Hallo Sonnenstrahl,
Sehr geehrte Frau .....
Frau .... möchte mit Ihnen aufgrund einer inzwischen vorliegenden Stellungnahme des Arztes
der Agentur für Arbeit ein abschließendes Gespräch über Ihre gesundheitliche Leistungsfähigkeit führen.
Sie kann dir mitteilen was der med. Dienst im Teil B (die Leistungseinschätzung für den Arbeitsvermittler) geschrieben hat und die Formulierung kling eher nicht nach "Arbeitsvermittlung" ... über deine Gesundheit /Krankheiten und wie du dir da die zukünftige Entwicklung vorstellst brauchst du dich mit einem Arbeitsvermittler nicht zu unterhalten, so was bespricht man nur mit einem Arzt (und der von der AfA hatte ja dazu offenbar nicht das Bedürfnis ...), wann sollst du denn dort erscheinen ???
Liege ich richtig mit meiner Vermutung das ich bald auf Stellensuche gehen muss? eventuell auch Vollzeit?
Darf ich diese Stellungnahme dann vorort lesen um zu wissen was genau dort drinsteht?
Du hast sogar einen Rechtsanspruch auf das komplette GA vom Med. Dienst der AfA , den Teil A darf aber der SB nicht vorliegen haben, der verbleibt beim Med. Dienst und unterliegt der Schweigepflicht ...
Meist befindet sich auch der Med. Dienst dort wo du hin sollst, am besten gehst du dort mal (mit Ausweis) hin und verlangst eine Kopie deines erstellten GA, lass dich nicht abwimmeln, es gibt viele Gesetze dazu (u.A. § 25 SGB X), dass man dir das geben muss, das ist denen durchaus auch bekannt.
Falls du das vorher nicht mehr schaffen solltest verlange von der SB beim Termin zumindest die Kopie vom Teil B, von selber kommen die eher selten darauf und "lesen dir dann vielleicht vor" was sie meinen, dass du es wissen darfst ...
Diese Formulierung klingt zunächst nach einer "Anerkennung des § 145 SGB III", und in diesem falle hätte der Amtsarzt festgestellt (aus den eingereichten Unterlagen), dass du aktuell und über 6 Monate nicht wirklich "vermittelbar bist", mir hat man das damals per Post zugeschickt und mich dann aufgefordert binnen 4 Wochen den Antrag auf EM-Rente zu stellen und nachzuweisen.
Warum man die Leute inzwischen für diese Information meist "zum Gespräch" einbestellt, kann ich dir leider auch nicht erklären, zumal du VOR der Aussteuerung solchen Terminen noch gar nicht folgen brauchst, noch bekommst du dein Geld von der KK und nicht von der AfA ...
Bei geplanter "Vermittlung" steht da meist, dass man über deine "berufliche Zukunft" mit dir sprechen möchte und es werden auch oft "Bewerbungsunterlagen" gefordert, die du dann zum Termin mitbringen sollst ... also RUHIG bleiben und anhören was man von dir will, schließlich hat man dich eingeladen, also soll man dir auch erzählen was man von dir will ...
Generell muss man sich auch nach der Aussteuerung dem Arbeitsmarkt "zur Verfügung" stellen, sonst hat man keinen Anspruch auf ALGI, also halte dich zurück zu betonen, dass du nicht arbeiten
KANNST ... selbstverständlich
WILLST DU im Rahmen der (vom AfA-Arzt !!!) festgestellten "Restleistungsfähigkeit" unbedingt Vollzeit arbeiten...
Sonst kann man dir nämlich eine
Verfügbarkeitserklärung zur Unterschrift vorlegen, wo du "freiwillig" unterschreibst, dass du nur weniger arbeiten möchtest (gar nicht, geht nicht !!!), dann wird auch dein ALGI auf die Stundenzahl reduziert, die du darin angegeben hast ... falls dein ALGI auf einer Teilzeitarbeit beruht, dann genügt es wenn du diesen Zeitrahmen weiterhin "anstrebst" ...
Es wäre sehr gut, wenn du dir eine Begleitung als Beistand nach § 13 SGB X besorgen könntest, bitte
NICHT als "Zeugen" bezeichnen, das kann abgelehnt werden, ein Beistand nicht solange der sich anständig benimmt, zum Zeugen wird der Beistand erst nachträglich wenn es erforderlich sein sollte.
Ich hatte immer meinen Dopa mit (mein Ehemann), der ist so "groß und stark", dass die gar nicht erst nachgefragt haben was er da will ... dabei ist der ganz harmlos und ganz lieb ... trotzdem waren diese Termine dann immer schnell vorbei ... es gibt eine Meldepflicht, aber keine "Redepflicht" ... wenn das Thema der Einladung erledigt ist kannst du (eigentlich) wieder gehen ... deiner Meldepflicht bist du dann bereits nachgekommen !!!
Unterschreibe dort vor Ort auf keinen fall irgendwas
SOFORT, besonders dann nicht wenn gedrängelt und "gedroht" wird (dass man dir dann kein Geld auszahlen könne), man muss
NICHTS sofort unterschreiben (immer zur Prüfung mit nach hause nehmen !!!) und ich nehme mal an den Antrag hast du bereits komplett abgegeben in der Leistungsabteilung ...
Frage bitte nach, wenn du was nicht verstanden hast, es gibt auch (über die
SUCHE) schon sehr viele Beiträge zum Thema Aussteuerung und Übergang zur AfA, meist ist es am Anfang "viel Lärm um
NICHTS", mich hat man nach der Antragstellung auf EM-Rente dann den Rest der Anspruchszeit auf ALGI vollkommen in Ruhe gelassen ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
