Auszahlschein

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hagbard
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Auszahlschein

Ungelesener Beitrag von hagbard » Fr 6. Mär 2015, 15:19

Hallo zusammen
Ich habe ein kleines Verständnisproblem
Heute habe ich einen Anruf der Krankenkasse bekommen mit einem seltsamen Gespräch
Sie fragten mich was mit der der Zeit zwischen 20.02 und 03.03 wäre

Die Fakten:
Ich hatte eine normale AU Bescheinigung bis 20.02
Am 19.02 habe Ich von der KK einen Brief bekommen und einen Auszahlschein, in dem Brief stand das dieser Auszahlschein die AU ersetzt.

Am 02.02 habe Ich von der KK einen Brief bekommen mit der Berechnung Krankengeld und darin steht das Sie ab 16.02 Krankengeld zahlen.

Also bin Ich am 03.03 mit dem Auszahlschein zum Arzt und dieser hat ihn ausgefüllt.

Habe Ich was falsch gemacht? Oder was will die KK jetzt mit der Anfrage - was mit der Zeit vom 20.02 bis 03.03 wäre?
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Fee59
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Re: Auszahlschein

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Fr 6. Mär 2015, 19:22

Hallo,

hast Du den Auszahlschein an die KK geschickt?
(und Dir hoffentlich vorher eine Kopie davon gemacht?).

Dann würde ich der KK schreiben, dass Du den Auszahlschein am ... (Datum) per Post an die KK weitergeleitet hast.

Falls Du den Auszahlschein noch zuhause hast, mach' Dir eine Kopie und leite das Original an die KK weiter.

Gleichzeitig würde ich die KK auffordern, meine Tel-Nr. zu löschen und nur noch schriftlich mit mir zu verkehren.

LG
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Schnecke123
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Re: Auszahlschein

Ungelesener Beitrag von Schnecke123 » Fr 6. Mär 2015, 21:29

Deine Lohnfortzahlung ging offenbar bis zum 15.2. (6-Woche-Frist?), ab dem 16.2. übernimmt dann die
Krankenkasse mit Krankengeld und dazu gibt es nun diese Auszahlscheine statt der normalen Krankmeldung.

Die Krankenkasse will nun wissen, was in der Zeit zwischen dem 20.2. (letzter Tag der alten AU) und deinem
offenbar nächsten Arzttermin am 3.3. war. Unter Umständen hast du nun ein Problem wegen der Lücke, wenn
du weiterhin AU bist.
Du hättest spätestens am 20.2. eine Anschluss-Krankmeldung über den Auszahlschein austellen lassen
müssen. Eine rückwirkende Bescheinigung erkennen die Krankenkassen in der Regel nicht an.
Gruß
Schnecke

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Re: Auszahlschein

Ungelesener Beitrag von Flummi72 » Sa 7. Mär 2015, 01:09

Hallo Hagbard,

ich denke auch das es so ist wie Schnecke123 es beschrieben hat.
Wenn du bis zum 15.02. sechs Wochen krank warst, bekommst du praktisch ab dem 16.02. (ab der 7. Woche) Krankengeld von der KK. Da du ja eh bis zum 20.02. schon krank geschrieben warst und die Kasse dies in Form einer normalen AU vorliegen hat, zahlt sie dir diese Tage (16.02.-20.02.) noch ohne Auszahlungschein. Danach gab es für dich ja eigentlich nur 2 Möglichkeiten:

1.
Du bist am 20.02. bzw. 21.02. wieder arbeiten gegangen?
Dann hättest du nur die Krankenkasse mittels des Auszahlscheins informieren müssen das du wieder arbeitsfähig bist und kein weiteres Krankengeld gezahlt werden muss. Dein behandelnder Arzt muss auf dem Auszahlschein praktisch nur deine Arbeitsfähigkeit bestätigen bzw. das Datum vom Ende der AU mit eintragen und du schickst den Schein zur Kasse und fertig.


2.
Du warst auch nach dem 20.02. weiter krank und bist aber erst am 03.03. mit dem Auszahlschein zu deinem behandelnden Arzt gegangen. In diesem Fall würde deine Krankenkasse (in der Regel) für die Zeit vom 20.02. - 02.03. kein Krankengeld zahlen, weil du den Auszahlschein lückenlos(!) vom Arzt ausfüllen lassen musst.

Grüße
Flummi

hagbard
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Re: Auszahlschein

Ungelesener Beitrag von hagbard » Sa 7. Mär 2015, 08:44

Danke für die schnellen Antworten
Habe gestern noch mit der Dame von der KK telefoniert
Ist tatsächlich so das Ich nen Auszahlschein oder Bescheinigung vom 20.02.-03.03 benötige da diese Zeit fehlt
Der mit dem Ich zuerst telefoniert hatte sagte Ich solle alle zwei drei Wochen den Schein ausfüllen lassen
Voll die Falschinfo - machen die das extra?
Den fehlenden Auszahlschein hab ich jetzt nachgereicht - Ich dachte Ich muss den nur schicken wenn ich die Auszahlung will und nicht schon nach vier Tagen. Da hab ich was total falsch verstanden
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Schnecke123
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Re: Auszahlschein

Ungelesener Beitrag von Schnecke123 » Sa 7. Mär 2015, 09:31

Dann hoffe ich mal, dass die KK das nachträglich auch anerkennt! Die nehmen solche Dinge
sehr gern als Anlass, die Zahlung des Krankengeldes einzustellen, da keine "lückenlose" AU
ersichtlich ist.
Gruß
Schnecke

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Re: Auszahlschein

Ungelesener Beitrag von Flummi72 » Sa 7. Mär 2015, 12:56

Ich habe in meinem Fall kein Krankengeld bekommen, obwohl das ganz andere Gründe hatte und die Sache lückenlos attestiert war. Ich konnte ihn nur nicht innerhalb einer Woche einschicken.
Trotzdem habe ich kein Geld bekommen, da sind die knallhart. Bin ich mal gespannt ob die bei dir ein Nachsehen haben.

Normalerweise solltest du aber zumindest mit dem ersten Auszahlschein eine schriftliche Information erhalten, die dich darüber aufklärt wie das ganze zu handhaben ist. Es kann ja schließlich nicht vorausgesetzt werden das das jeder weiß. Und schon gar nicht telefonisch erklärt bekommen!

Gruß
Flummi

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Unwissend
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Re: Auszahlschein

Ungelesener Beitrag von Unwissend » Sa 7. Mär 2015, 14:55

Hallo,

da drück ich dir auch mal beide Daumen.

Ich habe auf meinen Auszahlscheinen eine Reihe stehen, wo der Arzt den nächsten Arzttermin eintragen muss. Und dann muss ich an diesem Tag auch wieder hin um den nächsten Schein ausfüllen zu lassen.

Du hättest am 20.2. mit dem Auszahlschein zum Arzt gehen müssen, denn da ist die gelbe AU abgelaufen und da warst ja weiterhin krank. Und ab 16.2. floss schon das KG der KK.
Maßgebend ist immer der nächste Arzttermin.

LG
Unwissend

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Re: Auszahlschein

Ungelesener Beitrag von hagbard » So 8. Mär 2015, 18:10

Ich war ja am 20.02 beim Arzt und habe dne Schein ausfüllen lassen - ihn nur vergessen zu schicken
Geschickt hab ich nur den zweiten vom 03.03
lg
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Re: Auszahlschein

Ungelesener Beitrag von mubbes » So 8. Mär 2015, 18:17

Schnell raussuchen und nachschicken

Viel Glück
Mubbes
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