Hallo zerbrechlich,
habe davon nur begrenzt Ahnung aber ich gebe dir hier mal die Links zur DRV, da wird das ganz gut erklärt ...
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... ienst.html
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... rente.html
ein mal was die Zuverdienste bei EM-Rente betrifft und im 2. Link steht was zur Erziehungsrente ...
mein Jüngster bekäme aufgrund seiner Behinderung Grundsicherung, fällt aber nun durch Waisengeld und Unterschiedsbetrag da raus. Kindsvater war Beamter. gleichzeitig läuft noch ein Antrag auf Unterhaltsbeitrag nach §22BeamtVG beim ehemaligen Dienstherrn des Ex. das liegt auch beim Anwalt.
Was da noch aus dem Beamtenbereich dazu kommen würde, weiß ich nicht, davon habe ich keine Ahnung aber eine Waisenrente steht auf jeden Fall zu und die ergibt sich auch direkt aus den Ansprüchen des EX bei der Rentenversicherung.
ich selbst bekomme derzeit noch ALG II und hätte nun Anspruch auf die Erziehungsrente, diese wäre gleich hoch wie die volle Erwerbsminderungsrente.
Soweit meine ich das auch verstanden zu haben, diese Erziehungsrente ergibt sich aber aus deinen eigenen Ansprüchen an die Rentenkasse, also geht es hier um die Höhe deiner eigenen EM-Rente und nicht der von deinem EX (falls er eine bekommen hätte) und es gibt nur eine dieser Renten, entweder die EM-Rente
ODER die Erziehungsrente ... also wird da auch nichts "angerechnet", es wird die höhere Rente gezahlt (falls du z.B. schon eine EM-Rente beziehen würdest), die Halbwaisen-Rente wird natürlich nicht angerechnet, weil die ja deinem Kind zusteht und nicht dein Einkommen ist, zudem würde dir /euch das Kindergeld wieder zusätzlich zur Verfügung stehen.
Damit wäre ich dann aus dem H4-Bezug draussen, ebenso die Kinder. der Antrag auf EM-Rente würde denn weiterlaufen. das hat der Anwalt schon gesagt.
Je nach Alter des Kindes wird ja die Erziehungsrente nicht unbegrenzt gezahlt, da sehe ich das auch als wichtig an, deine EM-Rente weiter zu verfolgen.
jetzt habe ich aber die Befürchtung, das die DRV denn sagt, wenn Frau zerbrechlich ihre Kinder erzieht, wobei es da nur um den jüngsten geht. dann ist sie nicht erwerbsgemindert, es geht ja auch um den Rentenanspruch vor dem Sterbefall des Ex.
NaJa, Kinder kann man ja nicht einfach "abschaffen", nur weil die Gesundheit es nicht mehr zulässt seinen Lebensunterhalt mit beruflicher Tätigkeit zu decken ... es gibt auch durchaus viele Frauen, die als EM-Rentner noch Kinder bekommen, da sagt ja auch (hoffentlich) keiner "dann können die auch arbeiten gehen" ...
Das mit dem Rentenanspruch vor dem Sterbefall verstehe ich gerade nicht ... bei der Erziehungsrente geht es um deine eigenen Rentenansprüche und nicht um die des EX-Partners, das wurde ja (vermutlich) bereits bei der Trennung /Scheidung über den Versorgungsausgleich geregelt ...
und dann habe ich noch eine Frage. der Anwalt meinte, die EM-Rente von der DRV (ich mein jetzt keine Leistungen der Grusi oder Sozialhilfe), ebenso wie die Erziehungrente bekäme man nur, wenn man (die rechtlichen und medizinischen Gründe vorausgesetzt) bedürftig wäre,
Die versicherungsrechtlichen und gesundheitlichen Gründe sind ja schon schwer genug zu erfüllen, warum soll man für die EM-Rente nun auch noch "bedürftig" sein müssen ... ich denke mal da unterscheidet sich eher die "Erziehungsrente" von der EM-Rente, denn die ist ja nicht von der Gesundheit abhängig sondern nur von rein versicherungsrechtlichen Bedingungen und dem Vorhandensein von Kindern unter 18 Jahren.
Wenn man Berufstätig ist und sich selbst und die Kinder daraus alleine ernähren kann wird es diese Rentenart wohl eher nicht geben können.
Aber aktuell bist du von staatlichen Sozial-Leistungen abhängig und da nutzt man natürlich diese Möglichkeit dich auf andere Leistungen (von der DRV) zu verweisen, um dich aus dem ALGII möglichst los zu werden.
Dem JC ist es vermutlich egal ob man dir nun Erziehungsrente zahlen wird oder irgendwann doch die EM-Rente bewilligt, du wirst jedenfalls nur eine dieser Renten dann erhalten können oder erst die Eine und später die Andere ...
heißt keine weiteren Einkommen, wie bspw. Miete aus Vermietung (ok habe ich eh nicht), aber bei einer Miete, die man bekommt, arbeitet man ja nicht und ich dachte immer, das gelte nur, wenn man noch zusätzlich zu seiner EM-Rente Erwerbseinkommen hat, also einem Job. was stimmt denn da nun? evtl.
Wenn du ohnehin keine weiteren Einkommen hast, dann ist diese Diskussion von deinem Anwalt doch völlig überflüssig, die Zuverdienst-Grenzen sind klar gesetzlich geregelt (bei einer Voll-Rente 450 Euro aktuell im Monat) und das bezieht sich auf Einkommen durch aktive Arbeit zusätzlich zur Rente, sogenannte "mühelose" Einkommen (Prämien /Abfindungen /Urlaubsabgeltungen) oder Vermögen (Versicherungen /Sparguthaben/Aktien/ Grundbesitz usw.) sind völlig unschädlich für eine bewilligte Rente, auch ein Erbe oder ein Lottogewinn hätte die DRV dabei nicht zu interessieren ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
