

das ist ja eine sehr gute Nachricht zum Wochenende ...



Ich weiß genau wie alle anderen hier, dass "gut" eigentlich was Anderes ist aber wenn man diese EM-Rente nun mal braucht, ist es eben GUUUTTT dass man nicht auch noch lange darum kämpfen musste ...


Im Prinzip kann die AfA sofort mit dem Bescheid die Zahlungen einstellen bzw. den Bescheid zur Nahtlosigkeit aufheben ... denn der Sinn dieser gesetzlichen Regelung ist ja erfüllt, wenn die DRV deine EM anerkannt hat ... leider interessiert es die AfA eher nicht, wovon du dann bis zur ersten tatsächlichen Renten-Überweisung leben sollst wenn du dafür keine Reserven hast ...Geld bekomme ich jetzt aber erstmalig ab 1.10.14. Die Nachzahlung wird erst einbehalten, logisch wegen KK und AfA.
Zahlt mir die AfA denn jetzt trotzdem bis Ende Oktober Nahtlosigkeit ? Sonst hätte ich ja 4 Wochen finanziellen Leerlauf.
Die Nahtlosigkeit nach § 145 "fingiert" ja deine Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt entsprechend dem sogenannten "Restleistungsvermögen" ... nun hat aber die DRV bestätigt, dass du mit diesem Restleistungsvermögen nicht mehr in Arbeit "vermittelt" werden kannst ... damit endet der Anspruch auf Anwendung des § 145 SGB III ... das ist eben kein "Ersatz-Krankengeld".
Wobei auch die KK an EM-Rentner kein Krankengeld mehr zahlen braucht, die Behörden gehen einfach davon aus, dass die EM-Rentner sich dann schon irgendwie über diese "Durststrecke" behelfen werden ... im Ernstfall bleibt dir nur eine Überbrückung beim JC zu beantragen, denn die sind gesetzlich verpflichtet, bis zum Eingang der ersten Rente auf dem Konto zu zahlen ...
Machen sie aber auch meist nicht besonders "gerne" ...

Wie @Agnes schon geschrieben hat, kannst du noch hoffen, dass eventuelle Nachzahlungen (sofern dafür was übrig bleibt) aus deiner Rente rechtzeitig auf dem Konto sein werden ...
Aktuell kannst du noch ein wenig die Meldung an die AfA "verzögern", die wissen ja nicht wann du die Post bekommen hast und Ende nächster Woche ist ja Zahltag (für August) ... dann wirst du vor Ort klären müssen, ob man noch für den September bereit ist zu zahlen, ansonsten steht dir natürlich da auch schon deine volle Rentenleistung von der DRV zu ...
Letztlich muss im Aufhebungsbescheid zum ALGI ja klar das Datum drin stehen, bis wann die AfA noch zahlt und rückwirkend dürfen die auch nicht aufheben ... spätestens zum Ende der nächsten Woche solltest du dort aber deinen Pflichten nachkommen und den Rentenbescheid (NUR die Kopie der ersten Seite !!!) zur Information abgeben (Eingangsbestätigung nicht vergessen) ...
Wenige Tage später wirst du den Aufhebungsbescheid dann im Brief-Kasten haben.
Zahlt die AfA noch den September dann entsteht ja keine Lücke, denn die zahlen ja auch rückwirkend (genau wie die Rentenkasse) ab dem 01.10. hast du auf keinen Fall mehr Anspruch bei der AfA ... den 1. Rentenbetrag bekommst du ja dann ENDE Oktober und versichert bist du schon ab dem 01.10. bei der DRV über die Rente ...
Deinen AG betreffend kann ich mich @Agnes auch nur anschließen, auch dort genügt die Information, dass dir EM-Rente bewilligt wurde und für welchen Zeitraum, der Rest geht auch deinen AG nichts an (Nachzahlungsbetrag /Rentenbetrag kannst du also unkenntlich machen), die sollen ja nur wissen ab wann man eventuell wieder mit dir rechnen könnte.
Ob es dann so sein wird ergibt sich erst später nach dem Verlängerungsantrag und in den meisten Fällen "ruht" das Arbeitsverhältnis einfach weiter, eine reguläre Kündigung (entsprechend deinem Arbeitsvertrag) kann der AG aber trotzdem jederzeit vornehmen und wenn du Schwerbehindert bist oder Gleichgestellt gelten die gleichen Grundlagen, für die Zustimmung vom Integrationsamt wie ohne EM-Rente ...
In meiner und Dopas Firma gab es keine Probleme in der Hinsicht, erst nach Bewilligung der EM-Rente auf Dauer (bis zur Altersrente) wurden dann die Arbeitsverhältnisse sozusagen "automatisch" beendet ... das stand auch so in den Arbeitsverträgen, eine Kündigung war dann überflüssig ...
Ist leider so, dass man nach der ersten Freude über den Bescheid bereits wieder Einiges zu regeln hat um die finanziellen Änderungen zu sortieren und im Blick zu behalten ... aber das läuft in den meisten Fällen ganz ordentlich und dann hast du endlich DEINE RUHE um dich um deine Gesundheit zu kümmern...
Je nachdem wie hoch die Vorleistungen (von KK /AfA) waren bleibt ja manchmal noch ein Rest zur Auszahlung übrig und vielleicht kannst du dir davon dann ein paar Tage Urlaub gönnen ...

Liebe Grüße von der Doppeloma
