazu habe ich eine Frage: Da ich das letzte Jahr, wo ich berufstätig war, nur halbtags gearbeitet habe, ist meine Rente höher, als meine Krankengeldzahlung (ca. 600 Euro). Bekomme ich dann tatsächlich die Differenz ausbezahlt ? Das wäre ja ein schöner warmer Regen.
Mir werden außerdem vom Arbeitgeber nächsten Monat 35 Tage alter Urlaub ausgezahlt. Wird der Urlaub dann auch gegengerechnet ?
Kennt sich jemand damit aus ? Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Liebe Grüße, Alex
PS: Bitte entschuldigt, dass ich ein paar Tage hier nicht online war, aber ich kam nicht ins Internet rein, der Router war kaputt.
- stadtpflanze
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Re: Rentenbescheid erhalten
Guten Morgen Alex,
das ist doch mal ein positver Bericht. Herzlichen Glückwunsch.!!
Man hört es doch gern, wenn mal ein Antrag so ohne Problem durchgeht, und nicht mal zum Gutachter!
Magt du, wenn du Zeit hast, mal berichten, was dein Rentenberater für dich getan hat, wie teuer er war, evtl.auch welche Erkrankung du hast etc?
Leider kann ich zu dem Thema AG/ Urlaub nichts sagen,aber bestimmt meldet sich noch ein "Auskenner".
das ist doch mal ein positver Bericht. Herzlichen Glückwunsch.!!
Man hört es doch gern, wenn mal ein Antrag so ohne Problem durchgeht, und nicht mal zum Gutachter!
Magt du, wenn du Zeit hast, mal berichten, was dein Rentenberater für dich getan hat, wie teuer er war, evtl.auch welche Erkrankung du hast etc?
Leider kann ich zu dem Thema AG/ Urlaub nichts sagen,aber bestimmt meldet sich noch ein "Auskenner".
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Nette Grüße von der Stadtpflanze
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Re: Rentenbescheid erhalten
herzlichen glückwunsch,
also ich kann dir sagen, daß die "überzahlung" dann du bekommst, wenn das krankengeld weniger war!
da kannst du dich schon mal freuen! soo wurde es mir erklärt, allerdings war es bei mir umgekehrt. meine rente ist so gering, daß mein krankengeld höher war, somit ging "die rente" an die kk.
mit dem urlaub, soo glaube ich, gilt es als hinzuverdienst, zumindest habe ich es gerade im rentenforum so gelesen! aber genau weiß ich es nicht!
jetzt bist du erstmal einige sorgen los! zumindest die finanziellen!
alles gute dir
rosenresli
also ich kann dir sagen, daß die "überzahlung" dann du bekommst, wenn das krankengeld weniger war!
da kannst du dich schon mal freuen! soo wurde es mir erklärt, allerdings war es bei mir umgekehrt. meine rente ist so gering, daß mein krankengeld höher war, somit ging "die rente" an die kk.
mit dem urlaub, soo glaube ich, gilt es als hinzuverdienst, zumindest habe ich es gerade im rentenforum so gelesen! aber genau weiß ich es nicht!
jetzt bist du erstmal einige sorgen los! zumindest die finanziellen!
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- Esuse
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Re: Rentenbescheid erhalten
Gratuliere!
Es macht immer wieder Mut, zu lesen, daß es auch so gehen kann.
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Liebe Grüße
Esuse
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Re: Rentenbescheid erhalten
Hi Alex,
auch von mir einen herzlichen Glückwunsch !
Auch ich hatte das Glück ohne Gutachtertermin die befr. Em Rente zu erhalten und das in ganzen 2 1/2 Monaten.
Da hat sich ein feines Sümmchen angehäuft, aber nun werden erstmal die KK & ggf. dein Arbeitgeber bedient, aber das soll dich eigentlich nicht weiter jucken.
Bei mir hat sich das alles elendig hingezogen, war 2 1/2 Monate ohne Geld und die VBL & Hinterbliebenen RV hat es bis heute noch nicht geschafft aus dem Knick zu kommen.
Hier nun etwas zu der Frage der Anrechnung der Urlaubsabgeltung was ich im Netz gefunden habe.
>>> Hinzuverdienst Erwerbsminderungsrente
Maßgeblich ist, ob das Beschäftigungsverhältnis bei Rentenbeginn noch bestanden hat.
Für die Berücksichtigung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (wie z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) bei abhängig Beschäftigten, das nach Rentenbeginn erbracht wird, hat die Arbeitsgruppe "Hinzuverdienstgrenzen" (AGHZVG) zusammenfassend folgende Grundsätze beschlossen:
a) Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt stellt - unabhängig von der beitragsrechtlichen Behandlung - Arbeitsentgelt i. S. von § 14 SGB 4 dar und ist damit grundsätzlich als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.
b) Wurde das Beschäftigungsverhältnis vor Rentenbeginn beendet und wird hieraus nach Rentenbeginn einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (z. B. eine Urlaubsabgeltung) erzielt, liegt kein Hinzuverdienst i. S. des § 96a SGB 6 vor. Es handelt sich nicht um ein Arbeitsentgelt aus einem Beschäftigungsverhältnis, das nach Rentenbeginn bestanden hat.
c) Besteht nach Rentenbeginn noch ein Beschäftigungsverhältnis und wird hieraus einmalig gezahltes Arbeitsentgelt erzielt, liegt Hinzuverdienst i. S. des § 96a SGB 6 vor. Das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt ist dem Monat zuzuordnen, für den es bescheinigt wird. Die (beitragsrechtliche) Meldung ist lediglich als Indiz für das Vorliegen eines Hinzuverdienstes zu werten.
d) Wurde das Beschäftigungsverhältnis nach Rentenbeginn beendet und wird hieraus nach Beschäftigungsaufgabe einmalig gezahltes Arbeitsentgelt erzielt, liegt Hinzuverdienst i. S. des § 96a SGB 6 vor. Das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt ist dem Monat zuzuordnen, für den es bescheinigt wird. Die (beitragsrechtliche) Meldung ist lediglich als Indiz für das Vorliegen eines Hinzuverdienstes zu werten.
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... SGB6_96AR0
Speziell:
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... B6_96AR2.1
Ein Erstattungsanspruch entsteht nach § 50 Abs. 1 SGB 10 bei Leistungen, die aufgrund eines Verwaltungsaktes (Bescheides) erbracht worden sind, wenn und soweit der Bescheid aufgehoben und dadurch den Leistungen die rechtliche Grundlage entzogen wurde.
Soweit ein Verwaltungsakt gemäß § 45 SGB 10 zurückgenommen wurde, sind gemäß § 50 Abs. 1 SGB 10 die aufgrund des Bescheides erbrachten Leistungen zu erstatten. Die Verpflichtung des Leistungsempfängers zur Erstattung ist zwingende Folge der Rücknahme des Bescheides. Das obligatorische Entstehen der Erstattungsverpflichtung ist bereits bei der Entscheidung über die Rücknahme zu beachten. Gemäß § 50 Abs. 3 SGB 10 ist die zu erstattende Leistung durch schriftlichen Verwaltungsakt festzusetzen, der mit dem Rücknahmebescheid verbunden werden soll. Die entstandene Forderung ist grundsätzlich rechtzeitig und vollständig zu realisieren.
Wenn nach erfolgter Abwägung die Schutzwürdigkeit des Vertrauens des Begünstigten hinter dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme des Verwaltungsaktes zurücktritt, sind die allgemeinen Voraussetzungen einer Rücknahme nach § 45 SGB 10 erfüllt. Es muss davon ausgegangen werden, dass Sie im Rentenbescheid über die Hinzuverdienstgrenzen informiert worden sind und somit die Wirkung des nach Rentenbeginn erzielten Arbeitsentgelts kannten oder kennen mussten.
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... 1.1&a=true
Sie können in Abhängigkeit von Ihrer wirtschaftlichen Situation einen Ratenzahlungsvorschlag unterbreiten, der zur vollständigen Begleichung der Überzahlung, möglichst innerhalb 12, bevorzugt gleich hohen, Monatsraten führen sollte. Im Regelfall werden die Raten durch Reduzierung des laufenden Rentenzahlbetrages einbehalten.
08.09.2010 - 14:50
von Experte/in Experten-Antwort
Hinzuverdienst Erwerbsminderungsrente
ich kann mich den Ausführungen von "-_-" nur anschließen.
Die Beurteilung, ob die Urlaubsabgeltung anzurechnendes Einkommen darstellt, ist abhängig vom Ende des Beschäftigungsverhältnisses.
Wurde das Beschäftigungsverhältnis erst nach Rentenbeginn beendet, ist die Urlaubsabgeltung richtigerweise angerechnet worden und die für diese Monate überzahlte Rente von Ihnen zu erstatten.
Sollte Ihnen die Rückzahlung in einem Betrag nicht möglich sein, können Sie gegenüber Ihrem Rentenversicherungsträger jederzeit beantragen, die überzahlte Rente in Raten - ggf. auch durch Einbehaltung von der laufenden Rente - zurückzuzahlen. <<<
Quelle http://www.ihre-vorsorge.de/drv-forum.h ... mforum_pi1

auch von mir einen herzlichen Glückwunsch !

Da hat sich ein feines Sümmchen angehäuft, aber nun werden erstmal die KK & ggf. dein Arbeitgeber bedient, aber das soll dich eigentlich nicht weiter jucken.

Hier nun etwas zu der Frage der Anrechnung der Urlaubsabgeltung was ich im Netz gefunden habe.
>>> Hinzuverdienst Erwerbsminderungsrente
Maßgeblich ist, ob das Beschäftigungsverhältnis bei Rentenbeginn noch bestanden hat.
Für die Berücksichtigung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (wie z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) bei abhängig Beschäftigten, das nach Rentenbeginn erbracht wird, hat die Arbeitsgruppe "Hinzuverdienstgrenzen" (AGHZVG) zusammenfassend folgende Grundsätze beschlossen:
a) Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt stellt - unabhängig von der beitragsrechtlichen Behandlung - Arbeitsentgelt i. S. von § 14 SGB 4 dar und ist damit grundsätzlich als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.
b) Wurde das Beschäftigungsverhältnis vor Rentenbeginn beendet und wird hieraus nach Rentenbeginn einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (z. B. eine Urlaubsabgeltung) erzielt, liegt kein Hinzuverdienst i. S. des § 96a SGB 6 vor. Es handelt sich nicht um ein Arbeitsentgelt aus einem Beschäftigungsverhältnis, das nach Rentenbeginn bestanden hat.
c) Besteht nach Rentenbeginn noch ein Beschäftigungsverhältnis und wird hieraus einmalig gezahltes Arbeitsentgelt erzielt, liegt Hinzuverdienst i. S. des § 96a SGB 6 vor. Das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt ist dem Monat zuzuordnen, für den es bescheinigt wird. Die (beitragsrechtliche) Meldung ist lediglich als Indiz für das Vorliegen eines Hinzuverdienstes zu werten.
d) Wurde das Beschäftigungsverhältnis nach Rentenbeginn beendet und wird hieraus nach Beschäftigungsaufgabe einmalig gezahltes Arbeitsentgelt erzielt, liegt Hinzuverdienst i. S. des § 96a SGB 6 vor. Das einmalig gezahlte Arbeitsentgelt ist dem Monat zuzuordnen, für den es bescheinigt wird. Die (beitragsrechtliche) Meldung ist lediglich als Indiz für das Vorliegen eines Hinzuverdienstes zu werten.
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... SGB6_96AR0
Speziell:
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... B6_96AR2.1
Ein Erstattungsanspruch entsteht nach § 50 Abs. 1 SGB 10 bei Leistungen, die aufgrund eines Verwaltungsaktes (Bescheides) erbracht worden sind, wenn und soweit der Bescheid aufgehoben und dadurch den Leistungen die rechtliche Grundlage entzogen wurde.
Soweit ein Verwaltungsakt gemäß § 45 SGB 10 zurückgenommen wurde, sind gemäß § 50 Abs. 1 SGB 10 die aufgrund des Bescheides erbrachten Leistungen zu erstatten. Die Verpflichtung des Leistungsempfängers zur Erstattung ist zwingende Folge der Rücknahme des Bescheides. Das obligatorische Entstehen der Erstattungsverpflichtung ist bereits bei der Entscheidung über die Rücknahme zu beachten. Gemäß § 50 Abs. 3 SGB 10 ist die zu erstattende Leistung durch schriftlichen Verwaltungsakt festzusetzen, der mit dem Rücknahmebescheid verbunden werden soll. Die entstandene Forderung ist grundsätzlich rechtzeitig und vollständig zu realisieren.
Wenn nach erfolgter Abwägung die Schutzwürdigkeit des Vertrauens des Begünstigten hinter dem öffentlichen Interesse an einer Rücknahme des Verwaltungsaktes zurücktritt, sind die allgemeinen Voraussetzungen einer Rücknahme nach § 45 SGB 10 erfüllt. Es muss davon ausgegangen werden, dass Sie im Rentenbescheid über die Hinzuverdienstgrenzen informiert worden sind und somit die Wirkung des nach Rentenbeginn erzielten Arbeitsentgelts kannten oder kennen mussten.
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... 1.1&a=true
Sie können in Abhängigkeit von Ihrer wirtschaftlichen Situation einen Ratenzahlungsvorschlag unterbreiten, der zur vollständigen Begleichung der Überzahlung, möglichst innerhalb 12, bevorzugt gleich hohen, Monatsraten führen sollte. Im Regelfall werden die Raten durch Reduzierung des laufenden Rentenzahlbetrages einbehalten.
08.09.2010 - 14:50
von Experte/in Experten-Antwort
Hinzuverdienst Erwerbsminderungsrente
ich kann mich den Ausführungen von "-_-" nur anschließen.
Die Beurteilung, ob die Urlaubsabgeltung anzurechnendes Einkommen darstellt, ist abhängig vom Ende des Beschäftigungsverhältnisses.
Wurde das Beschäftigungsverhältnis erst nach Rentenbeginn beendet, ist die Urlaubsabgeltung richtigerweise angerechnet worden und die für diese Monate überzahlte Rente von Ihnen zu erstatten.
Sollte Ihnen die Rückzahlung in einem Betrag nicht möglich sein, können Sie gegenüber Ihrem Rentenversicherungsträger jederzeit beantragen, die überzahlte Rente in Raten - ggf. auch durch Einbehaltung von der laufenden Rente - zurückzuzahlen. <<<
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Liebe Grüße Boo 
„Ich kann, weil ich will, was ich muss.“
Immanuel Kant
http://www.youtube.com/watch?v=EgS2JLSpRRM

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Immanuel Kant
http://www.youtube.com/watch?v=EgS2JLSpRRM
Re: Rentenbescheid erhalten
Hallo Alex,
hast Du schon mal dran gedacht, dass die sich da vielleicht verrechnet haben.
Also irgend was muss falsch gelaufen sein, entweder die Information oder die Berechnung der Rente ist falsch,
soll ja schon mal vorgekommen sein. Es kann natürlich sein, dass die von selbst gar nicht
drauf kommen. Aber frag doch mal Deinen Rentenberater. Nicht dass Du irgendwann was zurück zahlen musst.
Ach da hegt sich ja bei mir Hoffnung, dass ich auch mehr bekomme, als auf der Information steht.
Gruss Altmann
hast Du schon mal dran gedacht, dass die sich da vielleicht verrechnet haben.
Also irgend was muss falsch gelaufen sein, entweder die Information oder die Berechnung der Rente ist falsch,
soll ja schon mal vorgekommen sein. Es kann natürlich sein, dass die von selbst gar nicht
drauf kommen. Aber frag doch mal Deinen Rentenberater. Nicht dass Du irgendwann was zurück zahlen musst.
Ach da hegt sich ja bei mir Hoffnung, dass ich auch mehr bekomme, als auf der Information steht.
Gruss Altmann
- angel
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- Registriert: Mo 16. Aug 2010, 11:22
- Wohnort: Schleswig-Holstein
- Hat sich bedankt: 457 Mal
- Danksagung erhalten: 206 Mal
Re: Rentenbescheid erhalten
Hallo Alex,
Herzlichen Glückwunsch!
Es ist schön zu lesen, dass auch mal etwas ohne großen Kampf und Trara über die Bühne geht.
LG Angel
Herzlichen Glückwunsch!
Es ist schön zu lesen, dass auch mal etwas ohne großen Kampf und Trara über die Bühne geht.

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- Boo
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Re: Rentenbescheid erhalten
Gönnen tue ich jeden allet,
aber komisch ist es schon, dass sie dir im " Rentenverlauf " im Fall einer EM Rente 360 € bescheinigt haben und dann im Rentenbescheid einen völlig anderen Betrag, aber ich denke, dein Rentenberater wird das alles im Griff haben.
Und wie du ja schreibst fehlen noch Anrechnungszeiten.
Dir alles Gute !


Und wie du ja schreibst fehlen noch Anrechnungszeiten.
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Liebe Grüße Boo 
„Ich kann, weil ich will, was ich muss.“
Immanuel Kant
http://www.youtube.com/watch?v=EgS2JLSpRRM

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- Miko
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Re: Rentenbescheid erhalten
Einen Glückwunsch auch von mir.
Ich mein.... du hast bereits 80 GdB und was deinen 10 Tagesrhythmus betrifft, hast du es ja auch nicht gerade einfach.
Ich gönne dir diese finanzielle Absicherung von ganzem Herzen - wenigstens etwas bei so viel Leid.
Gruß
Miko
Ich mein.... du hast bereits 80 GdB und was deinen 10 Tagesrhythmus betrifft, hast du es ja auch nicht gerade einfach.
Ich gönne dir diese finanzielle Absicherung von ganzem Herzen - wenigstens etwas bei so viel Leid.
Gruß
Miko
Gruß
Miko
Miko
Re: Rentenbescheid erhalten
Hallo,
vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Super, wie schnell in diesem Forum geantwortet wird.
Ich hoffe natürlich nicht, dass sich verrechnet wurde, aber es fehlten ja auch einige Jahre in meinem Rentenverlauf. Ich habe auch in der Elternzeit voll gearbeitet (als Urlaubs- und Krankheitsvertretung, aber im öffentlichen Dienst war immer jemand krank oder im Urlaub) und habe sozusagen doppelt eingezahlt. Vielleicht deshalb der hohe Betrag.
Nun zu den Fragen: Ich hatte Ende Juli online einen Termin bei einem Rentenberater ausgemacht. Er rief mich dann an und sagte mir, welche Unterlagen er benötigt. Ich war dann dort und er hat den Rentenantrag fertig gemacht und mir ein paar Fragen gestellt. Das hat alles nicht so lange gedauert. Das ganze war kostenlos.
Ich sollte dann noch Bescheinigungen oder Zeugnisse aus meiner Berufsschulzeit nachreichen, was ich innerhalb weniger Tage tat. Ärztliche Berichte (zahlreich vorhanden) wollte er nicht, da sich die RV alles selbst besorgt. Mir wurde gesagt, dass das alles 3 Monate dauert, bis der Bescheid vorliegt.
Mein Mann musste noch unterschreiben, dass mir die Erziehungszeiten angerechnet werden.
Ab da habe ich dann gewartet.
Zu meiner Erkrankung: Ich habe eine Autoimmunhepatitis (mein Körper sieht die eigene Leber als fremd an und greift sie an) und dadurch eine weit fortgeschrittene Leberzirrhose und stehe bei Eurotransplant auf der Warteliste für eine Lebertransplantation.
Bedingt durch die Leberzirrhose hat sich ein Umgehungskreislauf gebildet und es kommt immer wieder zu Aszitis (=Bauchwasser), wogegen ich Diuretika (=Entwässerungstabletten) einnehme. Es haben sich Ösophagusvarizen (=Krampfadern in der Speiseröhre) gebildet, die leicht platzen können und eine lebensbedrohliche Blutung auslösen können, da meine Thrombozyten, auch bedingt durch die Leberzirrhose, stark vermindert ist.
Da die Leber nicht mehr richtig entgiftet, können Giftstoffe ins Gehirn steigen (=Hepatische Enzephalopathie) und dadurch ist man sehr müde und die Leistungsfähigkeit ist eingeschränkt.
Mich hat noch gewundert, warum die Rente seit Mai beginnt, obwohl ich den Antrag erst Anfang August gestellt habe. Vielleicht hängt das damit zusammen, dass meine Krankenkasse mich damals aufgefordert hatte, einen Reha-Antrag zu stellen und dieser Antrag dann in einen Rentenantrag umgewandelt wurde. Kann das sein ?
Liebe Grüße, Alex
PS: Toll hier im Forum. Ich habe schon viele Infos bekommen können. Danke dafür !
Ach ja: Die Reha wurde damals abgelehnt, da eine Reha ja nichts an meinem Gesundheitszustand ändern würde. Meine Leber lässt sich wohl von Wassergymnastik nicht wirklich beeindrucken
vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Super, wie schnell in diesem Forum geantwortet wird.
Ich hoffe natürlich nicht, dass sich verrechnet wurde, aber es fehlten ja auch einige Jahre in meinem Rentenverlauf. Ich habe auch in der Elternzeit voll gearbeitet (als Urlaubs- und Krankheitsvertretung, aber im öffentlichen Dienst war immer jemand krank oder im Urlaub) und habe sozusagen doppelt eingezahlt. Vielleicht deshalb der hohe Betrag.
Nun zu den Fragen: Ich hatte Ende Juli online einen Termin bei einem Rentenberater ausgemacht. Er rief mich dann an und sagte mir, welche Unterlagen er benötigt. Ich war dann dort und er hat den Rentenantrag fertig gemacht und mir ein paar Fragen gestellt. Das hat alles nicht so lange gedauert. Das ganze war kostenlos.
Ich sollte dann noch Bescheinigungen oder Zeugnisse aus meiner Berufsschulzeit nachreichen, was ich innerhalb weniger Tage tat. Ärztliche Berichte (zahlreich vorhanden) wollte er nicht, da sich die RV alles selbst besorgt. Mir wurde gesagt, dass das alles 3 Monate dauert, bis der Bescheid vorliegt.
Mein Mann musste noch unterschreiben, dass mir die Erziehungszeiten angerechnet werden.
Ab da habe ich dann gewartet.
Zu meiner Erkrankung: Ich habe eine Autoimmunhepatitis (mein Körper sieht die eigene Leber als fremd an und greift sie an) und dadurch eine weit fortgeschrittene Leberzirrhose und stehe bei Eurotransplant auf der Warteliste für eine Lebertransplantation.
Bedingt durch die Leberzirrhose hat sich ein Umgehungskreislauf gebildet und es kommt immer wieder zu Aszitis (=Bauchwasser), wogegen ich Diuretika (=Entwässerungstabletten) einnehme. Es haben sich Ösophagusvarizen (=Krampfadern in der Speiseröhre) gebildet, die leicht platzen können und eine lebensbedrohliche Blutung auslösen können, da meine Thrombozyten, auch bedingt durch die Leberzirrhose, stark vermindert ist.
Da die Leber nicht mehr richtig entgiftet, können Giftstoffe ins Gehirn steigen (=Hepatische Enzephalopathie) und dadurch ist man sehr müde und die Leistungsfähigkeit ist eingeschränkt.
Mich hat noch gewundert, warum die Rente seit Mai beginnt, obwohl ich den Antrag erst Anfang August gestellt habe. Vielleicht hängt das damit zusammen, dass meine Krankenkasse mich damals aufgefordert hatte, einen Reha-Antrag zu stellen und dieser Antrag dann in einen Rentenantrag umgewandelt wurde. Kann das sein ?
Liebe Grüße, Alex
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Ach ja: Die Reha wurde damals abgelehnt, da eine Reha ja nichts an meinem Gesundheitszustand ändern würde. Meine Leber lässt sich wohl von Wassergymnastik nicht wirklich beeindrucken

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