Hallo
Sofern es sich nicht um psych. GA handelt - wirst du diese auch zugeschickt bekommen.
Kleine Information von meiner Seite aus eigener Erfahrung:
Nicht alle psychiatrischen Gutachten unterliegen einer Sperre für den Exploranten oder können ihm nur durch einen Arzt eröffnet werden.
Mein psychiatrisches Gutachten habe ich mir noch am Begutachtungstag bei dem Gutachter direkt auch zu meinen Händen bestellt/erbeten. Es wurde mir tatsächlich auch durch ihn persönlich zugesandt
Das Gutachten umfasste 29 Seiten und eine handschriftliche Wunschanmerkung, eine kurze Email von mir zu erhalten, über mein Verfahrensausgang vor dem SG!
Nachdem die DRV durch das SG die Aufforderung zur rückwirkenden Anerkennung bekam und sie mir dies mitteilten, unterrichtete ich darüber den Gutachter wie gewünscht. (Ich vermute, dass es für ihn von Interesse war, ob man seinem Gutachten und seiner darin gemachten Empfehlungen Folge leistete, da dies ja bekanntlich nicht immer auch erfolgt und trotz Gutachterempfehlungen auch andere/abweichende Entscheidungen getroffen werden, positive wie negative).
Im Verlängerungsverfahren wurde ich erneut zu einem neuro-psychiatrischen Gutachten geschickt. Dieses Gutachten forderte ich sofort schriftlich bei der DRV ein und bat um eine Kopie, sobald es ihnen vorläge.
Zunächst schrieb man mir fälschlicherweise, dass die Gutachterin kein Gutachten verfasst habe, doch de Gutachterin hat sehr schnell ihr Gutachten geschrieben und elf Tage später erhielt ich schon den Bescheid über eine nunmehr unbefristete EMR und kurz darauf auch das Gutachten, alles durch die DRV ohne Probleme zugesandt.
Es kommt wohl immer auf den Einzelfall und sicher auch auf den Schweregrad der psychischen Störung/Zustand des Exploranten an, ob ihm ein solches Gutachten frei zugänglich eröffnet werden kann.
Allerdings konnten wir hier im Forum auch darüber lesen, dass Exploranten die Einsichtnahme und Aushändigung zunächst verwehrt wurde, was im Nachhinein, nach Eröffnung des Gutachtens, sich als unverständlich darstellt, da eine ziemlich harmlose Ausfertigung und Wiedergabe des Krankheitsbild sich darin zeigte, die keine Vorenthaltung gegenüber dem Exploranten rechtfertigte.
Ich habe immer und überall meine Befunde und Gutachten persönlich eingefordert, entweder beim GA-/Berichts-Verfasser oder bei den Kliniken. Und meinten diese, dass ich es nur bei der an sie beauftragenden Stelle einholen könne, dann habe ich es mir dort höflich erbeten und auch immer erhalten.
Somit kann ich nur jedem raten, in einem höflich freundlichen Ton oder einem kleinen freundlichen Anschreiben immer danach fragen und auch gerne bereit sein, für evtl. finanzielle Auslagen (Porto- oder Kopierunkosten) selbstverständlich aufzukommen.
Lieben Gruß sendet agnes