ich muss hier noch mal was erfragen:

Nach Stellung eines Rehaantrages wurde im Eilverfahren nun eine Reha bewilligt.
Seinerzeit habe ich die "allgem. Schweigepflichtsentbindungsklauseln" in den Rehaantragsformularen unterzeichnet.
War das in Hinsicht auf eine evtl. Umdeutung meines Rehaantrages nach der Reha (sollte ich AU entlassen werden) überhaupt richtig?

Kann man da evtl. nachträglich die DRV noch einschränken? Zum Beispiel, das ich noch der Weitergabe meines Reha-Berichtes oder eine Datenweitergabe an andere Institutionen wie KK oder später evtl. an die AfA durch die DRV widerspreche?.... das diese Weitergabe nicht ohne erneute Nachfrage an mich gestattet ist.... ?
Ich habe hier mittlerweile schon so viel quergelesen...bin davon janz wirr in die Kopp geworden


Habe aber, jetzt mal im Ernst, Bedenken, ob ich nicht schon wieder was falsch gemacht habe....nach meiner Geschichte mit der Aufforderung der KK zu Reha.
Lieben Dank für Eure Infos dazu.
celavie64