Hallo Unwissend,
lt. Rentenbescheid wird meine Rente rückwirkend ab 1.2.15 gewährt. Erste Zahlung erfolgt am 1.12.15 zum Monatsende.
Nun mal versuchen ganz
RUHIG an die Sache ranzugehen, warum machst du ein neues Thema dazu auf ... das bringt uns doch auch noch alle durcheinander ...
Bescheid erhielt ich am 23.9.15.
Wenn die KK nun den Bewilligungsbescheid erhält, wird das KG gleich eingestellt.
Die KK weiß auch längst Bescheid, dass dir die EM-Rente bewilligt wurde und wird eine Weiterführung des Zahlscheines nicht mehr akzeptieren, wie lange ist denn der aktuelle Zahlschein ausgefüllt worden ???
Dir bleibt nichts Anderes übrig als dich umgehend mit der KK in Verbindung zu setzen, zumal ja auch deine weitere Versicherung und die deiner Tochter neu zu regeln ist, wie du selbst in dem anderen Thema schon festgestellt hast.
Um das auch noch zu ergänzen wird sich auch aus der freiwilligen Weiterversicherung
KEIN (neuer) Anspruch auf Krankengeld mehr ergeben können, du wirst dort nur für Krankheit und Pflege versichert,
NICHT mehr für Krankengeldbezug, das müsstest du extra bezahlen ... und aus einer EM-Rente kann sich dann immer noch keine "Lohnersatzleistung" ergeben ... dafür musst du erst wieder versicherungspflichtig arbeiten gehen (können) ...
Der § 145 SGB III regelt auch hier den Sonderfall "Nahtlosigkeit", solche Regelungen gibt es aber für Krankengeld nicht und irgendein "Rest" ist eher "Wunschdenken" ...
Eigentlich wäre der nächste Auszahlschein am 30.9. fällig gewesen, im September habe ich also noch kein KG erhalten.
Der Zahlschein muss jetzt vom Arzt beendet werden weil du nun offiziell EM-Rentner bist, das kannst du nicht "hinauszögern", du hast
JETZT Kenntnis davon und nicht erst nächste Woche ... geh zum Arzt und lass das erledigen, die KK wird (vermutlich) nicht mehr bis Ende September zahlen.
Vielleicht solltest du dich dazu wirklich umgehend (Montag früh) mit der KK in Verbindung setzen, damit man dir erklären kann wie das jetzt ablaufen wird und bis wann du noch Krankengeld bekommen wirst, wenn die bestätigen dass ein Abschluss des Zahlscheines zum 30.09. genügen wird, dann ist es in Ordnung und dann gehst du wie geplant am 30. zum Arzt und lässt den Zahlschein vorerst beenden, wegen EM-Rente auf Befristung bis XXX.
Das haben unsere Ärzte auch so gemacht und dann ein Kreuz bei "weiter behandlungsbedürftig" gesetzt ... mach dir dann wieder eine eigene Kopie und dann sollte auch das letzte Krankengeld noch wie gewohnt auf dem Konto sein.
Die DRV hat bereits Berechnungen zur Nachzahlung auf dem Bescheid aufgedröselt. Diese bekommt die KK aber komplett, da ich viel mehr KG als Rente hatte.
Bis
WANN hat denn die DRV schon Zahlungen der KK "aufgedröselt", auch von der KK solltest du was dazu bekommen müssen, wie viel die sich bei der DRV holen wollen und da muss dann auch ein Datum bei stehen bis zu welchem Tag genau man dir Krankengeld gezahlt hat.
Die KK wird allerdings auch nicht unnötig "Miese" machen wollen (wenn deine Rente niedriger ist als das Krankengeld bekommen die ja weniger zurück als dir gezahlt wurde), also ist zunächst mal dieser Punkt zu klären
UND deine weitere Versicherung klar zu machen ... dein Kind kann dann auch weiter bei dir Familienversichert sein ...
Frage:
Habe ich jetzt wirklich 4 Monate kein Geld auf dem Konto???
Wie kommst du bitte auf 4 Monate, der September ist fast vorüber und natürlich musst du (zumindest) noch anteilig Krankengeld bekommen ... das zahlen die aber erst ab Arztstempel und wann du den holen solltest ist (am Besten) mit denen abzusprechen, du weißt doch, dass die nachträglich überweisen, wenn man beim Arzt gewesen ist ... daran ändert sich auch jetzt nichts ...
Dann haben wir noch 3 Monate, denn mit dem Krankengeld kannst du ja auch was bezahlen ...
Oder bekommt die KK bis 30.8. die Nachzahlung bis 1.2.15 von der DRV und ich eine Nachzahlung der Rente für die Monate 9-11/15 (wobei das dann ja für 2 Monate eine Vorauszahlung wäre) und dann Ende Dezember die reguläre Rentenzahlung ?

Bin total konfus.
Ich auch, versuche doch bitte mal etwas logisch zu denken ...
Die KK bekommt
NUR was für Monate /Tage (rückwirkend) erstattet von der DRV in der sie
DIR auch Krankengeld gezahlt hat und wenn man nicht vor hat dir jetzt noch weiter Krankengeld zu zahlen, dann bekommen die dafür auch kein Geld (aus deiner Nachzahlung) von der DRV erstattet ...
Doppelt Geld (von KK und DRV) gibt es ganz sicher nicht aber die KK bekommt auch nur den Betrag aus deiner Renten-Nachzahlung, der sich ab Beginn deiner Rente (01.02.2015) ergibt aus dem jeweiligen monatlichen Rentenbetrag ... wie kommst du also auf den 30.08. ???
Die bekommen also weniger zurück als sie dir gezahlt haben und müssen damit dann auch zufrieden sein ... die Renten für Monate (z.B. Oktober/November 2015) gehören dir ganz alleine und vollständig, wenn die KK da nichts mehr zahlen wird und ein Anteil (Renten-Netto-Betrag : 30 Tage) für September auch noch, wenn die Kasse schon vor dem 30.09. die Zahlungen einstellen will und nur noch anteilig Krankengeld zahlt für September.
Diese Berechnungen /Infos für die Erstattungen der Leistungsträger untereinander findest du hier schon häufiger erklärt, wenn du mal gezielt suchst und ein wenig "runterkommst" ... mit halbwegs "klarem Kopf" ist das alles nur noch halb so schlimm wie du jetzt panisch denkst ...
Kann doch nicht sein, dass ich nur wegen so später Rentenzahlung und jetzigem KG Stopp ein Darlehen aufnehmen muss?
Das wird auch wahrscheinlich nicht passieren und nicht nötig sein, kläre die Zahlungen selber umgehend mit der KK und dann wirst du wissen wie es finanziell weiter gehen kann und wird, die Erstattungen der DRV (an die KK) gehen üblicherweise ziemlich schnell und danach bekommst du eine Abrechnung von der DRV (das steht auch noch mal drin für welchen Zeitraum welcher Leistungsträger Geld bekommen hat) und da wird dir dann auch der Restbetrag der Renten-Nachzahlung mitgeteilt.
Das sollte (aus Erfahrungswerten) etwa Mitte, spätestens Ende Oktober der Fall sein und wenige Tage nach dieser Abrechnung ist auch diese genannte Rest-Nachzahlung auf dem Konto ...
wenn die KK keine Ansprüche mehr hatte für Oktober /November dann ist natürlich auch diese Rente dabei ... die reguläre erste Rente kommt dann Ende Dezember aber das sollte ja dann zu schaffen sein ... zumal du ja schon Wohngeld beantragt hast.
Oder bekomme ich vom Sozialamt ein zinsloses Darlehen in solch einem Fall, welches ich aber auch gar nicht zurückzahlen könnte, weil ich mit dieser Rente eh nicht mehr alles bedienen kann an anfallenden Kosten bei mir.

Du willst auf keinen Fall zum JC aber zur Not zum Sozial-
AMT 
... (SGB XII / Kapitel 3 wäre zuständig bei EM-Rente mit Befristung), die geben dir auch erst was, wenn du dich komplett "nackig" gemacht hast ...
Wenn du natürlich auch mit Rente und Wohngeld nicht klar kommen kannst sind die zuständig, allerdings nicht für "Darlehen" sondern für "Aufstockung", dann kannst du den Wohngeldantrag direkt zurück nehmen, denn beides gibt es nicht ...
Was hat man dir denn bisher zu deinem Anspruch auf Wohngeld mitgeteilt, immerhin kannst du dort wenigstens das Kindergeld ohne Anrechnung behalten, im SGB XII wird das mit einberechnet genau wie beim JC ... da bist du (vermutlich) auch nicht besser dran ...
Vermögensfreibetrag übrigens 1600 Euro ...
Beneidenswert ist deine Situation aktuell ganz sicher nicht aber auch nicht hoffnungslos, mach (wie immer

) einen Schritt nach dem Anderen und fange
MONTAG bei der KK an, um zu wissen wie lange die noch zahlen werden (und um deine Versicherung neu zu regeln) ... bis zur ersten Rente auf dem Konto ganz sicher nicht ...
Es ist leider immer ein finanzieller "Eiertanz" wenn man die EM-Rente endlich bekommen hat und noch Erstattungen mit Vorleistern (KK / AfA / JC) zu regeln sind, denn die sehen sich
ALLE nicht mehr in der Pflicht noch weiter zu zahlen wenn man für EM erklärt wurde von der DRV ...
Auch unser JC hat damals direkt den Bescheid aufgehoben zum 31.08. ... obwohl meine erste Rente erst am 30.09. zu erwarten war, das letzte Geld bekamen wir also für den August am Ende des Monats Juli, weil die ja im Voraus zahlen (das war also schon so gut wie ausgegeben) ... zum Glück kam die Restzahlung (inclusive Augustrente) dann am letzten August-Tag von der DRV ... sonst hätten wir auch nicht gewusst wie es weitergehen soll und wovon wir die Miete zahlen sollen.
Die Behörden interessieren sich leider nicht dafür wie man solche "Renten-Lücken" übersteht und "lt. Politik gibt es so was nur im Ausnahmefall" allerdings gibt es dazu keine ernsthaften zahlen, weil dazu keine Statistiken geführt werden ... die JC sind allerdings (eigentlich) dazu verpflichtet bis zum "Zufluss" der ersten Rente auf dem Konto zu zahlen aber man möchte doch "Überzahlungen" gerne vermeiden ... also stellt man die Leistungen (bei Rentnern) im Regelfall zu früh ein ... damit man keine "unnötige" Arbeit hat das Geld anschließend zurück fordern zu müssen ...
Komm ein wenig zu dir übers Wochenende und dann gehst du das alles schön der Reihe nach an ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
