Krankenversicherungsschutz

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Lebenswert
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Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von Lebenswert » Mi 1. Jul 2015, 14:44

..ganz lieben Dank, Vrori und auch Doppeloma!

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Doppeloma
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Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 1. Jul 2015, 15:37

Hallo Vrori, :smile: :Bussi:

hatte ich mir fast gedacht, dass wir (eigentlich) das Selbe meinen, nur anders erklärt haben ... in der aktuellen Situation kann es aber (aus meiner Sicht) nicht wirklich sinnvoll sein, dass nun der Mann die Versicherung wechselt, letztlich muss das aber jeder selber wissen.

Wir hatten so viel hin und her mit der KK und laufend neue Chipkarten, obwohl wir beide letztlich bei der gleichen KK gewesen sind ... ganz ohne weitere Bürokratie geht es dann leider auch dort nicht ab, wenn sich das Verfahren um die EM-Rente noch länger hinzieht. :Gruebeln:
ALG II wird es wohl nicht geben, Versicherungsschutz besteht ja, wegen der KV mußt du das also nicht machen...würdest auch wohl kein ALG II bekommen...
Das kann man so nicht beurteilen, das hängt von zu vielen konkreten Fakten ab und hat ja nicht nur was mit den Beiträgen für die KK zu tun.
Wenn sein Einkommen alleine nicht reichen kann, um die Familie zu ernähren (plus Kindergeld und eventuelle sonstige Einnahmen) und Rücklagen für besondere Engpässe auch nicht vorhanden sind, dann sollte man den Antrag einfach stellen und sich nicht schon an der "Pforte" des JC abwimmeln lassen ... vom Arbeitseinkommen werden ja dann auch "Absetzbeträge" und die Fahrtkosten abgezogen, ehe das Amt sagen kann es gibt kein ALGII ...

Zudem ist auch mindestens möglich einen Antrag auf Wohngeld prüfen zu lassen, wenn man knapp am Rande des Existenzminimums ankommt mit dem "Bedarf" nach SGB II, erst wenn die berechnen, dass man dafür schon "zu viel Einkommen hat" als Familie, dann lohnt es sich wirklich nicht beim JC überhaupt einen Antrag zu stellen.

Die Tatsache alleine, dass ALGI jetzt endet und man verheiratet ist, bedeutet ja noch nicht, dass der Ehemann auch genug Einkommen hat für alle zu sorgen, auf das was man bekommen kann und muss, sollte man dann auch nicht verzichten, denn das kann noch lange Zeit so bleiben mit dem (meist stark) reduzierten Einkommen, da weiß Keiner wann das mit einer bewilligten EM-Rente enden könnte ...

Falls es sich natürlich um Kosten handelt die auch vom Amt nicht berücksichtigt werden (Kreditraten / sonstige Schulden / überflüssige private Versicherungen), braucht man keine Hoffnungen in das JC zu setzen, die sind nur für das "Existenzminimum" zuständig ... :Heiss:

Wir haben auch frühzeitig begonnen unnötige Versicherungen zu kündigen, jedenfalls "unnötig" wenn man sie nicht mehr bezahlen kann, wegen meiner Rest-Schulden musste ich dann in PI gehen und Hartz 4 ist uns trotzdem nicht erspart geblieben aber wir hatten ja auch irgend wann BEIDE kein eigenes Einkommen mehr ...

Schon mal sehr wichtig wenn wenigstens die Krankenversicherung für alle Beteiligten gesichert ist ... :ic_up: :ic_up: :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 1. Jul 2015, 16:08

Hallo Doppeloma,

da kam bei mir die Marketing- und Vertriebsstrategie durch....ich hätte natürlich als KK von der Threaderstellerin einen neuen Kunden gewittert und ihr in blumigen Worten erklärt, wie schön es doch wäre, wenn beide bei der selben KK versichert wären..und dann könne es ja auch die KK der Threaderstellerin sein.
Im Prinzip ist es allerdings auch einfacher, wenn beide bei einer KK sind...
;)
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von Lebenswert » Di 7. Jul 2015, 17:01

Hallo!

Ich komme nun von der juristischen Beratung des SovD. Sie werden für mich Widerspruch einlegen. Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich mich beim Jobcenter darum kümmern muss, dass ich (obwohl ich keinen Anspruch auf Harz 4 haben werde) weiterhin rentenversichert bleibe. Daran hatte ich gar nicht gedacht. Dachte, es gehe nun nur um den Krankenversicherungsschutz. D. h. wohl, ich muss den ganzen Papierkram (Harz 4 Antrag) nun doch ausfüllen.
Dem Juristen war es nicht ganz klar, und das ist viell. auch von Amt zu Amt unterschiedlich, ob es auch ohne Harz 4 Antragstellung möglich ist, wenigstens arbeteissuchend bei der Rentenversicherung weiter gemeldet zu bleiben. Es geht ja weniger um die geringen Einzahlungen, als um Lücke, die entstehen würde.

Hat jemand damit Erfahrung? - Habe den Antrag hier schon liegen aber dachte, ich könnte es nun getrost sein lassen.

Danke für die Hilfe und liebe Grüße
Lebenswert

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Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 7. Jul 2015, 17:42

Hallo Lebenswert, :smile:
Ich komme nun von der juristischen Beratung des SovD. Sie werden für mich Widerspruch einlegen.


Gut, dann sollen die sich mal um das kümmern wovon sie (hoffentlich) Ahnung haben ...
Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich mich beim Jobcenter darum kümmern muss, dass ich (obwohl ich keinen Anspruch auf Harz 4 haben werde) weiterhin rentenversichert bleibe. Daran hatte ich gar nicht gedacht. Dachte, es gehe nun nur um den Krankenversicherungsschutz. D. h. wohl, ich muss den ganzen Papierkram (Harz 4 Antrag) nun doch ausfüllen.
Denn davon (ALGII /SGB II) haben sie offenbar nicht die geringste Ahnung, es genügt, dass du weiterhin AU geschrieben wirst für die Meldungen deiner Krankheitszeiten an die Rentenversicherung ... im ALGII gibt es schon seit 2011 keinen Rentenbeitrag mehr und der wurde auch nur gezahlt wenn man dort einen Leistungsanspruch hatte ... den Antrag kannst du dir schenken, das ist blanker Unsinn was man dir dazu erzählt hat. :Wut: :schimpfen:

Die sollten mal ihre Kenntnisse zum ALGII /SGB II auffrischen (oder sich überhaupt erst mal damit befassen) ehe sie die Leute verrückt machen wo es gar keinen Anlass dazu gibt ...
Dem Juristen war es nicht ganz klar, und das ist viell. auch von Amt zu Amt unterschiedlich, ob es auch ohne Harz 4 Antragstellung möglich ist, wenigstens arbeteissuchend bei der Rentenversicherung weiter gemeldet zu bleiben. Es geht ja weniger um die geringen Einzahlungen, als um Lücke, die entstehen würde.
Es gibt KEINE Lücken wenn du weiter AU geschrieben bist und das an die KK gemeldet wird, dann hast du auch "Anrechnungszeiten" (ohne Beiträge) bei der Rentenkasse (wegen krank/ Gesundheitsmaßnahme) ... wenn die KK keine Bescheinigung haben will (kommt auch vor), dann sammelst du die einfach zu Hause, bis die mal gebraucht werden um solche "Lücken" schließen zu können ...

Bei der AfA (nicht beim JC) kannst du dich nur ohne Leistungen "Arbeit-Suchend" melden, wenn du auch vermittelbar bist und Arbeit suchen willst ... ich dachte du kämpfst gerade um die EM-Rente, da stellt man sich nicht ohne Geldanspruch (als Nichtleistungsbezieher) bei der AfA "der Arbeitsvermittlung" Vollzeit zur Verfügung ...
Hat jemand damit Erfahrung? - Habe den Antrag hier schon liegen aber dachte, ich könnte es nun getrost sein lassen.
Vergiss diesen Antrag auf ALGII (es sei denn du legst wert darauf dich beim JC für NICHTS "nackig" zu machen), vergiss die Meldung (zur Arbeitsvermittlung) bei der AfA, kümmere dich um die Familienversicherung bei der KK und lass dich weiter vom Arzt AU schreiben (auch wenn du kein Geld mehr bekommst), dann gibt es keine "Lücken" bei der DRV ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von Lebenswert » Di 7. Jul 2015, 19:01

Vielen Dank Doppeloma!

DAs ist ja mal wieder unglaublich, was mir der Jurist da erzählt hat! Nun mag ich dem ja kaum noch Vertrauen wenn es um den Widerspruch geht. Wie ausführlich sollte denn eine Widerspruchbegründung sein? - Und sollte ich da nicht auch besser stark daran beteiligt sein?
Er fordert nun die Akte an und ich soll eine weitere BEscheinigung meines Facharztes einholen. Ohohoh....hoffentlich its der Sovd auch wirklich eine Hilfe!
Grüße von Lebenswert

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Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von Lebenswert » Di 7. Jul 2015, 21:20

...noch was fällt mir ein, Die Akte wird ja nun vom SovD angefordert. Ich hatte noch die Überlegung gestellt, dass ich auch alleine in Widerspruch gehe. Darauf hin hat der Jurist gesagt, die Akte kann ich privat nich nicht ausgehändigt bekommen. Ich kann sie dann nur bei der örtlichen REntenberatungsstelle einsehehn. Ist das so? Das Gutachten habe ich ja ohne weiteres bereits bekommen können.
???? Dieser Herr macht mich im Nachhinein wieder ganz unsicher.

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Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von Lebenswert » Di 7. Jul 2015, 21:29

...außerdem hat er gesagt, dass ich auch jetzt schon, wenn ich mich traue (gesundheitlich) einen Minijob annehmen kann. Dieses hätte keinen Einflüss auf die Entscheidung, wenn es unter den drei Stunden täglich liegt. Da ich aber ja auch noch bei meinem AG bin (AV ruht) , weiß ich gar nicht , ob ich das darf. Danach habe ich ihn nun aber nicht mehr befragt. Wißt ihr das?
Außerdem verstehe ich gar nicht, weil ich doch AU bin, darf ich denn dann einen Minijob antreten?
Sorry, fühle mich ganz durch den Wind . Sollte Klarheit bringen aber nun bin noch mehr durcheinander. Ist der Weg ohne Sozialverband vill. doch der bessere? Wie sahen denn eure Widersprüchsbegründungen aus? Er tat so, als wenn er das im Alleingang mal ebenso macht.

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Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von Vrori » Di 7. Jul 2015, 21:49

Hallo,

wenn du au bist, dann darfst du nicht arbeiten...

du mußt alles unterlassen, was die Heilung und Genesung erschwert...und wenn dein Arzt dich arbeitsunfähig geschrieben hat, dann darfst du nicht einfach arbeiten...auch nicht in einem Minijob..
falls du Rente bekommst, ist das was anderes..

wenn du ausgesteuert wirst und du ALG I beantragen mußt, dann darfst du arbeiten...darfst m.W.n. aber nur 165 Euro davon behalten...alles andere wird auf das ALG I angerechnet...das nur unter Vorbehalt..das wissen andere User besser...

Das mit der Akte weiß ich nicht genau...aber eigentlich müßtest du als Prozeßbeteiligte auch die Akte bekommen können..aber wie gesagt, da bin ich überfragt.
LG
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Re: Krankenversicherungsschutz

Ungelesener Beitrag von Lebenswert » Di 7. Jul 2015, 22:01

Danke Vrori! Oh mein Gott, dann stimmt die Auskunft also auch nicht! Aber ALG 1 ist gerade ausgelaufen....

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