Hallo Marina,
nun mal ganz langsam, du schreibst von einer kleinen Rente von der du selbst kaum existieren kannst, warum solltest du da 500 Euro Unterhalt für deinen (noch) Mann zahlen müssen, das ist doch blanker Unsinn.
Zunächst muss mal dein eigener Bedarf und die Miete abgedeckt sein, vorher hat Niemand Anspruch auf Unterhalt, wurde denn die Scheidung schon eingereicht ???
Gerade bei Ehegatten-Unterhalt wurden die Bedingungen sehr verschärft, allerdings
NICHT für den der zahlen soll, sondern für den Partner der das Geld einfordern will.
Das ist mit Kindesunterhalt überhaupt nicht vergleichbar, denn von einem erwachsenen Menschen wird bei einer Trennung / Scheidung durchaus erwartet, dass er sich selbst zukünftig um seinen Lebensunterhalt kümmern muss und notfalls eine "abhängige" Arbeit aufnehmen muss, auch wenn er bisher selbstständig gewesen ist, das ist doch nicht das Problem des anderen Partners.
Hier geht es, wenn überhaupt auch nur um gesundheitliche Einschränkungen dafür und das wird in diesem Falle sehr eng "geschnürt", die Probleme mit der Gewalttätigkeit werden (leider) nur eine untergeordnete Rolle spielen, denn es gibt bei Scheidungen kein "Schuldprinzip" mehr ... habe sogar schon mal davon gelesen, dass eine geschiedene Frau "verurteilt" wurde, dem
EX Unterhalt zu leisten der deswegen im Knast gesessen hatte, ehe ein Amt ihm was zahlen wollte ...
Trotzdem ist zunächst mal zu sichern, dass du selbst von deiner Rente leben kannst (im normalen / üblichen Rahmen) und erst dann kann man darüber nachdenken, ob du Unterhalt leisten musst, das sehe ich noch nicht wenn du für deinen eigenen Bedarf einen Minijob aufnehmen willst ...
Da solltest du solche Forderungen aber auch im Blick behalten, denn was du noch zur Rente dazu verdienst, würde ja auch in die Prüfungen für einen Unterhalt mit einbezogen, dann gehst du für deinen (noch) Partner arbeiten und der macht sich ein ruhiges Leben davon ... zudem riskierst du tatsächlich noch, dass deine EM-Rente beim nächsten Antrag vielleicht nicht mehr so problemlos verlängert wird.
Auf meinem Rentenbescheid steht das der Hinzu Verdienst 400,00 Euro beträgt...Gibt es da auch Unterschiede in den Bescheiden ???
Nein, da gibt es keine Unterschiede in den Bescheiden zur regulären EM-Vollrente aber diese allgemeine Zuverdienst-Grenze wurde inzwischen erhöht und deswegen werden natürlich nicht alle Bescheide neu geschrieben, aktuell darf zu
JEDER VOll Rente (das gilt ja auch für sonstige vorzeitige Altersrenten oder Rente für Schwerbehinderte) bis 450 Euro im Monat dazu verdient werden.
Zwei Mal im Jahr darf es sogar doppelt so viel sein, damit Boni vom AG oder Weihnachtsgeld / Urlaubsgeld nicht gleich zum Abzug von der Rente führen würden, es soll ja noch AG geben die solche "Sonderzahlungen" mal ausschütten.
...und warum hört und liest man immer wieder, dass die BfA Stress macht, sobald die sehen, dass man einer Tätigkeit, wenn auch nur geringfügig, nachgeht ?
Das liegt ganz einfach daran, dass sich die DRV (egal ob frühere BfA oder LVA) da ihre eigenen Gedanken drum macht wenn Jemand der doch EM-Rente bekommt weil er "
NICHT" arbeiten kann nun zeigt, dass es ja doch "irgendwie" geht, darum ist unbedingt (wenigstens) darauf zu achten, dass es nicht mehr als 14,999... Wochenstunden werden, das (und das tatsächlich erzielte Einkommen) wird meines Wissens 1 Mal jährlich von der DRV überprüft.
Denn man muss
JEDE Aufnahme einer Tätigkeit bei der DRV melden, auch wenn man die Verdienstgrenze noch nicht erreicht damit und wenn man einige Jahre schon in EM-Rente war und dann anfängt zu arbeiten dazu, was glaubst du sollen die sich dabei wohl "denken", es scheint dem Betroffenen besser zu gehen, dass man es finanziell (aus verschiedenen Gründen) brauchen könnte, darüber denken die bei den Behörden nicht nach ...
Du schreibst oben, dass man nur für 2 Jahre zuletzt verlängert hat, das lässt ja schon "ahnen" dass die DRV dich noch nicht endgültig in EM-Rente sehen möchte und sich Hoffnungen macht, mal nicht mehr verlängern zu müssen oder nur noch als "Arbeitsmarkt-Rente", was bedeuten würde, man sieht dich nur noch als teilweise EM (3 -
UNTER 6 Stunden), wo ein wenig arbeiten möglich ist "da geht bestimmt noch mehr" ...
Man "darf" das also schon (lt. Gesetz) aber die DRV "denkt" sich da trotzdem ihr Teil und wird das bei Bedarf auch so auslegen, wie es ihr in den Kram passen könnte, darum ist es nie ganz "ungefährlich" mit einer EM-Rente auf Befristung zusätzlich arbeiten zu gehen, bei den anderen Renten (oder wenn die EM-Rente bereits bis zur Altersrente bewilligt wurde) ist das eine ganz andere Sache ...
Den vorzeitigen "Altersrentnern" kann da so schnell nichts passieren, außer einer Kürzung der Rente wenn sie zu viel verdient haben, die Arbeitszeit interessiert die DRV da nicht mehr, auch nicht welche Tätigkeit der Rentner ausübt ... da ist bei EM-Rente (mit Befristung) auch etwas Vorsicht angesagt ... die haben das ja nicht ganz ohne "Hintergedanken" gemacht mit den Befristungs-Möglichkeiten ... es ist dabei deutlich einfacher diese Rente einfach nicht mehr zu verlängern ...
Eine Dauerrente geht nicht mehr so leicht zu entziehen wenn man sich im Rahmen der Vorschriften was dazu verdienen möchte oder muss ...
Um diese ganzen Minijobs wird (meiner persönlichen Ansicht nach) viel zu viel "Bewerbungs-Tam-Tam" gemacht, dabei können die AG doch froh sein, dass es genug "Dumme" (bitte
NICHT persönlich nehmen) dafür gibt, die bereit sind das zu machen ... letztlich entscheidest doch
DU selbst, ob dir das so passen kann (mit Tätigkeit und AG und Arbeitszeiten) und wenn dem AG das so nicht gefällt, dann gehst du wieder.
Wenn man so in die Anzeigen schaut (mach ich ja manchmal und sei es nur um festzustellen, dass mich da
NIX reizt mich ernsthaft damit zu befassen, trotz EM auf Dauer inzwischen) werden da "rüstige" Rentner gerne genommen in allen Bereichen, wie "rüstig" man dann sein muss, sollte man im Gespräch herausfinden und dann würde
ICH entscheiden, ob das für mich in Frage kommt oder nicht ...
In den Geschäften werden oft Minijobber (für Kasse und Regale bestücken) gesucht, das lese ich auch beim Einkaufen immer wieder, da geht man einfach zum Leiter des Geschäftes und unterhält sich mal darüber wie das laufen würde / könnte, ich würde dafür keine Bewerbungen schreiben und verschicken (wollen) ... für solche "Popeljobs" ist das aus meiner Sicht völlig überflüssig ...
Wenn du selber zusätzlich Geld benötigst (für die Miete z.B.) dann solltest du lieber zur Wohngeldstelle gehen und so lange du selbst nicht genug zum Leben hast brauchst du auch keinen Unterhalt an deinen (noch) Ehemann leisten, das ist Unsinn ...
SGB XII, wäre sicher nicht gut, da müsste ja dein (noch) Ehemann erst mal nachweisen, ob der nicht Unterhalt
FÜR DICH leisten kann ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
