Krankengeldzahlung bei Rehaabbruch

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royan
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Krankengeldzahlung bei Rehaabbruch

Ungelesener Beitrag von royan » Fr 18. Sep 2015, 15:38

Hallo liebe Forumsgemeinde,
bei meiner Freundin hat sich nun folgende Situation ergeben:

AU seit über einem Jahr wegen Depressionen etc., EM-Rente abgelehnt (Widerspruch läuft noch), aber Reha von der DRV bewilligt mit Begleitung der 3jährigen Tochter, für die sonst keine Betreuung da ist. Reha auch pünktlich angetreten. Leider war die Einrichtung nicht auf ein so kleines Kind eingestellt (sollte sich selbst beschäftigen), die über den halben Tag in einem städtischen Kindergarten mit betreut wurde. Allerdings war es nicht möglich, die Anwendungen so zu planen, dass das Kind auch hin- und wieder abgeholt werden konnte, ohne das Anwendungen abgesagt wurden. Am Wochenende gab es gar keine Möglichkeit. Nun ja, am Mittwoch erfolgte der Reha-Abbruch.

Freitag vorher gab es schon das erste Gespräch mit der DRV, die MA riet zum Abbruch und meinte, die Gründe dafür sollten separat schriftlich geschildert werden. So nun wurde die Reha am Mittwoch abgebrochen, es gibt auch einen kurzen Entlassungsbrief, in dem steht arbeitsunfähig entlassen. Mittwochs sind aber mittags die Ärzte nicht zu erreichen, so dass erst am Donnerstag die Ärztin aufgesucht werden konnte (die hat vorsorglich einen gelben Zettel ausgestellt), Verschlechterung des Gesundheitszustandes durch diese paar Tage Reha ist auch dokumentiert. Die entlassende Ärztin der Einrichtung hat auch mit der DRV gesprochen und drängt auf eine neue Reha in einer anderen Einrichtung mit besserer Kinderbetreuung. Der letzte Auszahlungsschein der KK wurde kurz vor der Reha unterschrieben, der nächste wäre erst Ende des Monats bzw. Anfang Oktober fällig.

Information über den Abbruch mit Schriftverkehr ging auch an die KK. Jetzt wurde von einem Bekannten in den Raum geworfen, sie wäre ja a) nicht mehr krankenversichert bzw. b) das Krankengeld würde gestrichen werden.

Stimmt das? Das wäre ganz schön sch...

VG
Royan

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Re: Krankengeldzahlung bei Rehaabbruch

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Fr 18. Sep 2015, 16:05

Hallo Royan,
Jetzt wurde von einem Bekannten in den Raum geworfen, sie wäre ja a) nicht mehr krankenversichert bzw. b) das Krankengeld würde gestrichen werden.

Hä? Wieso sollte sie denn nun plötzlich nicht mehr krankenversichert sein? :confused:
Wieso sollte das KG gestrichen werden?

Ich sage mal zu beidem:
Absoluter Quatsch.

Die Rehaklinik hat deine Freundin vorzeitig und AU aus der Reha entlassen. Also gibt es auch weiterhin KG. Und da sie ja die GKV nicht selber gekündigt hat, ist sie auch weiterhin versichert.

Selbst wenn deine Freundin die Reha selber abgebrochen hätte, wäre sie weiterhin krankenversichert. Dann wäre die DRV allerdings evtl.. an sie wegen Rückzahlung der Rehakosten herangetreten.

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Re: Krankengeldzahlung bei Rehaabbruch

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Fr 18. Sep 2015, 17:19

Hallo,

vermutlich stellt sich der Bekannte auf den Standpunkt, dass die AU (von der Reha) ja am Mittwoch um 24 Uhr abgelaufen ist.
Die neue AU wurde zwar am Donnerstag erstellt, aber eine AU gilt ja (zumindest nach alter Regelung) erst ab dem Tag nach der Ausstellung der AU.
Somit gäbe es eine Lücke von einem Tag.

In diesem Fall hätte der Bekannte - rein theoretisch - Recht, und die KKen haben das in der Vergangenheit auch oft so umgesetzt.
Dem haben allerdings einige Gerichte mit Urteilen einen Riegel vorgeschoben.

Und laut Gesetz § 46 SGB V gilt:
Der Anspruch auf Krankengeld bleibt jeweils bis zu dem Tag bestehen, an dem die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ärztlich festgestellt wird, wenn diese ärztliche Feststellung spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit erfolgt;
Das heißt im Fall Deiner Freundin:
zuletzt bescheinigtes Ende der AU = Mittwoch
nächster Werktag nach zuletzt bescheinigtem AU-Ende = Donnerstag,
an dem die Verlängerung der AU bescheinigt wurde.
Somit passt das laut § 46 SGB V und der Bekannte hat etwas Falsches erzählt.

Auch die Krankenkasse gibt diese Richtlinie heraus:
Achten Sie bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit auf einen lückenlosen Nachweis. Hierfür stellen Sie sich bitte spätestens an dem Werktag, der auf den letzten Tag der aktuellen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung folgt, bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin vor. Bei verspäteter Vorlage der Bescheinigung bei der Krankenkasse oder lückenhaftem Nachweis der Arbeitsunfähigkeit droht Krankengeldverlust. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
(Hervorhebung durch mich)

Von daher würde ich dem Bekannten mal diesen Gesetzestext um die Ohren hauen :Miko: :Miko:
Solche Falschinformationen können einen Menschen, der sowieso schon neben der Spur ist, dermaßen fertig machen ...

LG
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Tamara
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Re: Krankengeldzahlung bei Rehaabbruch

Ungelesener Beitrag von Tamara » Fr 18. Sep 2015, 19:10

Ich würde so sagen: Mittwoch war noch Reha Tag und somit abgedeckt. So dürfte es also meiner Meinung nach keine Lücke geben, wenn Donnerstag die Krankmeldung erfolgte.

Tamara

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