Krankenversicherungsschutz

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agnes
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Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von agnes » Di 7. Jul 2015, 23:24

Hallo
Das mit der Akte weiß ich nicht genau...aber eigentlich müßtest du als Prozeßbeteiligte auch die Akte bekommen können..aber wie gesagt, da bin ich überfragt.
@Vroris Meinung schließe ich mich dahingehend an, dass auch ich sage, dass du die Akte einsehen kannst, denn ein Sozial(gerichts)verfahren kann jeder auch ohne rechtlichen Beistand führen und somit muss man demjenigen auch Akteneinsicht gewähren, damit er sich verteidigen/rechtfertigen/beziehen kann, wenn es darauf ankommt.

Die Akteneinsicht wird jedoch in behördlichen Räumlichkeiten gewährt, d.h. man bekommt sie nicht nach Hause gesandt.

Ich konnte damals in DRV-Räumlichkeiten meine Akte einsehen (die wurde von Berlin dorthin versandt) und erhielt auch auf meinen Wunsch hin ohne Probleme daraus Kopien angefertigt.

Lieben Gruß sendet agnes
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Doppeloma
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Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 8. Jul 2015, 00:14

Hallo Lebenswert, :smile:
DAs ist ja mal wieder unglaublich, was mir der Jurist da erzählt hat! Nun mag ich dem ja kaum noch Vertrauen wenn es um den Widerspruch geht. Wie ausführlich sollte denn eine Widerspruchbegründung sein? - Und sollte ich da nicht auch besser stark daran beteiligt sein?
Er fordert nun die Akte an und ich soll eine weitere BEscheinigung meines Facharztes einholen. Ohohoh....hoffentlich its der Sovd auch wirklich eine Hilfe!
zumindest solltest du zu sehen bekommen was als Begründung an die DRV geschrieben wird und zunächst MUSS mal fristwahrend überhaupt der Widerspruch eingelegt werden ... das ergibt sich nicht "automatisch" aus der Anforderung der Akte ...

Warum sollte dein Facharzt dir eine Bescheinigung schreiben müssen, wird der SovD das dann auch bezahlen, der Arzt weiß doch gar nichts zu den genauen Gründen der Ablehnung, die ergeben sich doch letztlich erst aus der Akteneinsicht konkreter ... außerdem braucht der Arzt für einen Sozialverein keine Bescheinigungen auszustellen wenn er das nicht will ... :confused: :Gruebeln:

Kommt mir aber sehr bekannt vor vom VDK damals, da sollten auch meine Ärzte was schreiben und "entscheiden" ob sich der Widerspruch überhaupt lohnen kann ... fast wäre noch die Widerspruchsfrist abgelaufen, ohne, dass überhaupt was passiert wäre ... den fristwahrenden Widerspruch habe ich dann selber eingelegt und mir einen Anwalt für Sozialrecht gesucht.
...noch was fällt mir ein, Die Akte wird ja nun vom SovD angefordert. Ich hatte noch die Überlegung gestellt, dass ich auch alleine in Widerspruch gehe. Darauf hin hat der Jurist gesagt, die Akte kann ich privat nich nicht ausgehändigt bekommen. Ich kann sie dann nur bei der örtlichen REntenberatungsstelle einsehehn. Ist das so? Das Gutachten habe ich ja ohne weiteres bereits bekommen können.
???? Dieser Herr macht mich im Nachhinein wieder ganz unsicher.

NaJa, du musst dich schon entscheiden, wer nun Akteneinsicht nehmen soll, natürlich bekommst du die Renten-Akte nicht komplett nach Hause geschickt und das Problem ist meist, dass du selber nur wenig dazu weißt worauf du dann in der Akte achten solltest und von welchen Unterlagen du dir Kopien einfordern solltest, denn die muss man dir dann auch vor Ort anfertigen.

Du darfst sogar selber Fotos machen von den Sachen die dir wichtig erscheinen, allerdings ist das nicht so einfach Dokumente so zu fotografieren, dass man das hinterher auch gebrauchen kann ... Handy-Kameras sind dafür meist ungeeignet aber eine gute Digitalkamera kann das sehr nützlich sein.

Auch zur Akten-Einsicht darfst du jemanden als Beistand mitnehmen, der vielleicht etwas Ahnung hat von solchen Fotos und eine gute Kamera ... allerdings braucht man normalerweise auch gar nicht die ganze Renten-Akte ... es geht ja hauptsächlich um die Unterlagen die man für die Bearbeitung des Rentenantrages verwendet hat und darum festzustellen, ob überhaupt was bei deinen Ärzten angefordert wurde ...
...außerdem hat er gesagt, dass ich auch jetzt schon, wenn ich mich traue (gesundheitlich) einen Minijob annehmen kann. Dieses hätte keinen Einflüss auf die Entscheidung, wenn es unter den drei Stunden täglich liegt.


Und warum solltest du das bitte tun, wenn du EM-Rente haben möchtest weil du NICHT arbeiten kannst ... dann zeigst du der DRV mal eben, dass es doch so ein wenig im "Minijob" geht oder was, hat er dir auch gesagt wofür das gut sein soll ... :confused: :Gruebeln:
Da ich aber ja auch noch bei meinem AG bin (AV ruht) , weiß ich gar nicht , ob ich das darf. Danach habe ich ihn nun aber nicht mehr befragt. Wißt ihr das?
Nein , WIR wissen das nicht aber das steht in deinem Arbeitsvertrag drin, ob du ohne Genehmigung deines AG überhaupt einen Nebenjob aufnehmen darfst ... jedenfalls durften wir das nicht ohne Zustimmung des AG und daran (am grundsätzlichen Arbeitsvertrag) ändert auch das ruhen des AV im Moment gar nichts ... warum gehst du nicht bei deinem AG arbeiten für ein paar Stunden ... sondern wo anders ... wird der sich fragen ... ich weiß nicht was sich solche Leute bei solchen Einfällen denken ... :Wut: :schimpfen:
Außerdem verstehe ich gar nicht, weil ich doch AU bin, darf ich denn dann einen Minijob antreten?
Nein darfst du nicht, man kann nicht für den AG krank sein aber für einen Minijob ist man gesund genug, mich würde wirklich mal interessieren wie der da drauf gekommen ist, wem sollst du denn da was "beweisen" ... für deinen AG brauchst du auch weiter die AU-Bescheinigung sonst musst du nämlich dort zur Arbeit antreten ... und nicht in einem Minijob ...
Sorry, fühle mich ganz durch den Wind . Sollte Klarheit bringen aber nun bin noch mehr durcheinander. Ist der Weg ohne Sozialverband vill. doch der bessere? Wie sahen denn eure Widersprüchsbegründungen aus? Er tat so, als wenn er das im Alleingang mal ebenso macht.
Du hast jederzeit das Recht einer Rechtsvertretung dein Mandat zu entziehen, was hast du denn bisher dazu unterschrieben, die brauchen ja auch dein Einverständnis, dass sie überhaupt in deinem Auftrag handeln dürfen bei der DRV ... die Begründungen von den Sozial-Verbänden bleiben tatsächlich meist deren "Geheimnis" (manchmal wollen sie dann auch Extra-Geld für Kopien haben) ... natürlich hast du (eigentlich) auch dort Anspruch auf eine Kopie aller Unterlagen, die man da in deinem Namen irgendwo hinschicken will ...

Mein Anwalt hat die Begründung formuliert und mir vorgelegt ob ich damit einverstanden bin, sie war nicht sehr lang aber sehr prägnant (es ging direkt gegen die DRV-GA), ärztliche Unterlagen von meinen Ärzten hat er selbst nie eingefordert, das hätten die auch nicht gemacht, schon gar nicht kostenlos ... nach meiner Genehmigung hat er das dann an die DRV gesendet, so war das immer wenn es irgendwelche Schriftstücke gab auch später am Sozialgericht.

Auf mich macht es bisher auch nicht den Eindruck als ob die wirklich wissen was sie tun und dir ernsthaft helfen wollen, wie kann man dir empfehlen dir einen Minijob zu suchen :confused: , wenn es um den Widerspruch zur EM-Renten-Ablehnung geht ... da komme ich ehrlich gesagt überhaupt nicht mehr mit ... da nehmen die dich mit deinen Krankheiten doch auch nicht wirklich ernst ... :Verwirrt: :Hilfe:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von agnes » Mi 8. Jul 2015, 06:24

Guten Morgen und danke an @ Doppeloma, die wiedereinmal das ausgesprochen hat, was auch ich bei mir dachte.

Der Herr vom SoVD ist m.M nach oberflächlich und lässt dich irgendwie ins offene Messer rennen, anstatt dir die Fakten darzulegen.

Du stehst im Widerspruch gegen die Ablehnung zur EMR und jetzt mal ganz ehrlich, bist du nun in der Lage einen Job auszuüben oder nicht, oder warum stellst du den Antrag auf EMR?

Niemals hätte oder würde ich mich in eine solche widersprüchliche Lage bringen, zum Einen die Anerkennung zur EM einzufordern, gar am Ende einzuklagen, und im gleichen Atemzug mir einen Minijob suchen und damit signalisieren, es geht selbstverständlich immer noch weiter im Arbeitsleben, nur eben nach meinen Wünschen und Regeln.

Ich verstehe und respektiere gedanklich gerne die finanzielle missliche Lage, in die manche EM-Antragsteller hineinrutschen und die sie versuchen mit einem Minijobs zu verbessern, doch sollte man bei sich ehrlicherweise auch gleichzeitig die Glaubwürdigkeit hinterfragen, die sich dabei für Außenstehende stellt.

Wie können du und auch dieser Herr denn überhaupt auf die Idee kommen, in ungekündigter Stellung und lediglich im ruhenden Arbeitsverhältnis stehend, den Gedanken an einen Minijobs aufzugreifen und ihn verwirklichen wollen, zumal derzeit Arbeitsunfähigkeit bestehen sollte/muss, sonst kann dein "Noch-Arbeitsverhältnis" ja nicht im ruhenden Status sein.

Lege dir bloß kein Ei ins Nest, was du am Ende nur schwer ausbrüten kannst!
Setze dir Prioritäten, welches Ziel du aktuell verfolgen willst, EMR oder Minijob, was ist dir z.Zt. wichtiger?

Wenn die EMR in trockene Tücher steckt, dass mit deinem alten Arbeitsplatz sich dann auch geregelt hat und du nun absolut handlungsfrei bist, du EM-Rentner/in offiziell bist und der alte Job dadurch auch legal aufgehoben wurde, erst dann kann deine Minijobüberlegung in meinen Augen auch Sinn machen, um rechtskonform zu handeln und einfach auch glaubwürdig zu sein/bleiben.

Mich wundert es bereits seit Jahren, wo ich selber ja aus gesundheitlichen Gründen in die Situation der EMR-Antragstellung hineingerutscht bin, dass es EM-Rentner gibt, die kaum ist diese Rente bewilligt wieder mit der Jobsuche/-Aufnahme beginnen.

Wie gesagt, ich verstehe und respektiere die oft dadurch entstandene sehr missliche finanzielle Not und doch fehlt mir hier der konsequente Gedankengang/Bezug zum eigentlichen Hintergrund oft jahrelanger Kämpfe um diese Rente.

In den meisten Fällen hört/liest man von den Rentenantragstellern, dass sie die Rente beantragen, da sie aus gesundheitlichen Gründen kaum "den normalen Alltag" alleine bewältigt bekommen. Sie unzählige Einschränkungen daran hindern und sie gesellschaftlich ausgebremst sind. Und darauf verweisen sie auch vehement bei Gutachten und möchten dort mit diesen Einschränkungen ernst genommen werden und auch als rentenrelevante Dokumentation im Gutachten drin stehen haben.

Wie widersprüchlich stellt sich dann eine umgehende Arbeitsaufnahme nach Bewilligung dar, trotz der Möglichkeit des "Hinzuverdienstes" die man jedem EM-Rentner zubilligt?
Wird eine zeitlich angesetzte Überprüfung damit nicht schon rechtfertigend herbeigeführt?

Gerade ich als "Workaholicer" steckte immens im Druck/im Zwiespalt zwischen "du musst" und gleichzeitig unter der schmerzhaften Erkenntnis "aber du kannst nicht mehr" !

Und das nicht mehr "Können", genau das musste ich doch über Jahre und bei unzähligen z.T. erniedrigenden Gutachten beweisen. Um diese Anerkennung habe ich mühsam gekämpft, da nur Sie die Voraussetzung zur EM darstellt.

Wo ich endlich dann den Sieg errungen hatte, war ich auf jedenfall nicht plötzlich wieder so fit, um arbeiten gehen zu können und bin es auch 10 Jahre danach nicht. :nein:

Wie gesagt, höre einmal in dich, was du da gerade an Gedanken umsetzen willst und wie das nach Außen/bei der DRV ankommen wird, geschweige, wie das umzusetzen ist, bei AU und einem ruhenden Arbeitsverhältnis.

Und bitte sei nicht so vertrauensselig zu dem SoVD. Bei aller Not und Hilfegesuch deinerseits, mir scheint hier wird sehr oberflächlich gehandelt.

Lieben Gruß sendet agnes :koepfchen:
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Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von Lebenswert » Mi 8. Jul 2015, 08:01

Guten Morgen und zunächst einmal wieder ein dickes "Dankeschön"!

Ich habe den Juristen gerade angerufen und ihn mit den Aussagen von Doppeloma konfrontiert.
Zum Thema Lücken in der Rentenversicherung und Au. Seine Meinung nach begibt man sich auf dünnes Eis, wenn man sich nur auf den Rentenlückenfüller "Krankschreibung" verlässt. Es gibt oft nach Jahren der Krankschreibung Probleme, dass die Rentenversicherung so lange Au Zeiten nicht voll anerkennt.
Daher sollte man sich unbedingt auch über das Jobcenter registrieren lassen. In welcher Form ist dort abzuklären. Eventuell muss halt de Harz 4 Antrag gestellt werden.
Zum Minijob ist er absolut der Meinung, dass ich mir dadurch keinen Strick drehen kann. Solange es in dem Bereich unter drei Stunden täglich liegt, ist dieses vollkommen unrelevant in Bezug auf Rentenbewilligung. Da es eine gesetzliche Grundlage ist. Mehr kann ich halt nicht! Es steht der Glaubwürdigkeit Rente zu beanspruchen nicht im Wege.
Auch ist es in meinem Fall kein Problem trotz AU einen Minijob zu machen. Das darf man, weil eine volle Belastung im Job eine ganz andere Voraussetzung bedarf.
Die Bescheinigung meines Facharztes braucht nicht die vorherige Akteneinsicht. Der Facharzt soll lediglich den momentanen Gesundheitszustand darstellen und der Widerspruchsbegründung beigefügt sein. Das Gutachten hat der Facharzt bereits schon länger. So der SovD.
Das Entsetzen zu seiner Aussage bezüglich der Rentenlücke ist dann wohl beruhigt.
Liebe Grüße

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Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von Lebenswert » Mi 8. Jul 2015, 08:39

...so nun habe ich auch beim Jobcenter angerufen und genauer hinterfragt. Es ist viel einfacher als gedacht. Ich bin auch ohne Harz4 Antrag weiterhin registriert und vor Rentenlücken geschützt als Abeitslose bzw. Arbeitssuchende ohne Leistungen. Meine Agentur und der Zuständige Sachbearbeiter wird mich dazu anrufen.
Aber wie der SovD schon ganz richtig sagte, man muss sich registrieren. Puhhhh! Wieder was geklärt.

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Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Mi 8. Jul 2015, 08:44

Hallo,
Das Jobcenter hat mit Rentenlücke etc über haupt nichts zu tun.
Alg2-Bezieher bauen KEINE Rentenzeiten auf!
Der Herr vom Sovd erzählt Dir hier absoluten Mist.

Bei mir hat die DRV meine langen Krankschreibungen problemlos akzeptiert.

Die Bescheinigung vom Arzt halte ich für unnötig.
Die DRV wird Dich sowieso zum GA schicken,
Wenn sie Deinen aktuellen Gesundheitszustand wissen will.

Bzgl Minijob: Sofern die Tätigkeit im Minijob etwas völlig anderes ist als im normalen Job, mag der Sovd ja Recht haben.
Also z.B. mit gebrochenem Bein kannst Du nicht als Briefträger arbeiten, aber sehr wohl am PC.
Dennoch wäre mir das zum jetzigen Zeitpunkt zu riskant.

LG
Fee
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Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von Lebenswert » Mi 8. Jul 2015, 08:50

...das Jobcenter nicht, aber die Agentur für Arbeit.
Auf einem Schreiben der Agentur steht : Unter bestimmten Vorraussetzungen können auch Zeiten der Arbeitslosifkeit ohne Bezug von Leistungen nach demSGB II rentenrechtlich als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden.
Du hast da was vermischt Fee. AG2 Bezieher bin ich dann nicht.
Gut zu wissen, das die DRV deine langen Krankzeiten problemlos akzeptiert hat. Der Jurist sagte mir auch, das kann gut gehen, aber sie haben häufig den Fall, das dies nicht mehr so ist und daher lieber vorsorgen.

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Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von mubbes » Mi 8. Jul 2015, 09:36

:confused: Hallo Lebenswert

Mir erschließt sich absolut NICHT :Heiss: wieso du einen Minijob annehmen solltest :Verwirrt:

Wenn du einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellst- dann bist du krank und für deinen Arbeitgeber arbeitsunfähig :lesen:
und mit AU darfst du nicht arbeiten, kein AG macht so was mit :Wut:

Und wenn du nicht mehr AU bist- dann muss du direkt zu deinem bestehenden Arbeitgeber deinen Job antreten :schimpfen:

Das passt nicht und ist total unglaubwürdig :Gruebeln:

Ich persönlich warte jeden Tag auf meinen Rentenbescheid - trotzdem muss ich meine AU immer wieder bei meinem Arzt verlängern lassen, und die Krankenkasse bekommt den Schein, auch meinem AG gebe ich die AU Bescheinigung - das MUSS ich :lesen:
sonst erfülle ich nicht meinen noch bestehenden Arbeitsvertrag und kann ruck zuck gekündigt werden :Heiss:

Bitte werde wach :schimpfen:

Gruss mubbes :winke:
Et kütt wie et kütt

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Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von Lebenswert » Mi 8. Jul 2015, 11:05

Bitte stelle deine Erfahrungen nicht als allgemeingültige Tatsachen da. Kein AG macht das so mit, schreibst du, Das stimmt so nicht. ich brauche meine Au z.B. schon lange nicht mehr weiterreichen, da ich ausgesteuert bin. Das wurde mir auch gerade wieder von der KK bestätigt. Mein AG will diese auch nicht sehen.
Bitte werde wach!? - Glaube ich mir, ich bin nicht uninformiert. Stelle meine Infos aber auch gerne in Frage und zur Diskussion.

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Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von Lebenswert » Mi 8. Jul 2015, 11:17

Ich möchte einen Minijob annehmen, weil ich...

etwas Struktur benötige,
dies für meine Restgesundheit gut sein kann. Wird sich dann zeigen, wie viel ich kann und was geht....dies kann ich einem Gutachter auch genau so schildern.
wir Geld brauchen
der Jurist dieses als kein Grund gegen Em Rente ansieht.
ich bin bald "erst" 48 Jahre alt und Mutter eines 8jährigen und will das was ich noch kann, auch tun dürfen. Aber einen vollen Job kann ich nicht mehr erfüllen!
die womöglich auftretenden Probleme in einem Minijob kann ich dem Gutachter schildern ..und auch daran klar legen, was noch geht und was nicht!
ich das mit meinem AG besprechen kann...und nichts befürchten muss. Weiß auch gar nicht, ob ich das Beschäftigungverhältnis noch brauche.

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