
Hat denn das med. Gutachten der AfA Einfluss auf den Rentenantrag ? Ich meine, kommunizieren die DRV und die AfA miteinander ?
Nein, das hat ganz sicher keinen besonderen Einfluss auf die Entscheidung der DRV zu deinem EMR-Antrag ... das interessiert die DRV nicht wirklich was die AfA (und deren Amtsarzt) dazu meint ... deswegen kommunizieren die auch nicht dazu, das müsstest du zunächst per Schweigepflichtentbindung der AfA /Med. Dienst auch erlauben das weiter zu geben, an wen auch immer ...

Die DRV hat allerdings (im Zuge deines Renten-Antrages) eine umfassende Schweigepflichtentbindung von dir bekommen (nehme ich jedenfalls an, gehört zum Antrag dazu) und könnte sich auch dieses GA bei der AfA anfordern ... die AfA darf es aber umgekehrt nicht einfach weitergeben.
Nicht ganz, die AfA kann nur (direkt bei der DRV NICHT von dir) Erstattungen fordern für Monate in denen du statt dessen bereits eine Rentenzahlung (rückwirkend) erhalten hättest ... zudem darf diese Erstattung den monatlichen Renten-Betrag nicht übersteigen.Mir ist schon klar, dass die AfA bei positivem Bescheid der DRV ja das Geld zurück fordert. Schicken die das GA an die DRV ?
Allgemein sind Krankengeld /ALGI höher als eine EM-Rente gewesen wäre, was dann fehlen würde darf man aber nicht von dir verlangen, darauf muss die AfA dann verzichten und für Monate wo dir noch gar keine Renten-Zahlung zugebilligt wird, hat auch die AfA keinen Anspruch auf Erstattung.
Das klären wir am Besten noch genauer wenn du mal einen EM-Renten-Bescheid schriftlich bekommen hast ...


Zum AfA-GA habe ich dir ja oben schon geschrieben wie das läuft, ich bekam (sogar mit Untersuchung nicht per "Aktenlage") auch ein solches GA bei der AfA und wurde dann schriftlich aufgefordert die EM-Rente zu beantragen (hatte den Antrag zu der Zeit noch nicht gestellt), damit ich Anspruch auf ALGI nach der Aussteuerung habe.
Das AfA-GA wurde sogar mitgeschickt zusammen mit dem Renten-Antrag, die EM-Rente wurde trotzdem abgelehnt, so kannst du schnell erkennen "wie unwichtig" das doch bei der DRV sein wird, was die AfA da (auch noch per Aktenklage) festgestellt hat ... das nehmen die bei der DRV doch überhaupt nicht ernst ...

Es ist inzwischen eher so, dass die AfA gerne ihre Erstgutachten "korrigiert" und die Leute für "gesund" erklärt, wenn der Antrag auf EM-Rente irgendwann später abgelehnt wurde von der DRV... so nach dem Motto, "wenn die das so sehen, dann haben wir uns wohl geirrt" ... die legen sich nicht mit der DRV an in der EM-Renten-Angelegenheit ...


Liebe Grüße von der Doppeloma
