Frage bzgl. Gutachten

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Scrabble
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Frage bzgl. Gutachten

Ungelesener Beitrag von Scrabble » Mo 27. Jul 2015, 08:47

Halli Hallo, und einen Guten Morgen

vorgestellt habe ich mich und mein Anliegen unter "dein Fall" :smile:
Und das, so glaube ich, etwas zu ausführlich :Ohnmacht:
Lese hier im Forum fleißig mit. Und mit großer Wahrscheinlichkeit wurde die Frage auch schon mal
gestellt, nur habe ich sie noch nicht gefunden.

Mich interessiert ob es sinnig ist, sich das erstellte Gutachten anzufordern, wenn man noch keinen Bescheid von der DRV
bekommen hat!? Oder nogt man sich ggf selber weiter ins Aus?

Freue mich über Antworten von euch.
VG, Scrabble

Maracuja66
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Re: Frage bzgl. Gutachten

Ungelesener Beitrag von Maracuja66 » Mo 27. Jul 2015, 12:39

Scrabble hat geschrieben: Mich interessiert ob es sinnig ist, sich das erstellte Gutachten anzufordern, wenn man noch keinen Bescheid von der DRV
bekommen hat!? Oder nogt man sich ggf selber weiter ins Aus?
.
Hallo Scrabble,

warum möchtest Du das tun?
Es wird Dich nicht weiter bringen.
Die Gutachten sind nur ein Puzzleteilchen in dem Ganzen.
Und wie man an meinem Fall sieht, nicht entscheidend.

Beide GA haben mich für vollschichtig arbeitsfähig erklärt :Wut: ,
die DRV hat mich dennoch teilberentet. :jaa:

Übrigens stand in meinem GA, ich sei sorgfältig geschminkt gewesen :glotzen: - seltsam, ich war nämlich ausnahmsweise mal gar nicht geschminkt

Also, ich würde es nicht anfordern, bevor Du nicht den Bescheid der DRV hast.
Leider wirst Du Dich noch gedulden müssen, ich weiß, wie schwer das ist.

LG, Maracuja

maday
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Re: Frage bzgl. Gutachten

Ungelesener Beitrag von maday » Mo 27. Jul 2015, 14:16

Ich habe mein Gutachten angefordert, bevor die Rentenversicherung eine Entscheidung getroffen hat. Allerdings muss ich dazu sagen, dass sich die RV bei mir sehr viel Zeit gelassen hat, um eine Entscheidung zu treffen. War Mitte Januar beim Gutachter, eine Woche später lag das Gutachten bereits der RV vor und einen Bescheid habe ich erst Ende Juni erhalten. Die Entscheidung musste dem Widerspruchausschuss vorgelegt werden. Die beantragte REHA wurde erneut abgelehnt und es wurde mir EMR zugesprochen.
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

Scrabble
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Re: Frage bzgl. Gutachten

Ungelesener Beitrag von Scrabble » Mo 27. Jul 2015, 16:19

Hm, was tun?

@Maracuja66 Da kann man sehr schön sehen wie unterschiedlich das von Statten geht. In der einen Sache war es sehr gut das nicht nach den Gutachten entschieden worden ist.

Das mit dem "Geschminke" geht mir ja völligst auf den Nerv. Allerdings denke ich wenn es wegen so etwas scheitern sollte, werde ich dementsprechend
argumentieren. Denn, Dank euch kann ich das diesbezüglich schon mal. :applaus:

@Maday Nach was für einen Zeitraum hast du denn das Gutachten angefordert? War es dann fix bei dir?
Vorallem, das was so drin stand, entsprach des den Tatsachen?

Bei mir wurde der Antrag auf EMR Anfang März 2015 gestellt. Zum Gutachter durfte ich Anfang Juni 2015.
VG, Scrabble

maday
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Re: Frage bzgl. Gutachten

Ungelesener Beitrag von maday » Mo 27. Jul 2015, 16:57

Im Januar war ich beim Gutachter. Mitte Februar hat mir die RV auf meine Anfrage hin am Telefon bestätigt, dass das Gutachten eine Woche nach dem Gutachtertermin bei der RV eingegangen ist. Mitte April habe ich dann das Gutachten angefordert, musste aber dazu einen Arzt des Vertrauens angeben, weil es ein psychologisches Gutachten war. Dieser Arzt hatte dann 8 Tage später das Gutachten vorliegen und hat es mir dann ausgehändigt. Mein Gutachten war sehr sachlich geschrieben und trotz das der Gutachter unnahbar war, wurde ich während der Begutachtung und auch im schriftlichen Gutachter korrekt behandelt. Diese Begutachtung führte unweigerlich zunächst erst einmal zur befristeten EMR (2 Jahre rückwirkend und noch ein 1 Jahr im voraus). Der Verlängerungsantrag führte dann ohne weitere Begutachtung in eine unbefristete EMR.
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: Frage bzgl. Gutachten

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Mo 27. Jul 2015, 17:31

Ihr Lieben,
Es wird Dich nicht weiter bringen.
Also ich werde es JETZT nach den GA auch noch nicht anfordern. Solange kein Bescheid da ist, nützen sie mir nichts.

Klar, ich könnte jetzt schon evtl. einen Widerspruch anhand der GA zusammenbasteln. :grinser: Aber neeeeeeeeeeee, damit mache ich ja wieder 3 Schritte vor dem 1. :Verwirrt:
Dann wird es hinterher befürwortet und ich habe wieder zuviel an Energien verschwendet.



Zum Punkt der Besichtigung: geschminkt und Co:

Mein GA- Orthopäde sprach in sein Diktiergerät als erstes seinen "wortwörtlich benannten" STANDARDTEXT rein:
Ging zügig ....bla bla bla...

Schon seltsam. Er hat gar nicht gesehen, WIE ich gegangen bin. Ich bin nämlich hinter ihm gegangen. :grinser:
Zuletzt geändert von Unwissend am Mo 27. Jul 2015, 20:17, insgesamt 3-mal geändert.

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Re: Frage bzgl. Gutachten

Ungelesener Beitrag von royan » Mo 27. Jul 2015, 18:16

Diesen Gang beurteilt ein Orthopäde auch schon danach, wie jemand aufsteht, ihm die Hand gibt, wie die Flüssigkeit der Bewegungen ist. Wenn da nix besonderes auffällt, da ist der Standardtext dran...

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Re: Frage bzgl. Gutachten

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Mo 27. Jul 2015, 19:10

Hm...ich bin recht langsam aus dem Stuhl hochgekommen, hatte 30 min. dort gesessen.
Dann bin ich eingerostet. :grinser:

Also muss man wohl aus dem Kriechgang von der Erde aufstehen, damit es richtig beurteilt in den Unterlagen vermerkt wird. :confused: :grinser:

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Re: Frage bzgl. Gutachten

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Mo 27. Jul 2015, 19:52

Hallo Scrabble,

erstmal ein ganz herzliches Willkommen bei uns im K-o-R !!! :jaa:
Scrabble hat geschrieben: vorgestellt habe ich mich und mein Anliegen unter "dein Fall" :smile:
Und das, so glaube ich, etwas zu ausführlich :Ohnmacht:
Vielen Dank auch für Deine " Vorstellung " ! :jaa:
Jeder User kann soviel schreiben und soviele Postings erstellen wie er möchte :jaa: - da gibt es bei uns keine " Begrenzung "....
Wünschenswert u erleichternt ist allerdings - wenn man nicht zu jeder Frage einen sep. Thread eröffnet - sonst wird´s zu unübersichtlich !
Nur so als Anmerkung !
Lese hier im Forum fleißig mit.

Das ist schön und hoffentlich auch hilfreich für Dich !!!
Oft sind die Fragen ja schon gestellt bzw beziehen sich auf das gleiche " Problem "....
Deine Fragen/Probleme/Anliegen kannst Du natürlich gerne posten - hier findest Du immer ein " offenes Ohr " ! :jaa:
Mich interessiert ob es sinnig ist, sich das erstellte Gutachten anzufordern, wenn man noch keinen Bescheid von der DRV
bekommen hat!? Oder nogt man sich ggf selber weiter ins Aus?
Natürlich kannst Du Deine GA ( hattest Du den GA gefragt, wann das GA fertig erstellt sein wird ? ) bei der DRV schriftlich anfordern.
Sofern es sich nicht um psych. GA handelt - wirst Du diese auch zugeschickt bekommen. Braucht auch ein klein wenig Geduld - die DRV SB´s
sind leider nicht die Flinkesten und haben ganz oft überhaupt keine Eile den Wünschen der Antragsteller nachzukommen. :ic_down:

Ich musste bei meinen GA auch ( damals noch über den VDK ) 3 Anfragen stellen, da mir viele viele Seiten des GA gefehlt hatten - da war wohl eine DRV-Azubine schuld...
so hatten DIE sich zumindest beim VDK gerechtfertigt.

Mich würde es noch mehr :Ohnmacht: machen, wenn ich nicht vorab meine GA vorliegen gehabt hätte - so kann man sich die DRV Entscheidung in den meisten Fällen
schon ausrechnen.... :lesen: es mag auch Ausnahmen geben - wenn die GA von mehr als 6 Std Leistungsfähigkeit ect schreiben....
ABER soweit ist es bei Dir ja noch nicht. :koepfchen:

Ich würde das/ die Gutachten ( waren es mehrere GA bei Dir ? ) so nach ca 6 Wochen schriftlich bei der DRV anfordern. Ausser wie schon gesagt der GA hat eine Aussage getroffen wann das GA fertig erstellt sein würde. Dann kannst Du den Zeitrahmen ja selbst eingrenzen !

Viel Glück u Erfolg :ic_up:
wünscht Dir mit lieben Grüssen

Engelchen 22
Krank-ohne-Rente.de - gemeinsam sind wir stark - !!!
Der Gesunde hat viele Wünsche, der Kranke nur einen...
Jeder Mensch braucht einen Engel...

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Re: Frage bzgl. Gutachten

Ungelesener Beitrag von agnes » Mo 27. Jul 2015, 21:18

Hallo
Sofern es sich nicht um psych. GA handelt - wirst du diese auch zugeschickt bekommen.
Kleine Information von meiner Seite aus eigener Erfahrung:
Nicht alle psychiatrischen Gutachten unterliegen einer Sperre für den Exploranten oder können ihm nur durch einen Arzt eröffnet werden.

Mein psychiatrisches Gutachten habe ich mir noch am Begutachtungstag bei dem Gutachter direkt auch zu meinen Händen bestellt/erbeten. Es wurde mir tatsächlich auch durch ihn persönlich zugesandt :jaa:

Das Gutachten umfasste 29 Seiten und eine handschriftliche Wunschanmerkung, eine kurze Email von mir zu erhalten, über mein Verfahrensausgang vor dem SG!

Nachdem die DRV durch das SG die Aufforderung zur rückwirkenden Anerkennung bekam und sie mir dies mitteilten, unterrichtete ich darüber den Gutachter wie gewünscht. (Ich vermute, dass es für ihn von Interesse war, ob man seinem Gutachten und seiner darin gemachten Empfehlungen Folge leistete, da dies ja bekanntlich nicht immer auch erfolgt und trotz Gutachterempfehlungen auch andere/abweichende Entscheidungen getroffen werden, positive wie negative).

Im Verlängerungsverfahren wurde ich erneut zu einem neuro-psychiatrischen Gutachten geschickt. Dieses Gutachten forderte ich sofort schriftlich bei der DRV ein und bat um eine Kopie, sobald es ihnen vorläge.
Zunächst schrieb man mir fälschlicherweise, dass die Gutachterin kein Gutachten verfasst habe, doch de Gutachterin hat sehr schnell ihr Gutachten geschrieben und elf Tage später erhielt ich schon den Bescheid über eine nunmehr unbefristete EMR und kurz darauf auch das Gutachten, alles durch die DRV ohne Probleme zugesandt.

Es kommt wohl immer auf den Einzelfall und sicher auch auf den Schweregrad der psychischen Störung/Zustand des Exploranten an, ob ihm ein solches Gutachten frei zugänglich eröffnet werden kann.

Allerdings konnten wir hier im Forum auch darüber lesen, dass Exploranten die Einsichtnahme und Aushändigung zunächst verwehrt wurde, was im Nachhinein, nach Eröffnung des Gutachtens, sich als unverständlich darstellt, da eine ziemlich harmlose Ausfertigung und Wiedergabe des Krankheitsbild sich darin zeigte, die keine Vorenthaltung gegenüber dem Exploranten rechtfertigte.

Ich habe immer und überall meine Befunde und Gutachten persönlich eingefordert, entweder beim GA-/Berichts-Verfasser oder bei den Kliniken. Und meinten diese, dass ich es nur bei der an sie beauftragenden Stelle einholen könne, dann habe ich es mir dort höflich erbeten und auch immer erhalten. :jaa:

Somit kann ich nur jedem raten, in einem höflich freundlichen Ton oder einem kleinen freundlichen Anschreiben immer danach fragen und auch gerne bereit sein, für evtl. finanzielle Auslagen (Porto- oder Kopierunkosten) selbstverständlich aufzukommen.

Lieben Gruß sendet agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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