Anspruch auf Mini-Job bei voller EM-Rente?

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royan
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Anspruch auf Mini-Job bei voller EM-Rente?

Ungelesener Beitrag von royan » Fr 17. Jul 2015, 12:05

Hallo zusammen,

nachdem es ja nun so aussieht, als würde ich die volle EM-Rente erhalten, habe ich mir mal ein paar Gedanken um meinen noch vorhandenen Arbeitsplatz gemacht. :confused:

Bei voller, zeitlich befristeter Rente ruht das Arbeitsverhältnis nach meinen Infos, was ist bei Gewährung von voller EM-Rente bis zum Eintritt in die Altersrente? :Gruebeln:

Und hat man einen Anspruch darauf, seinen "ehemaliges" Arbeitsverhältnis in einem Mini-Job weiter auszuüben (halt nur noch drei Stunden am Tag)? Ich weiß, dass man bei teilweiser EM-Rente einen Anspruch hat, seinen Job mit reduzierter Stundenzahl weiterzumachen. Wie aber ist das, wenn man nur noch einen Mini-Job machen kann? :Gruebeln:

Vielleicht gibt es ja Erfahrungen hierzu.

Viele Grüße
Royan

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Unwissend
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Re: Anspruch auf Mini-Job bei voller EM-Rente?

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Fr 17. Jul 2015, 21:50

Bei voller, zeitlich befristeter Rente ruht das Arbeitsverhältnis nach meinen Infos, was ist bei Gewährung von voller EM-Rente bis zum Eintritt in die Altersrente? :Gruebeln:

Und hat man einen Anspruch darauf, seinen "ehemaliges" Arbeitsverhältnis in einem Mini-Job weiter auszuüben (halt nur noch drei Stunden am Tag)? Ich weiß, dass man bei teilweiser EM-Rente einen Anspruch hat, seinen Job mit reduzierter Stundenzahl weiterzumachen. Wie aber ist das, wenn man nur noch einen Mini-Job machen kann? :Gruebeln:
Hallo du :smile: ,

wenn du volle und unbefristete Rente bis Regelaltersgrenze bekommst, dann bist du mit Rentenbescheid raus aus deinem Arbeitsverhältnis. Du musst noch nicht mal mehr kündigen.

Bei teilweiser Rente kannst du u.U. in deinem alten Job stundenbegrenzt deiner Rente entsprechend weiterarbeiten, wenn dein AG dem zustimmt. Muss er aber nicht. Und dann ist dir der Arbeitsmarkt wahrscheinlich verschlossen und du bekommst noch die verschlossene Arbeitsmarktrente hinzu. Es bleiben aber immer 2 Renten.

Wenn er dich weiter beschäftigen möchte, dann schau mal in deinen Rentenbescheid rein, oder deine letzte Rentenauskunft. Da stehen die Grenzen, wie viel du hinzuverdienen kannst, drin. Bezogen auf die jeweilige Renten Art.

Ich weiß nicht, ob du dich damit auskennst: 450 Euro Job = brutto wie netto quasi , aber mit der Möglichkeit, selber einen kleinen Beitrag in seine Rente einzuzahlen. Das gibt es noch nicht so lange.

Minijobs - 451 bis 800 Euro glaube ich. Bei Vollrente gehen aber nur noch 450 Euro, keine Minijobs, glaube ich. :confused:

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Re: Anspruch auf Mini-Job bei voller EM-Rente?

Ungelesener Beitrag von Achtsamkeitsuebung » Fr 17. Jul 2015, 22:49

Hallo Unwissend :smile:
Ich weiß nicht, ob du dich damit auskennst: 450 Euro Job = brutto wie netto quasi , aber mit der Möglichkeit, selber einen kleinen Beitrag in seine Rente einzuzahlen. Das gibt es noch nicht so lange.

Minijobs - 451 bis 800 Euro glaube ich. Bei Vollrente gehen aber nur noch 450 Euro, keine Minijobs, glaube ich. :confused:
Soll zur Klärung dienen, wie sich das (jeweilige) 'Kind' nennt (unabhängig davon was EM rentenunschädlich ist)

Minijob oder gerinfügige Beschäftigung - bis 450 € monatlich - die Differenz von 15 % RV Beitrag zum aktuellen Prozentsatz (2015 = 18,7 %), also 3,7 %, wird automatisch einbehalten, ansonsten muß der AN sein Veto schriftlich geben (denn es lohnt sich i. d. R. nicht, die Anrechnung ist zu gering).
http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Hom ... /node.html
Die Variante mit automatischem Einbehalt gibt's seit ein paar Jahren. Zuvor wurde nur einbehalten, wenn es vom AN gewünscht worden ist (nur am Rande)

Midijob oder Gleitzone - von 450,01 € bis 850 € monatlich - http://www.krankenkassen-direkt.de/them ... 29524.html
Heilsame Grüsse
Achtsamkeitsuebung

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Re: Anspruch auf Mini-Job bei voller EM-Rente?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 17. Jul 2015, 23:38

Hallo royan, :smile:
nachdem es ja nun so aussieht, als würde ich die volle EM-Rente erhalten, habe ich mir mal ein paar Gedanken um meinen noch vorhandenen Arbeitsplatz gemacht. :confused:

Bei voller, zeitlich befristeter Rente ruht das Arbeitsverhältnis nach meinen Infos, was ist bei Gewährung von voller EM-Rente bis zum Eintritt in die Altersrente? :Gruebeln:
Das hängt von den Regelungen bei Voller EM bis zum Eintritt in die Altersrente in deinem Arbeitsvertrag ab, bei mir und dem Dopa war das dort jedenfalls geregelt, dass der Arbeitsvertrag zum Folgemonat der Bewilligung (also wenn man den Bescheid dazu schriftlich in den Händen hat von der DRV) einer solchen Rente als beendet anzusehen ist.

Es erfordert dann also keine Kündigung mehr, auch das weitere "Ruhen" hätte ja keinen wirklichen Sinn mehr, manchmal gibt es dazu auch nur Regelungen im Tarifvertrag / Betriebsvereinbarung ... es gab hier auch schon User wo das angeblich überhaupt nicht geregelt war und man nun die Kündigung vornehmen sollte, sonst würde das Arbeitsverhältnis weiter ruhend bestehen bleiben.

Das soll meist nur der Verzögerung der dann fälligen Urlaubsabgeltung dienen, denn die wird ja mit dem Ende des Arbeitsvertrages fällig ... und das kann (je nach früherem Einkommen) ein ganz netter Betrag werden ... :ic_up:
Und hat man einen Anspruch darauf, seinen "ehemaliges" Arbeitsverhältnis in einem Mini-Job weiter auszuüben (halt nur noch drei Stunden am Tag)? Ich weiß, dass man bei teilweiser EM-Rente einen Anspruch hat, seinen Job mit reduzierter Stundenzahl weiterzumachen. Wie aber ist das, wenn man nur noch einen Mini-Job machen kann? :Gruebeln:
NaJa, einen wirklichen "Anspruch" hat man darauf auch bei teilweiser EM nicht ernsthaft, der AG wird ja vorher von der DRV dazu angeschrieben was er zu bieten hätte (an leidensgerechter Teilzeit-Arbeit) wenn der Antragsteller eine Teilrente bekäme ... das hängt ja auch davon ab ob es einen solchen Arbeitsplatz überhaupt geben kann in der Firma ... bei mir und dem Dopa war das z.B. nicht möglich, weil wir diesen Job ja gar nicht mehr machen sollten.

Allerdings hätte Dopas Sicherheitsunternehmen schon noch ein "ruhiges" Plätzchen für ihn gefunden, um ihn auf Minijob-Basis (450 Euro) weiter zu beschäftigen (das wäre dann aber ein neuer, separater Arbeitsvertrag gewesen), wenn der Dopa das gewollt hätte, in meiner Firma ging nur telefonieren, andere Arbeit war dort nicht möglich ... ich hatte aber auch keinen Bedarf danach und habe den immer noch nicht ...
Vielleicht gibt es ja Erfahrungen hierzu.
Ich glaube für die meisten hier hat sich das Arbeitsleben komplett erledigt wenn sie die EM-Rente auf Dauer erst mal bekommen haben, beim Dopa dauerte das fast 5 Jahre und da hatte er keinen Bedarf nun als Minijobber bei seiner Firma zu bleiben, möglich gewesen wäre es für ihn, hat man ihm direkt angeboten ... :"Wenn du mal Lust hast kannst du dich gerne melden" ... :Verwirrt: :Hilfe:

NaJa, an der Lust alleine hat es nicht gelegen und jetzt sind wir ohnehin zu weit weg von den alten Arbeitsplätzen, obwohl seine Firma hier auch Zweigstellen hat ... er ist froh, dass er nicht mehr MUSS und "Geld alleine macht auch nicht glücklich", wenn man einfach nicht mehr KANN ...

Ich selber würde (wenn überhaupt) lieber was von zu Hause aus machen, bei möglichst freier Zeiteinteilung und da was zu finden auf Minijob-Basis ist eher ein 6-er im Lotto jedenfalls wenn es seriös sein soll ... täglich raus müssen für knappe 3 Stunden damit es sich am Zahltag lohnt ist nicht mein Ding ... da ist mir schon wieder zu viel Verpflichtung hinter ... das mag ich nicht mehr, da müssen unsere Renten eben reichen.

Ist auch nicht so leicht hier auf der Insel was zu finden, aber wir haben auch noch nicht ernsthaft danach gesucht ... vielleicht später mal oder auch gar nicht ... man wird sehen ... jetzt genießen wir unser Dasein erst mal so wie es ist und es geht uns gut dabei ... :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Anspruch auf Mini-Job bei voller EM-Rente?

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Sa 18. Jul 2015, 17:01

jetzt genießen wir unser Dasein erst mal so wie es ist und es geht uns gut dabei
Ach Doppeloma, das ist so schön zu lesen.
:smile:

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