Hallo Lebenswert,
DAs ist ja mal wieder unglaublich, was mir der Jurist da erzählt hat! Nun mag ich dem ja kaum noch Vertrauen wenn es um den Widerspruch geht. Wie ausführlich sollte denn eine Widerspruchbegründung sein? - Und sollte ich da nicht auch besser stark daran beteiligt sein?
Er fordert nun die Akte an und ich soll eine weitere BEscheinigung meines Facharztes einholen. Ohohoh....hoffentlich its der Sovd auch wirklich eine Hilfe!
zumindest solltest du zu sehen bekommen was als Begründung an die DRV geschrieben wird und zunächst
MUSS mal fristwahrend überhaupt der Widerspruch eingelegt werden ... das ergibt sich nicht "automatisch" aus der Anforderung der Akte ...
Warum sollte dein Facharzt dir eine Bescheinigung schreiben müssen, wird der SovD das dann auch bezahlen, der Arzt weiß doch gar nichts zu den genauen Gründen der Ablehnung, die ergeben sich doch letztlich erst aus der Akteneinsicht konkreter ... außerdem braucht der Arzt für einen Sozialverein keine Bescheinigungen auszustellen wenn er das nicht will ...
Kommt mir aber sehr bekannt vor vom VDK damals, da sollten auch meine Ärzte was schreiben und "entscheiden" ob sich der Widerspruch überhaupt lohnen kann ... fast wäre noch die Widerspruchsfrist abgelaufen, ohne, dass überhaupt was passiert wäre ... den fristwahrenden Widerspruch habe ich dann selber eingelegt und mir einen Anwalt für Sozialrecht gesucht.
...noch was fällt mir ein, Die Akte wird ja nun vom SovD angefordert. Ich hatte noch die Überlegung gestellt, dass ich auch alleine in Widerspruch gehe. Darauf hin hat der Jurist gesagt, die Akte kann ich privat nich nicht ausgehändigt bekommen. Ich kann sie dann nur bei der örtlichen REntenberatungsstelle einsehehn. Ist das so? Das Gutachten habe ich ja ohne weiteres bereits bekommen können.
???? Dieser Herr macht mich im Nachhinein wieder ganz unsicher.
NaJa, du musst dich schon entscheiden, wer nun Akteneinsicht nehmen soll, natürlich bekommst du die Renten-Akte nicht komplett nach Hause geschickt und das Problem ist meist, dass du selber nur wenig dazu weißt worauf du dann in der Akte achten solltest und von welchen Unterlagen du dir Kopien einfordern solltest, denn die muss man dir dann auch vor Ort anfertigen.
Du darfst sogar selber Fotos machen von den Sachen die dir wichtig erscheinen, allerdings ist das nicht so einfach Dokumente so zu fotografieren, dass man das hinterher auch gebrauchen kann ... Handy-Kameras sind dafür meist ungeeignet aber eine gute Digitalkamera kann das sehr nützlich sein.
Auch zur Akten-Einsicht darfst du jemanden als Beistand mitnehmen, der vielleicht etwas Ahnung hat von solchen Fotos und eine gute Kamera ... allerdings braucht man normalerweise auch gar nicht die ganze Renten-Akte ... es geht ja hauptsächlich um die Unterlagen die man für die Bearbeitung des Rentenantrages verwendet hat und darum festzustellen, ob überhaupt was bei deinen Ärzten angefordert wurde ...
...außerdem hat er gesagt, dass ich auch jetzt schon, wenn ich mich traue (gesundheitlich) einen Minijob annehmen kann. Dieses hätte keinen Einflüss auf die Entscheidung, wenn es unter den drei Stunden täglich liegt.
Und warum solltest du das bitte tun, wenn du EM-Rente haben möchtest weil du
NICHT arbeiten kannst ... dann zeigst du der DRV mal eben, dass es doch so ein wenig im "Minijob" geht oder was, hat er dir auch gesagt wofür das gut sein soll ...
Da ich aber ja auch noch bei meinem AG bin (AV ruht) , weiß ich gar nicht , ob ich das darf. Danach habe ich ihn nun aber nicht mehr befragt. Wißt ihr das?
Nein , WIR wissen das nicht aber das steht in deinem Arbeitsvertrag drin, ob du ohne Genehmigung deines AG überhaupt einen Nebenjob aufnehmen darfst ... jedenfalls durften wir das nicht ohne Zustimmung des AG und daran (am grundsätzlichen Arbeitsvertrag) ändert auch das ruhen des AV im Moment gar nichts ... warum gehst du nicht bei deinem AG arbeiten für ein paar Stunden ... sondern wo anders ... wird der sich fragen ... ich weiß nicht was sich solche Leute bei solchen Einfällen denken ...
Außerdem verstehe ich gar nicht, weil ich doch AU bin, darf ich denn dann einen Minijob antreten?
Nein darfst du nicht, man kann nicht für den AG krank sein aber für einen Minijob ist man gesund genug, mich würde wirklich mal interessieren wie der da drauf gekommen ist, wem sollst du denn da was "beweisen" ... für deinen AG brauchst du auch weiter die AU-Bescheinigung sonst musst du nämlich dort zur Arbeit antreten ... und nicht in einem Minijob ...
Sorry, fühle mich ganz durch den Wind . Sollte Klarheit bringen aber nun bin noch mehr durcheinander. Ist der Weg ohne Sozialverband vill. doch der bessere? Wie sahen denn eure Widersprüchsbegründungen aus? Er tat so, als wenn er das im Alleingang mal ebenso macht.
Du hast jederzeit das Recht einer Rechtsvertretung dein Mandat zu entziehen, was hast du denn bisher dazu unterschrieben, die brauchen ja auch dein Einverständnis, dass sie überhaupt in deinem Auftrag handeln dürfen bei der DRV ... die Begründungen von den Sozial-Verbänden bleiben tatsächlich meist deren "Geheimnis" (manchmal wollen sie dann auch Extra-Geld für Kopien haben) ... natürlich hast du (eigentlich) auch dort Anspruch auf eine Kopie aller Unterlagen, die man da in deinem Namen irgendwo hinschicken will ...
Mein Anwalt hat die Begründung formuliert und mir vorgelegt ob ich damit einverstanden bin, sie war nicht sehr lang aber sehr prägnant (es ging direkt gegen die DRV-GA), ärztliche Unterlagen von meinen Ärzten hat er selbst nie eingefordert, das hätten die auch nicht gemacht, schon gar nicht kostenlos ... nach meiner Genehmigung hat er das dann an die DRV gesendet, so war das immer wenn es irgendwelche Schriftstücke gab auch später am Sozialgericht.
Auf mich macht es bisher auch nicht den Eindruck als ob die wirklich wissen was sie tun und dir ernsthaft helfen wollen, wie kann man dir empfehlen dir einen Minijob zu suchen

, wenn es um den Widerspruch zur EM-Renten-Ablehnung geht ... da komme ich ehrlich gesagt überhaupt nicht mehr mit ... da nehmen die dich mit deinen Krankheiten doch auch nicht wirklich ernst ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
