Anforderung eines Befundberichtes

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lsbol
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Anforderung eines Befundberichtes

Ungelesener Beitrag von lsbol » So 30. Aug 2015, 00:44

Hallo,
ich habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt (ich wurde vom Jobcenter dazu gefordert) und ich hoffe sehr, dass ich als voll erwerbsgemindert gelte. Dafür habe ich die Antragsformulare ausgefüllt. Jetzt habe ich einen Brief vom DRV bekommen: Anforderung eines Befundberichtes. Ich soll meinem Psychiater diesen Formular "Ärztlicher Befundbericht zum Rentenantrag bei der Rentenversicherung" (2 seiten) abgeben und innerhalb von 10 tagen zurückbekommen und das ganze selbst innerhalb von 14 Tagen an DRV zurücksenden
1. Ist es immer so in der Renteantrag Ablauf?
2. wieso will die DRV so schnell diesen Formular ausgefüllt bekommen?
3. wieso hat DRV nicht direkt meinem Psychiater kontaktiert? muss es durch mich gehen?
4. Ist es alles was die DRV von meinem Psychiater erwartet? und danach entscheidet einen DRV Arzt?
4. werde ich unmittelbar nach Zurücksenden dieses Formular von einem Gutachter eingeladen?
Danke
lsbol

gerdank
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Re: Anforderung eines Befundberichtes

Ungelesener Beitrag von gerdank » So 30. Aug 2015, 12:34

Hallo,
Ja so ist oftmals der vorgang, du kannst auch bei der DRV anrufen und darum Bitten direkt den Arzt anzuschreiben, denke aber mal dürfte doch kein Problem sein dem Arzt das zu geben mit der Bitte es auszufüllen, viele Ärtzte brauchen länger an Zeit als die DRV da immer vorgibt, was aber kein Problem darstellt da gibt man der DRV dann Bescheid das der Arzt noch eine Zeit braucht, die sich bei weiteren Fragen an ihn wenden sollen.

Wenn der Bericht der DRV vorliegt geht es zu deren Ärtzte die entscheiden dann ob das ausreicht oder du noch zu einem Gutachter muss, das weiß man vorher nie, warst du schon in einer Reha?
Denn der Grundsatz lautet Reha vor Rente.

Könnte also auch sein, das die mit einer Reha ankommen, dir wird nichts anderes übrig bleiben als abzuwarten, da man nie weiß wie die DRV Reagiert ob Reha, Gutachter, Ablehnung, Bewilligung, da ist alles möglich.

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Engelchen22
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Re: Anforderung eines Befundberichtes

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » So 30. Aug 2015, 13:04

Hallo Isbol,
lsbol hat geschrieben:
Jetzt habe ich einen Brief vom DRV bekommen: Anforderung eines Befundberichtes. Ich soll meinem Psychiater diesen Formular "Ärztlicher Befundbericht zum Rentenantrag bei der Rentenversicherung" (2 seiten) abgeben und innerhalb von 10 tagen zurückbekommen und das ganze selbst innerhalb von 14 Tagen an DRV zurücksenden
Das ist leider die reguläre " Vorgehensweise " der DRV.
Ich bekam auch " alle " Ärztlichen Befundanfragen der DRV zugesandt und durfte/musste diese meinen beh. Ärzten zukommen lassen - diese bearbeiteten Anträge bekam ich wieder
zugeschickt, was den Vorteil hatte, dass ich sofort über die " Einschätzung " meiner Ärzte informiert war.
Kopiere Dir diese Befundberichte bevor Du sie an die DRV weiterreichst für Deine eigenen Unterlagen. WICHTIG !

Ich hatte aber nur die 5 Tages Frist um die Befundanfragen der DRV zurückzusenden - unmöglich das " schafft " man nicht - soll so empfand ich es " ein zusetzlicher Stressor " sein.
Ein DRV - Druckmittel !
Lasse Dich also nicht :Ohnmacht: machen, denn auf das Arbeitstempo Deiner Ärzte hast Du keinen Einfluss.
1. Ist es immer so in der Renteantrag Ablauf?
In meinen Anträgen JAAA...
2. wieso will die DRV so schnell diesen Formular ausgefüllt bekommen?
wie schon geschrieben - Druckmittel sowie um den Antragsteller zu " beschäftigen " - die DRV hat " alle Zeit der Welt - bis sie " von sich hören lässt " mit der Zusendung des Bescheides ect.
3. wieso hat DRV nicht direkt meinem Psychiater kontaktiert? muss es durch mich gehen?
Diese Frage habe ich mir auch jedesmal gestellt - aber wie schon gesagt es hat den Vorteil, dass Du Informiert bist - was im Befundbericht geschrieben steht....
die Portokosten gehen natürlich auch zu unseren Lasten
4. Ist es alles was die DRV von meinem Psychiater erwartet? und danach entscheidet einen DRV Arzt?
Was meinst Du bitte mit " Alles " ?? - Dein Psychiater schreibt seine ärztl. Stellungnahme... er kennt Dich u Deine Beeinträchtigungen und sollte Dich im EMR Verfahren " unterstützen ".
4. werde ich unmittelbar nach Zurücksenden dieses Formular von einem Gutachter eingeladen?
Diese Frage kann Dir wohl nur die DRV beantworten - Du musst Geduld haben und abwarten, was die DRV " fordert " - evlt ist ein/mehrere GA nicht erforderlich
und Deine Einschränkungen und diese eine psych. Stellungnahme ist für die DRV " ausreichend " um Dir die EMR zu bewilligen - das wäre der " leichtere " Weg !

Oder Du bekommst einen/mehrere GA-Termine - das hängt dann wieder vom GA ab - wann Du dort einen Termin erhalten wirst - das kann innerhalb von Tagen oder aber mehreren Monaten sein.

Die Wege/Arbeitsweise der DRV ist meist unergründlich und nicht nachvollziehbar !!!

Du brauchst nun vor allem Geduld und Ausdauer...

Viel Glück u Erfolg
wünscht Dir mit lieben Grüssen

Engelchen 22
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Jeder Mensch braucht einen Engel...

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Unwissend
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Re: Anforderung eines Befundberichtes

Ungelesener Beitrag von Unwissend » So 30. Aug 2015, 21:46

Hallo,
schliesse mich @engelchen an.
Es geht immer anders.

Meine ganzen Ärzte erhielten keinen Bericht zum ausfüllen. :Verwirrt:

Ich war nach Abgabe des RA ganz schnell uber die GA Termine informiert worden, eine Woche später nur.

Ich musste zu zwei GA nur vier Wochen nach RA Abgabe.
Dies ist nun auch 6 Wochen wieder her.

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