Hallo,
du beziehst ja bereits eine Rente...d.h. du hast die Anspruchszeiten bereits erfüllt...
die Zahlung der Beiträge zur RV aus einen Mini-Job könnten evtl. den Anspruch auf eine EM-Rente erst begründen..angenommen..jemand hat nur 2 Jahre Beiträge eingezahlt und nimmt jetzt einen Mini-job auf...bei dem wäre es doof, wenn er auf die Beitragszahlung verzichten würde..so baut er sich, durch den Mini-Job die Anspruchsvorassetzungen für die Gewährung einer Rente doch erst auf..
bei dir ist das uninteressant..du mußt durch den Mini-Job und die ggf. nötige Beitragszahlung ja keine Anspruchszeiten mehr aufbauen..also kannst du mit Ruhe auf die Beitragszahlung verzichten..
Minijob- wie begründet man Erwerbsminderungsrente?
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Re: Minijob- wie begründet man Erwerbsminderungsrente?
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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Re: Minijob- wie begründet man Erwerbsminderungsrente?
1000 Dank.
Habs eigentlich auch so verstanden, aber auf dem Merkblatt ist das etwas schräg formuliert.
LG, Maracuja
Habs eigentlich auch so verstanden, aber auf dem Merkblatt ist das etwas schräg formuliert.
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