Hallo zusammen,
ich bin leider seit längerem krank und daher seit Februar ausgesteuert.
Meine Symptome sind:
Somatoforme Schmerzstörung
Derpression
Annorexie
Erschöpfung
Seither beziehe ich Alg1 nach Paragraph 145 SGBIII.
Das AfA Gutachten hat im Februar bestätigt, dass ich weniger als 15 Stunden/Woche arbeiten kann.
Mitte April habe ich eine medizinische Reha angetreten, aus der ich seit dem 19.05. zurück bin.
Leider haben sich sie Symptome deutlich verschlechtert und ich wurde arbeitsunfähig entlassen. Im Entlassungsbericht wurde auch vermerkt, dass keine Besserung eingetreten ist.
Nun möchte die Afa erneut ein Gutachten erstellen und möchte wieder die Schweigepflichtsentbindungen sowie alle Befunde haben und
natürlich auch den Rehaentlassungsbericht.
Mein behandelnder Arzt hat mir eine deutliche Verschlechterung attestiert und ratet mir vom Autofahren ab.
Mein einfacher Arbeitsweg ist 35km lang und
es gab mehrfach Probleme beim Fahren, was teils sehr gefährlich war.
Was meint ihr dazu? Muss ich mit Problemen rechnen und wie soll ich mich verhalten?
Wünsche euch schöne Pfingsten
lg Thomas
Beste Grüße/Kind Regards
Thomas
Neues Gutachten des medizinischen Dienst der Afa
- herculespilot
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Re: Neues Gutachten des medizinischen Dienst der Afa
Mein behandelnder Arzt hat mir eine deutliche Verschlechterung attestiert und ratet mir vom Autofahren ab.
Mein einfacher Arbeitsweg ist 35km lang und
es gab mehrfach Probleme beim Fahren, was teils sehr gefährlich war.
Was meint ihr dazu? Muss ich mit Problemen rechnen und wie soll ich mich verhalten?
Hallo Thomas,
WAS GENAU ist jetzt deine Frage ?
Ich kann das leider nicht herausfinden.
Du beziehst ALG1 nach 145.
Dein Arzt sagt: kein Autofahren.
Die AFA will nach Reha neue ÄD Einschätzung machen.
UND???
Willst du nun wieder in deinen Job zurück? Ja. Dann Bus oder Rad. Arzt sagt Auto is nich.
Wenn die AFA neu einschätzt und solltest du weiter ALG kriegen, ist das doch egal ob oder ob nicht Autofahren. Nimmst du eben Bus oder Bahn etc. Weil du dich ja mit Restleistungsvermögen zur Verfügung stellst. Wie du zur fiktiven Arbeit fährst ist doch wurscht.
Solltest du keine Nahtlosigkeitsregelung mehr kriegen, müsstest du dich der Vermittlung zur Verfügung stellen oder wieder in deinen Job zurück.
Da müsstest du dann auch den Nahverkehr nutzen, wenn Auto flach fällt oder radeln.
Also so verstehe ICH hier dein Posting.
- herculespilot
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Re: Neues Gutachten des medizinischen Dienst der Afa
Hallo,
tschuldige, habe wohl nicht recht meine Bedenken geschildert.
Es ist so, dass eine Wiederaufnahme der Arbeit noch nicht in Frage kommt.
Eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmittel ist nicht machbar, da es viel zu lange dauert.
Wollte eigentlich nur antasten, wie eure Erfahrungen bei einer Neubegutachtung nach Reha sind.
lg
Beste Grüße/Kind Regards
Thomas
tschuldige, habe wohl nicht recht meine Bedenken geschildert.
Es ist so, dass eine Wiederaufnahme der Arbeit noch nicht in Frage kommt.
Eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmittel ist nicht machbar, da es viel zu lange dauert.
Wollte eigentlich nur antasten, wie eure Erfahrungen bei einer Neubegutachtung nach Reha sind.
lg
Beste Grüße/Kind Regards
Thomas
- Doppeloma
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Re: Neues Gutachten des medizinischen Dienst der Afa
Hallo herculespilot,
es wäre gut wenn du alle deine persönlichen Fragen in einem Thema zu "deinem Fall" weiterschreiben würdest ... das bringt sonst Keiner mehr zusammen ...
Wie du dann mal zur Arbeit kommen wirst, wird deinem AG ziemlich egal sein aber ich denke mal, dass dein gesamter Zustand die berufliche Tätigkeit aktuell unmöglich macht und nicht die Frage wie du dort hin kommen wirst.
Bei den Meisten hier lief bereits der Antrag auf EM-Rente und die Rehas waren schon einige Zeit vorher gewesen ...
Zunächst brauchst du den Reha-Bericht zu deinen Händen und erst danach solltest du entscheiden, ob du den überhaupt bei der AfA (beim ÄD) vorlegen willst, letztlich interessiert die dort nur wie deine gesamte Leistungsfähigkeit für den "allgemeinen Arbeitsmarkt" in der Reha eingeschätzt wurde ... und ob man meint, dass du deine letzte Tätigkeit irgendwann noch wider ausüben kannst /solltest ...
Eine Entlassung "weiterhin AU" bedeutet nicht unbedingt, dass man dich schon für teilweise oder voll Erwerbsgemindert ansieht, darum sind die genauen Eintragungen wichtig in der Leistungseinschätzung der Reha-Klinik.
Davon wird es letztlich abhängen wie die neue Begutachtung beim ÄD der AfA ausfallen wird ... du brauchst übrigens keine neuen Schweigepflichtentbindungen unterschreiben, schon gar nicht wenn du das bereits getan hast für das 1. GA, dann sind die 3 Jahre gültig also brauchen die keine Neuen mehr ...
Du solltest dir überlegen was du jetzt weiter machen kannst und willst, denn die Nahtlosigkeit endet im Prinzip wenn die Reha beendet ist und kein Antrag auf EM-Rente gestellt wurde ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
es wäre gut wenn du alle deine persönlichen Fragen in einem Thema zu "deinem Fall" weiterschreiben würdest ... das bringt sonst Keiner mehr zusammen ...
Letztlich wird es nicht ganz in deinem Entscheidungsbereich liegen aber zunächst solltest du mal den Reha.-Bericht abwarten, wer soll denn den bekommen wenn er fertig ist ... zunächst solltest du da mit deinem Arzte zusammen einen Blick reinwerfen können.tschuldige, habe wohl nicht recht meine Bedenken geschildert.
Es ist so, dass eine Wiederaufnahme der Arbeit noch nicht in Frage kommt.
Es genügt aber auch nicht ganz, dass "nur" dein Arzt meint, dass du nicht mehr Auto fahren sollst oder kannst, wenn es (dauerhaft) so ernst ist, dann musst du irgendwann demnächst den Führerschein (bei der Straßenverkehrs-Behörde) abgeben und DANN hast du ein Argument, dass du nicht mehr selber fahren darfst ...Eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmittel ist nicht machbar, da es viel zu lange dauert.
Wie du dann mal zur Arbeit kommen wirst, wird deinem AG ziemlich egal sein aber ich denke mal, dass dein gesamter Zustand die berufliche Tätigkeit aktuell unmöglich macht und nicht die Frage wie du dort hin kommen wirst.
Es wird kaum Erfahrung damit geben, weil nicht alle in Reha waren und nach der Reha nicht oder nicht mehr bei der AfA ... zudem wurde auch nicht jeder davon neu begutachtet.Wollte eigentlich nur antasten, wie eure Erfahrungen bei einer Neubegutachtung nach Reha sind.
Bei den Meisten hier lief bereits der Antrag auf EM-Rente und die Rehas waren schon einige Zeit vorher gewesen ...
Zunächst brauchst du den Reha-Bericht zu deinen Händen und erst danach solltest du entscheiden, ob du den überhaupt bei der AfA (beim ÄD) vorlegen willst, letztlich interessiert die dort nur wie deine gesamte Leistungsfähigkeit für den "allgemeinen Arbeitsmarkt" in der Reha eingeschätzt wurde ... und ob man meint, dass du deine letzte Tätigkeit irgendwann noch wider ausüben kannst /solltest ...
Eine Entlassung "weiterhin AU" bedeutet nicht unbedingt, dass man dich schon für teilweise oder voll Erwerbsgemindert ansieht, darum sind die genauen Eintragungen wichtig in der Leistungseinschätzung der Reha-Klinik.
Davon wird es letztlich abhängen wie die neue Begutachtung beim ÄD der AfA ausfallen wird ... du brauchst übrigens keine neuen Schweigepflichtentbindungen unterschreiben, schon gar nicht wenn du das bereits getan hast für das 1. GA, dann sind die 3 Jahre gültig also brauchen die keine Neuen mehr ...
Du solltest dir überlegen was du jetzt weiter machen kannst und willst, denn die Nahtlosigkeit endet im Prinzip wenn die Reha beendet ist und kein Antrag auf EM-Rente gestellt wurde ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
- herculespilot
- Beiträge: 144
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Re: Neues Gutachten des medizinischen Dienst der Afa
Hallo Doppeloma,
danke für die hilfreiche Antwort. Gelobe Besserung... versprochen :-)
Der Reha Bericht wird mir keine Erwerbsminderung bescheinigen, dass steht fest.
Ich und meine Ärzte sind allerdings anderer Meinung.
Ich werde wohl einen EM Rentenantrag stellen.
Ich hatte schon befürchtet, dass die Nahtlosigkeitsregelung mit der Reha endet, wenn kein Antrag gestellt wurde.
Meinen Arbeitgeber interessiert das alles im Moment nicht. Wenn ich wieder komm is git, wenn nicht, auch gut.
Hatte gehofft, dass die weitergehende AU die Nahtlosigkeitsregelung irgendwie aufrecht erhalten würde. :-(
Weisst Du, ob ein laufender LTA Antrag (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) auch die Nahtlosigkeitsregelung aufrecht halten kann?
Auf jeden Fall mal vielen lieben Dank
lg Thomas
Beste Grüße/Kind Regards
Thomas
danke für die hilfreiche Antwort. Gelobe Besserung... versprochen :-)
Der Reha Bericht wird mir keine Erwerbsminderung bescheinigen, dass steht fest.
Ich und meine Ärzte sind allerdings anderer Meinung.
Ich werde wohl einen EM Rentenantrag stellen.
Ich hatte schon befürchtet, dass die Nahtlosigkeitsregelung mit der Reha endet, wenn kein Antrag gestellt wurde.
Meinen Arbeitgeber interessiert das alles im Moment nicht. Wenn ich wieder komm is git, wenn nicht, auch gut.
Hatte gehofft, dass die weitergehende AU die Nahtlosigkeitsregelung irgendwie aufrecht erhalten würde. :-(
Weisst Du, ob ein laufender LTA Antrag (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben) auch die Nahtlosigkeitsregelung aufrecht halten kann?
Auf jeden Fall mal vielen lieben Dank
lg Thomas
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Thomas
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