Arbeitgeber erfährt von erwerbsminderungsantrag durch R 3212

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Evkuda
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Arbeitgeber erfährt von erwerbsminderungsantrag durch R 3212

Ungelesener Beitrag von Evkuda » Di 3. Mär 2015, 15:55

Hallo liebe Mitstreiter,

gleich zu Beginn des EWR-Antrags wurde mir durch die DRV das Formular R 3212 für den Arbeitgeber zugesandt. Die medizinische Überprüfung meines Antrages war noch nicht abgeschlossen. Damals war ich noch nicht Mitglied in dem Forum und habe mir nicht anders zu helfen gewusst, als den AG zu informieren und das Formular ausfüllen zu lassen. Ich habe eine Teil - EWR in Betracht gezogen und dies auch dem AG so mit geteilt.

In diesem Formular musste der AG die bisherigen Verdienste bescheinigen, Auskunft geben, ob ich gleichwertig mit anderen Kollegen entlohnt werde, ob ich bei Voll-EWR auf Zeit weiter beschäftigt würde, ob ich bei Teil-EWR weiter beschäftigt würde...

Jetzt denke ich aber, dass es ein Fehler war, denn der AG fragt dauernd nach und aufgrund von Rationalisierungen und großen betrieblichen Umstrukturierungen hätte er gerne, dass ich meine bisher reduzierte Arbeitszeit von wöchentlich 20 Stunden noch weiter reduziere. Ich habe die
Überlegungen zu einer Stunden-Reduzierung von der Genehmigung einer Teil-EWR abhängig gemacht und seither werde ich dauernd mit Anfragen durch AG "bedrängt" und das stresst mich zusätzlich.

Hätte ich eine andere Möglichkeit gehabt? In dem Schreiben der DRV stand, dass ich meiner Mitwirkungspflicht nachkommen muss und zeitnah dieses Formular ausfüllen lassen soll. Jetzt im Nachhinein denke ich, dass solch eine Vorgehensweise doch Arbeitsplätze gefährden kann!

Zum Glück habe ich aus einem guten Bauchgefühl heraus vorher eine Gleichstellung mit Schwerbehinderung beantragt und zügig genehmigt bekommen. Schon damals hat sich der AG nicht so kooperativ gezeigt und eigentlich so ausgefüllt (Überhaupt keine Gefährdung des Arbeitsplatzes...etc stimmt nicht mit dem realen Stellenabbau auch mit Hilfe von Abmahnungen überein) dass ich nicht glaubte, diese Gleichstellung zu erhalten.

Mir nützt es in der Vorgehensweise nicht mehr viel, aber als interessierter Mensch würde ich mich über Antworten freuen und andere können dann ja vielleicht etwas vorsichtiger agieren.

LG Evkuda

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Re: Arbeitgeber erfährt von erwerbsminderungsantrag durch R

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 3. Mär 2015, 17:04

Hallo Evkuda, :smile:
In diesem Formular musste der AG die bisherigen Verdienste bescheinigen, Auskunft geben, ob ich gleichwertig mit anderen Kollegen entlohnt werde, ob ich bei Voll-EWR auf Zeit weiter beschäftigt würde, ob ich bei Teil-EWR weiter beschäftigt würde...
schon die bisherigen Verdienste sind notwendig, um dein Rentenkonto auf den aktuellen Stand zu bringen, die Meldungen dazu erfolgen sonst nur 1 Mal jährlich ... man kann das nicht lange vor dem AG "geheim halten", wenn man einen Antrag auf EM-Rente gestellt hat, schon bei der Aussteuerung nach 78 Wochen Krankengeld wird sich wohl jeder AG beginnen "seinen Teil dazu zu denken" ...

Zudem ist die Arbeitsplatzbeschreibung wichtig, um deine Gesundheitsprobleme bestimmten beruflichen Belastungen zuordnen zu können, wie soll denn sonst geklärt werden ob du diese Arbeit in der Zukunft noch voll /teilweise ausüben kannst oder eine völlig andere Beschäftigung nötig wäre. :Gruebeln:

Dann würde es z.B. auch sinnlos sein, dir eine Teilweise EM zu bewilligen mit der Maßgabe, dass du ja dazu noch Teilzeit bei deinem AG weiter arbeiten kannst, die kompletten gesundheitlichen Aspekte können also vorher noch gar nicht geklärt sein.
Jetzt denke ich aber, dass es ein Fehler war, denn der AG fragt dauernd nach und aufgrund von Rationalisierungen und großen betrieblichen Umstrukturierungen hätte er gerne, dass ich meine bisher reduzierte Arbeitszeit von wöchentlich 20 Stunden noch weiter reduziere. Ich habe die
Überlegungen zu einer Stunden-Reduzierung von der Genehmigung einer Teil-EWR abhängig gemacht und seither werde ich dauernd mit Anfragen durch AG "bedrängt" und das stresst mich zusätzlich.
Dann verbitte dir diesen Stress, es gilt dein aktueller Arbeitsvertrag und mit dem Renten-Antrag hat das zunächst mal gar nichts zu tun, warum sollst du deine Arbeitszeit noch mehr reduzieren (wollen) da kannst du ja gleich ganz zu Hause bleiben ... auf welche Weise versucht man dich denn da zu bedrängen ... :Gruebeln:

Außerdem ist doch 20 Wochenstunden bereits Teilzeitarbeit ... während einer laufenden AU ändert man ohnehin nicht von sich aus was an der Arbeitszeit / am Arbeitsvertrag ... das wirkt sich dann nämlich auch direkt auf die Lohnersatz-Leistungen aus.

Natürlich nur bei Reduzierung der Arbeitszeit, davon dass mal Jemand während laufender AU "zum Vollzeit-Vertrag" gedrängt wurde, habe ich jedenfalls noch nie was gehört ... :Gruebeln:
Hätte ich eine andere Möglichkeit gehabt? In dem Schreiben der DRV stand, dass ich meiner Mitwirkungspflicht nachkommen muss und zeitnah dieses Formular ausfüllen lassen soll. Jetzt im Nachhinein denke ich, dass solch eine Vorgehensweise doch Arbeitsplätze gefährden kann!
Nein, du hast keine andere Möglichkeit und die AG kennen solche Formulare bereits, daraus alleine ergibt sich keine Gefährdung von Arbeitsplätzen, einen EM-Rentenantrag zu stellen ergibt ja keinen Kündigungsgrund, wenn der AG das will wird der tausend andere Gründe finden, besonders wenn man häufiger und länger AU geschrieben ist ... da wurden hier viele schon entlassen, ehe sie überhaupt an EM-Rente gedacht haben ...
Zum Glück habe ich aus einem guten Bauchgefühl heraus vorher eine Gleichstellung mit Schwerbehinderung beantragt und zügig genehmigt bekommen. Schon damals hat sich der AG nicht so kooperativ gezeigt und eigentlich so ausgefüllt (Überhaupt keine Gefährdung des Arbeitsplatzes...etc stimmt nicht mit dem realen Stellenabbau auch mit Hilfe von Abmahnungen überein) dass ich nicht glaubte, diese Gleichstellung zu erhalten.
Dann hast du doch erst recht keinen Grund dich "nerven" zu lassen, für alle Aktionen (Änderung Arbeitsvertrag zu deinem Nachteil / Kündigung durch den AG) benötigt der jetzt die Zustimmung vom Integrationsamt. nur wenn du selbst "freiwillig" was ändern willst, dann braucht er dort keine Zustimmung einzuholen, da wird gerne mal "genervt" weil man anders nicht mehr weiter kommen kann.
Mir nützt es in der Vorgehensweise nicht mehr viel, aber als interessierter Mensch würde ich mich über Antworten freuen und andere können dann ja vielleicht etwas vorsichtiger agieren.
Da kann man nicht "vorsichtiger agieren" das ist der übliche Ablauf wenn man EM-Rente beantragt hat und noch im Arbeitsverhältnis steht gibt es dort immer Abfragen, teilweise geht es auch um die Klärung von Berufs-Unfähigkeit dabei (für vor 1961 Geborene gibt es ja diesen Anspruch durch die DRV auch zu prüfen), man sollte sich darüber vorher im Klaren sein, dass auch der AG das sehr bald erfahren wird aber kein Grund zu Änderungen des Arbeitsvertrages daraus erwachsen kann.

Was die notwendigen Klärungen für deinen EM-Renten-Antrag betrifft bist du zur Mitwirkung dann auch verpflichtet, das funktioniert nicht nach dem Motto "Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass dabei", auch dein AG wird damit leben müssen und wenn der was von dir will hat er dir das schriftlich zu geben, auch mit dem AG braucht man nicht telefonieren wenn man das nicht will ...

Dann kannst du dich gerne hier damit melden und wir werden sehen was du damit machen kannst/sollst/musst ... eigentlich hat der auch erst mal "die Füße still zu halten", die Entscheidungen der DRV wird auch dein AG abwarten müssen, genau wie du ... denn das bedeutet für dich auch noch lange keine bewilligte EM-Rente ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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