Hallo Saphira,
meine EM Rente ist befristet bis zum 31.12.2015, mein Arbeitsvertrag (TVÖD) ruht währenddessen.
das ist auch gut so, auch wenn dir das aktuell nicht so erscheint, es ist immer "besser" einen Arbeitsplatz zu haben, den man wegen Krankheit nicht ausüben kann als "Arbeitslos" zu sein ... das kannst du jetzt "übersetzen" wie du willst, es ist einfach so ...
Da ich noch jede Menge Überstunden und Urlaubstage habe die ich gerne ausgezahlt hätte würde ich gerne kündigen.
Des weiteren kann und will ich ohnehin nicht mehr in die Altenpflege zurück.
Die Überstunden (Auszahlung) stehen dir längst zu, darauf brauchst du nicht zu warten bis das Arbeitsverhältnis mal beendet ist, dazu sollte es ja Regelungen im Arbeitsvertrag geben, wie das abzugelten ist und in welcher zeit, wenn man das nicht als "Freizeit" abbummeln kann.
Davon getrennt musst du den Urlaubsanspruch betrachten, der läuft weiterhin auf auch jetzt während der EM-Berentung, es macht keinen Sinn dafür selbst kündigen zu wollen, das könnte dir eher zum Nachteil gereichen.
Natürlich habe ich meinen Chef angerufen und gefragt ob ich die Überstunden auch während dem ruhenden Arbeitsverhältnis ausgezahlt bekomme, nach knapp 3 Monaten ist immer noch nichts passiert.
das macht man ja auch nicht telefonisch (auch nicht beim AG, schon gar nicht wenn es um Geld geht dabei), da solltest du ihm schriftlich auflisten welche finanziellen Forderungen da bereits aufgelaufen sind und die Auszahlung deines ausstehenden Lohnes einfordern (Termin dafür bis zum XXX) ansonsten müsstest du das am Arbeitsgericht klären lassen.
Dafür gibt es tatsächlich keine Rechtsgrundlage, dass man ewig auf dieses Geld warten muss, wenn es absehbar ist, dass man für längere Zeit (und vielleicht nie mehr) diese Überstunden auch nicht (mehr) als bezahlte Freizeit nutzen kann.
Das geht weder bei AU noch mit einer EM-Rente im "ruhenden" Arbeitsverhältnis und es gibt ja keinen plausiblen Grund diese Überstunden noch länger irgendwie "aufzusparen" ... bis zum "Sankt-Nimmerleinstag" ...
Bei uns (freie Wirtschaft) mussten die nach 3 Monaten spätestens (automatisch) zum Lohn dazu ausgezahlt werden, wenn ein "Abbummeln" als Freizeit bis dahin nicht möglich war, wir konnten grundsätzlich jeweils wählen ob wir das Geld oder die Freizeit dafür haben möchten.
Ich kenne die Vorschriften im ÖD dazu nicht so genau aber allgemein gibt es durchaus arbeitsrechtliche Vorschriften wann Überstunden auszuzahlen sind, sofern sie nicht durch Freizeitausgleich ausgeglichen werden können, hier sehe ich keine rechtliche Grundlage für ein "geduldiges Abwarten" bis zum Ende des Arbeitsvertrages.
Das kotzt mich so an, aber immer wurde man zum einspringen angerufen wenn jemand krank war, da konnte ich mir mit der Zusage auch keine 3 Monate Zeit lassen.
Nachvollziehbar aber kein Grund selber zu kündigen, sondern nur ein Grund das nachweislich schriftlich erneut einzufordern, zumindest die Überstunden-Zahlung steht dir (vermutlich) schon lange zu ...
Dass man selber nicht so viel zeit bekam sich zu entscheiden ob man "länger bleibt" oder mal plötzlich einspringt, liegt in der Natur der Sache, sonst wären es ja keine "Überstunden" ... kann deinen Frust zwar nachvollziehen und verstehen aber das bringt dich in der Sache nicht wirklich weiter damit noch immer "zu Hadern" ...
Würde mir eine Kündigung beim Verlängerungsantrag EM Rente negativ ausgelegt werden ?
Möglicherweise, kann ich nicht beurteilen aber zumindest die AfA würde dir deswegen Probleme machen (können) wenn die EM-Rente vielleicht nicht direkt verlängert wird (fristgerecht) hättest du ja eventuell wieder Anspruch auf ALGI nach § 145 SGB III und wie oben schon angedeutet hat man mit bestehendem Arbeitsverhältnis allgemein (auch bei DRV-GA) einen besseren Stand als ohne und es würde aktuell auch Niemand begreifen warum du während einer laufenden EM-Zeitrente unbedingt kündigen willst ... das macht doch überhaupt keinen Sinn ...
Ich wusste auch genau, dass ich nie wieder in meiner Firma arbeiten werde aber auf diesen Gedanken bin ich in der Zeitrente nicht gekommen, wenn du selber (ohne ernsthaften Grund) jetzt kündigst könnte es sogar passieren, dass du keine Urlaubsabgeltung bekommen musst, wie das bei eigener Kündigung wäre weiß ich aber nicht genau, hat hier noch Keiner gemacht ...
es besteht ja (eigentlich außer deinem aktuellen "Gefühl") kein tatsächlicher Grund dafür, selber in einer Rentenzeit zu kündigen, wo man doch auch selber weiß, dass man dann keinen Urlaub auf "reguläre" Weise nehmen kann... nach Ablauf der EM-Rente könnte das ja (theoretisch) doch wieder möglich sein ...
Diese Urlaubsabgeltungen wurde eigentlich für Kündigungen durch den AG so geregelt und sind nicht unbedingt als "zusätzliche Geldquelle" vorgesehen wenn man das selber gerade so für passend ansehen würde ...

... ältere Urlaubsansprüche sind ohnehin längst verfallen, die braucht man dir nicht mehr auszahlen und die Regelung ist nun mal Ende des Arbeitsvertrages wegen Kündigung vom AG (bei bestehender Krankheit /EM-Rente) oder bei direktem Übergang in eine EM-Rente ohne weitere Befristung (bis zur Altersrente) vorgesehen.
Mittlerweile habe ich noch MS bekommen, das war beim EM Antrag damals noch gar nicht diagnostiziert ...irgendwie finden die Ärzte gerade immer noch mehr.
Fakt ist auch, dass ich diese Kündigung echt gerade für meine Seele brauche...alles belastende loslassen..
Nur möchte ich mir natürlich nicht unnötig schaden.
Ich glaube nicht, dass es deiner Seele danach wirklich besser gehen wird, der Arbeitsplatz belastet dich doch real aktuell überhaupt nicht, was dich dabei "belastet" sind die völlig überflüssigen Gedankenkreise" die sich darum bei dir entwickeln obwohl du doch im Moment (und auch später) gar nicht dort hin musst und sollst.
Du wirst dir damit aber möglicherweise eher schaden, denn im Moment "schützt" dich dieser (noch) vorhandene Arbeitsplatz und die reale Unmöglichkeit dort wieder zu arbeiten davor, dass man dir deutlicher (von allen interessierten Seiten) mal vorschlägt dir doch einfach eine machbare Stelle (am allgemeinen Arbeitsmarkt) zu suchen, "wo du doch sowieso arbeitslos bist" ...
So "blöde" wie sich das jetzt für dich anhören mag, habe ich das immer irgendwie "genossen und geschätzt" wenigstens nicht auch noch (echt) arbeitslos zu sein mit Ü 50, das bringt auch gerne mal die DRV auf den Gedanken, dass man "nur" deswegen die EM-Rente (oder die Verlängerung) haben will, damit man nicht auf Arbeits-Suche gehen muss ... was ja in dem Alter auch kein "Vergnügen" mehr sei ...
Noch zur Info : ich habe keine Arbeitsmarktrente sondern volle EM wegen Krankheit.
Das ist für diese Entscheidung unerheblich, ich kann dir nur dringend davon abraten, du wirst dort trotzdem nicht mehr zum Arbeiten hin müssen, dafür hast du deine Ärzte und bekommst wegen der zusätzlichen Probleme sicher auch nächstes Jahr die Verlängerung bewilligt, vielleicht sogar ohne erneute Befristung, dann erledigt sich das AG-Problem und die U-Abgeltung von ganz alleine und sonst "ruht" das eben weiter bis zum Tag X ...
Deinem AG bist du doch dann nicht mehr "schuldig" als die Informationen dazu wie lange deine Rente wieder bewilligt wurde ... aber bitte schriftlich und nicht telefonisch ... der Rest ist später nur noch "Formsache" ...
Liebe Grüße und guten Rutsch !!!
von der Doppeloma
