Krankmeldung nach Aussteuerung?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Oktober2014
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Krankmeldung nach Aussteuerung?

Ungelesener Beitrag von Oktober2014 » Di 2. Dez 2014, 09:03

Guten Morgen miteinander,

habe noch eine Frage zur Krankmeldung nach Aussteuerung.
Habe gerade das hier gelesen:

"Wir wissen natürlich dass wir die NICHT der AfA abgeben,
das wird schön dem AG kopiert und sauber abgeheftet- und selbstverständlich der KK geschickt- so wie früher"

Was bedeutet das genau?
Ich weiss durch das Forum, daß ich KEINE KRANKMELDUNG bei der AfA abgeben darf.

Die letzten 18 Monate gab es ja Auszahlscheine für die KK.


Aber muss mein Arzt mir jetzt wieder "gelbe Scheine" ausstellen???????
Und wenn ja, in welchen Zeitabständen????
Und was mache ich damit????

Wäre dankbar für eine Antwort.

Und noch eine Frage.
Habe meinen Antrag auf Alg1 abgegeben.
BVis jetzt habe ich nur ein Schreiben bekommen, daß mein Fall geprüft wird.
Gleichzeitig wurde ich darauf hingewiesen, daß wenn ich ausgesteuert bin und noch keinen Bescheid von der AfA bekommen habe,ich NICHT mehr krankenversichert bin.
Wie muß ich mich dann verhalten?

Ende der Woche ist es bei mir soweit, daß ich von der KK ausgesteuert werde ............dann wäre ich nicht mehr krankenversichert...........

LG Oktober

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mubbes
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Re: Krankmeldung nach Aussteuerung?

Ungelesener Beitrag von mubbes » Di 2. Dez 2014, 12:19

:smile: Hallo oktober2014 :smile:

Ich werde auch am 4.1.15 ausgesteuert
die Krankenkasse hat mir eine Bescheinigung extra für die AfA geschickt, das ist wichtig zur Arbeitslosmeldung :ic_up:

Die Arbeitsunfähigkeitsmeldung gibt es nach der Aussteuerung gar nicht mehr in Form eines Auszahlungsscheines, weil ja eben gar kein Geld mehr von der Krankenkasse kommt nach den 78 Wochen :jaa:

Wenn man weiter AU ist, muss der Arzt wieder diesen ''gelben Schein'' ausfullen, dann hat man für den AG einen Nachweis, solange wie das Arbeitsverhältnis besteht :jaa:

Den anderen Teil des ''gelben Scheines'' schickt man wie früher auch zur Krankenkasse, so mache ich das jedenfalls, weil meine KK - die Techniker - das so möchte :smile:

Natürlich mach ich von beiden Teilen für mich eine Kopie, dann weiss ich später immer, was und wann !!! Ich wem !!! geschickt habe :grinser:

Ich weiss natürlich nicht, wie lange mein Arzt mich AU schreibt, aber ich werde peinlich darauf achten, dass es lückenlos ist :aha:

Nun zur AfA :smile:

Wenn ich dort eine AU abgebe, stehe ich dem Arbeitsmarkt gar nicht zur Verfügung und bin nach 6 Wochen aus der Zahlung raus :Verwirrt:
das ist blöd, wenn man kein Krankengeldanspruch mehr hat :glotzen:

Aaaaaber :aha:
nach der aussteuerung ist man bei Arbeitslosigkeit durch die AfA krankenversichert !!!
das läuft alles weiter wie vorher, Rezepte werden bezahlt, Behandlungen beim Arzt usw
man kriegt halt nur kein Krankengeld mehr :aha:

Soviel ich weiss gibt es da aber noch eine ''Pufferzone'' , falls über den Alo-Antrag noch nicht entschieden ist, dazu müsste sich aber ein anderer User noch melden :confused:

Ich hoffe, du kannst mit meiner Antwort etwas anfangen- ich stecke im Moment selbst in ''der Mühle'' :Ohnmacht:

LG mubbes :winke:
Et kütt wie et kütt

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Doppeloma
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Re: Krankmeldung nach Aussteuerung?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 2. Dez 2014, 15:59

Hallo Oktober2014,

die wichtigsten Sachen hat dir @mubbes bereits sehr gut erklärt, die AfA weiß auch so, dass die Ausgesteuerten im Regelfall weiter AU geschrieben sind, man ist ja nicht gesund, nur weil der Krankengeld-Anspruch abgelaufen ist. :confused: :Gruebeln:

Besonders mit AG und auch sonst ist es wichtig weiterhin die AU nachweisen zu können, denn die KK meldet solche Zeiten auch an die Rentenkasse und bei Antrag auf EM-Rente wäre es schon "merkwürdig" wenn man nicht mal AU geschrieben ist.
Zumindest fragen die diversen GA immer danach und wollen auch wissen wie lange das schon durchgehend der Fall ist.

Von unserer KK bekamen wir sogar ein Extra-Formular dafür nach der Aussteuerung, wo die Ärzte nur weiterhin ihre Verlängerungsstempel drauf gemacht haben, das macht aber jede KK anders, vielleicht fragst du einfach mal nach, andere haben einfach einen "Blanko-Auszahlschein" kopiert und das dann genommen.
Auch wenn die meinen, dass sie das nicht mehr haben wollen, sorge bitte unbedingt (aus den vorgenannten Gründen) dafür, dass deine AU weiterhin bescheinigt wird vom Arzt, wir waren so alle 4 - 5 Wochen dort zur Verlängerung, wenn sonst nichts angelegen hat.

Unsere Ärzte haben da kein Problem drin gesehen, die haben uns AU geschrieben bis wir den Bescheid zur EM-Rente vorlegen konnten (Dopa fast 5 Jahre von der Hausärztin und ich fast 4 Jahre vom Psychiater), es gibt da auch für die Ärzte keine "Ausreden" mehr bezüglich MDK-Kontrollen, denn die KK interessiert sich da nach der Aussteuerung überhaupt nicht mehr für, wie lange man noch AU geschrieben wird und von welchem behandelnden Arzt.

Wir hatten auch noch beide einen AG, die halten das auch sehr verschieden mit der Anfrage zur weiteren AU ... meine Firma wollte dazu auch 1 - 2 Mal im Jahr einen Nachweis haben, Dopas Firma hat das nicht mehr wirklich interessiert, allerdings ist man eigentlich verpflichtet (lt. Arbeitsvertrag) zur Arbeit anzutreten, wenn keine AU-Bescheinigung vorliegt.

Also sichere dich da unbedingt nach allen seiten ab und bewahre diese Nachweise einfach zu Hause auf, wenn sie aktuell keiner haben möchte, die AfA bekommt das auf keinen Fall (auch keine Info, du stellst dich mit deinem "Restleistungsvermögen" zur Verfügung ... PUNKT), das hat dir ja meine Vorschreiberin erklärt.

Weitere Informationen und einen Muster-Antrag kannst du hier finden ...

viewtopic.php?f=3&t=1751

Beachte bitte auch den Beitrag darunter zum Med. Dienst der AfA, es ist viel zu lesen aber sehr wichtig, denn man wird dir bei der AfA nicht alles dazu wirklich ehrlich mitteilen (wollen) ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Krankmeldung nach Aussteuerung?

Ungelesener Beitrag von Oktober2014 » Di 2. Dez 2014, 17:30

Hallo mubbes und Doppeloma,

vielen Dank für eure Antworten.

Ich bin echt froh darüber, dass es dieses Forum gibt.
Das ist wirklich saumässig hilfreich!!!!!!!!!!

Ich werde mir also weiterhin AU-Bescheinigungen ausstellen lassen und zu Hause aufbewahren.

Meine KK will keine Bescheinigungen von mir und bei meinem Arbeitgeber hab ich mich schon bestimmt 6 Monate nicht mehr gemeldet.
Der Personalchef meinte damals zu mir, ich soll mich melden, wenn ich wieder arbeitsfähig bin................

Meinen Antrag auf Alg 1 hab ich nach den Empfehlungen hier im Forum ausgefüllt!
Hätte ich bestimmt auch falsch gemacht ohne den Musterantrag hier!!!!

Habe heute nochmal mit der KK telefoniert. Muss mich jetzt als Überbrückung bis die AfA über meine Antrag entschieden hat, über meinen Mann familenversichern lassen.
Das dauert jetzt ein paar Tage, das heisst, da ich schon am 05.12. ausgesteuert werde, bin ich ein paar Tage nicht krankenversichert :-(

Mist!!! Da hab ich wohl was verpennt!!!!!!!!

LG Oktober

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Re: Krankmeldung nach Aussteuerung?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 2. Dez 2014, 18:43

Hallo Oktober2014,
Ich werde mir also weiterhin AU-Bescheinigungen ausstellen lassen und zu Hause aufbewahren.
Schau mal auf die Homepage deiner KK, manchmal kann man dort so einen "Zahlschein" selber ausdrucken, dann braucht dein Arzt nicht immer die gelben Zettel fertig machen, ich kann das nicht nachvollziehen warum die KK das so unterschiedlich machen.
Unsere KK war wohl sehr daran interessiert, dass sie das weiter im PC vermerken kann, hat ja auch Bedeutung für einen neuen Anspruch auf Krankengeld wenn eine neue Blockfrist beginnt, so sichern die sich (eigentlich) auch dagegen ab erneut für diese Krankheit zahlen zu müssen ... :Gruebeln: :teufel:
Meine KK will keine Bescheinigungen von mir und bei meinem Arbeitgeber hab ich mich schon bestimmt 6 Monate nicht mehr gemeldet.
Der Personalchef meinte damals zu mir, ich soll mich melden, wenn ich wieder arbeitsfähig bin................
ist ja in Ordnung wenn die das so sehen, aber letztlich ist man verpflichtet arbeiten zu kommen, wenn keine Bescheinigung vorhanden ist die das Gegenteil aussagen würde ... "sicher ist sicher" ... denn das Arbeitsverhältnis "ruht" zwar aber der Arbeitsvertrag ist trotzdem verbindlich.

Was auch bei eventuellen "Vermittlungsversuchen" der AfA seine Vorteile hätte, denn der bestehende Arbeitsvertrag müsste auch erst ordentlich beendet (gekündigt) werden, wenn man eine andere Tätigkeit aufnehmen will, welcher AG wartet denn heutzutage noch Wochen oder Monate auf den zukünftigen Mitarbeiter ... aber das behältst du schön für dich wenn dein AfA-SB dich mal "vermitteln" möchte ... :jaa: :cool:
Meinen Antrag auf Alg 1 hab ich nach den Empfehlungen hier im Forum ausgefüllt!
Hätte ich bestimmt auch falsch gemacht ohne den Musterantrag hier!!!!
dafür ist der ja da und so oft wie der schon herunter geladen wurde, scheint das ja auch sehr wirksam zu sein den genau so auszufüllen, nach einer Aussteuerung jedenfalls, so wird klar warum man sich dort meldet und auch, dass man sich mit dem "Restleistungsvermögen" der Vermittlung (in andere Arbeit) zur Verfügung stellt ... das ist nun mal erforderlich, um überhaupt ALGI erhalten zu können.
Habe heute nochmal mit der KK telefoniert. Muss mich jetzt als Überbrückung bis die AfA über meine Antrag entschieden hat, über meinen Mann familenversichern lassen.
Das dauert jetzt ein paar Tage, das heisst, da ich schon am 05.12. ausgesteuert werde, bin ich ein paar Tage nicht krankenversichert :-(
Das ist auch keine korrekte Auskunft deiner KK, denn es gibt eine gesetzliche "Nachversicherung" für 4 Wochen (gilt für ALLE GKV), gerade um solche Übergänge zwischen den Leistungsträgern "abzufedern", nicht jeder hat die Möglichkeit sich da familienversichern zu lassen.
Da muss man ja mindestens verheiratet sein und der (Ehe)-Partner muss auch gesetzlich pflichtversichert sein, sonst ist das gar nicht möglich.
Mist!!! Da hab ich wohl was verpennt!!!!!!!!
Ist also noch gar kein Problem, kannst auch noch abwarten mit der Familienversicherung, die ist sowieso direkt wieder hinfällig sobald dein AfA-Bescheid vorliegt, ist furchtbar wie die Behörden alle neuerdings dramatisieren, was noch gar nicht Fakt ist ... :Verwirrt: :Hilfe: :Heiss:
Der ALGI-Antrag wird in der Regel schnell bearbeitet und die Aktivierung der Familienversicherung geht üblicherweise auch ganz schnell ... die übertreiben eben alle gerne ihre besondere "Wichtigkeit" ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Oktober2014
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Re: Krankmeldung nach Aussteuerung?

Ungelesener Beitrag von Oktober2014 » Di 2. Dez 2014, 18:55

Das beruhigt mich doch ungemein!!!!!!!!!!!!!

Danke!!!

Die Dame von der KK hat mich doch sehr verunsichert mit ihrer Panikmache, daß ich dann wohl hoffentlich am Wochenende keinen Arzt brauche!!!!!

celavie64

Re: Krankmeldung nach Aussteuerung?

Ungelesener Beitrag von celavie64 » Fr 2. Jan 2015, 18:32

Was auch bei eventuellen "Vermittlungsversuchen" der AfA seine Vorteile hätte, denn der bestehende Arbeitsvertrag müsste auch erst ordentlich beendet (gekündigt) werden, wenn man eine andere Tätigkeit aufnehmen will, welcher AG wartet denn heutzutage noch Wochen oder Monate auf den zukünftigen Mitarbeiter ... aber das behältst du schön für dich wenn dein AfA-SB dich mal "vermitteln" möchte ... :jaa: :cool:
Hallo Doppeloma,
ich muss mal dumm :confused: fragen:
Angenommen, die AfA hätte plötzlich eine entsprechende Stelle zur Verfügung, ich aber noch meinen alten Arbeitsvertrag, wie läuft diese Geschichte weiter? Eigentlich müsste ich dann ja meinen alten Job erst kündigen. Kann ich das Jobangebot der AfA ausschlagen? Wenn ja, wie oft und welche Sanktionen drohen einem dann unter Umständen? :Gruebeln:

dafür ist der ja da und so oft wie der schon herunter geladen wurde, scheint das ja auch sehr wirksam zu sein den genau so auszufüllen, nach einer Aussteuerung jedenfalls, so wird klar warum man sich dort meldet und auch, dass man sich mit dem "Restleistungsvermögen" der Vermittlung (in andere Arbeit) zur Verfügung stellt ... das ist nun mal erforderlich, um überhaupt ALGI erhalten zu können.
Wie errechnet sich eigentlich das ALG? Was ist die Grundlage? Wenn ich nur noch max. 3-6 Stunden Restleistungsvermögen hätte, bekomme ich dann entsprechend gekürztes ALG ?
Ich habe vor meiner AU Vollzeit gearbeitet.


Es grüßt in den Abend
celavie64
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Grund: Zitat-Code eingefügt

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Re: Krankmeldung nach Aussteuerung?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 3. Jan 2015, 00:07

Hallo Celavie64, :smile:

es wäre ganz gut wenn du mit deinen persönlichen Fragen auch in deinem persönlichen Thema bleibst, es ist immer schwierig die Beiträge der User im ganzen Forum zusammen zu suchen, um die Zusammenhänge noch irgendwie überblicken zu können.
Hallo Doppeloma,
ich muss mal dumm :confused: fragen:
Angenommen, die AfA hätte plötzlich eine entsprechende Stelle zur Verfügung, ich aber noch meinen alten Arbeitsvertrag, wie läuft diese Geschichte weiter? Eigentlich müsste ich dann ja meinen alten Job erst kündigen. Kann ich das Jobangebot der AfA ausschlagen? Wenn ja, wie oft und welche Sanktionen drohen einem dann unter Umständen? :Gruebeln:
Wo soll denn diese Stelle herkommen, zunächst mal müssen die (gesundheitlichen) Einschränkungen beachtet werden, die durch den ÄD ja auch dem Vermittler (im Teil B) mitgeteilt wurden und daneben sind die Zumutbarkeiten des § 140 SGB III zu beachten, besonders auch im Bezug auf das Einkommen.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/140.html

Bisher ist es hier bei den Usern noch nicht vorgekommen, dass mal Jemand ernsthaft "vermittelt" werden sollte und zunächst wäre dann eben (vom SB-Vermittler) zu prüfen ob der Vorschlag auch wirklich "zumutbar" ist, das ist seine und nicht deine Aufgabe.

Nicht zumutbare VV (Vermittlungsvorschläge) kannst du immer ablehnen, darauf brauchst du dich gar nicht erst bewerben ... nur wenn das in allen Punkten zumutbar wäre (gesundheitlich und vom zukünftigen Einkommen her und von deinen Kenntnissen und Fähigkeiten her), dann wäre eine schriftliche Bewerbung verpflichtend, darin teilt man dem "potenziellen" AG dann natürlich auch ehrlich mit, dass man sich noch im ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet und erst nach Ablauf der arbeitsvertraglichen Frist die neue Arbeit ab Tag X aufnehmen könnte.

Damit hätte sich eine solche Bewerbung vermutlich bereits erledigt, weil der AG dann bestimmt lieber einen Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen wird, der (vielleicht auch noch jünger und gesünder ???) ohne Verzögerung dann auch den neuen Job antreten würde. :Gruebeln: :teufel:
Wie schon beschrieben haben wir hier zumindest noch keinen Fall von Vermittlung eines Ausgesteuerten erlebt ... du brauchst ja noch nicht "alles" machen wie im ALGII ... da dürfte es schon sehr schwierig werden für deine SB ... sonst drucken sie dir sicher schon einige VV beim Termin aus oder schicken welche per Post ... :teufel:

Sofern du berechtigt abgelehnt hast darf man dir dafür keine Sperre geben, Sanktionen gehören ins SGBII (Hartz 4), bei ALGI wird die Leistung als Sperre komplett eingestellt, bei Bewerbungsverstoß für eine Woche kein Geld ... aber das muss man vorher alles begründet mitteilen ... ist hier auch noch keinem User passiert, dazu müsste es ja erst mal VV geben ... es wurden schon welche gleich wieder "eingesammelt" wenn der Betroffene danach gefragt hat, ob die auch der Zumutbarkeit nach § 140 SGB III entsprechen würden ... :lachen: :groehl:

Wenn der "Kunde" mehr Ahnung hat (oder zu haben scheint) von seinen Rechten, dann wissen die SB mit ihren schlauen Sprüchen schnell nicht mehr weiter ...
Wie errechnet sich eigentlich das ALG? Was ist die Grundlage? Wenn ich nur noch max. 3-6 Stunden Restleistungsvermögen hätte, bekomme ich dann entsprechend gekürztes ALG ?
Ich habe vor meiner AU Vollzeit gearbeitet.
Es bringt nicht viel immer vorher "in der Glaskugel lesen zu wollen" ... du stellst dich im Zeitrahmen deiner letzten Tätigkeit mit deinem "Restleistungsvermögen" der Vermittlung zur Verfügung und zwar VOLLZEIT ... egal was der ÄD der AfA dazu (vielleicht) anders festzustellen beliebt und dann darf man auch dein ALGI nicht einfach kürzen.

Mir wurde bescheinigt, dass ich überhaupt nicht mehr "vermittelbar sei", ich bekam trotzdem ungekürzt mein ALGI entsprechend dem letzten Einkommen berechnet ... denn ICH selbst habe ja nicht behauptet oder gar unterschrieben, "dass ich gar nicht mehr arbeiten WILL oder KANN", also achte immer sehr gut auf deine Worte, ganz gleich mit wem du bei der AfA sprichst, du bist "ganz wild darauf, wieder voll zu arbeiten" ... wenn der Amtsarzt das anders sehen sollte, ist das nicht dein Problem. :cool: :pfeif:

Eine Userin hier wollte man unbedingt davon überzeugen (im Vermittlergespräch), dass sie doch schon wegen ihrem Kind "bestimmt nicht mehr Vollzeit arbeiten möchte" ???
Sie selbst hat das so nie behauptet, man wollte erreichen dass sie eine "Verfügbarkeits-Erklärung" unterschreibt und darin "aus eigenem Entschluss" ihre Arbeitszeit für die Vermittlung auf Teilzeit reduziert ... durch diese Unterschrift hätte sie selbst "freiwillig" dafür gesorgt, dass man auch ihr ALGI danach auf Teilzeit reduziert hätte ... :Verwirrt: :Hilfe:

Gesetzlich ist es nicht erlaubt aus der logischen Leistungseinschränkung nach einer Aussteuerung einen finanziellen Vorteil für die AfA zu machen aber versucht wird es inzwischen sehr gerne ... sogar nach telefonischen Äußerungen stellt man da gerne direkt einen Bescheid aus über ALGI für 15 Wochenstunden ... das wurde aber nach Widerspruch und Beschwerde sehr schnell "korrigiert" von der zuständigen AfA.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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