Hallo Sani,
mein alter PC hat seinen Geist aufgegeben....( des weiteren der Herd und der Drucker!!! unglaublich! Fluch???) und ich konnte folglich nicht ins Netz. Habe Eure Antworten gerade überflogen und möchte mich zunächst für Eure Unterstützung danken.
Ja, meist kommt dann alles auf Einmal, immer dann wenn man es am Wenigsten gebrauchen kann ...
Ich konnte das alles irgendwie wuppen. Eine Beratungsstelle hat mich unterstützt und hat mich beim zweiten Termin begleitet. Bei Antragstellung wurde mir unmittelbar eine Eingliederungsvereinbarung vorgelegt, welche ich so nicht zeichnen konnte, da ich ja krank bin. In den Antragunterlagen lag eine schulische Maßnahme, auf welche man mich erst gar nicht erst aufmerksam machte!!!
Das kennen wir auch mit der EGV schon bei der Antragstellung und man bekommt nicht mal erklärt was man da gerade unterschreiben soll "Weil das da so üblich ist" ... ich hatte zum Glück schon das
ELO-Forum gefunden ehe es ganz soweit war bei uns und da habe ich nur gelächelt und gemeint "Ich habe meine Brille nicht dabei und kann mir das erst zu Hause in Ruhe durchlesen" ... schwupp waren die Formulare in meinem Rucksack verschwunden ...
Der Dopa war nicht ganz so mutig und hat unterschrieben, dass er sich um einen "Ausbildungplatz" bewerben wird ... na klar, mit Mitte 50 und seit Jahren AU-Krank und in der Hoffnung bald den Bescheid zur EM-Rente zu bekommen ... der gleiche Quark stand in meiner EGV auch drin, so viel zur "individuellen" Vereinbarung einer EGV.
Du nimmst die EGV immer "zur Prüfung" mit nach Hause, dass du AU bist aktuell ist leider kein rechtlicher Grund dir keine "Förderung" anzubieten, allerdings können alle Maßnahmen auch frühestens beginnen, wenn du
NICHT mehr AU geschrieben bist, wenn dann ein VA kommt (als Ersatz der EGV, weil du nicht unterschrieben hast) dann meldest du dich hier damit und wir sehen mal ob es überhaupt Sinn macht dagegen vorzugehen.
Oft sind das nur (eigentlich unzulässige) Alibi-Forderungen an dich, die du
MIT AU-Bescheinigung sowieso nicht erfüllen musst und so kann ein solcher VA sogar sehr nützlich sein, denn bis zum Ablauf ist auch der SB daran gebunden und kann sich nicht plötzlich was Anderes einfallen lassen, bei einer EGV wird das gerne mal gemacht, obwohl das (eigentlich) auch nicht zulässig ist aber bei einem amtlichen Bescheid hört dann auch für den SB die "Nachsicht" auf, wenn er meint das nach Belieben ändern zu können "mal so zwischendurch" ...
Da siehst du wie wichtig das ist die durchgehende AU-Bescheinigung auch weiterhin vom Arzt zu bekommen und dann wird auch dein JC sehr bald nur noch hoffen, dass man dich in die EM-Rente los werden wird früher oder später.
Die sind nun mal zuständig so lange sogar die DRV meint, dass du
NICHT Erwerbsgemindert bist, da würde nicht mal deren Amtsarzt momentan verbindlich was anderes feststellen dürfen, um dich in die Sozial-
HILFE abschieben zu können, du möchtest natürlich arbeiten aber erst wenn du wieder gesund genug dafür bist.
Mein Sohn ist ausgezogen und meine Miete liegt im Rahmen. Somit ist dieser Eisberg zunächst umschifft.
Das war wohl die Beste Lösung, es darf ihm ja Niemand verbieten dich zu besuchen, selbstverständlich auch über Nacht wenn er das möchte aber er ist offiziell nicht Teil deiner BG, was dir den vollen Anspruch auf Regelsatz und KdU sichert.
Es ist mehr als sehr unangenehm, bei der JobCom aufzuschlagen! Missbrauch und Sozialbetrug ( Steuerhinterziehung und "Schummelei""(O-Ton Nachrichten zu VW)!!! bei großen Konzernen und Vermögenden wird milder geahndet, wenn überhaupt???!!!) wird einem unmittelbar im Eingangsbereich unterstellt. Es ist grausam! Bei 404 Euro Leistungsbezug sind die nächsten Sausen, Urlaube und Partys schon geplant.
Das kann ich dir sofort nachfühlen und Mancher andere hier auch ... es gibt aber leider auch User hier, die noch nicht mal auf ein Ende hoffen können da wieder raus zu kommen mit der Bewilligung einer EM-Rente (oder weil man bald in eine Altersrente gehen könnte), denn es gibt hier User, die keine EM-Rente bekommen werden, weil sie noch nie richtig arbeiten konnten und daher keinen Anspruch darauf erworben haben.
Da hatten wir ja wenigstens noch berechtigte Aussichten, dass es nicht für immer so sein wird / kann und wir diese unangenehme Zeit nun einfach irgendwie "überstehen und überleben" müssen ... wir hatten ja auch noch beide unsere Arbeitsplätze und fanden uns trotzdem plötzlich im Heer der "Langzeit-Arbeitslosen" wieder ... erst die gerichtlichen GA haben das später mal wieder (sehr erstaunt in meinem Falle

) zur Kenntnis genommen, dass wir ja sogar immer noch einen festen Job hatten ...
Oh ich höre jetzt besser auf.... Ich bin dankbar, dass ich mich nicht von Löwenzahn ernähren muss und versuche weiterhin mit der 24 Std-Taktik zu überleben. Zukunftsgedanken lösen Panik bei mir aus.
Lass deinen Frust ruhig heraus über diese Ungerechtigkeit, ich habe das bis heute nicht restlos überwunden, dass wir dort niemals hätten Geld beantragen müssen, wenn die DRV uns nicht über viele Jahre unberechtigt die EM-Rente vorenthalten hätte,
NEIN, wir sind Niemandem wirklich "dankbar" dafür, zumal sich das JC ja auch später alles zurück geholt hat, aus meiner Renten-Nachzahlung für fast 2 Jahre ...
WIR müssen
NICHT dankbar sein, dass man uns nicht verhungern ließ und unter der Brücke schlafen, es hat uns Lebenszeit / Lebensqualität und noch mehr unserer Gesundheit gekostet, dass wir dort unseren nötigsten Lebensunterhalt "erbetteln" mussten und man sich vorkam wie Strafgefangene auf "Freigang" ...
Selbst zur Beisetzung eines Elternteiles sind wir damals heimlich gefahren, denn es hätte wohl Niemand in der Familie verstanden, dass uns ein "soziales"
AMT vielleicht die Ortsabwesenheit dafür verboten hätte (da haben wir lieber gar nicht erst gefragt, ob wir das "dürfen"), die Reisekosten haben wir uns vom Mund abgespart, beinahe wäre das daran schon gescheitert ... denn solche unerwarteten Kosten sind natürlich nicht enthalten in Hartz 4.
Ich kann deinen Frust auf diese Situation also sehr gut nachvollziehen und bei mir kommen da bis heute keinerlei Gefühle der "Dankbarkeit" auf, wenn ich an diese Zeit zurück denke, für uns war (zumindest theoretisch) absehbar, dass es irgendwann wieder vorbei sein wird, zunächst bekam der Dopa dann relativ schnell seinen Bescheid (darum konnte auch seine unterschriebene EGV nicht mehr ernsthaften Schaden anrichten

) leider bekommt er (nach 35 Arbeitsjahren) zu wenig Rente, davon konnten wir zusammen noch nicht wieder ohne JC leben.
So vergingen noch weitere 1,5 Jahre ehe wir uns dort dann wieder abmelden konnten, wir haben jetzt auch nicht viel mehr als damals vom JC aber es geht uns trotzdem insgesamt 1000 Mal besser als damals ... zumal wir uns doch noch einen großen Traum erfüllen konnten als meine EM-Rente dann 2013 unbefristet verlängert wurde.
Von meiner Firma bekam ich dann eine Art Versicherungsleistung ausgezahlt, die es nur bei "Ausscheiden" wegen voller EM-Rente (vor der Altersrente) überhaupt gegeben hat und davon sind wir dann umgezogen auf die schöne Insel Rügen und fühlen uns hier
SEHR wohl, das hätten wir uns damals auch nicht mehr vorstellen können, dass wir das jemals noch schaffen werden (schon rein finanziell nicht) ... also auch deine Zukunft kann noch wieder sehr schön werden, du musst nur daran glauben und wenn es sein muss um deine Rente kämpfen ...
Wie lange hat es bei Euch gedauert, von bis von Gutachten bis zum Bescheid?
Diese Frage kennt so viele Antworten, wie es hier User gibt, das ist sehr unterschiedlich.
Mein Ablehnungsbescheid kam ungefähr 6 Wochen nach den DRV-Gutachten, bei Anderen hier ging das schon deutlich schneller oder dauerte auch länger, man weiß nie wie die DRV das machen wird und wie schnell der GA sein GA überhaupt fertig hat und an die DRV gibt zur Auswertung.
Es gab auch schon Bewilligungen, obwohl die GA ebenso "unmöglich" waren wie bei dir, da war der User schon versucht sich schriftlich bei der DRV über diese Begutachtung zu beschweren und dann sehr überrascht als der EM-Rentenbescheid im Briefkasten war ... da wirst du einfach Geduld haben müssen und falls es eine Ablehnung werden sollte, brauchst du noch sehr viel mehr
GEDULD ... mein gesamtes Verfahren (ab Antragstellung auf EM-Rente) hat knappe 3 Jahre gedauert ... den Antrag hatte ich auch auf Aufforderung der AfA nach der Aussteuerung gestellt.
Unsere Daumen sind gedrückt ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
