Hallo meine Lieben,nach langer Zeit des nur Mitlesens muss ich nochmal um Hilfe bitten,
Meine Tochter ist ausgezogen und ich muss nun Grundsicherung beantragen zu meienr EMRente auf Dauer
Darf ich meine LV behalten Lg Skipi
Grundsicherung
- Doppeloma
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Re: Grundsicherung
Hallo skip,
http://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html
Da sind die Regeln noch deutlich "lockerer" (auch was deine Lebensversicherung betrifft) und angenehmer als beim Grundsicherungs-Amt (SGB XII) dort wird zunächst auch wichtig sein, ob die Wohnung für dich alleine nicht sowieso schon "zu groß und/ oder zu teuer ist", dann wird man dich auffordern dir eine günstigere Wohnung zu suchen und die aktuelle Miete nur für begrenzte Zeit übernehmen.
Bei Wohngeld darfst du bis zu 30 000 € "Vermögen" haben, rechne dir das mal durch, ob das nicht reichen kann ... die sehen das auch mit der Wohnungsgröße nicht ganz "so enge" ...
Grundsicherung (SGB XII) "muss" Niemand beantragen, wenn es auch anders geht, aber ohne ungefähre Zahlen kann man das nicht abschätzen.
Letztlich sind die zustehenden Beträge überall gleich (SGB II / SGB XII), also aktuell 404 € Regelsatz für einen Single und die "angemessenen" Wohnkosten die bei dir vor Ort gültig sind.
Du darfst nur noch 2600 € "Vermögen" haben, alles darüber ist erst zu verbrauchen.
Eine Lebensversicherung musst du letztlich irgendwann immer für den Lebensunterhalt verbrauchen, wenn du staatliche Leistungen (aus dem SGB XII) bekommst und darauf auch in der Zukunft angewiesen sein wirst ... ganz gleich wann das ausgezahlt wird und eine zusätzliche Rente daraus würde man später auch anrechnen und dir entsprechend weniger Leistung zahlen.
Für Leute mit "zu" wenig Geld lohnt es sich nicht für das Alter zu sparen, das machst du dann nur "für den Staat" ...
Liebe Grüße von der Doppeloma

Das kommt darauf an wie hoch deine EM-Rente ist (und deine komplette Miete) und ob es vielleicht auch anders geht, mit Wohngeld z.B. das musst du ohnehin prüfen lassen, ehe du Grundsicherung bekommen kannst, denn Wohngeld hätte Vorrang ...Meine Tochter ist ausgezogen und ich muss nun Grundsicherung beantragen zu meienr EMRente auf Dauer

http://www.wohngeld.org/wohngeldrechner.html
Da sind die Regeln noch deutlich "lockerer" (auch was deine Lebensversicherung betrifft) und angenehmer als beim Grundsicherungs-Amt (SGB XII) dort wird zunächst auch wichtig sein, ob die Wohnung für dich alleine nicht sowieso schon "zu groß und/ oder zu teuer ist", dann wird man dich auffordern dir eine günstigere Wohnung zu suchen und die aktuelle Miete nur für begrenzte Zeit übernehmen.
Das kann man so nicht beantworten, es kommt drauf an was das genau für eine Versicherung ist und ob es eine "Zahlungssperre" bis zum Eintritt in die Altersrente gibt (oder wenigstens bis zum 60. Lebensjahr), "normale" Kapital-Lebensversicherungen müssen in der Regel IMMER aufgelöst werden, ehe aus dem SGB XII was gezahlt wird.Darf ich meine LV behalten
Bei Wohngeld darfst du bis zu 30 000 € "Vermögen" haben, rechne dir das mal durch, ob das nicht reichen kann ... die sehen das auch mit der Wohnungsgröße nicht ganz "so enge" ...
Grundsicherung (SGB XII) "muss" Niemand beantragen, wenn es auch anders geht, aber ohne ungefähre Zahlen kann man das nicht abschätzen.

Letztlich sind die zustehenden Beträge überall gleich (SGB II / SGB XII), also aktuell 404 € Regelsatz für einen Single und die "angemessenen" Wohnkosten die bei dir vor Ort gültig sind.
Du darfst nur noch 2600 € "Vermögen" haben, alles darüber ist erst zu verbrauchen.
Eine Lebensversicherung musst du letztlich irgendwann immer für den Lebensunterhalt verbrauchen, wenn du staatliche Leistungen (aus dem SGB XII) bekommst und darauf auch in der Zukunft angewiesen sein wirst ... ganz gleich wann das ausgezahlt wird und eine zusätzliche Rente daraus würde man später auch anrechnen und dir entsprechend weniger Leistung zahlen.
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Liebe Grüße von der Doppeloma


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Re: Grundsicherung
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