So fern es mir Gesundheitlich möglich ist, lese ich schon seit Jahresbeginn mit und versuche für mich relevante Informationen und Hilfestellungen aufzugreifen.
Es sind schon sehr viele...
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Ich muss Euch und die geleistete Arbeit anerkennen und möchte im Rahmen meiner Möglichkeiten gerne ab sofort aktiver in Erscheinung treten.
An dieser Stelle ein großes und Inniges
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Nun zu mir...
Ich bin leider seit Juli 2017 durchgehend AU... verschiedenste mittlerweile Physische und Psychische Chronische Erkrankungen führen dazu und befinde mich daher in den jeweiligen ambulanten Behandlungen.
Mein Psychologe und meine Psychotherapeutin raten mir einstimmig zu einer Stationären und intensiveren Behandlung. Zu dieser fühle ich mich aber noch nicht bereit und werde insofern auch von meinem Facharzt unterstützt... Bei meinen befunden für meine Private AU-Versicherung, wurde zwar zur Stationären Behandlung angeraten aber im gleichen Satz auch auf meine "Rehaunfähigkeit" hingewiesen.
Noch sieht es so aus als wenn mich die KK auch in Ruhe lässt... mehr will ich auch erstmal nicht.
Nachdem was ich mir aber so durchgelesen habe, rechne ich mit der REHA Aufforderung durch meine KK spätestens im Sommer diesen Jahres, da ich im Dezember ausgesteuerte werde.
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Ich möchte alle meine Behandlungen gerne in Absprache mit meinen Ärzten selbst bestimmen und hoffe nach meiner Genesung mit einem neuen Job wieder Anzugreifen... muss Angreifen.
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Derzeit geht es mir aber so schlecht, dass ich befürchte von der KK bevormundet zu werden, indem Sie mich auffordern einen reha antrag zu stellen. Dann habe ich den Salat und komme in die Rentenmühle, das will ich aber nicht...
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Ich habe aber mittlerweile gelernt, dass eine Sicherung des Dispositionsrechts ohne gleichzeitigen eigenen Reha Antrag bei der DRV nicht möglich ist und dies erst im Leistungfsall entschieden wird.
Nach diesem Hintergrund und Beweggrund wissen für euch, habe ich folgende Fragen:
Wie wird denn diese Aufforderung der KK in der regel an mich zugestellt werden?
Falls das nicht per Einschreiben kommt, kann ich das ja auch evtl. nicht bekommen haben und entsprechend gar nicht darauf Reagieren.
![Glotzen :glotzen:](./images/smilies/glotzen.gif)
Gibt es innerhalb der 10 Wochen Frist, die einem da in der Regel gesetzt wird, noch eine art Erinnerung?
Wenn ja, wann Erfahrungsgemäß?
Was passiert, wenn ich dann zufällig noch in dieser 10 Wochen Frist selbst einen Rehaantrag bei der DRV stelle und gleichzeitig mir das Dispositionsrecht zusichere, natürlich Nachweisbar per Mail und oder Einschreiben.
Das kann doch sicherlich vorkommen, wenn ich die Aufforderung nicht bekommen habe und rein zufällig innerhalb der 2,5 Monatigen großzügigen Frist selber einen Rehaantrag samt Dispositionsrecht bei der DRV stelle.
![Gruebeln :Gruebeln:](./images/smilies/Gruebeln.gif)
Ich bin auf Eure Meinung sowie Erfahrungswerte gespannt.