Hallo,
ich habe auch eine Frage im Zusammenhang mit dem Ende des Bezuges von Krankengeld. Habe vor ca. 1,5 Jahren eine Schulter-OP gehabt und bin seitdem krankgeschrieben und beziehe KK, welches nun im Dezember ausläuft. Nun steht aber eine weitere OP an. 1. OP - Knochenkorrektur, 2. OP - Sehnenkorrektur. Habe ich dann einen erneuten Anspruch auf Krankengeld oder wo kann ich Leistungen beantragen? Stehe in einem Arbeitsverhältnis.
Danke im Voraus.
OP kurz vor Ende Bezug Krankengeld
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Re: OP kurz vor Ende Bezug Krankengeld
du bist derzeit noch im KG-Bezug?
wenn du den Höchstanspruchszeitraum des KG ausgeschöpft hast....78Wochen ...dann hast du keinen neuen Anspruch auf KG...
erst wenn für diese ursprüngliche Erkrankung eine neue 3-Jahres-Frist beginnt, du zwischendurch 6 Monate arbeitsfähig warst, und du im Beschäftigungsverhältnis stehst oder ALG I beziehst, hast du neuen Anspruch auf KG für die selbe Erkrankung...
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erst wenn für diese ursprüngliche Erkrankung eine neue 3-Jahres-Frist beginnt, du zwischendurch 6 Monate arbeitsfähig warst, und du im Beschäftigungsverhältnis stehst oder ALG I beziehst, hast du neuen Anspruch auf KG für die selbe Erkrankung...
LG
Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
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Re: OP kurz vor Ende Bezug Krankengeld
Hallo
Weitere Leistungen kannst du, bei Aussteuerung durch die KK, versuchen bei der Agentur für Arbeit (ALG I) zu erwirken, aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung!
Sobald die KK dir das Aussteuerungsdatum mitteilt, solltest du dich bei der AfA dazu melden und einen Antrag stellen.
Dazu musst du dich jedoch mit deinem Restleistungsvermögen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, auch wenn du noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehst.
Frag nicht warum, das muss man nicht verstehen, es ist aber so!
Sollte deine Leistungsfähigkeit auf Dauer eingeschränkt bleiben, eine Arbeitsunfähigkeit weiterhin oder aber voraussichtlich eine drohende Erwerbsminderung bestehen, dann wäre der nächste Schritt eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, um so eine finanzielle Absicherung zu erhalten.
Lieben Gruß sendet agnes
Vrori hat dir bereits erläutert, dass auf die gleiche Erkrankung kein erneuter Krankengeldanspruch umgehend entstehen kann und diverse Kriterien zunächst Erfüllung finden müssen.Habe ich dann einen erneuten Anspruch auf Krankengeld oder wo kann ich Leistungen beantragen? Stehe in einem Arbeitsverhältnis.
Weitere Leistungen kannst du, bei Aussteuerung durch die KK, versuchen bei der Agentur für Arbeit (ALG I) zu erwirken, aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung!
Sobald die KK dir das Aussteuerungsdatum mitteilt, solltest du dich bei der AfA dazu melden und einen Antrag stellen.
Dazu musst du dich jedoch mit deinem Restleistungsvermögen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, auch wenn du noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehst.
Frag nicht warum, das muss man nicht verstehen, es ist aber so!

Sollte deine Leistungsfähigkeit auf Dauer eingeschränkt bleiben, eine Arbeitsunfähigkeit weiterhin oder aber voraussichtlich eine drohende Erwerbsminderung bestehen, dann wäre der nächste Schritt eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen, um so eine finanzielle Absicherung zu erhalten.
Lieben Gruß sendet agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)
Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.
Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468
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